Kindesunterhalt?
09.12.2013 23:07
Zitat von Anonym 162670:zum jugendamt gehen und ganz einfach unterhalt beantragen.dafür braucht man keinen anwalt.die fordern dann die unterlagen vom vater an und berechnen alles.wenn du dann auf staatliche hilfe angewiesen bist,kümmert sich das jobcenter um evtl.zu zahlenden unterhalt für dich.
Hallo an alle mamis,
Ich und mein freund haben uns vor ein paar tagen getrennt, kann mir vlt jemand sagen was mir an kindesunterhalt zu steht. wir haben zwei kinder von 9 Monaten und drei jahren und sind nicht verheiratet. Er arbeitet kann also zahlen und wird es auch tun.
Weis jemand wie viel mir zu steht oder was ihm im monat bleiben muss für sich.
09.12.2013 23:13
Zitat von desiree1693:falsch!!!
Huhu der selbst behalt hat sich erhöht ... auf 1028 euro... Kinder unter 7 bekommen 247 euro
das kommt ganz allein auf den verdienst des vaters an.
247€ ?? du meinst sicher 241€......weil,333 - 92=241
09.12.2013 23:15
Zitat von imo2009:selbstbehalt richtet sich auch nach dem verdienst des vaters......für arbeitende ab 1000 €
Zitat von desiree1693:falsch!!!
Huhu der selbst behalt hat sich erhöht ... auf 1028 euro... Kinder unter 7 bekommen 247 euro
das kommt ganz allein auf den verdienst des vaters an.
247€ ?? du meinst sicher 241€......weil,333 - 92=241
http://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/
10.12.2013 07:39
Zitat von imo2009:
Zitat von mrslovely:erstmal bekommen die kinder ihren unterhalt laut düsseldorfer tabelle abzüglich hälftiges kindergeld.der selbstbehalt ist bei ca.1000 €.wenn er für dich zahlen soll werden alle seine verpflichtungen ( kredite ) bzw aufwendungen für die arbeit ( auto,benzin usw ) abgezogen.wenn dann noch was da ist bekommst du unterhalt bis die kids 3 jahre alt sind.
Zitat von Finn:
und bei zwei kindern bekomm ich das doppelte? und wenn ich verheiratet bin muss er mir dann auch was zahlen?
genau da bekommst du das doppelte...
trennungsunterhalt kommt drauf an, wie lange ihr verheiratet seit und ob er es finanziell kann. Meine ich zumindest. Die Kinder haben die höhere Priorität. Aber am besten kann dir da ein Anwalt helfen
Wie hat du eben so schön kommentiert?
Falsch!!!
Kredite etc. Interessieren nicht die Bohne!
10.12.2013 21:19
Zitat von feenebeene:bei unterhalt für die mutter interessiert das sehr wohl......
Zitat von imo2009:
Zitat von mrslovely:erstmal bekommen die kinder ihren unterhalt laut düsseldorfer tabelle abzüglich hälftiges kindergeld.der selbstbehalt ist bei ca.1000 €.wenn er für dich zahlen soll werden alle seine verpflichtungen ( kredite ) bzw aufwendungen für die arbeit ( auto,benzin usw ) abgezogen.wenn dann noch was da ist bekommst du unterhalt bis die kids 3 jahre alt sind.
Zitat von Finn:
und bei zwei kindern bekomm ich das doppelte? und wenn ich verheiratet bin muss er mir dann auch was zahlen?
genau da bekommst du das doppelte...
trennungsunterhalt kommt drauf an, wie lange ihr verheiratet seit und ob er es finanziell kann. Meine ich zumindest. Die Kinder haben die höhere Priorität. Aber am besten kann dir da ein Anwalt helfen
Wie hat du eben so schön kommentiert?
Falsch!!!
Kredite etc. Interessieren nicht die Bohne!
12.12.2013 11:14
Zitat von imo2009:
Zitat von feenebeene:bei unterhalt für die mutter interessiert das sehr wohl......
Zitat von imo2009:
Zitat von mrslovely:erstmal bekommen die kinder ihren unterhalt laut düsseldorfer tabelle abzüglich hälftiges kindergeld.der selbstbehalt ist bei ca.1000 €.wenn er für dich zahlen soll werden alle seine verpflichtungen ( kredite ) bzw aufwendungen für die arbeit ( auto,benzin usw ) abgezogen.wenn dann noch was da ist bekommst du unterhalt bis die kids 3 jahre alt sind.
...
Wie hat du eben so schön kommentiert?
Falsch!!!
Kredite etc. Interessieren nicht die Bohne!
muss man(n) im Fragbogen vom Jobcenter auch mit angeben. (wir haben so ein nettes Schreiben schon hier gehabt) Am liebsten hätten die sogar noch das Einkommen der neuen Partnerin (wenn es eine gibt).
Sie würden nicht nach weiteren Zahlungsverpflichtungen fragen, wenn das nicht interessieren würde.
Beim unterhalt für die Kinder gehen aber definitiv die Kinder vor und Kredite etc interessieren nicht.
12.12.2013 21:46
Zitat von anakey:stimmt,bis sie mit der schule fertig sind.
Zitat von imo2009:
Zitat von feenebeene:bei unterhalt für die mutter interessiert das sehr wohl......
Zitat von imo2009:
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Wie hat du eben so schön kommentiert?
Falsch!!!
Kredite etc. Interessieren nicht die Bohne!
muss man(n) im Fragbogen vom Jobcenter auch mit angeben. (wir haben so ein nettes Schreiben schon hier gehabt) Am liebsten hätten die sogar noch das Einkommen der neuen Partnerin (wenn es eine gibt).
Sie würden nicht nach weiteren Zahlungsverpflichtungen fragen, wenn das nicht interessieren würde.
Beim unterhalt für die Kinder gehen aber definitiv die Kinder vor und Kredite etc interessieren nicht.
13.12.2013 22:13
Zitat von imo2009:
Zitat von anakey:stimmt,bis sie mit der schule fertig sind.
Zitat von imo2009:
Zitat von feenebeene:bei unterhalt für die mutter interessiert das sehr wohl......
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muss man(n) im Fragbogen vom Jobcenter auch mit angeben. (wir haben so ein nettes Schreiben schon hier gehabt) Am liebsten hätten die sogar noch das Einkommen der neuen Partnerin (wenn es eine gibt).
Sie würden nicht nach weiteren Zahlungsverpflichtungen fragen, wenn das nicht interessieren würde.
Beim unterhalt für die Kinder gehen aber definitiv die Kinder vor und Kredite etc interessieren nicht.
Studium zählt aber auch noch zur Schule,oder?
und wenn die Kinder BAB oder BaFög beantragen wollen müssen sie ja auch noch die Gehälter der Eltern angeben.
15.12.2013 14:42
Zitat von anakey:weiss ich nicht.meine tochter hat letztes jahr ein fsj gemacht und jetzt ne ausbildung. da wird alles an ausgaben des vaters abgezogen ( hauskredit, benzingeld,bzw grosser freibetrag für aufwendungen ).......und er hat sich schöngerechnet um nicht mehr zahlen zu müssen.
Zitat von imo2009:
Zitat von anakey:stimmt,bis sie mit der schule fertig sind.
Zitat von imo2009:
...
muss man(n) im Fragbogen vom Jobcenter auch mit angeben. (wir haben so ein nettes Schreiben schon hier gehabt) Am liebsten hätten die sogar noch das Einkommen der neuen Partnerin (wenn es eine gibt).
Sie würden nicht nach weiteren Zahlungsverpflichtungen fragen, wenn das nicht interessieren würde.
Beim unterhalt für die Kinder gehen aber definitiv die Kinder vor und Kredite etc interessieren nicht.
Studium zählt aber auch noch zur Schule,oder?
und wenn die Kinder BAB oder BaFög beantragen wollen müssen sie ja auch noch die Gehälter der Eltern angeben.
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