Kann man die Auskunft verweigern?
16.04.2015 12:25
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr uns helfen.
Wir wurden vor kurzem von einer Behörde angeschrieben, da der Erzeuger meines Mann wohl Unterhalt von ihm haben will. Nun fragen wir uns, ob es die Möglichkeit gibt, diese Auskünfte zu verweigern. Kann da jemand etwas zu sagen?
Es ist so das mein Mann seinen Erzeuger gar nicht kennt, er hat auch für ihn nie einen Cent Unterhalt bezahlt.
Weiss jemand etwas, im Internet habe ich nichts gefunden.
vielleicht könnt ihr uns helfen.
Wir wurden vor kurzem von einer Behörde angeschrieben, da der Erzeuger meines Mann wohl Unterhalt von ihm haben will. Nun fragen wir uns, ob es die Möglichkeit gibt, diese Auskünfte zu verweigern. Kann da jemand etwas zu sagen?
Es ist so das mein Mann seinen Erzeuger gar nicht kennt, er hat auch für ihn nie einen Cent Unterhalt bezahlt.
Weiss jemand etwas, im Internet habe ich nichts gefunden.
16.04.2015 12:31
Also generell ist man für geradlinige Verwandte unterhaltspflichtig. Also auch für seine Eltern. Denke nicht, dass die Auskunft verweigert werden kann...
16.04.2015 12:34
Zitat von Annaa:
Also generell ist man für geradlinige Verwandte unterhaltspflichtig. Also auch für seine Eltern. Denke nicht, dass die Auskunft verweigert werden kann...
Klick mal hier durch
http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html
16.04.2015 12:37
Oh je,
ich bin kein Experte aber ich denke das kann nicht verweigert werden.
Das denke ich weil Kinder grundsätzlich zu Unterhalt der Eltern verdonnert werden können wenn diese gut verdienen.
Ich glaube aber das unter gewissen Umständen diese Zahlungen gesetzlich vermieden werden können , aber nur wenn es zwischen Elternteil und Kind erhebliche Probleme gab. Das Problem wird dann so etwas nachzuweisen.
Das der Vater nie gezahlt hat wird wohl niemanden interessieren.
Da muss echt ein Anwalt helfen. Vielleicht im Gegenzug die Unterhaltsgelder fordern , aber wenn der kein Geld hat !
Könnte sein das dein Mann da den kurzen zieht.
Wenn Z.B. ein Heimplatz bezahlt werden müsste holt sich der Staat halt das Geld lieber von den Kindern als selbst zu zahlen.
ich bin kein Experte aber ich denke das kann nicht verweigert werden.
Das denke ich weil Kinder grundsätzlich zu Unterhalt der Eltern verdonnert werden können wenn diese gut verdienen.
Ich glaube aber das unter gewissen Umständen diese Zahlungen gesetzlich vermieden werden können , aber nur wenn es zwischen Elternteil und Kind erhebliche Probleme gab. Das Problem wird dann so etwas nachzuweisen.
Das der Vater nie gezahlt hat wird wohl niemanden interessieren.
Da muss echt ein Anwalt helfen. Vielleicht im Gegenzug die Unterhaltsgelder fordern , aber wenn der kein Geld hat !
Könnte sein das dein Mann da den kurzen zieht.
Wenn Z.B. ein Heimplatz bezahlt werden müsste holt sich der Staat halt das Geld lieber von den Kindern als selbst zu zahlen.
16.04.2015 12:38
ich denke nicht, weil vom Gesetz her eine Unterhaltspflicht besteht, auch wenn sich der Vater nie gekümmert hat.
16.04.2015 12:44
Danke euch, ich habe die Antwort wohl schon gefunden.
Das steht das man einen Selbstbehalt von 3240 Euro hat, da kommen wir lange nicht dran.
Nunja, ich fülle den Mist mal aus und schickt es weg.
Das steht das man einen Selbstbehalt von 3240 Euro hat, da kommen wir lange nicht dran.
Nunja, ich fülle den Mist mal aus und schickt es weg.
16.04.2015 12:46
Ein Kollege meines Mannes muss jetzt für seinen "Vater" zahlen, den er nie gesehen hat. Hat die Mutter schwanger sitzen lassen und sich nie gemeldet. Bis der Brief vom Amt kam. So viel dazu.
Es gibt maximal Ausnahmen, wenn Extremfälle wie Missbrauch vorliegen. Andernfalls muss nem zahlen.
Es gibt maximal Ausnahmen, wenn Extremfälle wie Missbrauch vorliegen. Andernfalls muss nem zahlen.
16.04.2015 12:53
soweit ich weiß kann man sich dagegen wehren ,geht mal zum Anwalt,der Erzeuger hat nie Unterhalt gezahlt oder sich anderwertig um sein Kind gekümmert ,vielmehr besteht überhaupt kein Kontakt noch nicht mal das dein Mann seinen Erzeuger überhaupt kennt.
16.04.2015 12:59
Man muss nicht zahlen wenn man beweisen kann das es nie Kontakt gab, oder der Erzeuger sich selber nie um seine Kinder gekümmert hat, nie Unterhalt gezahlt hat etc
Geht zum Anwalt und lasst ihn das klären.
Geht zum Anwalt und lasst ihn das klären.
16.04.2015 12:59
Zitat von Aurora40:
soweit ich weiß kann man sich dagegen wehren ,geht mal zum Anwalt,der Erzeuger hat nie Unterhalt gezahlt oder sich anderwertig um sein Kind gekümmert ,vielmehr besteht überhaupt kein Kontakt noch nicht mal das dein Mann seinen Erzeuger überhaupt kennt.
Und wenn der Vater vor 40 Jahren den Kontakt komplett abgebrochen UND einen enterbt hat: man muss zahlen. Ekelhaft aber ist so.
Edit: übrigens entschieden vom Bundesgerichtshof im Februar 2014.
http://m.spiegel.de/wirtschaft/soziales/a-952918.h tml
16.04.2015 13:09
Darüber kam mal eine Dokumentation, die sich damit beschäftigt, es gibt wohl seit 2 Jahren glaube ein Gesetz das der Unterhalt verweigert werden kann im Gerichtsbeschluss, wenn der jenige der was fordert, nie in Kontakt gestanden hat und sich nicht um das damalige Kind gekümmert hat und vllt sogar Streit und Misshandlung stattgefunden hat, ob physisch oder psychisch.
16.04.2015 13:25
Ich möchte natürlich nicht ausschließen, dass der Kollege meines Mannes in diesem Fall anwaltlich falsch beraten wurde Wollte ich noch ergänzen.
Aber TS, wenn ihr eh unter der Freigrenze liegt ist ja wurscht.
Aber TS, wenn ihr eh unter der Freigrenze liegt ist ja wurscht.
16.04.2015 13:38
Zitat von Manveri:
Ich möchte natürlich nicht ausschließen, dass der Kollege meines Mannes in diesem Fall anwaltlich falsch beraten wurde Wollte ich noch ergänzen.
Aber TS, wenn ihr eh unter der Freigrenze liegt ist ja wurscht.
Es ist wirklich so ,man sich wehren,wenn ich mich nicht täusche heißt das ,,Anspruch verwirkt ,, oder so in der Art.
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