Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht rückgängig machen

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Elisa
20106 Beiträge
12.08.2008 21:06
Zitat von Devas:
Hmpf
Verheiratet und leibliche Kinder zusammen = automatisch beide Sorgerecht
nicht verheiratet und leibliche Kinder = beide nur Sorgerecht wenn leibliche Mutter hierzu bei der zuständigen Stelle der Sorgerechtsteilung per Urkunde zustimmt
SONST
leibliche Mutter alleiniges Sorgerecht


Da ham was. Kurz und bündig.
Schuggel
11466 Beiträge
12.08.2008 21:06
Zitat:
Zitat von Babe89:
Also jetzt mal eine Frage wenn das kind den Nachnamen vom Vater hat und wir sind getrennt muss ich ihn doch nicht fragen wenn was ist oder, weil das sorgerecht habe ICH da dann ALLEINE?




nein
12.08.2008 21:09
DANKE
Devas
3861 Beiträge
12.08.2008 21:10
@ Babe kommt drauf an was beim Jugendamt (zuständige Stelle) erklärt wurde

Wenn nur der Nachname seiner ist und die Vaterschaftsanerkennung vorliegt = alleiniges Sorgerecht
Wenn der Nachname seiner ist und die Vaterschaftsanerkennung vorliegt und das sorgerecht geteilt wurde = beide Sorgerecht
12.08.2008 21:14
Hab grad mal in alten Unterlagen geschaut-da ihr beide das Sorgerecht habt,muss er mit zustimmen,dass es ihm entzogen wird,das wird er wohl kaum tun.Naja und ebend die trifftigen Gründe,du brauchst auf jeden Fall Beweise,falls du Angst hast,dass er euer Kind nimmt und abhaut.Klingt alles sch...,aber so in etwa wird man dir das auch sagen.
Britta
25259 Beiträge
31.08.2008 00:48
Hallo,

das alleinige Sorgerecht zu bekommen ist in deiner Situtation, so wie es fuer mich aussieht, eher schwer, da keine GUTEN Gruende dafuer vorliegen. Was du aber machen kannst, gehe zu einem Anwallt und beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist wesentlich einfache zu bekommen als das komplette Sorgerecht. Somit hat dein Freund keine Handhabe mehr, denn dann entscheidest nur du, wo sich das Kind aufhalten darf.

Da ich jetzt mal davon ausgehe, dass der VAter des Kindes sein Kind nach der Trennung trotzdem noch sehen darf, kann ich nur zu einem geteiltem Sorgerecht raten (es sei denn es entspricht nicht dem Kindeswohl). Denn was ist, wenn Papa die Kleie am Wochenende bei sich hat und es passiert etwas, so dass sie in KKH muss? Hat er das Sorgerecht, so darf er in wichtigen Situationen auch entscheiden, hat er es nicht, muessen die Aerzte erst auf Mama warten, bis die ihr OK gibt. Was ist nun, wenn Mama das alleinige Sorgerecht hat und NICHT zu erreichen ist????? Kann in manchen Situationen schon toedlich enden. Aber soetwas muessen Muetter dann selber entscheiden und dann auch verantworten.

LG Britta
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