Mütter- und Schwangerenforum

kein heisses wasser, keine heizung. Mietminderung?

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ich-will-auch
3040 Beiträge
24.06.2014 20:57
Hallo ihr lieben

Seit 9 tagen haben wir nun kein heisses Wasser (weder im Bad noch in der Küche) und keine Heizung (gut,ist jetzt bei den Temperaturen nicht schlimm).
bis heute (9. Tag seit Ausfall) war die Firma 3 mal da. Jedes mal wird ein teil repariert,ersetzt,bestellt usw. Heute hiess es wieder es muss ein neues teil bestellt werden,was bis zum WE dauern kann. Dann würden die Montag kommen und es einbauen.
Mich kotzt die Sache langsam echt an, da wir zum duschen zu meinen Eltern fahren müssen und das sind immer 50 km fahrerei. Zum Glück kann ich dann das eine mit dem anderen verbinden und habe somit nicht so viel Unkosten (Sprit).

So, nun sind es bis Montag noch 6 Tage hin. Somit hätten wir ein Ausfall von insgesamt 15 tagen.
15 Tage ohne heisses Wasser.

Jann ich auf eine mietminderung bestehen? Auch wenn der Vermieter die Firma sofort benachrichtigt hat. Die Firma hats ja iwie verschlampt, da sie nicht den Fehler sofort erkannt hat.
Hat der Vermieter trotzdem schuld oder an wen wende ich mich da?

Puuuh, ich hoffe das war verständlich.

Danke für eure antworten
24.06.2014 22:16
Oh man ihr armen, habe das auch alles durch allerdings im Winter.... Du musst ihm zuerst schriftlich eine Frist setzen von min. 2 Wochen und in das schreiben auch angeben das du die Miete mindern willst. Im Netz gibt es einige Vorlagen für dieses schreiben. Noch besser ist natürlich einen Anwalt oder mieterschutzbund zu beauftragen.

Drück euch dir Daumen.....
ich-will-auch
3040 Beiträge
24.06.2014 22:55
Zitat von Hope2012:

Oh man ihr armen, habe das auch alles durch allerdings im Winter.... Du musst ihm zuerst schriftlich eine Frist setzen von min. 2 Wochen und in das schreiben auch angeben das du die Miete mindern willst. Im Netz gibt es einige Vorlagen für dieses schreiben. Noch besser ist natürlich einen Anwalt oder mieterschutzbund zu beauftragen.

Drück euch dir Daumen.....


2 Wochen?
Ist das nicht zu lang für so ein Mängel?
Wir sind schon seit 9 tagen ohne heisses Wasser und jetzt zusätzlich 2 Wochen. Erscheint mir arg lang.

Danke für deine Antwort
25.06.2014 00:39
Du hast den Mangel ja bereits angezeigt. Somit bist du deiner Verpflichtung nachgekommen.
Dein Recht zu mindern tritt kraft Gesetzes ein - dafür bedarf es keiner Frist. D.h. mindern darfst du wenn ein Mangel vorliegt, das ist dein gesetzliches Recht!
Wegen der Heizung steht dir derzeit kein Recht zur Minderung zu - eine Nicht funktionierende Heizung im Sommer ist KEIN Mangel!
Wegen des Wassers darfst du mindern, allerdings sollte sich die Summe die du minderst in einem normalen Rahmen bewegen, schließlich ist die Brauchbarkeit der Mietsachen nicht vollständig aufgehoben.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen 10-15%...dieses musst du gegenüber dem Vermieter anzeigen.
Wenn du bereits auf den Mangel hingewiesen hast dann steht dem Vermieter natürlich ein gewisser Zeitraum zur Beseitigung des mangels zu.
Ist dieser Zeitraum erfolglos abgelaufen, kannst du deine entstanden Kosten als Verzugsschaden 286 BGB zurückfordern, sprich Fahrtkosten etc!
Yogi_Baer
39802 Beiträge
25.06.2014 07:01
Also ich meine du kannst das nicht da der vermieter sich bemüht das zu ändern und es nicht ignoriert.

Wir hatten mal was ähnliches hier und der Mieter konnte nicht mindern da alles getan wurde die Mängel zu beheben und mein Vater das recht zugesprochen wurde. Der Mieter musste weiter normal zahlen.

Heitung ist im SOmmer eh kein Grund.

ich hab jetzt mal kurz drüber geschaut über die mietninderungstabelle und nicht wirklich was für euern fall gefunden aber habs nur überflogen

stand ist 2014

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungs tabelle.html
25.06.2014 08:21
Das stimmt leider nicht so! Wir gesagt ich habe das alles hinter mir!

Wenn es hart auf hart kommt brauchst du etwas schriftliches! Hast du das? Ok hast du es nicht brauchst gar nicht mindern, weil du es gnadenlos verlieren würdest. 2 Wochen sind lange und vielleicht geht das auch knapper das kann ich dir nicht wirklich sagen, wir
Bzw. Unser Anwalt meinte wir müssen ihm ja dir zeit geben und deshalb die 2 Wochen (mein Vermieter hat damals lieber die Minderung akzeptiert als die Heizung und das Wasser zu reparieren)
Auch das mit der Heizung stimmt nicht! Sowas greift in dein Privatrecht ein. Ob und wann du eine Heizung brauchst entscheidest du und
nicht dein Vermieter! Wer sagt den das es in der Wohnung euch nicht zu kalt ist? Wir haben im Moment keine 30 grad und wenn du zb jetzt noch ein Baby daheim hast willst du vielleicht zumindest im Bad es warm haben.
Außerdem hängen die 2 Mängel doch zusammen.
Sag deinem Vermieter das es dir leid tut aber du nicht diejenige bist die für dir Fehler der Handwerker gerade steht. Dann muss dein Vermieter eben eine andere Firma beauftragen die korrekt arbeitet.
Wie gesagt ich habe das alles durch und weiß wir sowas an den Nerven zerrt
ich-will-auch
3040 Beiträge
25.06.2014 08:38
Genau so denke ich auch. Nur weil der Vermieter die Firma beauftragt hat kann er sich ja nicht aus der Sache rausziehen. Was kann ich denn dafür wenn die Firma das verschlampt hat. Wieso soll ich die leid tragende sein. Ich bin die geschädigte und soll trotzdem auf dem schaden sitzen bleiben?
Da fällt mir noch ein dass es ja nicht nur das Wasser und Heizung sind sondern ich kann auch meinen Herd und Ofen nicht nutzen.
Zusammengefasst,ich haben kein heisses Wasser keine Heizung und kann nicht kochen.

Es muss doch etwas zu machen sein.
Man kann ja schon die miete mindern,wenn man durch Nachbarn oder Baustelle in seiner Ruhe gestört wird und das ist in meinen Augen noch lange nicht so schlimm wie in meinem fall.

Naja abwarten,die wollen sich heute bei mir melden und mitteilen,wie lange die Bestellung dauert. Je nachdem werde ich handeln.
khaleesi
3596 Beiträge
25.06.2014 09:47
Warum kannst du deinen herd nicht nutzen?
Wie das jetzt rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber der vermieter bemüht sich ja.
das es nervt kann Ich verstehen, ich Würde allerdings nicht etliche km fahren um zu duschen sondern mir nen eimer und den wasserkocher schnappen, nen großen becher und mich damit unter die Dusche stellen.
ich-will-auch
3040 Beiträge
25.06.2014 10:33
Zitat von khaleesi:

Warum kannst du deinen herd nicht nutzen?
Wie das jetzt rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber der vermieter bemüht sich ja.
das es nervt kann Ich verstehen, ich Würde allerdings nicht etliche km fahren um zu duschen sondern mir nen eimer und den wasserkocher schnappen, nen großen becher und mich damit unter die Dusche stellen.


Meinen Herd kann ich nicht nutzen,weil wir einen Gasherd haben und nun die gesamte Gasheizung kaputt ist. Sprich über diese Heizung wird auch der Herd und warmwasseraufbereitung betrieben.
Und das mit dem duschen könnte ich so machen. Stimmt schon. Aber bei 4 Personen wird das ja sehr lästig und anstrengend. Wie schon geschrieben kann ich das eine mit dem anderen verbinden. Z.B. Einkaufen muss ich eh in Richtung Eltern fahren oder zur Arbeit oder Kinder zur schule bringen. Und das nutze ich dann auch aus,wenn ich schonmal da bin. Ist halt schöner wenn man fliessendes wasser hat.

Und nur weil der Vermieter es in Auftragtrag gegeben hat, kann er sich ja nicht aus der Sache rausziehen. Dann gäbe es ja keine mietminderungen mehr.

Ach ich weiss nicht,es ist alles so doof im Moment. Zumal ich jetzt den vierten Tag zu Hause hocken muss und drauf warten muss bis die Firma endlich kommt,weil die einen Zeitraum von 4-6 std angeben,wann die kommen wollen.
Musste schon einige Termine absagen.
25.06.2014 10:42
Hey also ich habe auch gerade ein Problem mit unserem Vermieter und wir haben auch eine Mietkürzung veranlasst.
Haben uns auch vom Mieterschutzbund beraten lassen und mit Gesetzesauszügen einen Brief geschrieben. (Bei uns sind es jede Menge Mängel und der Vermieter tut nichts) Aber auch bei Eurem Fall gilt jawohl das gleiche Gesetz..
Man braucht keine Frist setzen. Alles was den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt und Euch nicht zumutbar ist, ist ein Grund für die Zeit in der das so ist, weniger Miete zu zahlen.
Da brauchste auch nix Ankündigen und nix... Kannst Bescheid geben, das reicht. ...

Vielleicht hilft dir diese Seite hier...
http://www.mietminderung.org/richtiges-vorgehen-be i-einer-mietminderung/

25.06.2014 11:42
Zitat von Hope2012:

Das stimmt leider nicht so! Wir gesagt ich habe das alles hinter mir!

Wenn es hart auf hart kommt brauchst du etwas schriftliches! Hast du das? Ok hast du es nicht brauchst gar nicht mindern, weil du es gnadenlos verlieren würdest. 2 Wochen sind lange und vielleicht geht das auch knapper das kann ich dir nicht wirklich sagen, wir
Bzw. Unser Anwalt meinte wir müssen ihm ja dir zeit geben und deshalb die 2 Wochen (mein Vermieter hat damals lieber die Minderung akzeptiert als die Heizung und das Wasser zu reparieren)
Auch das mit der Heizung stimmt nicht! Sowas greift in dein Privatrecht ein. Ob und wann du eine Heizung brauchst entscheidest du und
nicht dein Vermieter!
Wer sagt den das es in der Wohnung euch nicht zu kalt ist? Wir haben im Moment keine 30 grad und wenn du zb jetzt noch ein Baby daheim hast willst du vielleicht zumindest im Bad es warm haben.
Außerdem hängen die 2 Mängel doch zusammen.
Sag deinem Vermieter das es dir leid tut aber du nicht diejenige bist die für dir Fehler der Handwerker gerade steht. Dann muss dein Vermieter eben eine andere Firma beauftragen die korrekt arbeitet.
Wie gesagt ich habe das alles durch und weiß wir sowas an den Nerven zerrt


Das stimmt so nicht.
Ich bin selbst Juristin gerade und am Gericht für Mietsachen. Mein Chef ist Richter für Mietrecht und er würde dir im Leben kein Minderungsrecht im Sommer für eine Heizung zusprechen.
Mag sein, dass es ein anderer Richter anders sieht, aber das wäre die ganz große Ausnahme und defintiv würde eine solche Entscheidung vom Landgericht aufgehoben werden.
Ein Heizungausfall im Sommer ist kein Mangel. Theorethisch ja, aber praktisch nein. Nicht bei diesen Temperaturen. Du müsstest beweisen , dass dir dadurch ein Schaden einstanden ist. Welcher sollte das sein? Die Wohnung müsste auskühlen und das passiert bei diesen Temperaturen nicht.
25.06.2014 11:46
Zitat von ich-will-auch:

Genau so denke ich auch. Nur weil der Vermieter die Firma beauftragt hat kann er sich ja nicht aus der Sache rausziehen. Was kann ich denn dafür wenn die Firma das verschlampt hat. Wieso soll ich die leid tragende sein. Ich bin die geschädigte und soll trotzdem auf dem schaden sitzen bleiben?
Da fällt mir noch ein dass es ja nicht nur das Wasser und Heizung sind sondern ich kann auch meinen Herd und Ofen nicht nutzen.
Zusammengefasst,ich haben kein heisses Wasser keine Heizung und kann nicht kochen.

Es muss doch etwas zu machen sein.
Man kann ja schon die miete mindern,wenn man durch Nachbarn oder Baustelle in seiner Ruhe gestört wird und das ist in meinen Augen noch lange nicht so schlimm wie in meinem fall.

Naja abwarten,die wollen sich heute bei mir melden und mitteilen,wie lange die Bestellung dauert. Je nachdem werde ich handeln.



Ich hatte ja schon geschrieben, dass deinem Vermieter ein gewisser Zeitraum zusteht um den Schaden zu beheben. Wieviel Zeit ist seit der Mängelanzeige verstrichen?

Wenn du kein warmes Wasser hast, kannst du deswegen mindern.
Aber definitiv nicht wegen der Heizung! Das ist momentan kein Mangel der Mietsache, was entsteht dir für ein Schaden? An meinem Amtsgericht würdest du deswegen kein Minderungsrecht zugesprochen bekommen!

Zum Verzugsschaden hatte ich dir auch schon was geschrieben, § 286 BGB.
ich-will-auch
3040 Beiträge
25.06.2014 12:14
Zitat von martinchen:

Zitat von ich-will-auch:

Genau so denke ich auch. Nur weil der Vermieter die Firma beauftragt hat kann er sich ja nicht aus der Sache rausziehen. Was kann ich denn dafür wenn die Firma das verschlampt hat. Wieso soll ich die leid tragende sein. Ich bin die geschädigte und soll trotzdem auf dem schaden sitzen bleiben?
Da fällt mir noch ein dass es ja nicht nur das Wasser und Heizung sind sondern ich kann auch meinen Herd und Ofen nicht nutzen.
Zusammengefasst,ich haben kein heisses Wasser keine Heizung und kann nicht kochen.

Es muss doch etwas zu machen sein.
Man kann ja schon die miete mindern,wenn man durch Nachbarn oder Baustelle in seiner Ruhe gestört wird und das ist in meinen Augen noch lange nicht so schlimm wie in meinem fall.

Naja abwarten,die wollen sich heute bei mir melden und mitteilen,wie lange die Bestellung dauert. Je nachdem werde ich handeln.



Ich hatte ja schon geschrieben, dass deinem Vermieter ein gewisser Zeitraum zusteht um den Schaden zu beheben. Wieviel Zeit ist seit der Mängelanzeige verstrichen?

Wenn du kein warmes Wasser hast, kannst du deswegen mindern.
Aber definitiv nicht wegen der Heizung! Das ist momentan kein Mangel der Mietsache, was entsteht dir für ein Schaden? An meinem Amtsgericht würdest du deswegen kein Minderungsrecht zugesprochen bekommen!

Zum Verzugsschaden hatte ich dir auch schon was geschrieben, § 286 BGB.



İn meinem ausgangspost hatte ich ja schon geschrieben,dass der heizungsausfall nicht schlimm sei. Mir geht es um den wasserausfall,was ich schon mehrmals erwähnt habe. Warum befasst du dich nur mit der Heizung. Und nicht mit den anderen mangeln,die sehr wichtige Mängel sind.
Der Vermieter wurde gleich am 1. Tag in Kenntnis gesetzt. nun ist heute der 10. Tag.
das ist doch nicht normal. Firmae firma wollte heute bis 12:30 anrufen. Bis jetzt ist nichts geschehen. ich geh mal davon aus,dass das heute nichts wird,da ich gleich los muss.
Schon wieder ein Grund mehr verärgert. zu sein es werden Termine nicht eingehalten,Ersatzteile werden nach und nach bestellt usw
ich-will-auch
3040 Beiträge
25.06.2014 15:37
Na toll. Trotz Termin sind die heute nicht gekommen. Das kann doch nicht wahr sein
shelyra
69200 Beiträge
25.06.2014 20:05
weiß eigentlich dein vermieter, dass die firma solang braucht? kann ja sein, dass er den auftrag erteilt hat und davon ausging dass das schnell erledigt ist

ich würd ihn nochmal anrufen und mir auch die nummer der firma geben lassen - so kannst du dich direkt dort beschweren, dass sie ihre termine nicht einhalten.

ich könnt mir vorstellen, dass du nicht so einfach die miete mindern darfst da er ja seiner verpflichtung nachgekommen ist und sofort ne firma beauftragt hat. dass die solang braucht und ersatzteile erstmal bestellt und geliefert werden müssen kann er ja nix dafür.
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