Nicht genug freie Urlaubstage für Jahresurlaub
10.12.2018 14:37
Hallöchen in die Runde,
hoffe, dass ich den richtigen Forumsteil erwischt habe, der Rest passt irgendwie nicht.
Folgendes:
Mein Mann ist seit dem 01.11.2018 in einem neuen Steuerbüro. Er in Anfang letzen Jahres ist einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten eingestiegen, da aber noch in einer anderen Steuerkanzlei.
Er hatte vor kurzem seinen neuen Ausbildungsvertrag bekommen... wobei mir sowieso immer schleierhaft ist, dass manche den erst NACH Beginn der Tätigkeit erhalten.
Dort sind nur noch 20 Urlaubstage vereinbart, also noch weniger als er zuvor hatte.
Nun ist es aber so, dass mindestens 16 Tage davon schon durch Betriebsruhe, Brückentage etc. draufgehen, was alles vom AG vorgegeben ist. Dabei ist eine Woche Urlaub im Juli, da die Kanzlei dort geschlossen hat. Somit hat er nur noch 4 Tage, die er frei planen kann.
Wir hätten somit keine Chance wirklich den 2-wöchigen Jahresurlaub zu nehmen. Ist das überhaupt so zulässig? Normalerweise müssten doch mindestens 2 Wochen zusammenhängend gewährleistet werden, zumindest kenne ich es so?
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch da aus und kann uns helfen.
PS: Ansonsten ist er dort sehr zufrieden.
hoffe, dass ich den richtigen Forumsteil erwischt habe, der Rest passt irgendwie nicht.
Folgendes:
Mein Mann ist seit dem 01.11.2018 in einem neuen Steuerbüro. Er in Anfang letzen Jahres ist einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten eingestiegen, da aber noch in einer anderen Steuerkanzlei.
Er hatte vor kurzem seinen neuen Ausbildungsvertrag bekommen... wobei mir sowieso immer schleierhaft ist, dass manche den erst NACH Beginn der Tätigkeit erhalten.
Dort sind nur noch 20 Urlaubstage vereinbart, also noch weniger als er zuvor hatte.
Nun ist es aber so, dass mindestens 16 Tage davon schon durch Betriebsruhe, Brückentage etc. draufgehen, was alles vom AG vorgegeben ist. Dabei ist eine Woche Urlaub im Juli, da die Kanzlei dort geschlossen hat. Somit hat er nur noch 4 Tage, die er frei planen kann.
Wir hätten somit keine Chance wirklich den 2-wöchigen Jahresurlaub zu nehmen. Ist das überhaupt so zulässig? Normalerweise müssten doch mindestens 2 Wochen zusammenhängend gewährleistet werden, zumindest kenne ich es so?
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch da aus und kann uns helfen.
PS: Ansonsten ist er dort sehr zufrieden.
10.12.2018 15:41
Ich würde mich da von einem Anwalt beraten lassen, denn vom Gesetz her sind es auch 24 Tage Urlaub die mindestens gewährt werden müssen
10.12.2018 15:44
Zitat von Maggie86:
Ich würde mich da von einem Anwalt beraten lassen, denn vom Gesetz her sind es auch 24 Tage Urlaub die mindestens gewährt werden müssen
Nein 24 Werkttage, das zählt der Samstag mit. Also sind es bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstage.
10.12.2018 15:47
Zitat von nilou:
Zitat von Maggie86:
Ich würde mich da von einem Anwalt beraten lassen, denn vom Gesetz her sind es auch 24 Tage Urlaub die mindestens gewährt werden müssen
Nein 24 Werkttage, das zählt der Samstag mit. Also sind es bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstage.
Ja aber ein Steuerbüro hat ja Samstags nicht auf Im Einzelhandel oder so würde es für mich Sinn machen aber so nicht?
Edit: hab’s grad gegoogelt und bin entsetzt! 20 Tage finde ich wirklich heftig wenig
10.12.2018 15:49
Eben.
Gesetzlich sind 4 Wochen vorgeschrieben. Wenn du in einem Mo-Fr-Job bist sind es 20 Tage, bei einem Mo-Sa-Job sind es 24 Tage.
Gesetzlich sind 4 Wochen vorgeschrieben. Wenn du in einem Mo-Fr-Job bist sind es 20 Tage, bei einem Mo-Sa-Job sind es 24 Tage.
10.12.2018 15:51
Zitat von Maggie86:
Ich würde mich da von einem Anwalt beraten lassen, denn vom Gesetz her sind es auch 24 Tage Urlaub die mindestens gewährt werden müssen
24 Tage bei einer 6-Tage-Woche
10.12.2018 15:55
Ich habe das eigentliche Problem mal gegoogelt und das gefunden:
Ein Urteil des BAG von 1981 legte als Faustformel eine Quote von 3/5 fest. (Az 1 ABR 79/92) Demnach dürfen 60 Prozent des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub angeordnet werden. Wenn ein Arbeitnehmer z. B. Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr hat, können nach dieser Formel zwölf davon als Betriebsurlaub erfolgen.
(Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/betriebsurlaub/ )
Demnach ist es gesetzlich nicht geregelt, aber es gibt ein BAG-Urteil aus 1981 das besagt dass 4 Tage zu wenig sind.
Das Problem ist nun: was tun?
Reden kann er auf jeden Fall, wenn der Chef sich aber weiter quer stellt muss er es entweder akzeptieren, klagen oder kündigen. Alles doof.
Ein Urteil des BAG von 1981 legte als Faustformel eine Quote von 3/5 fest. (Az 1 ABR 79/92) Demnach dürfen 60 Prozent des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub angeordnet werden. Wenn ein Arbeitnehmer z. B. Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr hat, können nach dieser Formel zwölf davon als Betriebsurlaub erfolgen.
(Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/betriebsurlaub/ )
Demnach ist es gesetzlich nicht geregelt, aber es gibt ein BAG-Urteil aus 1981 das besagt dass 4 Tage zu wenig sind.
Das Problem ist nun: was tun?
Reden kann er auf jeden Fall, wenn der Chef sich aber weiter quer stellt muss er es entweder akzeptieren, klagen oder kündigen. Alles doof.
10.12.2018 15:56
20 Tage ist der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 5 Tage Woche.
Ist wenig aber kann leider nichts machen. Zusammenhängend am Stück 2 Wochen ist richtig. Kann er evtl den Urlaub im Juli 1 Woche dranhängen?ubd evtl fragen ob er an einem brückentag Telefon Dienst oder Post machen kann.
Ich arbeite seit 18 Jahren beim Steuerberater und hatte nie ein büro welches im Sommer schließungszeiten hat. Nur Weihnachten/Neujahr. Und ich hatte immer 3 Wochen im Jahr.
Er soll mal bitte bei der steuerberaterkammer anrufen und das schildern. Die sind für die Azubis zuständig.
Ist wenig aber kann leider nichts machen. Zusammenhängend am Stück 2 Wochen ist richtig. Kann er evtl den Urlaub im Juli 1 Woche dranhängen?ubd evtl fragen ob er an einem brückentag Telefon Dienst oder Post machen kann.
Ich arbeite seit 18 Jahren beim Steuerberater und hatte nie ein büro welches im Sommer schließungszeiten hat. Nur Weihnachten/Neujahr. Und ich hatte immer 3 Wochen im Jahr.
Er soll mal bitte bei der steuerberaterkammer anrufen und das schildern. Die sind für die Azubis zuständig.
10.12.2018 16:00
Danke für eure Antworten.
Ja 20 Tage sind echt wenig, zumal ich 30 Tage und Gleitzeit, also auch Gleittage habe.
An Brückentagen und Weihnachten/Neujahr ist komplett zu, da kann er als Azubis also nichts übernehmen.
Wir wollten dann eigentlich die Woche im Juli nutzen und entweder eine Woche davor oder eine danach Urlaub ranhängen. Aber so sind es halt nur 4 Tage
Er wird Mittwoch mal mit seiner Chefin sprechen, mal sehen was sie dazu zu sagen hat.
Ja 20 Tage sind echt wenig, zumal ich 30 Tage und Gleitzeit, also auch Gleittage habe.
An Brückentagen und Weihnachten/Neujahr ist komplett zu, da kann er als Azubis also nichts übernehmen.
Wir wollten dann eigentlich die Woche im Juli nutzen und entweder eine Woche davor oder eine danach Urlaub ranhängen. Aber so sind es halt nur 4 Tage
Er wird Mittwoch mal mit seiner Chefin sprechen, mal sehen was sie dazu zu sagen hat.
10.12.2018 16:07
Schön und gut. Aber ich würde dennoch das vorher mit der steuerberaterkammer reden. Dann hat er eine Grundlage und weiß wie er argumentieren soll. Einfach so als Azubi dahin gehen und seine Rechte einfordern kann blöd rüber kommen.
Er ist ja im Recht, verstehst aber ich kenne seine Chefin nicht.
Er ist ja im Recht, verstehst aber ich kenne seine Chefin nicht.
10.12.2018 16:10
Zitat von Julemaus:
Schön und gut. Aber ich würde dennoch das vorher mit der steuerberaterkammer reden. Dann hat er eine Grundlage und weiß wie er argumentieren soll. Einfach so als Azubi dahin gehen und seine Rechte einfordern kann blöd rüber kommen.
Er ist ja im Recht, verstehst aber ich kenne seine Chefin nicht.
Da stimme ich dir zu.
Recht haben und Recht bekommen sind ja immer zwei verschiedene Dinge.
10.12.2018 16:41
Zitat von scholzi96:
Zitat von Julemaus:
Schön und gut. Aber ich würde dennoch das vorher mit der steuerberaterkammer reden. Dann hat er eine Grundlage und weiß wie er argumentieren soll. Einfach so als Azubi dahin gehen und seine Rechte einfordern kann blöd rüber kommen.
Er ist ja im Recht, verstehst aber ich kenne seine Chefin nicht.
Da stimme ich dir zu.
Recht haben und Recht bekommen sind ja immer zwei verschiedene Dinge.
Jetzt mal aus Arbeitgebersicht-kommt mir ein neuer gleich mit: die steuerberaterkammer/der Anwalt hat aber gesagt...ist das nicht die beste Grundlage..
10.12.2018 16:50
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von scholzi96:
Zitat von Julemaus:
Schön und gut. Aber ich würde dennoch das vorher mit der steuerberaterkammer reden. Dann hat er eine Grundlage und weiß wie er argumentieren soll. Einfach so als Azubi dahin gehen und seine Rechte einfordern kann blöd rüber kommen.
Er ist ja im Recht, verstehst aber ich kenne seine Chefin nicht.
Da stimme ich dir zu.
Recht haben und Recht bekommen sind ja immer zwei verschiedene Dinge.
Jetzt mal aus Arbeitgebersicht-kommt mir ein neuer gleich mit: die steuerberaterkammer/der Anwalt hat aber gesagt...ist das nicht die beste Grundlage..
Die Steuerberater Kammer ist aber für die Azubis zuständig. Ein Anwalt ist doch völlig was Anderes. Er soll sich doch nur Informationen holen. Viellleicjt sagen die auch, ist halt so müssen sie mit leben?!
Oder sie sagen ihm wo er was nachlesen kann und geben ihm Tipps. Genauso blöd wäre „im gesetzt steht aber...“
10.12.2018 16:58
Zitat von Julemaus:
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von scholzi96:
Zitat von Julemaus:
Schön und gut. Aber ich würde dennoch das vorher mit der steuerberaterkammer reden. Dann hat er eine Grundlage und weiß wie er argumentieren soll. Einfach so als Azubi dahin gehen und seine Rechte einfordern kann blöd rüber kommen.
Er ist ja im Recht, verstehst aber ich kenne seine Chefin nicht.
Da stimme ich dir zu.
Recht haben und Recht bekommen sind ja immer zwei verschiedene Dinge.
Jetzt mal aus Arbeitgebersicht-kommt mir ein neuer gleich mit: die steuerberaterkammer/der Anwalt hat aber gesagt...ist das nicht die beste Grundlage..
Die Steuerberater Kammer ist aber für die Azubis zuständig. Ein Anwalt ist doch völlig was Anderes. Er soll sich doch nur Informationen holen. Viellleicjt sagen die auch, ist halt so müssen sie mit leben?!
Oder sie sagen ihm wo er was nachlesen kann und geben ihm Tipps. Genauso blöd wäre „im gesetzt steht aber...“
Ich würd halt einfach erst mal mit dem Chef reden. Der hat darüber mit Sicherheit nicht nachgedacht. Die Azubis haben halt nun mal 20 Tage Urlaub, die Kanzlei ist schon immer an diesen Tagen zu-dass sich das beißt wird er nicht mit Absicht machen.
Wie is es denn mit Berufsschule-der Azubi muss ja Urlaub bekommen wenn Ferien sind?!
10.12.2018 17:12
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Julemaus:
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von scholzi96:
...
Jetzt mal aus Arbeitgebersicht-kommt mir ein neuer gleich mit: die steuerberaterkammer/der Anwalt hat aber gesagt...ist das nicht die beste Grundlage..
Die Steuerberater Kammer ist aber für die Azubis zuständig. Ein Anwalt ist doch völlig was Anderes. Er soll sich doch nur Informationen holen. Viellleicjt sagen die auch, ist halt so müssen sie mit leben?!
Oder sie sagen ihm wo er was nachlesen kann und geben ihm Tipps. Genauso blöd wäre „im gesetzt steht aber...“
Ich würd halt einfach erst mal mit dem Chef reden. Der hat darüber mit Sicherheit nicht nachgedacht. Die Azubis haben halt nun mal 20 Tage Urlaub, die Kanzlei ist schon immer an diesen Tagen zu-dass sich das beißt wird er nicht mit Absicht machen.
Wie is es denn mit Berufsschule-der Azubi muss ja Urlaub bekommen wenn Ferien sind?!
Nicht wenn er das Glück hat block Unterricht zu haben.
- Dieses Thema wurde 5 mal gemerkt