Mütter- und Schwangerenforum

Ist es für den Vater echt so einfach?

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soev
7349 Beiträge
02.07.2016 09:02
Aus Lehrersicht:

Du musst unbedingt mitteilen, dass er kein Sorgerecht hat. Ich weiß nicht, inwiefern das schon angegeben werden musste, aber sag es ihr auf jeden Fall noch einmal. Ohne Sorgerecht darf er nämlich keine Termine, Noten, Fortschritte etc. erfahren und auch nicht angerufen werden, wenn etwas mit deinem Kind ist. Er darf es auch nicht abholen, wenn deinem Sohn z.B. schlecht wird in der Schule. Dazu muss er entweder das Sorgerecht haben oder du musst dein Einverständnis geben.
Als Notfallkontakt musst du ihn dann für Krankheiten deines Sohne angeben und für Noten, Termine etc. musst du kurz schriftlich mitteilen, dass die Lehrerin es weitergeben darf. Das muss dann in die Schülerakte deines Sohnes.
Silver1985
3555 Beiträge
02.07.2016 16:34
Zitat von Zwillis2010:

Zitat von Mondkind:

Zitat von MIU28:

Aber warum hat er nicht als Vater das selbe Recht informiert zu werden Sorgerecht hin oder her...


Das er bei der Versammlung war ist ja hier nicht das Problem..dreiste lügen und die Mutter schlecht machen wohl eher...


Da ginge wohl eher drum warum der Vater nicht auch informiert werden soll...


Der Vater darf gerne informiert werden und ich hätte ihm auch keine Steine in den weg gelegt wenn er von der Lehrerin hätte Infos haben wollen aber doch nicht hinter meinem Rücken Lügen erzählen. Das ist was mich stört.
Silver1985
3555 Beiträge
02.07.2016 16:36
Zitat von Fjörgyn:

Zitat von NeoMutti:

Stelle bei der Lehrerin klar,das er nicht das Sorgerecht hat. Und den EX würde ich mal fragen, warum er das gemacht hat.

Ich tippe jetzt einfach mal ins Blaue hinein, dass das nicht von ihm ausging. Was genau hat seine neue Freundin denn eigentlich bei einer Eltern versammlung zu suchen oder geht ihr Kind künftig in die gleiche Klasse?
Ich würde mich der Lehrerin sprechen und auch mit den beiden. Es kann ja nicht sein, dass man dich a) in der Schule schlecht macht (*wir bekommen von der Mutter ja kaum Auskünfte*, was wirft das denn für ein Licht auf einen selbst) und b) man die Lehrerin belügt. Was soll denn bitte so ein Blödsinn?


Tja gute Frage, eigentlich hat sie da überhaupt nichts zu suchen aber er muss sie immer überall mit hin nehmen da es dann wohl besser aussieht als wenn er alleine kommt.

Ich versteh ihn da auch nicht aber er ging schon immer über Leichen wenn er irgendwas will
Silver1985
3555 Beiträge
02.07.2016 16:40
Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Zelda86:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von NeoMutti:

Stelle bei der Lehrerin klar,das er nicht das Sorgerecht hat. Und den EX würde ich mal fragen, warum er das gemacht hat.

Ich tippe jetzt einfach mal ins Blaue hinein, dass das nicht von ihm ausging. Was genau hat seine neue Freundin denn eigentlich bei einer Eltern versammlung zu suchen oder geht ihr Kind künftig in die gleiche Klasse?
Ich würde mich der Lehrerin sprechen und auch mit den beiden. Es kann ja nicht sein, dass man dich a) in der Schule schlecht macht (*wir bekommen von der Mutter ja kaum Auskünfte*, was wirft das denn für ein Licht auf einen selbst) und b) man die Lehrerin belügt. Was soll denn bitte so ein Blödsinn?


Was die Partnerin des Vaters dort macht?
Für mich gehören die Partner der Eltern zum Leben eines Kindes dazu. Warum also nicht am "Schulleben" teilhaben lassen?!

Das die Aktion des Vaters nicht okay war, steht außer Frage.

Das kommt immer darauf an wie das Verhältnis ist und da die TS schrieb, dass es seine neue Freundin ist, gehe ich persönlich nicht von einer Jahre andauernden Beziehung, sondern einer sehr frischen aus. Meines Erachtens nach, hat so eine Person dann nichts da zu suchen. Eine Partnerin, die sich auch maßgeblich mit ums Kind kümmert und schon einige Zeit da ist, darüber brauchen wir nicht sprechen. Mag sein, dass ich das falsch interpretiert habe.

Ich weiß nun natürlich auch nicht wie gut die TS und die Person, die das Gespräch mitbekommen hat sich kennen, aber diese Geschichte mit dem Sorgerecht z.B. saugt man sich doch nicht aus den Fingern. Zumal die Frage aufkommt, was denn die Freudin vom Weitergeben falscher Informationen hat.


Die Bekannte die mir das erzählte, kenne ich aus dem Kindergarten da mein Sohn und ihre Tochter in einer Gruppe sind, wir haben so an sich eher weniger zu tun außer es geht um Geburtstage usw. und ich vertraue ihr 100% das sie sich das nicht ausdenken würde. Ich hatte ja selbst noch gesehen das mein Ex mit Freundin zur Lehrerin hin ist aber habe mir nichts weiter dabei gedacht da er ja natürlich gerne noch fragen stellen darf und so, wenn er welche hat.
Die Bekannte war auch noch im Raum weil sie bis ende auf die Schulleiterin warten musste.
Silver1985
3555 Beiträge
02.07.2016 16:42
Zitat von Schaf:

Auch bei einer neuen Freundin finde ich das völlig legitim. Wenn ich einen Freund mit Kind hätte und selbst noch keine Kinder fänd ich es wahnsinnig spannend was da auf ihn / uns zu kommt.

und ich finde es auch sehr löblich, dass er selbst mit der Klassenlehrerin redet! Er will sich engagieren und sich selbst ein Bild machen. Völlig in Ordnung.

Was die Bekannte davon hat? Im besten Fall ist es einfach falsch verstanden. Im schlimmsten Fall ist sie eine herrische Zicke. Alles möglich.


Nee nee die Bekannte kannte meinen Ex bis zu dem Tag ja auch noch gar nicht, bekam nur mit das es der Vater von meinem Sohn ist, als ich kurz mit ihm redete und sie selbst rief ja auch erstmal bei mir an und musste bei mir selbst erfragen ob ich das alleinige o. wir das gemeinsame haben und erst darauf hin erzählte sie mir das.
Silver1985
3555 Beiträge
02.07.2016 16:43
Zitat von soev:

Aus Lehrersicht:

Du musst unbedingt mitteilen, dass er kein Sorgerecht hat. Ich weiß nicht, inwiefern das schon angegeben werden musste, aber sag es ihr auf jeden Fall noch einmal. Ohne Sorgerecht darf er nämlich keine Termine, Noten, Fortschritte etc. erfahren und auch nicht angerufen werden, wenn etwas mit deinem Kind ist. Er darf es auch nicht abholen, wenn deinem Sohn z.B. schlecht wird in der Schule. Dazu muss er entweder das Sorgerecht haben oder du musst dein Einverständnis geben.
Als Notfallkontakt musst du ihn dann für Krankheiten deines Sohne angeben und für Noten, Termine etc. musst du kurz schriftlich mitteilen, dass die Lehrerin es weitergeben darf. Das muss dann in die Schülerakte deines Sohnes.


Oh vielen Dank für deine Antwort.
Werde jetzt am Donnerstag auf alle Fälle nochmal mit ihr reden.
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