Mütter- und Schwangerenforum

Neuer Vermieter - Mieterhöhung

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ich-will-auch
3040 Beiträge
29.03.2014 14:00
Hi ihr lieben

nun ist es soweit. Das EFH, in dem wir zur miete wohnen,wurde verkauft.
Der neue vermieter hat angerufen, wir haben einen Termin gemacht.
"zwecks Datenaustausch und mietanpassung" hieß es.
Da ich mir nicht vorstellen kann, daß die miete runtergesetzt wird, gehe ich von einer Erhöhung aus.
Dürfen die einfach die miete erhöhen?
Wenn wir es nicht akzeptieren, kann uns denn ohne weiteres gekündigt werden?

Will mich auf das Gespräch vorbereiten und bin nun auf der suche nach Rat.

Danke schonmal für eure tipps
maxmaja
1643 Beiträge
29.03.2014 14:05
Soweit ich weiß, darf die Miete jährlich erhöht werden
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.03.2014 14:06
Zitat von maxmaja:

Soweit ich weiß, darf die Miete jährlich erhöht werden

Aber nur, wenn es vertraglich do festgehalten wurde.
Colli89
1506 Beiträge
29.03.2014 14:13
es kann auch auf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) angepasdt werden
Babyfant
2064 Beiträge
29.03.2014 15:30
Hallo,

Er kann die Miete anpassen, an die ortsübliche Vergleichsmiete oder wenn es diese nicht gibt (Mietspiegel) nach Vergleichsmieten (gleiche Objekte).
Eine Anpassung kann jeweils alle 12 Monate nach der letzten Erhöhung versendet werden und wird dann 3 Monate später wirksam (sprich Anpassung alle 15 Monate möglich. Wichtig hierbei ist, das die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 % bzw. Wenn die Gemeinde das so festlegt 15% erhöht werden darf.

Ich hoffe das hat dir geholfen? Wichtig zu wissen ist, dass der neue EIgentümer in den alten Vertrag eintritt, mit allen seinen Rechten und pflichten. D. H. Wenn ihr zu Beispiel in dem Mietvertrag vereinbart habt, dass eine Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist, dann gilt das auch für den neuen ET.

LG
Bianca1980
5619 Beiträge
29.03.2014 17:37
Rechtslage für Mieter beim Vermieterwechsel durch Hausverkauf

Es ist ein allgemeinüblicher Vorgang, dass Immobilien durch Verkauf oder Zwangsversteigerung den Eigentümer wechseln. Für die Mieter stellt sich dann die berechtigte Frage, ob sie mit einer baldigen Kündigung oder Mieterhöhung rechnen müssen. Der Nachfolgende Beitrag soll die Rechte von Mietern bei einem Wechsel des Eigentümers durch Verkauf der Immobilie aufzeigen.

Bei einem Immobilienverkauf gilt der im Gesetz verankerte Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten der bestehende Mietverträge eintritt. Durch den Immobilienkauf wird mit dem neuen Eigentümer also kein Ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Gleichzeitig besteht auch kein Anspruch des neuen Eigentümers, neue unter Umständen günstigere Verträge mit den Mietern abzuschließen. Legt der neue Eigentümer einen anderen Mietvertrag vor sollte der Mieter also nicht voreilig unterzeichnen.

Durch einen Eigentümerwechsel stellt sich für den Mieter regelmäßig auch die bange Frage, ob er mit einer baldigen Kündigung seiner Wohnung rechnen muss. Hier gilt zunächst, dass dem Vermieter mit dem Erwerb der Immobilie zunächst kein besonderes Kündigungsrecht zusteht. Ein Kündigungsrecht besteht für den neuen Vermieter nur in den gesetzlich aufgeführten Fällen. Hierzu zählt der wohl bedeutendste Fall, der Eigenbedarf. Dieser muss besonders begründet werden. Außerdem hat der neue Vermieter die Kündigungsfristen zu beachten, die je nach Länge der Mietdauer bei neun Monaten liegen kann.

Ein Ausnahmefall besteht nur dann, wenn der neue Eigentümer die Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung erworben hat. Ab dem Zeitpunkt des Zuschlags besteht für den neuen Eigentümer ein dreimonatiges Kündigungsrecht.

Unsicherheiten bestehen auf Seiten des Mieters auch, an wen die neue Miete zu zahlen ist. Hier gilt der Grundsatz, dass die Miete nicht Voreilig an den Wohnungskäufer zu entrichten ist. Der Grund liegt darin, dass ein Mietanspruch erst dann besteht, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dies kann erfahrungsgemäß ein paar Monate dauern. Der Mieter sollte sich bei Unklarheiten von dem neuen Eigentümer einen Grundbuchauszug zum Nachweis vorlegen lassen. Nur wenn der alte Vermieter den Mieter dazu auffordert an den neuen Eigentümer zu zahlen kann er gefahrenlos an den neuen Eigentümer zahlen.

Durch den Eintritt in das neue Mietverhältnis besteht für den neuen Eigentümer auch kein automatisches Mieterhöhungsrecht. Auch hier ist der neue Eigentümer an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. So muss die Miete bei Zugang des Erhöhungsverlangens seit einem Jahr unverändert sein. Ferner darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht worden sein und darf die ortsübliche Miete nicht übersteigen.
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.03.2014 17:57
Ich danke allen, die mir geantwortet haben.
wie ist das denn eigentlich mit der kaution?
Unser vermieter hat privatinsolvenz angemeldet und hat die kaution auch nicht extra angelegt.
D.h. die kaution ist jetzt weg. Können die neuen vermieter erneut kaution verlangen?
Yogi_Baer
39802 Beiträge
29.03.2014 18:04
Zitat von ich-will-auch:

Ich danke allen, die mir geantwortet haben.
wie ist das denn eigentlich mit der kaution?
Unser vermieter hat privatinsolvenz angemeldet und hat die kaution auch nicht extra angelegt.
D.h. die kaution ist jetzt weg. Können die neuen vermieter erneut kaution verlangen?

darauf kannst du den vermieter aber noch verklagen und verlangen das er die Kaution dem neuen Vermieter übergibt.

Eine Mieterhöhung muss nicht vertraglich festgehalten werden, wir machen das alle 3 Jahre und passen uns dem Mietspiegel an
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.03.2014 18:57
Zitat von Yogi_Baer:

Zitat von ich-will-auch:

Ich danke allen, die mir geantwortet haben.
wie ist das denn eigentlich mit der kaution?
Unser vermieter hat privatinsolvenz angemeldet und hat die kaution auch nicht extra angelegt.
D.h. die kaution ist jetzt weg. Können die neuen vermieter erneut kaution verlangen?

darauf kannst du den vermieter aber noch verklagen und verlangen das er die Kaution dem neuen Vermieter übergibt.

Eine Mieterhöhung muss nicht vertraglich festgehalten werden, wir machen das alle 3 Jahre und passen uns dem Mietspiegel an

einen insolventen zu verklagen, macht ja wenig Sinn. Er ist ja nun zahlungsunfähig.
Alle 3 Jahre ist schön und gut aber wir wohnen hier erst seit 1,5 jahren.
Mietzeee
11583 Beiträge
29.03.2014 18:59
Aber es ist doch pflicht ein extra konto da anzulegen mit Zinsen.
Babyfant
2064 Beiträge
29.03.2014 19:42
Da der alte Eigentümer grundsätzlich die Pflicht hat dem neuen die Kaution zu übergeben, kannst du bei Auszug deine Kaution von neuen Vermieter verlangen. Eine neue musst du nicht leisten. Die müssen das beim Kaufvertrag intern klären.

Wir haben es auch oft, dass wir Kautionen an Mieter auszahlen müssen, die wir eigentlich garnicht haben. Dein aktueller Vertragspartner schuldet dir die geleistete Kaution. Ist die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema.

Lg
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.03.2014 19:42
Zitat von Mietzeee:

Aber es ist doch pflicht ein extra konto da anzulegen mit Zinsen.

da hast du ja recht. Aber er hats nicht gemacht. Und als insolvent muss er leider nicht zahlen. Es sei denn, er machts freiwillig. Und das tut er nicht.
So auch die aussage von seinem insolvenzberater.
nölke
12399 Beiträge
29.03.2014 20:02
Dann sollte der Käufer dem alten besitzer den betrag um den euch zustehende kation kürzen und dann anlegen
ich-will-auch
3040 Beiträge
29.03.2014 20:58
Zitat von nölke:

Dann sollte der Käufer dem alten besitzer den betrag um den euch zustehende kation kürzen und dann anlegen


Der alte vermieter ist ja nicht der Verkäufer des hauses, da er in insolvenz gegangen ist. Der Eigentümer ist nun die Sparkasse, da er seinen Kredit nicht abgezahlt hat, den er für den Bau des hauses aufgenommen hatte.
der alte vermieter hat nichts mehr damit zu tun.
anakey
6743 Beiträge
29.03.2014 21:09
Zitat von ich-will-auch:

Zitat von Mietzeee:

Aber es ist doch pflicht ein extra konto da anzulegen mit Zinsen.

da hast du ja recht. Aber er hats nicht gemacht. Und als insolvent muss er leider nicht zahlen. Es sei denn, er machts freiwillig. Und das tut er nicht.
So auch die aussage von seinem insolvenzberater.

Wenn ers freiwillig machen würde, ist seine Insolvenz in Gefahr, er darf keinen Gläubiger bevorzugt behandeln.

Die Sparkasse wird ja im Falle des Falles keine Probleme gaben, euch die Kaution zurück zu zahlen.
Das du die nochmal zahlen musst kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn man kann euch nicht für den Fehler des ehemaligen Eigentümers verantwortlich machen.
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