Mütter- und Schwangerenforum

meinem Vater von Schwangerschaft erzählen?

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28.07.2014 16:16
Zitat von Mathelenlu:

Zitat:
Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB
Mit der Kindschaftsrechtsreform zum 01.07.1998 ist gesetzlich ein Umgangsrecht von Großeltern mit den Enkelkindern normiert worden.

Die Betroffenen haben sich hiervon mehr versprochen, als die Gesetzespraxis letztlich hält.

Im Ergebnis kann man nach dreijähriger Erfahrung mit dieser Vorschrift sagen, dass nur unter sehr engen Voraussetzungen, die nachstehend dargelegt werden, ein Umgangsrecht der Großeltern mit dem Enkelkind durchgesetzt werden kann.

Großeltern haben nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem "Wohl des Kindes" dient. Der diesbezügliche Nachweis muss von den Großeltern geführt werden.

Zwar liegt es im Normalfall im Interesse des Kindes, zwischenmenschliche Beziehungen zu seinen Großeltern aufzubauen und diese durch Besuche weiter zu pflegen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und den Großeltern über den Umgang ist aber zu beachten, dass das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern grundsätzlich Vorrang hat.

Ein Recht der Großeltern auf Umgang, d. h. die Enkel regelmäßig zu sehen, besteht nur dann, wenn es zwischen Großeltern und Enkel eine enge Bindung, die über das normale Maß der Bindung zwischen Enkeln und Großeltern hinaus geht, besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Großeltern die Kinder in der Woche regelmäßig versorgen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 23.06.2000 - 11 UF 26/00 - das regelmäßige Umgangsrecht der Großeltern abgelehnt, da zwischen dem personensorgeberechtigten Elternteil und den Großeltern ein gespanntes Verhältnis bestand, und hat deshalb festgestellt, dass ein regelmäßiges Umgangsrecht mit den Enkeln nicht dem Wohle der Kinder entspricht. Die Durchführung der Besuchskontakte sei in einer ungestörten, das Kind nicht belastenden Atmosphäre nicht möglich.



oh okay. mir wurde immer erzählt, großeltern hätten jederzeit das recht. was ja an und für sich auch nichts negatives wäre
shelyra
69203 Beiträge
28.07.2014 16:18
ich habe aus dieversen gründen auch keinen kontakt zu meinem papa. hab ihm daher auch nix von meinen schwangerschaften erzählt - wieso auch? er ist kein teil meines lebens mehr, hat kein interesse daran was ich mache, wie es mir geht usw... warum soll er sich da plötzlich in mein leben einmischen nur weil enkelkinder unterwegs sind?
erfahren hat er es trotzdem über meinen bruder. daraufhin kam auch kurz kontakt zustande, dass er die kids gern sehen würde. hab ihm gesagt dass dies möglich ist wenn wir einiges klären (wieso er damals ging ohne mir was zu sagen, ohne dass ich wusste wo er wohnte usw) - auf eine antwort darauf warte ich seit 2 jahren...

also war sein interesse an den kids genauso groß wie an mir...
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