Ohne Sorgerecht, Reisepass beantragnen!!!
05.08.2014 20:17
Zitat von malelu:
Das ding ist das du zur schul bzw kita Anmeldung eig die Geburtsurkunde vorlegen musst und wenn da zwei elternteile aufgeführt sind brauchst du vom anderen elternteil me Vollmacht oder eine sogenannte negativ Bescheinigung vom JA die bestätigt dass du eben alleiniges sorgerecht hast.
...mit einer sogenannten Negativbescheinigung.
05.08.2014 20:21
Viele Schulen lassen sich inzwischen nur durch Unterschrift bestätigen, dass die anmeldende Person das alleinige Sorgerecht hat oder im Auftrag und Wissen des zweiten Sorgeberechtigten handelt. Nachweise werden immer seltener gefordert.
Ich hoffe für euch, dass ihr deswegen nicht großen Ärger bekommt. Besonders du darfst für den Jungen gar nichts unterschreiben.
Und ich glaube kaum, dass das Jugendamt nach so langer Zeit nicht dazu rät das Sorgerecht einzuklagen.
Ich hoffe für euch, dass ihr deswegen nicht großen Ärger bekommt. Besonders du darfst für den Jungen gar nichts unterschreiben.
Und ich glaube kaum, dass das Jugendamt nach so langer Zeit nicht dazu rät das Sorgerecht einzuklagen.
05.08.2014 21:29
joar anscheinend geht das hier ganz gut da er in der grundschulzeit 4 verschiedene schulen besucht hat und strafbar habe ich mich nicht gemacht da es die lehrer alle wissen das ich nicht der richtige elternteil bin und es nicht vorgetäuscht habe.
nun kommt er auf eine weiterführende schule da gab es jetzt probleme, weil keiner sorgeberechtigt ist habe ein schreiben vom JA vorgelegt das mein mann unterschrift berechtigt ist und gut war.
werde nächste woch aufs JA gehen das abklären mal schauen was die sagen.
nun kommt er auf eine weiterführende schule da gab es jetzt probleme, weil keiner sorgeberechtigt ist habe ein schreiben vom JA vorgelegt das mein mann unterschrift berechtigt ist und gut war.
werde nächste woch aufs JA gehen das abklären mal schauen was die sagen.
05.08.2014 21:39
Also den Kinderreisepass habe ich dieses Jahr für BEIDE Söhne ohne Nachweis der Sorgeberechtigung bekommen.
Hier ein hilfreicher Link: https://www.jurion.de/Gesetze/PassVwV/1.6?from=0:3 917805,1,20091224
Hier ein hilfreicher Link: https://www.jurion.de/Gesetze/PassVwV/1.6?from=0:3 917805,1,20091224
05.08.2014 21:41
gesetzliche Vertreter = Sorgeberechtigte Person. Ohne Sorgerecht, keinen Pass.
Oder noch deutlicher:
6.1.3.1
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils soll anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Passregister überprüft werden.
(Quelle: oben genannte Link)
Oder noch deutlicher:
6.1.3.1
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils soll anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Passregister überprüft werden.
(Quelle: oben genannte Link)
05.08.2014 21:46
Ein Reisepass gehört zu Alltagssorge:
https://www.jurion.de/Gesetze/PassVwV/1.6?from=0:3 917805,1,20091224
Ich nehme mal an, Kind ist bei euch gemeldet?
Wie gesagt, bei mir hat niemand nach der Negativbescheinigung gekräht Die hatte ich sogar für den Fall der Fälle dabei.
Unabhängig davon würde ich das alleinge Sorgerecht aber dennoch mal beantragen, wenn der Sohn seit Jahren bei euch lebt und die Mutter sich k ein Stück kümmert
Edit: Achso... ich lese gerade, dass der Papa gar kein Sorgerecht für den Sohn habt, richtig? Hat er dann auch einen anderen Nachnamen? Dann mal ab zum JA und Sorgerecht beantragen.
https://www.jurion.de/Gesetze/PassVwV/1.6?from=0:3 917805,1,20091224
Ich nehme mal an, Kind ist bei euch gemeldet?
Wie gesagt, bei mir hat niemand nach der Negativbescheinigung gekräht Die hatte ich sogar für den Fall der Fälle dabei.
Unabhängig davon würde ich das alleinge Sorgerecht aber dennoch mal beantragen, wenn der Sohn seit Jahren bei euch lebt und die Mutter sich k ein Stück kümmert
Edit: Achso... ich lese gerade, dass der Papa gar kein Sorgerecht für den Sohn habt, richtig? Hat er dann auch einen anderen Nachnamen? Dann mal ab zum JA und Sorgerecht beantragen.
05.08.2014 21:52
Hab hier aber auch noch mal was, was euch vielleicht weiterhelfen könnte:
Zitat:
6.1.3.4
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z.B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt.
Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken.
05.08.2014 21:56
Er hat gar kein Sorgerecht, sie erst recht nicht
Das wird mit dem Pass nichts, und auch sie kann sich nicht um die Dinge kümmern, das muss er schon tun. Ist schließlich auch sein Kind, nicht ihres.
Das wird mit dem Pass nichts, und auch sie kann sich nicht um die Dinge kümmern, das muss er schon tun. Ist schließlich auch sein Kind, nicht ihres.
05.08.2014 22:00
Zitat von zhm1981:
Er hat gar kein Sorgerecht, sie erst recht nicht
Das wird mit dem Pass nichts, und auch sie kann sich nicht um die Dinge kümmern, das muss er schon tun. Ist schließlich auch sein Kind, nicht ihres.
Ich hatte weiter oben ja geschrieben, dass ich überlesen habe, dass er gar kein Sorgerecht hat, also auch kein Halbes.
Allerdings würde ich es einfach darauf ankommen lassen, wenn Kind selbe Meldeadresse und Nachnamen hat wie Papa. Ob das so ist, weiß ich ja nun nicht. Aber dann sehe ich die Chancen gar nicht so schlecht
Ich habe das im Juni mit meinen Kindern ja erst gemacht. Da hat kein Hahn nach den Unterschriften der Papas gekräht oder danach, dass ich das ASR nachweise. Die Kids waren beim Termin dabei, wir haben die Passfotos abgegeben, sie hat sich die Geburtsurkunden angeguckt und anschließend die Pässe in die Hand gedrückt. Fertig.
Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob sowas in den Meldedaten gespeichert ist, wer das Sorgerecht hat!? Ich denke aber nicht, denn dann wäre ja die Negativbescheinigung unsinnig.
05.08.2014 22:03
Das Vorgehen würde ich nicht empfehlen. Das kommt im Sorgerechtsverfahren sicher gut an, wenn man sich strafbar macht (und das wäre es, bewußtes Erschleichen von Leistungen, keine Ahnung, wie genau das heißt.)
05.08.2014 22:21
Ähm, ich hab gar nix vorlegen müssen oder sagen müssen beim passantrag
Ich bin hin, hatte gefrsgt wss die brauchen und es hies biometrisches Foto, bin ich direkt hin, die haben dann aufm amt das foto bekommen, mich gefragt wie groß sie ist u welche Augenfarbe sie hat, dann habe ich unterschrieben das es meine Tochter ist u meine Angaben stimmen ebenso dss ich das Recht habe einmal ein neues Foto einzufügen.
Ich war schon baff, aber das wars bei mir
Ich bin hin, hatte gefrsgt wss die brauchen und es hies biometrisches Foto, bin ich direkt hin, die haben dann aufm amt das foto bekommen, mich gefragt wie groß sie ist u welche Augenfarbe sie hat, dann habe ich unterschrieben das es meine Tochter ist u meine Angaben stimmen ebenso dss ich das Recht habe einmal ein neues Foto einzufügen.
Ich war schon baff, aber das wars bei mir
05.08.2014 22:23
das ist nicht sein kind sondern unser kind bei uns gibts da kein unterschied....wir sind eine familie.
da bei uns die rollen verteilt sind und ich den haushalt schmeiße und mich um die kinder kümmere und alles andere was so anfällt, werde ich auch das wieder mit dem JA klären wie die letzten 7 jahre auch schon und mein mann geht arbeiten und verdient das geld.
da bei uns die rollen verteilt sind und ich den haushalt schmeiße und mich um die kinder kümmere und alles andere was so anfällt, werde ich auch das wieder mit dem JA klären wie die letzten 7 jahre auch schon und mein mann geht arbeiten und verdient das geld.
05.08.2014 22:27
Zitat von bestmommy:
das ist nicht sein kind sondern unser kind bei uns gibts da kein unterschied....wir sind eine familie.
da bei uns die rollen verteilt sind und ich den haushalt schmeiße und mich um die kinder kümmere und alles andere was so anfällt, werde ich auch das wieder mit dem JA klären wie die letzten 7 jahre auch schon und mein mann geht arbeiten und verdient das geld.
Dem Gesetz ist das aber glaube ich relativ schnuppe wie ihr das zu Hause handhabt. Solange du das Kind nicht adoptierst ist es vorm Gesetz sein Kind. Nicht euer.
Und das du zum Rathaus gehst und einen Reisepass für das Kind bekommst will ich sehen. Es wurde ja schon grob erklärt wie ihr das nun hand haben müsst.
05.08.2014 22:40
wie gesagt JA regelt das mit mir seit jahren und ich habe nicht gesagt das ich losgehe und den reisepass beantrage habe nachgefragt ob es möglich ist ohne sorgerecht zu beantragen es wurde mir beantworten und nein geht nicht also werde ich zum JA gehen und mal nachforschen.
und nur weil das gesetz sagt ist nicht mein kind werde ich das noch lange nicht so handhaben wär ungerecht meinen leiblichen kindern über wenn ich ihm immer antworten würde musst du papa fragen ob du ins schwimmbad fahren darfst und es unsere kinder dürfen und da der papa die ganze woche nicht da ist dürfte er ja gar nichts wenn ich es nicht entscheiden dürfte.
und nur weil das gesetz sagt ist nicht mein kind werde ich das noch lange nicht so handhaben wär ungerecht meinen leiblichen kindern über wenn ich ihm immer antworten würde musst du papa fragen ob du ins schwimmbad fahren darfst und es unsere kinder dürfen und da der papa die ganze woche nicht da ist dürfte er ja gar nichts wenn ich es nicht entscheiden dürfte.
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