Kindesentziehung..
23.11.2015 14:06
Zitat von Fresh_easy:
Zum Thema Beratungsschein noch ergänzend:
Nimm alle Unterlagen mit, die belegen, dass du es bereits selbst versucht hast, dein Kind zurückzubekommen.
Sprich: Schriftkram vom JA, wenn du hast SMS von deiner Mutter im Handy etc.
Es gibt den Hilfeschein nämlich nur, wenn man bereits erfolglos selbst gehandelt hat.
Grüße,
Fresh
kommt drauf an um was es geht.
ich selber braucht nur die unterlagen wie oben von mir genannt.
bei mir ging es um meine kaution und mietzahlungen sowie kündigung der wohnung seiner seits.
23.11.2015 19:43
Zitat von Super_kind:
Zitat von Fresh_easy:
Zum Thema Beratungsschein noch ergänzend:
Nimm alle Unterlagen mit, die belegen, dass du es bereits selbst versucht hast, dein Kind zurückzubekommen.
Sprich: Schriftkram vom JA, wenn du hast SMS von deiner Mutter im Handy etc.
Es gibt den Hilfeschein nämlich nur, wenn man bereits erfolglos selbst gehandelt hat.
Grüße,
Fresh
kommt drauf an um was es geht.
ich selber braucht nur die unterlagen wie oben von mir genannt.
bei mir ging es um meine kaution und mietzahlungen sowie kündigung der wohnung seiner seits.
Ja, bei mir ging es auch um eine Mietsache.
Vielleicht ist es abhängig vom Bundesland oder dem Amtsgericht.
24.11.2015 04:43
Zitat von Fresh_easy:
Zitat von Super_kind:
Zitat von Fresh_easy:
Zum Thema Beratungsschein noch ergänzend:
Nimm alle Unterlagen mit, die belegen, dass du es bereits selbst versucht hast, dein Kind zurückzubekommen.
Sprich: Schriftkram vom JA, wenn du hast SMS von deiner Mutter im Handy etc.
Es gibt den Hilfeschein nämlich nur, wenn man bereits erfolglos selbst gehandelt hat.
Grüße,
Fresh
kommt drauf an um was es geht.
ich selber braucht nur die unterlagen wie oben von mir genannt.
bei mir ging es um meine kaution und mietzahlungen sowie kündigung der wohnung seiner seits.
Ja, bei mir ging es auch um eine Mietsache.
Vielleicht ist es abhängig vom Bundesland oder dem Amtsgericht.
kann sein.
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