Mütter- und Schwangerenforum

Leiblicher Vater gestorben, kaum Kontakt - rechtliches zur Bestattung und Erbe

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bella-hermy2011
147 Beiträge
20.12.2024 13:33
Hallo,
heute früh hat mich die Nachricht erreicht, dass mein leiblicher Vater gestern verstorben ist.
Die Schwester und Mutter von ihm waren beim Bestatter und hatten wohl nun das Problem, dass ich die nächste Erbberechtigte bin. Laut ihnen muss ich mich jetzt um die Bestattung kümmern? Kann mir jemand dazu was sagen?

Wir hatten fast 20 Jahre keinen Kontakt, er hat auch wohl keine Unterhaltszahlungen geleistet (laut meiner Mutter). Das letzte Mal gesehen hab ich ihn 2019... Eigentlich so hart es klingt, aber möchte ich das gar nicht bezahlen. Ihm war ich doch die ganzen Jahre egal. Auch wusste ich nicht, dass er im Sterben liegt. Wahrscheinlich hat mich seine Schwester auch nur informiert, weil der Bestatter das so sagte.

Kennt sich da jemand aus, wie das rechtlich genau aussieht? Für mich ist es nur mein Erzeuger, mag damit eigentlich gar nichts zu tun haben.
Bundesland Brandenburg falls das von Interesse ist.

Das Erbe an sich werde ich die nächsten Tage definitiv auch ausschlagen. Er hinterlässt mir bestimmt nen Haufen Schulden und evtl sein Elternhaus. Da weiß ich nicht, ob ihm das gehört oder noch seiner Mutter.. aber selbst wenn- es ist alt und wir wollen es nicht..

Ich bin total überfordert mit dem Ganzen. Ich wusste auch gar nicht, dass er im Krankenhaus im Sterben lag.
Zwerginator
7803 Beiträge
20.12.2024 14:01
Schlage das Erbe schnellstmöglich aus! Melde dich umgehend beim Bestatter und stelle klar, dass du das Erbe ausschlagen wirst und auch keinerlei Totenfürsorgebrechtigung ausüben wirst da ihr entfremdet wart. Du gibst keinen Auftrag und wirst auch keine Kosten übernehmen. Dann schick das gleich nochmal schriftlich hinterher.
-M-Y-A-
23438 Beiträge
20.12.2024 14:06
Ob es Unterschiede der Bundesländer gibt, weiß ich nicht, daher kann ich nur von hier berichten.

Erbausschlagung schützt nicht vor bestattungskosten.

Du als Tochter bist erste Ansprechpartnerin, hast aber die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Staat, wenn dein verdienst zu gering ist. Ich meine, das gilt aber nur, wenn es sich um eine sozialbestattung handelt. Wenn die anderen Verwandten die bestattung schon pompös in Auftrag gegeben haben, müssen die zusehen, wie sie das bezahlen (ggf aus dem Erbe).

Ist gefährliches halbwissen, war hier aber dieses Jahr 2 mal in unserer Familie so.
FräuleinS
3658 Beiträge
20.12.2024 14:07
Da die Mutter lebt behaupte ich mal, dass sie zuerst dran ist. Ansonsten ist es leider echt so, dass Kinder für die Kosten aufkommen müssen, egal ob Kontakt bestand oder nicht. Ich freue mich auch schon auf die Nachricht in Zukunft …. Ausnahmen gibt es wohl, wenn man keinerlei finanzielle Mittel hat.
FräuleinS
3658 Beiträge
20.12.2024 14:10
Ich habe es nochmal kurz gegoogelt. Angeblich müssen tatsächlich erst Kinder zahlen, dann Eltern. Wieso???? Du bist nicht freiwillig Kind dieses Mannes, seine Eltern haben ihn aber freiwillig bekommen. Gibt es jemand, der das hier erklären kann?
Seesternchen_2.0
9795 Beiträge
20.12.2024 14:19
Die Bestattungskosten muss man immer zahlen. Ob das Erbe ausgeschlagen wird oder nicht.

Und ja, zuerst zahlen die Kinder die Bestattung. Die Kinder müssen auch alles in Auftrag geben.

Vielleicht kannst du mit deiner Oma und deiner Tante (also seinr Mutter und seiner Schwester) ja auch sprechen, dass sie die Kosten übernehmen und du gibst dem Bestatter das „go“ das sie die Bestattung beauftragen können.
Blumenwiese33
5049 Beiträge
20.12.2024 14:33
Noch ganz wichtig, deine Kinder müssen auch direkt das Erbe ausschlagen
Stanismom
645 Beiträge
20.12.2024 14:34
Zitat von FräuleinS:

Ich habe es nochmal kurz gegoogelt. Angeblich müssen tatsächlich erst Kinder zahlen, dann Eltern. Wieso???? Du bist nicht freiwillig Kind dieses Mannes, seine Eltern haben ihn aber freiwillig bekommen. Gibt es jemand, der das hier erklären kann?


Vermutlich, weil i.d. R. die Kinder noch am Leben sind, Eltern häufig nicht mehr.
Marf
28745 Beiträge
20.12.2024 14:38
Es besteht Bestattungspflicht.Was nichts mit dem Erben selbst zu tun hat.
Das Erbe ausschlagen sollte,wenn wirklich nur Schulden da sind,sich auf die Kindeskinder ausweiten.
Besteht ein Testament?
Die Bestattung selber kann aber aus der Erbmasse finanziert werden.
Wenn eine Immobilie da ist würde ich sowieso rechtlich fundierte Infos einholen. Selbst die älteste Bude hat heute ihren Wert!
NochOhne32
17976 Beiträge
20.12.2024 15:58
Hallo,

ich kann dich ein wenig aufklären...

1. Leider ist es tatsächlich so, dass du erstmal bestattungspflichtig bist, ABER nur DANN, wenn es KEINEN Erben gibt. Sobald also seine Mutter und/oder seine Schwester das Erbe annehmen, werden eine bzw beide als Erbengemeinschaft, bestattungspflichtig, denn die Bestattung wird aus dem Erbe bezahlt. Sollte also Geld auf dem Konto sein oder später aus dem Hausverkauf etwas kommen, dann könntest du das, sofern alle ausgeschlagen haben, zurückerstattet bekommen.

Dies müsstest du unbedingt in Erfahrung bringen, nicht dass sie dir das noch überhelfen.

Ansonsten gilt, wer bestellt, der bezahlt auch. Und dem Bestatter ist es egal wer da kommt und den Auftrag unterschreibt.
Bei meinem Schwiegervater war es so, dass die Schwester vom Schw.Vater unterschrieben hat und hätte es keine Sterbegeldversicherung gegeben, hätte sie die Beerdigung bezahlen müssen.

2. Ab Kenntnis des Todesfalles hast du 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen. Dafür brauchst du nur zu deinem ansässigen Amtsgericht gehen und es dort ausschlagen.

3. Hast du minderjährige Kinder bzw bist du schwanger, dann schlage auch für die Kinder bzw das Ungeborene aus. Habt ihr geteiltes Sorgerecht, dann muss der Kindsvater mitkommen und auch unterschreiben. Geburtsurkunden der Kinder mitnehmen, Personalausweise von euch.

4. WICHTIG! Hast du das alleinige Sorgerecht, dann geht die Ausschlagung der Kinder über das Familiengericht, dieses prüft ob die Ausschlagung nicht zum Nachteil der Kinder ist.

5. Die Ausschlagung kostet eine Gebühr, welche sich anhand des Vermögens ermittelt. Weißt du es nicht, gehen sie meist davon aus, dass du aufgrund von Überschuldung das Erbe ausschlägst, dann kostet es 30 €.

Komme auch aus Brandenburg und wir haben erbrechtliche Sachen in den letzten 3 Jahren zur Genüge gehabt, eine Ausschlagung erst letzte Woche.

Ach ja, sollten Mutter und Schwester ausschlagen, dann geht es munter weiter mit der Erbfolge... Kinder/Enkelkinder der Schwester, Onkel, Tanten etc...

Noch ein Tipp, solltest du bei Facebook unterwegs sein, dann such mal die Gruppe Erbecht, Erbschaft & Vermögens nachfolge Deutschland die helfen dir auch weiter, da sind übrigens auch Anwälte unterwegs
Marf
28745 Beiträge
20.12.2024 16:22
Zitat von NochOhne32:

Hallo,

ich kann dich ein wenig aufklären...

1. Leider ist es tatsächlich so, dass du erstmal bestattungspflichtig bist, ABER nur DANN, wenn es KEINEN Erben gibt. Sobald also seine Mutter und/oder seine Schwester das Erbe annehmen, werden eine bzw beide als Erbengemeinschaft, bestattungspflichtig, denn die Bestattung wird aus dem Erbe bezahlt. Sollte also Geld auf dem Konto sein oder später aus dem Hausverkauf etwas kommen, dann könntest du das, sofern alle ausgeschlagen haben, zurückerstattet bekommen.

Dies müsstest du unbedingt in Erfahrung bringen, nicht dass sie dir das noch überhelfen.

Ansonsten gilt, wer bestellt, der bezahlt auch. Und dem Bestatter ist es egal wer da kommt und den Auftrag unterschreibt.
Bei meinem Schwiegervater war es so, dass die Schwester vom Schw.Vater unterschrieben hat und hätte es keine Sterbegeldversicherung gegeben, hätte sie die Beerdigung bezahlen müssen.

2. Ab Kenntnis des Todesfalles hast du 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen. Dafür brauchst du nur zu deinem ansässigen Amtsgericht gehen und es dort ausschlagen.

3. Hast du minderjährige Kinder bzw bist du schwanger, dann schlage auch für die Kinder bzw das Ungeborene aus. Habt ihr geteiltes Sorgerecht, dann muss der Kindsvater mitkommen und auch unterschreiben. Geburtsurkunden der Kinder mitnehmen, Personalausweise von euch.

4. WICHTIG! Hast du das alleinige Sorgerecht, dann geht die Ausschlagung der Kinder über das Familiengericht, dieses prüft ob die Ausschlagung nicht zum Nachteil der Kinder ist.

5. Die Ausschlagung kostet eine Gebühr, welche sich anhand des Vermögens ermittelt. Weißt du es nicht, gehen sie meist davon aus, dass du aufgrund von Überschuldung das Erbe ausschlägst, dann kostet es 30 €.

Komme auch aus Brandenburg und wir haben erbrechtliche Sachen in den letzten 3 Jahren zur Genüge gehabt, eine Ausschlagung erst letzte Woche.

Ach ja, sollten Mutter und Schwester ausschlagen, dann geht es munter weiter mit der Erbfolge... Kinder/Enkelkinder der Schwester, Onkel, Tanten etc...

Noch ein Tipp, solltest du bei Facebook unterwegs sein, dann such mal die Gruppe Erbecht, Erbschaft & Vermögens nachfolge Deutschland die helfen dir auch weiter, da sind übrigens auch Anwälte unterwegs

Die Gruppe ist super,war ich eine zeitlang drin.
FräuleinS
3658 Beiträge
20.12.2024 20:26
Zitat von Stanismom:

Zitat von FräuleinS:

Ich habe es nochmal kurz gegoogelt. Angeblich müssen tatsächlich erst Kinder zahlen, dann Eltern. Wieso???? Du bist nicht freiwillig Kind dieses Mannes, seine Eltern haben ihn aber freiwillig bekommen. Gibt es jemand, der das hier erklären kann?


Vermutlich, weil i.d. R. die Kinder noch am Leben sind, Eltern häufig nicht mehr.


Ergibt für mich trotzdem keinen Sinn. Denn nur weil sie eventuell schon tot sein könnten, sie nach den Kindern zu setzen finde ich komisch. Ganz zu schweigen, dass ich als Mutter natürlich für so einen Fall für mein Kind zahlen würde und das nicht von Enkelkind erwarte.
-M-Y-A-
23438 Beiträge
20.12.2024 20:34
Zitat von FräuleinS:

Zitat von Stanismom:

Zitat von FräuleinS:

Ich habe es nochmal kurz gegoogelt. Angeblich müssen tatsächlich erst Kinder zahlen, dann Eltern. Wieso???? Du bist nicht freiwillig Kind dieses Mannes, seine Eltern haben ihn aber freiwillig bekommen. Gibt es jemand, der das hier erklären kann?


Vermutlich, weil i.d. R. die Kinder noch am Leben sind, Eltern häufig nicht mehr.


Ergibt für mich trotzdem keinen Sinn. Denn nur weil sie eventuell schon tot sein könnten, sie nach den Kindern zu setzen finde ich komisch. Ganz zu schweigen, dass ich als Mutter natürlich für so einen Fall für mein Kind zahlen würde und das nicht von Enkelkind erwarte.
ich könnte mir vorstellen, dass es sowas ist wie, man ist ja kein Bestandteil der Ursprungsfamilie mehr, sondern hat eine eigene Sippe.

Ich finde generell sollte man nicht verpflichtet sein, für die Kosten aufzukommen, wenn es keine erbmasse gibt. Wir haben in d ja leider eine bestattungspflicht, ergo unnötige kosten.
FräuleinS
3658 Beiträge
20.12.2024 21:46
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von FräuleinS:

Zitat von Stanismom:

Zitat von FräuleinS:

Ich habe es nochmal kurz gegoogelt. Angeblich müssen tatsächlich erst Kinder zahlen, dann Eltern. Wieso???? Du bist nicht freiwillig Kind dieses Mannes, seine Eltern haben ihn aber freiwillig bekommen. Gibt es jemand, der das hier erklären kann?


Vermutlich, weil i.d. R. die Kinder noch am Leben sind, Eltern häufig nicht mehr.


Ergibt für mich trotzdem keinen Sinn. Denn nur weil sie eventuell schon tot sein könnten, sie nach den Kindern zu setzen finde ich komisch. Ganz zu schweigen, dass ich als Mutter natürlich für so einen Fall für mein Kind zahlen würde und das nicht von Enkelkind erwarte.
ich könnte mir vorstellen, dass es sowas ist wie, man ist ja kein Bestandteil der Ursprungsfamilie mehr, sondern hat eine eigene Sippe.

Ich finde generell sollte man nicht verpflichtet sein, für die Kosten aufzukommen, wenn es keine erbmasse gibt. Wir haben in d ja leider eine bestattungspflicht, ergo unnötige kosten.


Ich habe es gerade nochmal nachgelesen und ich meine, dass Kinder zuerst zahlen müssen, weil sie auch zuerst das Recht haben zu erben und im Zweifel die Eltern ohne Erbe dastehen würden. Also Freud und Leid bei einander. Nur doof, dass es in solchen Fällen in der Regel auch nichts zu erben gibt.
bella-hermy2011
147 Beiträge
21.12.2024 03:08
Zitat von Seesternchen_2.0:

Die Bestattungskosten muss man immer zahlen. Ob das Erbe ausgeschlagen wird oder nicht.

Und ja, zuerst zahlen die Kinder die Bestattung. Die Kinder müssen auch alles in Auftrag geben.

Vielleicht kannst du mit deiner Oma und deiner Tante (also seinr Mutter und seiner Schwester) ja auch sprechen, dass sie die Kosten übernehmen und du gibst dem Bestatter das „go“ das sie die Bestattung beauftragen können.


Ja, sie wollen einen 3- Zeiler von mir, dass sie die Bestattung planen können.
Ich dachte nur, dass egal wer den Auftrag gibt, den auch bezahlen muss/ kann und ich damit nichts zu tun hätte. Aber anscheinend brauchen sie wirklich ein "Go" von mir. Ich hatte dabei nur befürchtet, dass sie mich dazu drängen wollen, dass ich zahlen muss.
Wenn ich zahlen muss, ist es mir nicht wichtig. Da ist es dann halt die Standard - billigste Bestattung..
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