Muss ich Kind beim Vater übernachten lassen?
26.04.2014 20:29
Hallo zusammen,
mein Partner und ich leben nun seit 3 Monaten getrennt
von einander, nur leider ohne freundliche Basis.
Leider läuft nun alles über Anwälte mit dem Umgangsrecht.
Nun ist meine Frage: muss ich bei bedenken mein Kind welches 14 Monate alt ist, alle 14 Tage abgeben von Sa bis So über Nacht?
mein Partner und ich leben nun seit 3 Monaten getrennt
von einander, nur leider ohne freundliche Basis.
Leider läuft nun alles über Anwälte mit dem Umgangsrecht.
Nun ist meine Frage: muss ich bei bedenken mein Kind welches 14 Monate alt ist, alle 14 Tage abgeben von Sa bis So über Nacht?
26.04.2014 20:39
Ich bin der Meinung wenn die Mutter bedenken hat nicht aber ganz genau weiß ich es halt auch nicht
26.04.2014 20:40
Klar, euer Kind hat genauso das Recht bei ihm zu sein wie bei dir. Würde euer Kind bei ihm leben, dann würdest du doch bestimmt auch wollen, dass es bei dir übernachtet....
26.04.2014 20:41
Zitat von BennyundSandra:
Klar, euer Kind hat genauso das Recht bei ihm zu sein wie bei dir. Würde euer Kind bei ihm leben, dann würdest du doch bestimmt auch wollen, dass es bei dir übernachtet....
Auch wenn er Drogen konsumiert und sie Nachts nicht gehört hat?
26.04.2014 20:46
Nein, musst du nicht. Zumindest nicht, wenn deine Bedenken berechtigt sind.
Bei so kleinen Kindern wird es sowieso eher nicht so gehandhabt wie beschrieben, also das Kind verbringt meist nicht im 2 Wochentakt das ganze We beim Vater. Empfohlen wird eher ein wöchentlicher Umgang (oder mehrmals die Woche), dafür aber kürzer (also nicht ein ganzen We, sondern einen Tag/halben Tag o.ä. pro Woche). Für jüngere Kinder ist das für den Beziehungsaufbau besser.
Wenn das Kind älter wird, dann kann es irgendwann auch das ganze We beim Vater sein, aber das muss bis dahin langsam "geübt" und gesteigert werden.
Wichtig für eine Übernachtung ist auch, wie gut das Kind den Vater kennt und in wie weit das Umfeld, sprich die Wohnung, sein Zimmer/Bettchen dort etc. dem Kind bekannt ist. Auch Tagesabläufe und Strukturen spielen eine Rolle.
Das sind offizielle Richtlinien, eigentlich müssten eure Anwälte davon wissen. Was haben die zu euch gesagt??
Ach, und das Sorgerecht hat mit dem Umgang rein garnichts zu tun! Es hängt also nicht davon ab, ob du alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht hast, wie oft und in welchem Umfang dein Kind beim Vater ist...
Bei so kleinen Kindern wird es sowieso eher nicht so gehandhabt wie beschrieben, also das Kind verbringt meist nicht im 2 Wochentakt das ganze We beim Vater. Empfohlen wird eher ein wöchentlicher Umgang (oder mehrmals die Woche), dafür aber kürzer (also nicht ein ganzen We, sondern einen Tag/halben Tag o.ä. pro Woche). Für jüngere Kinder ist das für den Beziehungsaufbau besser.
Wenn das Kind älter wird, dann kann es irgendwann auch das ganze We beim Vater sein, aber das muss bis dahin langsam "geübt" und gesteigert werden.
Wichtig für eine Übernachtung ist auch, wie gut das Kind den Vater kennt und in wie weit das Umfeld, sprich die Wohnung, sein Zimmer/Bettchen dort etc. dem Kind bekannt ist. Auch Tagesabläufe und Strukturen spielen eine Rolle.
Das sind offizielle Richtlinien, eigentlich müssten eure Anwälte davon wissen. Was haben die zu euch gesagt??
Ach, und das Sorgerecht hat mit dem Umgang rein garnichts zu tun! Es hängt also nicht davon ab, ob du alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht hast, wie oft und in welchem Umfang dein Kind beim Vater ist...
26.04.2014 20:51
Zitat von LinaPra:
Nein, musst du nicht. Zumindest nicht, wenn deine Bedenken berechtigt sind.
Bei so kleinen Kindern wird es sowieso eher nicht so gehandhabt wie beschrieben, also das Kind verbringt meist nicht im 2 Wochentakt das ganze We beim Vater. Empfohlen wird eher ein wöchentlicher Umgang (oder mehrmals die Woche), dafür aber kürzer (also nicht ein ganzen We, sondern einen Tag/halben Tag o.ä. pro Woche). Für jüngere Kinder ist das für den Beziehungsaufbau besser.
Wenn das Kind älter wird, dann kann es irgendwann auch das ganze We beim Vater sein, aber das muss bis dahin langsam "geübt" und gesteigert werden.
Wichtig für eine Übernachtung ist auch, wie gut das Kind den Vater kennt und in wie weit das Umfeld, sprich die Wohnung, sein Zimmer/Bettchen dort etc. dem Kind bekannt ist. Auch Tagesabläufe und Strukturen spielen eine Rolle.
Das sind offizielle Richtlinien, eigentlich müssten eure Anwälte davon wissen. Was haben die zu euch gesagt??
Ach, und das Sorgerecht hat mit dem Umgang rein garnichts zu tun! Es hängt also nicht davon ab, ob du alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht hast, wie oft und in welchem Umfang dein Kind beim Vater ist...
Oh ok danke für diese Information..
Mein Ex und ich haben leider über Anwälte die Kommunikation, weil er die Kleine alleine haben will trotz Morddrohung,Drogenkonsum usw.
Das erste Schreiben war heute das er meine Tochter abholen möchte von 10 oUhr bis So 17:00Uhr.
Und da ich diese Version kenne mit häufig in kleinen Abständen
sehen kenne, frage ich mich natürlich was seine Anwältin sich dabei denkt
26.04.2014 20:56
mein ja-mensch hat gesagt (habe das alleinige sorgerecht) wenn ich nicht will muss ich nicht
ich habe berechtigte bedenken! die ich hier nicht erwähnen werde.
ich habe berechtigte bedenken! die ich hier nicht erwähnen werde.
26.04.2014 20:56
Ich habe mich von Hannahs papa getrennt, da war sie 9 Monate alt. Er hat sie von da an Mittwochs Abends für 2 Stunden gehabt ( er muss ja arbeiten und hannah einigermaßen pünktlich ins Bett) und er hatte sie dann noch den Sonntag Nachmittag. Jede Woche war das so.
Mit der Zeit lief es so gut, dass er hannah den ganzen Sonntag hatte.
Irgendwann haben wir den Mittwoch gestrichen ( ich glaube so um ihren 2 Geburtstag rum, vielleicht auch ein wenig eher) und haben dafür den Samstag dazu genommen, ohne übernachten. Dann haben wir den Rhytmus aus jeder Woche, zu alle 14 Tage geändert. Das haben wir eine Zeit lang gemacht und dann irgendwann das erste mal mit übernachten. Es lief so gut, das hannah von sich aus fragte wann sie wieder zu ihrem papa darf und da auch schlafen ( fragen sofern sie es konnte ) und dann haben wir den Freitag dazu genommen.
Sie geht nun also alle 14 Tage von Fr-So zu ihtem Papa.
Ich finde wir haben es gut so gemacht. Auch das Hannah die Zeit hatte die sie brauchte. Wir hatten nämlich keine Rückschläge. Und ich finde es wichtig das ein Kind seinen Papa kennenlernt und man sollte seine eigenen Gefühle da ein wenig aussen vor lassen.
Es sei denn der Papa ist Drogenabhängig oder Stadt bekannter Alkoholiker, da hätte ich aich bedenken, aber sonst hat das Kind ja ein Anrecht auf den Papa
Mit der Zeit lief es so gut, dass er hannah den ganzen Sonntag hatte.
Irgendwann haben wir den Mittwoch gestrichen ( ich glaube so um ihren 2 Geburtstag rum, vielleicht auch ein wenig eher) und haben dafür den Samstag dazu genommen, ohne übernachten. Dann haben wir den Rhytmus aus jeder Woche, zu alle 14 Tage geändert. Das haben wir eine Zeit lang gemacht und dann irgendwann das erste mal mit übernachten. Es lief so gut, das hannah von sich aus fragte wann sie wieder zu ihrem papa darf und da auch schlafen ( fragen sofern sie es konnte ) und dann haben wir den Freitag dazu genommen.
Sie geht nun also alle 14 Tage von Fr-So zu ihtem Papa.
Ich finde wir haben es gut so gemacht. Auch das Hannah die Zeit hatte die sie brauchte. Wir hatten nämlich keine Rückschläge. Und ich finde es wichtig das ein Kind seinen Papa kennenlernt und man sollte seine eigenen Gefühle da ein wenig aussen vor lassen.
Es sei denn der Papa ist Drogenabhängig oder Stadt bekannter Alkoholiker, da hätte ich aich bedenken, aber sonst hat das Kind ja ein Anrecht auf den Papa
26.04.2014 20:56
Zitat von TagNacht:
Zitat von LinaPra:
Nein, musst du nicht. Zumindest nicht, wenn deine Bedenken berechtigt sind.
Bei so kleinen Kindern wird es sowieso eher nicht so gehandhabt wie beschrieben, also das Kind verbringt meist nicht im 2 Wochentakt das ganze We beim Vater. Empfohlen wird eher ein wöchentlicher Umgang (oder mehrmals die Woche), dafür aber kürzer (also nicht ein ganzen We, sondern einen Tag/halben Tag o.ä. pro Woche). Für jüngere Kinder ist das für den Beziehungsaufbau besser.
Wenn das Kind älter wird, dann kann es irgendwann auch das ganze We beim Vater sein, aber das muss bis dahin langsam "geübt" und gesteigert werden.
Wichtig für eine Übernachtung ist auch, wie gut das Kind den Vater kennt und in wie weit das Umfeld, sprich die Wohnung, sein Zimmer/Bettchen dort etc. dem Kind bekannt ist. Auch Tagesabläufe und Strukturen spielen eine Rolle.
Das sind offizielle Richtlinien, eigentlich müssten eure Anwälte davon wissen. Was haben die zu euch gesagt??
Ach, und das Sorgerecht hat mit dem Umgang rein garnichts zu tun! Es hängt also nicht davon ab, ob du alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht hast, wie oft und in welchem Umfang dein Kind beim Vater ist...
Oh ok danke für diese Information..
Mein Ex und ich haben leider über Anwälte die Kommunikation, weil er die Kleine alleine haben will trotz Morddrohung,Drogenkonsum usw.
Das erste Schreiben war heute das er meine Tochter abholen möchte von 10 oUhr bis So 17:00Uhr.
Und da ich diese Version kenne mit häufig in kleinen Abständen
sehen kenne, frage ich mich natürlich was seine Anwältin sich dabei denkt
Ich hab auch alles über Anwälte laufen gehabt. Kenne daher deren Masche: die probieren erstmal so viel wie geht, zurückschrauben geht ja immer noch. Meistens ist den Anwälten sogar klar, dass es nicht durchsetzbar ist, deshalb übertreiben sie anfangs maßlos. Das macht dein Anwalt ja wahrscheinlich auch, oder? Taktik ist das
Lass dich nicht schockieren, wenn ein Schreiben von seinem Anwalt kommt. Ich hab mich immer wahnsinnig runterziehen lassen, war dann den ganzen Tag nervös und angespannt aus Angst, der Anwalt des Vaters könnte die Dinge tatsächlich so durchsetzen. Ist aber meist nicht so.
Was sagt dein Anwalt denn dazu?
26.04.2014 21:09
Zitat von LinaPra:
Zitat von TagNacht:
Zitat von LinaPra:
Nein, musst du nicht. Zumindest nicht, wenn deine Bedenken berechtigt sind.
Bei so kleinen Kindern wird es sowieso eher nicht so gehandhabt wie beschrieben, also das Kind verbringt meist nicht im 2 Wochentakt das ganze We beim Vater. Empfohlen wird eher ein wöchentlicher Umgang (oder mehrmals die Woche), dafür aber kürzer (also nicht ein ganzen We, sondern einen Tag/halben Tag o.ä. pro Woche). Für jüngere Kinder ist das für den Beziehungsaufbau besser.
Wenn das Kind älter wird, dann kann es irgendwann auch das ganze We beim Vater sein, aber das muss bis dahin langsam "geübt" und gesteigert werden.
Wichtig für eine Übernachtung ist auch, wie gut das Kind den Vater kennt und in wie weit das Umfeld, sprich die Wohnung, sein Zimmer/Bettchen dort etc. dem Kind bekannt ist. Auch Tagesabläufe und Strukturen spielen eine Rolle.
Das sind offizielle Richtlinien, eigentlich müssten eure Anwälte davon wissen. Was haben die zu euch gesagt??
Ach, und das Sorgerecht hat mit dem Umgang rein garnichts zu tun! Es hängt also nicht davon ab, ob du alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht hast, wie oft und in welchem Umfang dein Kind beim Vater ist...
Oh ok danke für diese Information..
Mein Ex und ich haben leider über Anwälte die Kommunikation, weil er die Kleine alleine haben will trotz Morddrohung,Drogenkonsum usw.
Das erste Schreiben war heute das er meine Tochter abholen möchte von 10 oUhr bis So 17:00Uhr.
Und da ich diese Version kenne mit häufig in kleinen Abständen
sehen kenne, frage ich mich natürlich was seine Anwältin sich dabei denkt
Ich hab auch alles über Anwälte laufen gehabt. Kenne daher deren Masche: die probieren erstmal so viel wie geht, zurückschrauben geht ja immer noch. Meistens ist den Anwälten sogar klar, dass es nicht durchsetzbar ist, deshalb übertreiben sie anfangs maßlos. Das macht dein Anwalt ja wahrscheinlich auch, oder? Taktik ist das
Lass dich nicht schockieren, wenn ein Schreiben von seinem Anwalt kommt. Ich hab mich immer wahnsinnig runterziehen lassen, war dann den ganzen Tag nervös und angespannt aus Angst, der Anwalt des Vaters könnte die Dinge tatsächlich so durchsetzen. Ist aber meist nicht so.
Was sagt dein Anwalt denn dazu?
Werde ihr morgen das Schreiben gleich in Briefkasten schmeißen und dann mal sehen was kommt
26.04.2014 21:10
Zitat von Botticelli:
Ich habe mich von Hannahs papa getrennt, da war sie 9 Monate alt. Er hat sie von da an Mittwochs Abends für 2 Stunden gehabt ( er muss ja arbeiten und hannah einigermaßen pünktlich ins Bett) und er hatte sie dann noch den Sonntag Nachmittag. Jede Woche war das so.
Mit der Zeit lief es so gut, dass er hannah den ganzen Sonntag hatte.
Irgendwann haben wir den Mittwoch gestrichen ( ich glaube so um ihren 2 Geburtstag rum, vielleicht auch ein wenig eher) und haben dafür den Samstag dazu genommen, ohne übernachten. Dann haben wir den Rhytmus aus jeder Woche, zu alle 14 Tage geändert. Das haben wir eine Zeit lang gemacht und dann irgendwann das erste mal mit übernachten. Es lief so gut, das hannah von sich aus fragte wann sie wieder zu ihrem papa darf und da auch schlafen ( fragen sofern sie es konnte ) und dann haben wir den Freitag dazu genommen.
Sie geht nun also alle 14 Tage von Fr-So zu ihtem Papa.
Ich finde wir haben es gut so gemacht. Auch das Hannah die Zeit hatte die sie brauchte. Wir hatten nämlich keine Rückschläge. Und ich finde es wichtig das ein Kind seinen Papa kennenlernt und man sollte seine eigenen Gefühle da ein wenig aussen vor lassen.
Es sei denn der Papa ist Drogenabhängig oder Stadt bekannter Alkoholiker, da hätte ich aich bedenken, aber sonst hat das Kind ja ein Anrecht auf den Papa
Total klasse wir ihr das gemacht habt finde ich.
Würde mir das auch so wünschen reibungslos allerdings...
26.04.2014 21:12
Zitat von TagNacht:
Zitat von BennyundSandra:
Klar, euer Kind hat genauso das Recht bei ihm zu sein wie bei dir. Würde euer Kind bei ihm leben, dann würdest du doch bestimmt auch wollen, dass es bei dir übernachtet....
Auch wenn er Drogen konsumiert und sie Nachts nicht gehört hat?
Das würde die Umstände natürlich andern.
Konnte man aus deinem Anfangspost ja nicht rauslesen.
Wir haben jedenfalls geklärt, dass (falls wir uns jemals trennen sollten) wir nah bei einander wohnen bleiben und unsere Kind dann 1 Woche bei mir und eine Woche bei ihm ist. Es wäre einfach mies wenn einer von uns da zurückstecken müsste.
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