Tochter in Pflege bei der Oma nun bekomm ich sie nicht wieder
07.09.2014 14:40
Zitat von Anonym 173597:
Zitat von Carlchen0102:Hast ne Nachricht
Wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Tochter? Das Amt? Unbegrenzt? Und das Sorgerecht auch? Oder du? Oder deine Mutter, weil du damals noch minderjährig warst? Was genau steht im Hilfeplan? Ein zeitlicher Rahmen bis wann die Rückführung schrittweise beginnen soll? Hast du eine schriftliche Begründung vom Amt bekommen, warum es jetzt anders läuft? Hast du freien oder begrenzten Umgang mit deiner Tochter?
Letztlich kann man als leibliche Mutter natürlich eine Entscheidung vom Familiengericht erzwingen. Die erstellen dann ein Gutachten und wenn bei dir alles so ok ist wie du schreibst wird deine Mutter dann zur Rückführung des Kindes gezwungen. Ich habe solche Gutachten schon häufiger schreiben müssen und wenn die Umstände bei der Mutter ok sind, gab es bisher immer eine Rückführung(MEINE ERFAHRUNG).
ABER es macht natürlich schnell die Beziehung zwischen dir, deiner Mutter und deiner Tochter kaputt. Das scheinst du ja nicht zu wollen. Ich würde mich mit der Sachbearbeiterin vom Jugendamt zusammen tun und ein neues Gespräch "verlangen". Wenn der aktuelle Hilfeplan nicht eingehalten wird muss ein neuer her. Wenn du das Gefühl hast deine Mutter und die Sachbearbeitern machen gemeinsame Sache gegen dich (klang für mich ein bisschen so raus) dann nimm jemand unabhängiges mit zum Gespräch. Du kannst dich bei Wohlfahrtsverbänden, bei der Caritas oder auch bei einer extra Beratungsstelle vom JA informieren und dir Unterstützung holen. Vereinbarungen immer schriftlich festhalten lassen, klare Terminvorgaben rein schreiben. Nicht "das Kind könnte am Wochenende mal zur leiblichen Mutter", sondern "ab 13.09.14 verbringt das Kind die Wochenenden von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 15 Uhr in der mütterlichen Wohnung" etc. Dinge auf denen du sie festnageln kannst.
Jetzt etwas spezielles zu raten ist schwierig, da hier niemand eure Situation genau kennt.
Wie soll man dir helfen, wenn du diese wichtigen Dinge nicht, oder nur per pn weiter gibst.
07.09.2014 14:46
Zitat von Seesternchen_2.0:weil ich bei dieser person wirklich das gefühl habe das sie mir helfen möchte . ABER der vollständigkeithalber : Sorgerecht und co liegen soweit ich weiß bei mir nur bei dem Aufenthaltsbestimmungs recht bin ich mir nicht ganz sicher . Ich kann jeder zeit zu meiner Tochter und ich habe nichts schriftliches über die änderung vom letzen gespräch zwischen meiner Mutter und der Pflegestelle . ach und wir haben am 15.09 ein neues HPG .. so hoffe hab alle fragen beantwortet
Zitat von Anonym 173597:
Zitat von Carlchen0102:Hast ne Nachricht
Wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Tochter? Das Amt? Unbegrenzt? Und das Sorgerecht auch? Oder du? Oder deine Mutter, weil du damals noch minderjährig warst? Was genau steht im Hilfeplan? Ein zeitlicher Rahmen bis wann die Rückführung schrittweise beginnen soll? Hast du eine schriftliche Begründung vom Amt bekommen, warum es jetzt anders läuft? Hast du freien oder begrenzten Umgang mit deiner Tochter?
Letztlich kann man als leibliche Mutter natürlich eine Entscheidung vom Familiengericht erzwingen. Die erstellen dann ein Gutachten und wenn bei dir alles so ok ist wie du schreibst wird deine Mutter dann zur Rückführung des Kindes gezwungen. Ich habe solche Gutachten schon häufiger schreiben müssen und wenn die Umstände bei der Mutter ok sind, gab es bisher immer eine Rückführung(MEINE ERFAHRUNG).
ABER es macht natürlich schnell die Beziehung zwischen dir, deiner Mutter und deiner Tochter kaputt. Das scheinst du ja nicht zu wollen. Ich würde mich mit der Sachbearbeiterin vom Jugendamt zusammen tun und ein neues Gespräch "verlangen". Wenn der aktuelle Hilfeplan nicht eingehalten wird muss ein neuer her. Wenn du das Gefühl hast deine Mutter und die Sachbearbeitern machen gemeinsame Sache gegen dich (klang für mich ein bisschen so raus) dann nimm jemand unabhängiges mit zum Gespräch. Du kannst dich bei Wohlfahrtsverbänden, bei der Caritas oder auch bei einer extra Beratungsstelle vom JA informieren und dir Unterstützung holen. Vereinbarungen immer schriftlich festhalten lassen, klare Terminvorgaben rein schreiben. Nicht "das Kind könnte am Wochenende mal zur leiblichen Mutter", sondern "ab 13.09.14 verbringt das Kind die Wochenenden von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 15 Uhr in der mütterlichen Wohnung" etc. Dinge auf denen du sie festnageln kannst.
Jetzt etwas spezielles zu raten ist schwierig, da hier niemand eure Situation genau kennt.
Wie soll man dir helfen, wenn du diese wichtigen Dinge nicht, oder nur per pn weiter gibst.
07.09.2014 15:14
Zitat von Anonym 173597:Aber du bist doc h noch nicht 18 oder?
Zitat von Seesternchen_2.0:weil ich bei dieser person wirklich das gefühl habe das sie mir helfen möchte . ABER der vollständigkeithalber : Sorgerecht und co liegen soweit ich weiß bei mir nur bei dem Aufenthaltsbestimmungs recht bin ich mir nicht ganz sicher . Ich kann jeder zeit zu meiner Tochter und ich habe nichts schriftliches über die änderung vom letzen gespräch zwischen meiner Mutter und der Pflegestelle . ach und wir haben am 15.09 ein neues HPG .. so hoffe hab alle fragen beantwortet
Zitat von Anonym 173597:
Zitat von Carlchen0102:Hast ne Nachricht
Wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Tochter? Das Amt? Unbegrenzt? Und das Sorgerecht auch? Oder du? Oder deine Mutter, weil du damals noch minderjährig warst? Was genau steht im Hilfeplan? Ein zeitlicher Rahmen bis wann die Rückführung schrittweise beginnen soll? Hast du eine schriftliche Begründung vom Amt bekommen, warum es jetzt anders läuft? Hast du freien oder begrenzten Umgang mit deiner Tochter?
Letztlich kann man als leibliche Mutter natürlich eine Entscheidung vom Familiengericht erzwingen. Die erstellen dann ein Gutachten und wenn bei dir alles so ok ist wie du schreibst wird deine Mutter dann zur Rückführung des Kindes gezwungen. Ich habe solche Gutachten schon häufiger schreiben müssen und wenn die Umstände bei der Mutter ok sind, gab es bisher immer eine Rückführung(MEINE ERFAHRUNG).
ABER es macht natürlich schnell die Beziehung zwischen dir, deiner Mutter und deiner Tochter kaputt. Das scheinst du ja nicht zu wollen. Ich würde mich mit der Sachbearbeiterin vom Jugendamt zusammen tun und ein neues Gespräch "verlangen". Wenn der aktuelle Hilfeplan nicht eingehalten wird muss ein neuer her. Wenn du das Gefühl hast deine Mutter und die Sachbearbeitern machen gemeinsame Sache gegen dich (klang für mich ein bisschen so raus) dann nimm jemand unabhängiges mit zum Gespräch. Du kannst dich bei Wohlfahrtsverbänden, bei der Caritas oder auch bei einer extra Beratungsstelle vom JA informieren und dir Unterstützung holen. Vereinbarungen immer schriftlich festhalten lassen, klare Terminvorgaben rein schreiben. Nicht "das Kind könnte am Wochenende mal zur leiblichen Mutter", sondern "ab 13.09.14 verbringt das Kind die Wochenenden von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 15 Uhr in der mütterlichen Wohnung" etc. Dinge auf denen du sie festnageln kannst.
Jetzt etwas spezielles zu raten ist schwierig, da hier niemand eure Situation genau kennt.
Wie soll man dir helfen, wenn du diese wichtigen Dinge nicht, oder nur per pn weiter gibst.
07.09.2014 15:34
Kenn mich nun rein rechtlich nicht aus.
Aber: hast du deine Mutter mal direkt gefragt, warum sie einerseits möchte, dass die kleine zu dir zurück kommt und andererseits dann aussagt, dass du noch nicht bereit wärst? Ich würde sie da mal direkt konfrontierren. Und vielleicht vorher schon überlegen wie du auf mögliche Szenarien reagieren könntest.
Es ist doch deine Mutter, da sollte man doch ehrlich miteinander reden können. Wenn sie bedenken hat kann sie dir das doch sagen und ihr könnt dann über eine Lösung nachdenken.
Aber: hast du deine Mutter mal direkt gefragt, warum sie einerseits möchte, dass die kleine zu dir zurück kommt und andererseits dann aussagt, dass du noch nicht bereit wärst? Ich würde sie da mal direkt konfrontierren. Und vielleicht vorher schon überlegen wie du auf mögliche Szenarien reagieren könntest.
Es ist doch deine Mutter, da sollte man doch ehrlich miteinander reden können. Wenn sie bedenken hat kann sie dir das doch sagen und ihr könnt dann über eine Lösung nachdenken.
07.09.2014 15:37
Zitat von NanaCabana:
Zitat von Anonym 173597:Aber du bist doc h noch nicht 18 oder?
Zitat von Seesternchen_2.0:weil ich bei dieser person wirklich das gefühl habe das sie mir helfen möchte . ABER der vollständigkeithalber : Sorgerecht und co liegen soweit ich weiß bei mir nur bei dem Aufenthaltsbestimmungs recht bin ich mir nicht ganz sicher . Ich kann jeder zeit zu meiner Tochter und ich habe nichts schriftliches über die änderung vom letzen gespräch zwischen meiner Mutter und der Pflegestelle . ach und wir haben am 15.09 ein neues HPG .. so hoffe hab alle fragen beantwortet
Zitat von Anonym 173597:
...
Wie soll man dir helfen, wenn du diese wichtigen Dinge nicht, oder nur per pn weiter gibst.
Wie kommst du zu dem Schluss?
Mit 16 hat sie das Kind bekommen, seit anderthalb Jahren ist alles wieder okay, so dass das Kind wieder zu ihr könnte, theoretisch. Davor die Zeit im Muki-Heim und bei der Mutter und xyz Monate oder Jahre mit Depressionen, in denen sie ihr Leben wieder auf die Reihe gebracht hat. Ich schätze mal, sie wird mindestens 18 sein, vielleicht auch schon 20. Ich glaube, es stand ja nirgendwo wie alt das Kind ist um das es geht.
@TE: setze dich nochmal mit deiner Mutter zusammen, vielleicht sogar gleichzeitig mit der Pflegedingsbumsperson und dann kannst du ja mal herausfinden, WARUM deine Mutter meint, du wärst nicht soweit und ihre Argumente (wenn sie falsch sind) entkräften. ODER, falls sie doch ein wenig recht hat, nochmal reflektieren und daran arbeiten. Ich drücke dir die Daumen, dass du dein Kind bald zurückbekommen kannst.
07.09.2014 15:47
Was ist das für ein HPG, in dem beschlossen wurde, dass du inzwischen reif und verantwortungsbewußt bist, dein Kind wochenends zu nehmen?
Die Abkürzung sagt mir gar nichts.
Die Abkürzung sagt mir gar nichts.
07.09.2014 15:55
hast du mal deine mama direkt drauf angesprochen? angeblich habt ihr ja ein gutes verhältnis zueinander.
hat deine mama vielleicht auch bedenken, dass es zuviel für dich sein könnte - arbeitsanfang und gleichzeitig rückführung der tochter? vielleicht will sie dir erstmal zeit geben dich einzuarbeiten und danach den nächsten schritt zu machen
bei all dem wunsch deine tochter wieder bei dir zu haben, bedenke aber auch ihren " seelichen zustand". sie hat jahrelang bei oma gewohnt, dem entsprechend auch eine bindung zu ihr aufgebaut, ihr vertraut usw für sie hatte die oma die mutterrolle inne.
hat deine mama vielleicht auch bedenken, dass es zuviel für dich sein könnte - arbeitsanfang und gleichzeitig rückführung der tochter? vielleicht will sie dir erstmal zeit geben dich einzuarbeiten und danach den nächsten schritt zu machen
bei all dem wunsch deine tochter wieder bei dir zu haben, bedenke aber auch ihren " seelichen zustand". sie hat jahrelang bei oma gewohnt, dem entsprechend auch eine bindung zu ihr aufgebaut, ihr vertraut usw für sie hatte die oma die mutterrolle inne.
07.09.2014 16:09
Zitat von Obsidian:
Was ist das für ein HPG, in dem beschlossen wurde, dass du inzwischen reif und verantwortungsbewußt bist, dein Kind wochenends zu nehmen?
Die Abkürzung sagt mir gar nichts.
hpg _ hilfe plan gespräch
07.09.2014 16:10
Zitat von Obsidian:HPG ist die Abkürzung von Hilfeplan Gespräch
Was ist das für ein HPG, in dem beschlossen wurde, dass du inzwischen reif und verantwortungsbewußt bist, dein Kind wochenends zu nehmen?
Die Abkürzung sagt mir gar nichts.
07.09.2014 16:11
ich würde da auch mal mit deine rmutte rin ruhe liegen wo sie denn bedenken hat das es nicht klappen könnte, sonst rede auch mit deinem beistand vom JA und versucht das alles im hpg zu klären, du kannst auch um akteneinsicht bestehen, da steht ja dann eigentlich drin wiso die änderung der rückführung nun behoben wurde
07.09.2014 16:15
Zitat von shelyra:ja ich habe sie schon darauf angesprochen da sagte sie mir wie ich schon geschrieben habe das sie ja nur möchte das die kleine so schnell wie möglich wieder bei uns sein kann ... Die Arbeit habe ich jetzt vor kurzem angenommen da mich das Amt auch ein wenig dazu drängt die wollen mich ja schließlich los werden und wegen der kleinen soll das ja nicht von heute auf morgen sondern langsam nach und nach und bis sie voll bei uns ist ist mir auch klar das das dauert aber wenigstens nen Anfang wäre toll
hast du mal deine mama direkt drauf angesprochen? angeblich habt ihr ja ein gutes verhältnis zueinander.
hat deine mama vielleicht auch bedenken, dass es zuviel für dich sein könnte - arbeitsanfang und gleichzeitig rückführung der tochter? vielleicht will sie dir erstmal zeit geben dich einzuarbeiten und danach den nächsten schritt zu machen
bei all dem wunsch deine tochter wieder bei dir zu haben, bedenke aber auch ihren " seelichen zustand". sie hat jahrelang bei oma gewohnt, dem entsprechend auch eine bindung zu ihr aufgebaut, ihr vertraut usw für sie hatte die oma die mutterrolle inne.
07.09.2014 16:25
Zitat von Anonym 173597:
Zitat von Seesternchen_2.0:weil ich bei dieser person wirklich das gefühl habe das sie mir helfen möchte . ABER der vollständigkeithalber : Sorgerecht und co liegen soweit ich weiß bei mir nur bei dem Aufenthaltsbestimmungs recht bin ich mir nicht ganz sicher . Ich kann jeder zeit zu meiner Tochter und ich habe nichts schriftliches über die änderung vom letzen gespräch zwischen meiner Mutter und der Pflegestelle . ach und wir haben am 15.09 ein neues HPG .. so hoffe hab alle fragen beantwortet
Zitat von Anonym 173597:
Zitat von Carlchen0102:Hast ne Nachricht
Wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Tochter? Das Amt? Unbegrenzt? Und das Sorgerecht auch? Oder du? Oder deine Mutter, weil du damals noch minderjährig warst? Was genau steht im Hilfeplan? Ein zeitlicher Rahmen bis wann die Rückführung schrittweise beginnen soll? Hast du eine schriftliche Begründung vom Amt bekommen, warum es jetzt anders läuft? Hast du freien oder begrenzten Umgang mit deiner Tochter?
Letztlich kann man als leibliche Mutter natürlich eine Entscheidung vom Familiengericht erzwingen. Die erstellen dann ein Gutachten und wenn bei dir alles so ok ist wie du schreibst wird deine Mutter dann zur Rückführung des Kindes gezwungen. Ich habe solche Gutachten schon häufiger schreiben müssen und wenn die Umstände bei der Mutter ok sind, gab es bisher immer eine Rückführung(MEINE ERFAHRUNG).
ABER es macht natürlich schnell die Beziehung zwischen dir, deiner Mutter und deiner Tochter kaputt. Das scheinst du ja nicht zu wollen. Ich würde mich mit der Sachbearbeiterin vom Jugendamt zusammen tun und ein neues Gespräch "verlangen". Wenn der aktuelle Hilfeplan nicht eingehalten wird muss ein neuer her. Wenn du das Gefühl hast deine Mutter und die Sachbearbeitern machen gemeinsame Sache gegen dich (klang für mich ein bisschen so raus) dann nimm jemand unabhängiges mit zum Gespräch. Du kannst dich bei Wohlfahrtsverbänden, bei der Caritas oder auch bei einer extra Beratungsstelle vom JA informieren und dir Unterstützung holen. Vereinbarungen immer schriftlich festhalten lassen, klare Terminvorgaben rein schreiben. Nicht "das Kind könnte am Wochenende mal zur leiblichen Mutter", sondern "ab 13.09.14 verbringt das Kind die Wochenenden von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 15 Uhr in der mütterlichen Wohnung" etc. Dinge auf denen du sie festnageln kannst.
Jetzt etwas spezielles zu raten ist schwierig, da hier niemand eure Situation genau kennt.
Wie soll man dir helfen, wenn du diese wichtigen Dinge nicht, oder nur per pn weiter gibst.
Als erstes mal solltest du dich schlau machen wer welche Rechte an deinem Kind hat. Sprich Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht usw. Und dann würde ich um en Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiter suchen und diesen bitten, dir akteneinsicht zu geben warum alles gecancelt wurde.
07.09.2014 16:25
Du schriebst doch, dass du deine Tochter jeder Zeit sehen darfst!?
Verstehe ich es also richtig , du darfst sie sehen, mit ihr spielen etc pp.
Es geht jetzt quasi dann darum, dass sie über Nacht bei Dir bleibt, ohne das quasi deine Mutter als Aufsichtsperson da ist.
Darfst denn so auch mal mit ihr ohne deine Mutter auf den Spielplatz etc?
Also wenn ich in deiner Situation wäre und die Möglichkeit hätte mein Kind ständig zu sehen, dann würde ich dies einfach tun. Jeden Tag , ein paar Stunden dann langsam steigern. Und ganz viel mit ihr machen etc.
Ich denke nicht, dass du dein Kind nie wieder bekommst (je nachdem wie die Vorgeschichte war) , un dich finde es eigentlich gut dass darauf geachtet wird, dass keine Partei überfordert wird, auch deine Tochter nicht.
Noch nicht bereit, heißt für mich, dass du eventuell auch jetzt noch nicht genug Verantwortung für die Maus übernimmst , obwohl du die Gelegenheit dazu hast.
Wie alt bist du denn mittlerweile , wie alt ist dein Kind, wie ist eure Wohnsituation. (du wohnst irgendwie im selbem Haus, das sind doch perfekte Bedingungen, wenn es noch so ist)
War in der ganzen Zeit mal irgendwann ein Rechtsbeistand involviert?
Verstehe ich es also richtig , du darfst sie sehen, mit ihr spielen etc pp.
Es geht jetzt quasi dann darum, dass sie über Nacht bei Dir bleibt, ohne das quasi deine Mutter als Aufsichtsperson da ist.
Darfst denn so auch mal mit ihr ohne deine Mutter auf den Spielplatz etc?
Also wenn ich in deiner Situation wäre und die Möglichkeit hätte mein Kind ständig zu sehen, dann würde ich dies einfach tun. Jeden Tag , ein paar Stunden dann langsam steigern. Und ganz viel mit ihr machen etc.
Ich denke nicht, dass du dein Kind nie wieder bekommst (je nachdem wie die Vorgeschichte war) , un dich finde es eigentlich gut dass darauf geachtet wird, dass keine Partei überfordert wird, auch deine Tochter nicht.
Noch nicht bereit, heißt für mich, dass du eventuell auch jetzt noch nicht genug Verantwortung für die Maus übernimmst , obwohl du die Gelegenheit dazu hast.
Wie alt bist du denn mittlerweile , wie alt ist dein Kind, wie ist eure Wohnsituation. (du wohnst irgendwie im selbem Haus, das sind doch perfekte Bedingungen, wenn es noch so ist)
War in der ganzen Zeit mal irgendwann ein Rechtsbeistand involviert?
07.09.2014 16:49
Zitat von Samira2012:ja ich darf sie jeder Zeit sehen und ich darf auch ohne meine Mutter mit ihr Unternehmung machen und soweit wie ich das kann mache ich das auch .Nein ich wohne nicht mehr im selben Haus . Ich bin 19 Jahre und meine Tochter ist 3 Jahre alt ...
Du schriebst doch, dass du deine Tochter jeder Zeit sehen darfst!?
Verstehe ich es also richtig , du darfst sie sehen, mit ihr spielen etc pp.
Es geht jetzt quasi dann darum, dass sie über Nacht bei Dir bleibt, ohne das quasi deine Mutter als Aufsichtsperson da ist.
Darfst denn so auch mal mit ihr ohne deine Mutter auf den Spielplatz etc?
Also wenn ich in deiner Situation wäre und die Möglichkeit hätte mein Kind ständig zu sehen, dann würde ich dies einfach tun. Jeden Tag , ein paar Stunden dann langsam steigern. Und ganz viel mit ihr machen etc.
Ich denke nicht, dass du dein Kind nie wieder bekommst (je nachdem wie die Vorgeschichte war) , un dich finde es eigentlich gut dass darauf geachtet wird, dass keine Partei überfordert wird, auch deine Tochter nicht.
Noch nicht bereit, heißt für mich, dass du eventuell auch jetzt noch nicht genug Verantwortung für die Maus übernimmst , obwohl du die Gelegenheit dazu hast.
Wie alt bist du denn mittlerweile , wie alt ist dein Kind, wie ist eure Wohnsituation. (du wohnst irgendwie im selbem Haus, das sind doch perfekte Bedingungen, wenn es noch so ist)
War in der ganzen Zeit mal irgendwann ein Rechtsbeistand involviert?
07.09.2014 17:08
Zitat von Anonym 173597:
Zitat von shelyra:ja ich habe sie schon darauf angesprochen da sagte sie mir wie ich schon geschrieben habe das sie ja nur möchte das die kleine so schnell wie möglich wieder bei uns sein kann ... Die Arbeit habe ich jetzt vor kurzem angenommen da mich das Amt auch ein wenig dazu drängt die wollen mich ja schließlich los werden und wegen der kleinen soll das ja nicht von heute auf morgen sondern langsam nach und nach und bis sie voll bei uns ist ist mir auch klar das das dauert aber wenigstens nen Anfang wäre toll
hast du mal deine mama direkt drauf angesprochen? angeblich habt ihr ja ein gutes verhältnis zueinander.
hat deine mama vielleicht auch bedenken, dass es zuviel für dich sein könnte - arbeitsanfang und gleichzeitig rückführung der tochter? vielleicht will sie dir erstmal zeit geben dich einzuarbeiten und danach den nächsten schritt zu machen
bei all dem wunsch deine tochter wieder bei dir zu haben, bedenke aber auch ihren " seelichen zustand". sie hat jahrelang bei oma gewohnt, dem entsprechend auch eine bindung zu ihr aufgebaut, ihr vertraut usw für sie hatte die oma die mutterrolle inne.
naja, das amt hat ja recht.
du willst deiner tochter doch auch was bieten? ihr ein vorbild sein und zeigen, dass du sie alleine groß bekommst... das geht eben nicht ohne arbeit.
dann frag deine mama mal ganz genau warum sie, trotz ihrer aussage dir gegenüber, beim ja einen rückzieher gemacht hat. frag sie gezielt woran das liegt, warum sie denkt jetzt wäre nicht der beste zeitpunkt.
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