Mütter- und Schwangerenforum

kann das so richtig sein?

Gehe zu Seite:
Anonym 183737
58 Beiträge
15.09.2015 06:40
Von dem erbe muss ich sicherlich was zurück zahlen dann, dass wird dann danach geprüft nochmal. Bezüglich Zeitraum und der gleichen. Bloß löst man den vorher auf, sind diewas nsen die man bekommen hat weg und muss eine auslöse zahlen. Somit wärees dann weniger. So wenn er ausläuft haben Sie mehr davon.

Bezüglich das Geld mit meinen Freund. Ich meinte, wenn wir zusammen dann wohnen reicht es für uns. Liegt daran, man zahlt nur einmal Strom Versicherungen und dergleichen.
Anonym 183737
58 Beiträge
15.09.2015 06:42
Zitat von delya184:

Habe mir gerade alles durchgelesen und du hast dich sehr oft wiedersprochen erst meintest du ihr baut nach und nach aus weil alles auf einmal nicht geht weil zu wenig Geld 5 Seiten weiter heißt es die Oma zählt den Ausbau also da sind bestimmt 10 Punkte wo du selber mit dem lügen dich verraten hast

Ja nach und nach, wie er zeit hat und die oma das Geld gibt. Das hat sie ja nicht einfach mal so unter dem Kissen liegen.
Anonym 183737
58 Beiträge
15.09.2015 06:45
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Anonym 183737:

Es gab ein Testament. Wo ich meinen Anteil bekam der von meinem Vater festgelegt war. Meine Mutter wollte nicht das ich diesem teil bekomme, somit mich vor die Wahl stellte. Denke bitte nach, bevor du falsche Äußerungen machst, bitte.

Über Geld redet man nicht. Genug. Für meine Verhältnisse. Für manche ist es wenig, mehr wie 20000 auf jeden Fall


Du wenn es im Testament stand musste sie es dir auszahlen... Gesetzt und so...

Ach und wenn du mehr als 20.000€ angelegt hast dann erklärt sich ja auch warum du weniger Geld bekommst, und warum du schon Ärger mit dem Amt hast! Das mit deiner Mutter und deren Anruf ist nur das Tüpfelchen auf dem i um dich zu verurteilen


Ja außer ich trete das erbe nicht an, davor stellte sie mich ja. Entweder Familie oder nehme das Geld.
Juelie87
1860 Beiträge
15.09.2015 08:08
Wow also mal ehrlich.....ich hab das gerade mit deinem Erbe gelesen...sorry aber du lebst auf Vater Staat und hast über 20000 aufm Konto .....Erwerbsunfähig oder nicht.

Ich weis es ging dir rein um die Frage warum du nu weniger bekommst aber mal ehrlich.

Ich verstehe das nicht. Eine aus meiner Familie muss jeden Gott verdammten Cent umdrehen, Sparbücher werden kontrolliert und Sie wird nicht mehr arbeiten können aufgrund Gesundheit.

Normalerweise werden in so einer Situ auch wenn ein festes Datum besteht die Konten geöffnet um erstmal davon zu leben. Wundert mich net das du nu weniger bekommst
Anonym 183737
58 Beiträge
15.09.2015 08:42
Alles wird geprüft, ob man alles genau angegeben hat und so weiter. Das erbe bekam ich weit vor dem Amt. Dann wird gerechnet. Was mein selbst behalt ist, dann kommt hinzu, was ich die Jahre davor pro Monat gebraucht habe. Dann bleibt ein Rest.

Sagen wir mal so, mit miete und kosten bekommt zusammen vom Amt etwa 1000 Eurommit Kinder mehr. Das rechnet man auf ein Jahr hoch wären 12000 das wird dann mal die Jahre genommen wo ich dies bekam bis zu dem zeit Raum wo ich Geld beim Amt beantrage auf Grund nicht erwerbsfähig. So dieser Betrag x dürfen Sie mir nicht anrechnen ebenso der selbst behalt, weil ich dieses Geld ja vorher zum Leben auch hätte nutzen können. Was ich aber nicht tat sondern es anlegte. Also beträgt dies einen bestimmten Betrag. Wenn Sie es auflösen jetzt. Haben Sie am Ende nix weil Zinsen und so weiter dann nichtig werden, ebenso eine auslöse zahlen muss.
Juelie87
1860 Beiträge
15.09.2015 09:12
Mag ja sein weil du es schon vorher hattest aber ich denke das ein gewisser Grundsatz doch gegengerechnet wird. Klar darf man Rücklagen haben aber soooo viel...

Wegen deiner Eigentlichen Frage warum du nun weniger hast kann es auch sein da du ja nun mehr Unterhalt für die Kinder bekommst da du es ja nun 2x bekommst wird dies angerechnet.

Die Anrechnung von Einkommen bei der Sozialhilfe ist in der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII geregelt.
Folgende Einnahmen zählen u.a. zum Einkommen:
alle Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn, z.B. aus Erwerbstätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Unterhalt.
die meisten Sozialleistungen, z.B. Leistungen der Sozialversicherungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente etc.), Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld für volljährige Kinder (Kindergeld für minderjährige Kinder wird dem Einkommen des Kindes angerechnet), Krankengeld, Elterngeld, das über 300,- € hinausgeht, und Betreuungsgeld.
Juelie87
1860 Beiträge
15.09.2015 09:23
Um ganz sicher zu gehen (und wie es hier schon mehrmals erwähnt wurde)

Wenn das Amt sagt das ist alles korrekt so dann frag doch da mal genau nach welche Einkünfte (da Sie ja meinen du hast über dem Satz) genau eine Rolle gespielt haben das du nun weniger bekommst (Der Unterhalt für beide Kiddis,Elterngeld....). Ich denke das werden Sie dir ja beantworten können. Dann weist du wieso das alles so ist.
anannas
143 Beiträge
15.09.2015 12:41
Ich habe jetzt nicht alles gelesen und weis nicht ob das amt sich da jetzt vertan hat oder nicht! Was ich dazu sagen kann ist das du über die elterngeldstelle Krankenversichert bist solange du elterngeld bekommst! Da spielt es auch keine rolle ob du erwerbstätig bist oder nicht! Wenn das amt also keine Krankenversicherung mehr für dich zahlt, , könnte es ja sein das du oder deine Kinder doch Wohngeld dazu bekommen! Probier das doch mal aus
shelyra
69203 Beiträge
16.09.2015 15:38
Zitat von anannas:

Ich habe jetzt nicht alles gelesen und weis nicht ob das amt sich da jetzt vertan hat oder nicht! Was ich dazu sagen kann ist das du über die elterngeldstelle Krankenversichert bist solange du elterngeld bekommst! Da spielt es auch keine rolle ob du erwerbstätig bist oder nicht! Wenn das amt also keine Krankenversicherung mehr für dich zahlt, , könnte es ja sein das du oder deine Kinder doch Wohngeld dazu bekommen! Probier das doch mal aus


das ist nur bedingt richtig!
die elterngeldstelle übernimmt die kk-kosten nur, wenn man vorher gearbeitet hat! wenn man vorher nicht gearbeitet hat (zb student, hausfrau), dann muss man selber zahlen...
anannas
143 Beiträge
20.09.2015 17:10
Zitat von shelyra:

Zitat von anannas:

Ich habe jetzt nicht alles gelesen und weis nicht ob das amt sich da jetzt vertan hat oder nicht! Was ich dazu sagen kann ist das du über die elterngeldstelle Krankenversichert bist solange du elterngeld bekommst! Da spielt es auch keine rolle ob du erwerbstätig bist oder nicht! Wenn das amt also keine Krankenversicherung mehr für dich zahlt, , könnte es ja sein das du oder deine Kinder doch Wohngeld dazu bekommen! Probier das doch mal aus


das ist nur bedingt richtig!
die elterngeldstelle übernimmt die kk-kosten nur, wenn man vorher gearbeitet hat! wenn man vorher nicht gearbeitet hat (zb student, hausfrau), dann muss man selber zahlen...
[/quote

Das kann aber nicht sein,hatte genau das gleiche problem und ich war vorher auch nicht erwerbstätig (hausfrau) und die elterngeldstelle hat alles kompett übernommen!
20.09.2015 18:12
Zitat von Anonym 183737:

Es gab ein Testament. Wo ich meinen Anteil bekam der von meinem Vater festgelegt war. Meine Mutter wollte nicht das ich diesem teil bekomme, somit mich vor die Wahl stellte. Denke bitte nach, bevor du falsche Äußerungen machst, bitte.

Über Geld redet man nicht. Genug. Für meine Verhältnisse. Für manche ist es wenig, mehr wie 20000 auf jeden Fall


Wo liegt denn bitte dein Problem? Du lebst jetzt vom Staat und das gar nicht mal so schlecht...bezahlst dir davon deine Schulden ec ab...Omi hilft beim ausbauen der Wohnung finanziell...und dann kannst du irgendwann auf das Erbe zugreifen was sich mit den Zinsen anscheinend noch summiert???dann hast du noch deinen Freund mit dem du eh bald zusammenziehst da ihr eh schon halb zusammen wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft...bist deshalb anonym das dich nicht noch mehr Leute anschwärzen...So kann man heutzutage den Staat das Geld also aus der Tasche ziehen...Dumm bist anscheinend nicht...aber wie kann man jetz bitte jammern...manche haben nichtmal 1600 Netto zum Leben und kriegen nix in Popo geschobe so wie du...sorry aber das ist unter aller Sau und ich hoffe Das Strafverfahren kostet dich ne Menge Strafe Sorry für die Ausdrucksweise.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 7 mal gemerkt