Steht mir unter diesen Bedingungen das alleinige Sorgerecht zu?
13.11.2014 20:03
Ich kann Dir auch nur raten Dich ans JA zu wenden vielleicht haste ja das glück und dein EX benimmt sich auch so beim JA die sehn das nämlich überhaupt nicht gerne wenn jemand solche Spüche wie,, ich mach das so wie ich will und nicht wie Du sagst ,,raushaut .
13.11.2014 20:57
Zitat von Obsidian:
Zitat von shelyra:
Zitat von Christen:
Zitat von shelyra:ich frage mich nur immer,was Frauen dazu veranlasst,diesen Volldeppen das gemeinsame Sorgerecht zu ueberschreiben? Das werde ich nie verstehen,besonders,wenn er schon so schlimm in der SS mit ihr umgegangen ist...
auch wenn der typ ein volldepp zu sein scheint, so hat er nix gemacht was das wohl des kindes gefährden würde. daher stehen deine chancen sehr sehr schlecht, dass du das alleinige sorgerecht bekommen würdest.
du könntest beim ja nachfragen ob ihr begleiteten umgang machen könnt.
naja, ich frag mich da immer wieso man überhaupt geplant mit so jemanden ein kind in die welt setzt
die freunde und bekanntschaften wird er ja schon vor der trennung gehabt haben. sicher auch solche dinge wie fitness studio, anabolika und co - das kommt ja nicht von heut auf morgen.
und sein charakter ändert man auch nicht so plötzlich nur weil frau schwanger wird...
Das frage ich mich bei JEDEM hier auftauchenden Hilfe-nach-der-Schwangerschaft-habe-ich-gemerkt-da ss-mein-Partner-ein-Arsch-ist-wie-kann-ich-ihm-mei n-Kind-entziehen-Thread...
Vorher alles supi und dann nehmen sie plötzlich Drogen, schlagen, sind vorbestraft, wollen das Kind nicht usw usw.....
Mir gehts auch immer so. Ich muss sagen, da hab ich irgendwie schon gar kein Mitleid mehr. Gemeinsames Sorgerecht beantragen und dann hast du so einen Idioten immer an der Backe. Und die Krönung ist ja noch, dass dein Kind heißt wie er und du heißt ganz anders.
13.11.2014 21:38
Zitat von shelyra:
auch wenn der typ ein volldepp zu sein scheint, so hat er nix gemacht was das wohl des kindes gefährden würde. daher stehen deine chancen sehr sehr schlecht, dass du das alleinige sorgerecht bekommen würdest.
du könntest beim ja nachfragen ob ihr begleiteten umgang machen könnt.
Stimme dir voll und ganz zu
Volldepp ist noch nett....
Ich kenne mich nicht wirklich mit Sorgerecht aus..... Aber ganz ehrlich früher oder später wird er eh nicht mehr kommen.... Er kümmert sich dich jetzt schon nicht. Du kämpfst so sehr darum das er
Kommt und dein Junior mit seinem Vater aufwächst aber ich sag dir jetzt schon das wird sich im Sande verlaufen. Er hat kein Interesse an ihm das musst du langsam auch merken... So hart es ist....
Ich würde
Ihm das auch vorschlagen mit dem begleiteten Umgang.... Spätestens da wirst ihn los sein....
13.11.2014 21:45
Viele Männer bauen erst eine richtige Beziehung zum Kind auf, wenn die Kleinen etwas älter sind. Ist halt so...ohne sein Verhalten damit entschuldigen zu wollen.
Du würdest mich auch ziemlich nerven. Alles was er macht scheint falsch zu sein. Warum warst du mit ihm zusammen, wenn sein Freundeskreis so mies ist. Warum bekommst du ein Kind mit einem Mann, obwohl du nicht willst das dein Kind mit solch einem Menschen aufwächst.
Aber bezüglich des Sorgerechts kannst du dir sicher sein, dass er es behalten wird. Da müsste massive Gewalt dem Kind gegenüber vorliegen (nicht dir gegenüber), dass ihm das entzogen wird. Und seine Freunde können zig mal im Knast waren...das spielt keine Rolle wenns um sein Recht geht. Wäre ja noch schöner, wenn die Dummheiten der Freunde einem selbst auch angerechnet werden, meinst nicht auch?
Lass doch mal ein bisschen Zeit vergehen und gib ihm die Chance das Kind kennenzulernen. Quatsch ihm nicht in alles rein! Vielleicht wird das dann auch
Du würdest mich auch ziemlich nerven. Alles was er macht scheint falsch zu sein. Warum warst du mit ihm zusammen, wenn sein Freundeskreis so mies ist. Warum bekommst du ein Kind mit einem Mann, obwohl du nicht willst das dein Kind mit solch einem Menschen aufwächst.
Aber bezüglich des Sorgerechts kannst du dir sicher sein, dass er es behalten wird. Da müsste massive Gewalt dem Kind gegenüber vorliegen (nicht dir gegenüber), dass ihm das entzogen wird. Und seine Freunde können zig mal im Knast waren...das spielt keine Rolle wenns um sein Recht geht. Wäre ja noch schöner, wenn die Dummheiten der Freunde einem selbst auch angerechnet werden, meinst nicht auch?
Lass doch mal ein bisschen Zeit vergehen und gib ihm die Chance das Kind kennenzulernen. Quatsch ihm nicht in alles rein! Vielleicht wird das dann auch
14.11.2014 08:18
Hummer, ich bin ganz bei dir. Dachte beim Lesen eben auch... man, macht der überhaupt iwas richtig? Und: Hat dieser Mensch überhaupt den Hauch einer Chance irgendwas mit seinem Kind zu machen OHNE dass die Mutter da reinquatscht und Vorschriften macht?
Zum Sorgerecht wollte ich jedoch hinzufügen: Seit 2013 haben Väter die Möglichkeit dieses beim Familiengericht einfach zu beantragen und solange dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, bekommen sie es auch. Ob die Mutter nun will oder nicht. Das war eine Gesetzesreform, die (und nun bin ich nicht ganz sicher, was den termin angeht) seit Januar 2013 in Kraft getreten ist. und das ist auch gut so, denn diese Willkür, der viele Väter ausgesetzt waren, wenn es ein gemeinsames Kind gab, war schon nicht mehr mitanzusehen. Die TS hat es also vll. gar nicht an den Vater übertragen, sondern er kann es durchaus einfach geholt haben. Alles was er neben seinen Ausweispapieren dafür braucht, ist eine unterzeichnete Vaterschaftserklärung. Hat er die, ist eine Zustimmung der Mutter nicht mehr erforderlich. Sie wird lediglich informiert.
Und so, wie im Eingangspost der TS beschrieben, hat sie wenige Chancen ihm das zu entziehen.. demzufolge hatte sie auch keinerlei Chancen, dass er es nicht bekam. Und von daher wäre es auch nicht dumm oder verwerflich oder sonstwas, wenn sie dem von vornherein zugestimmt hat. Sie hätte eh keine Wahl gehabt.
Grundsätzlich liebe TS hast du nur 2 Varianten: Entweder du versuchst weiterhin alles Mögliche, damit er den Kontakt hält. Dann allerdings nimm dich einfach ein wenig zurück, denn das klingt mehr als anstrengend. Ich wäre vollkommen entnervt.
Oder aber du lässt es drauf ankommen, der Kindsvater hat, deinen Beschreibungen entsprechend, wirklich kein Bock aufs Kind und es wird sich einfach im Sande verlaufen. Dann ist es zwar schade, dass dein Sohn keinen Kontakt zu ihm hat, aber auch kein Beinbruch. Du wirst einen neuen Mann kennenlernen iwann. Wähle dieses Mal einfach bewußter und dann hat dein Sohn einen Vater, auch, wenn er nicht leiblich ist. Das ist doch wurscht. Der soziale Vater ist der prägende, nicht der leibliche.
Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen, nur weil die sein Verhalten nicht passt. Freunde? Sind eben Freunde- fremde menschen... tut nichts zur Sache. TV schauen? Ja sicher, muss nicht sein und schadet im weitesten Sinne vll. auch, aber dann wäre halb Deutschland ihre Kinder los, weil die nämlich alle vor dem TV geparkt werden. gewalttätig dir gegenüber? Nunja.. dann ist das so... nicht schön, aber für die Ausübung der elterlichen Sorge unintereressant. Nur, wenn das körperliche und geistige Wohl deines Kindes gefährdet ist, hast du eine Chance und sogar die Pflicht, die alleine Sorge zu tragen. Ist aber bei dem, was du schilderst nicht der Fall.
LG Zaubi
Zum Sorgerecht wollte ich jedoch hinzufügen: Seit 2013 haben Väter die Möglichkeit dieses beim Familiengericht einfach zu beantragen und solange dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, bekommen sie es auch. Ob die Mutter nun will oder nicht. Das war eine Gesetzesreform, die (und nun bin ich nicht ganz sicher, was den termin angeht) seit Januar 2013 in Kraft getreten ist. und das ist auch gut so, denn diese Willkür, der viele Väter ausgesetzt waren, wenn es ein gemeinsames Kind gab, war schon nicht mehr mitanzusehen. Die TS hat es also vll. gar nicht an den Vater übertragen, sondern er kann es durchaus einfach geholt haben. Alles was er neben seinen Ausweispapieren dafür braucht, ist eine unterzeichnete Vaterschaftserklärung. Hat er die, ist eine Zustimmung der Mutter nicht mehr erforderlich. Sie wird lediglich informiert.
Und so, wie im Eingangspost der TS beschrieben, hat sie wenige Chancen ihm das zu entziehen.. demzufolge hatte sie auch keinerlei Chancen, dass er es nicht bekam. Und von daher wäre es auch nicht dumm oder verwerflich oder sonstwas, wenn sie dem von vornherein zugestimmt hat. Sie hätte eh keine Wahl gehabt.
Grundsätzlich liebe TS hast du nur 2 Varianten: Entweder du versuchst weiterhin alles Mögliche, damit er den Kontakt hält. Dann allerdings nimm dich einfach ein wenig zurück, denn das klingt mehr als anstrengend. Ich wäre vollkommen entnervt.
Oder aber du lässt es drauf ankommen, der Kindsvater hat, deinen Beschreibungen entsprechend, wirklich kein Bock aufs Kind und es wird sich einfach im Sande verlaufen. Dann ist es zwar schade, dass dein Sohn keinen Kontakt zu ihm hat, aber auch kein Beinbruch. Du wirst einen neuen Mann kennenlernen iwann. Wähle dieses Mal einfach bewußter und dann hat dein Sohn einen Vater, auch, wenn er nicht leiblich ist. Das ist doch wurscht. Der soziale Vater ist der prägende, nicht der leibliche.
Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen, nur weil die sein Verhalten nicht passt. Freunde? Sind eben Freunde- fremde menschen... tut nichts zur Sache. TV schauen? Ja sicher, muss nicht sein und schadet im weitesten Sinne vll. auch, aber dann wäre halb Deutschland ihre Kinder los, weil die nämlich alle vor dem TV geparkt werden. gewalttätig dir gegenüber? Nunja.. dann ist das so... nicht schön, aber für die Ausübung der elterlichen Sorge unintereressant. Nur, wenn das körperliche und geistige Wohl deines Kindes gefährdet ist, hast du eine Chance und sogar die Pflicht, die alleine Sorge zu tragen. Ist aber bei dem, was du schilderst nicht der Fall.
LG Zaubi
14.11.2014 12:41
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:
Hummer, ich bin ganz bei dir. Dachte beim Lesen eben auch... man, macht der überhaupt iwas richtig? Und: Hat dieser Mensch überhaupt den Hauch einer Chance irgendwas mit seinem Kind zu machen OHNE dass die Mutter da reinquatscht und Vorschriften macht?
Zum Sorgerecht wollte ich jedoch hinzufügen: Seit 2013 haben Väter die Möglichkeit dieses beim Familiengericht einfach zu beantragen und solange dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, bekommen sie es auch. Ob die Mutter nun will oder nicht. Das war eine Gesetzesreform, die (und nun bin ich nicht ganz sicher, was den termin angeht) seit Januar 2013 in Kraft getreten ist. und das ist auch gut so, denn diese Willkür, der viele Väter ausgesetzt waren, wenn es ein gemeinsames Kind gab, war schon nicht mehr mitanzusehen. Die TS hat es also vll. gar nicht an den Vater übertragen, sondern er kann es durchaus einfach geholt haben. Alles was er neben seinen Ausweispapieren dafür braucht, ist eine unterzeichnete Vaterschaftserklärung. Hat er die, ist eine Zustimmung der Mutter nicht mehr erforderlich. Sie wird lediglich informiert.
Und so, wie im Eingangspost der TS beschrieben, hat sie wenige Chancen ihm das zu entziehen.. demzufolge hatte sie auch keinerlei Chancen, dass er es nicht bekam. Und von daher wäre es auch nicht dumm oder verwerflich oder sonstwas, wenn sie dem von vornherein zugestimmt hat. Sie hätte eh keine Wahl gehabt.
Grundsätzlich liebe TS hast du nur 2 Varianten: Entweder du versuchst weiterhin alles Mögliche, damit er den Kontakt hält. Dann allerdings nimm dich einfach ein wenig zurück, denn das klingt mehr als anstrengend. Ich wäre vollkommen entnervt.
Oder aber du lässt es drauf ankommen, der Kindsvater hat, deinen Beschreibungen entsprechend, wirklich kein Bock aufs Kind und es wird sich einfach im Sande verlaufen. Dann ist es zwar schade, dass dein Sohn keinen Kontakt zu ihm hat, aber auch kein Beinbruch. Du wirst einen neuen Mann kennenlernen iwann. Wähle dieses Mal einfach bewußter und dann hat dein Sohn einen Vater, auch, wenn er nicht leiblich ist. Das ist doch wurscht. Der soziale Vater ist der prägende, nicht der leibliche.
Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen, nur weil die sein Verhalten nicht passt. Freunde? Sind eben Freunde- fremde menschen... tut nichts zur Sache. TV schauen? Ja sicher, muss nicht sein und schadet im weitesten Sinne vll. auch, aber dann wäre halb Deutschland ihre Kinder los, weil die nämlich alle vor dem TV geparkt werden. gewalttätig dir gegenüber? Nunja.. dann ist das so... nicht schön, aber für die Ausübung der elterlichen Sorge unintereressant. Nur, wenn das körperliche und geistige Wohl deines Kindes gefährdet ist, hast du eine Chance und sogar die Pflicht, die alleine Sorge zu tragen. Ist aber bei dem, was du schilderst nicht der Fall.
LG Zaubi
Vielen Dank für deinen Post - jetzt bin ich schlauer.
14.11.2014 14:06
So, wie per PN von Dir, liebe Malia1407, gewünscht, möchte ich mich kurz hier äußern:
Tatsächlich muss ich meinen Vorrednern vollkommen beipflichten: Das alleinige Sorgerecht wirst Du nicht bekommen, denn was auch immer der Vater Eures Sohnes bisher gemacht hat (insofern ich von dem ausgehe, was Du beschrieben hast), ist nichts, was die Anwendung von § 1666 BGB durch das Familiengericht rechtfertigen könnte. Und nur durch die Anwendung dieses Gesetzes könntest Du im Streitfall das alleinige Sorgerecht oder Teile des Sorgerechtes zur alleinigen Ausübung übertragen bekommen.
Ich bin mir aber noch immer nicht sicher: Du schreibst, dass Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und Du Dir da sicher bist. Seid Ihr tatsächlich beim Jugendamt gewesen und habt dort eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben? Oder hast Du ihn nur bei der Geburt als Vater eintragen lassen, er hat zugestimmt und gehst darum vom gemeinsamen Sorgerecht aus? Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Im ersten Fall habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht; in zweitem Fall erst einmal nicht...
In jedem Fall - und auch das wurde hier bereits geschrieben - kannst und darfst Du dem Kindesvater nicht in seine Vorstellungen von Erziehung rein reden, so lange es Eurem Sohn gut geht. Es ist immer schön, wenn Mutter und Vater eines Kindes auf einen gemeinsamen Nenner kommen und für das Kind ist es allemal weniger verwirrend, wenn dem so ist. Wenn dem allerdings nicht so ist und weder Deine noch seine Methode der Erziehung (und dazu gehört auch die Freizeitgestaltung mit dem Kind) dem Wohl Eures Sohnes schadet, hast Du kaum Möglichkeiten auf den Erziehungsstil Deines Exfreundes Einfluss zu nehmen und er kann es tatsächlich so machen, wie er es möchte.
Und ja, das wird Dir auch das Jugendamt so sagen, denn obgleich das Jugendamt das Wächteramt ausübt, obliegt die elterliche Sorge dennoch zuvorderst den Eltern eines Kindes. Einschreiten dürfen wir nur dann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet würde (siehe: Artikel 6 Grundgesetz, § 8a SGB VIII, § 42 SGB VIII). Und auch nur dann kann das Familiengericht nach § 1666 BGB tätig werden.
Ansonsten sind wir Dienstleister, die Leistungen nach § 19 und 27 ff. SGB VIII anbieten, wenn die Familie Hilfen dieser Art in Anspruch nehmen möchte oder sie zur Sicherstellung des Kindeswohles dienlich und / oder notwendig sein sollten.
Ich hoffe, dass ich noch ein wenig mehr Licht ins Dunkle bringen konnte. Wenn Du noch Fragen hast, bin ich gerne ansprechbar. Per PN oder hier.
Alles Liebe,
Mone
Tatsächlich muss ich meinen Vorrednern vollkommen beipflichten: Das alleinige Sorgerecht wirst Du nicht bekommen, denn was auch immer der Vater Eures Sohnes bisher gemacht hat (insofern ich von dem ausgehe, was Du beschrieben hast), ist nichts, was die Anwendung von § 1666 BGB durch das Familiengericht rechtfertigen könnte. Und nur durch die Anwendung dieses Gesetzes könntest Du im Streitfall das alleinige Sorgerecht oder Teile des Sorgerechtes zur alleinigen Ausübung übertragen bekommen.
Ich bin mir aber noch immer nicht sicher: Du schreibst, dass Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und Du Dir da sicher bist. Seid Ihr tatsächlich beim Jugendamt gewesen und habt dort eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben? Oder hast Du ihn nur bei der Geburt als Vater eintragen lassen, er hat zugestimmt und gehst darum vom gemeinsamen Sorgerecht aus? Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Im ersten Fall habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht; in zweitem Fall erst einmal nicht...
In jedem Fall - und auch das wurde hier bereits geschrieben - kannst und darfst Du dem Kindesvater nicht in seine Vorstellungen von Erziehung rein reden, so lange es Eurem Sohn gut geht. Es ist immer schön, wenn Mutter und Vater eines Kindes auf einen gemeinsamen Nenner kommen und für das Kind ist es allemal weniger verwirrend, wenn dem so ist. Wenn dem allerdings nicht so ist und weder Deine noch seine Methode der Erziehung (und dazu gehört auch die Freizeitgestaltung mit dem Kind) dem Wohl Eures Sohnes schadet, hast Du kaum Möglichkeiten auf den Erziehungsstil Deines Exfreundes Einfluss zu nehmen und er kann es tatsächlich so machen, wie er es möchte.
Und ja, das wird Dir auch das Jugendamt so sagen, denn obgleich das Jugendamt das Wächteramt ausübt, obliegt die elterliche Sorge dennoch zuvorderst den Eltern eines Kindes. Einschreiten dürfen wir nur dann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet würde (siehe: Artikel 6 Grundgesetz, § 8a SGB VIII, § 42 SGB VIII). Und auch nur dann kann das Familiengericht nach § 1666 BGB tätig werden.
Ansonsten sind wir Dienstleister, die Leistungen nach § 19 und 27 ff. SGB VIII anbieten, wenn die Familie Hilfen dieser Art in Anspruch nehmen möchte oder sie zur Sicherstellung des Kindeswohles dienlich und / oder notwendig sein sollten.
Ich hoffe, dass ich noch ein wenig mehr Licht ins Dunkle bringen konnte. Wenn Du noch Fragen hast, bin ich gerne ansprechbar. Per PN oder hier.
Alles Liebe,
Mone
15.11.2014 21:49
das reicht nicht aus um das alleinige sorgerecht zu bekommen.
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