in scheidung lebend und vom freund schwanger... wer wird als vater eingetragen?
02.09.2015 21:48
Den gleichen Fall hatte meine Schwester damals... Sie lebte noch in Scheidung, aber sie bekam ein Kind vom neuen Partner... Ihr Ex wurde dann erst mal als Vater eingetragen, aber nachdem er was unterzeichnet hat, war dann der richtige Vater drin
02.09.2015 22:37
Meine Mutter hatte damals das gleiche mit meinem Bruder. Sie war vmit meinem Vater im Trennungsjahr und wurde schwanger. Mein Vater musste zum Jugendamt und die Vaterschaft Aberkennung unterschreiben. Und der leibliche Vater anerkennen.
Ist "nur" Schreibkram. Und wenn der getrennt lebende noch Mann das nicht macht muss er Unterhalt an das Kind bezahlen welches nicht ihm gehört.
Ist "nur" Schreibkram. Und wenn der getrennt lebende noch Mann das nicht macht muss er Unterhalt an das Kind bezahlen welches nicht ihm gehört.
03.09.2015 06:45
Diese Aberkennung und Anerkennung haben wir auch vor der Geburt gemacht.
Bei uns war sie aber erst dann gültig als die Scheidung rechtskräftig war. Leider.
Der "nicht" Vater bleibt dann trotzdem für immer im Register drin.
Bei uns war sie aber erst dann gültig als die Scheidung rechtskräftig war. Leider.
Der "nicht" Vater bleibt dann trotzdem für immer im Register drin.
03.09.2015 06:49
Zitat von 04mami07:
Diese Aberkennung und Anerkennung haben wir auch vor der Geburt gemacht.
Bei uns war sie aber erst dann gültig als die Scheidung rechtskräftig war. Leider.
Der "nicht" Vater bleibt dann trotzdem für immer im Register drin.
bitte verbesser mich wenn ich das jetzt falsch verstehe:
heißt das, dass dieser abschaum immer als "eigentlicher" vater der nur die vaterschaft "abgegeben" hat, gesehen wird?
03.09.2015 07:07
Nein. Es wird aber gesehen das die Mutter mit ihm verheiratet war. So schließen Ämter zb. Bei der Hochzeit des Kindes, eine Inzucht aus. So wurde es mir erklärt. Gesehen wird aber auch das er nicht der Vater ist, rein rechtlich aber mal war.
Verstehen muss man das alles nicht.
Vorallem wenn sich alle Parteien vorher schon einig waren und den Mist unterschrieben haben.
Geburtsurkunden habe ich erst abgeholt als die richtigen fertig waren. Vorher hatte ich eine geburtsbescheinigung vom Standesamt.
Verstehen muss man das alles nicht.
Vorallem wenn sich alle Parteien vorher schon einig waren und den Mist unterschrieben haben.
Geburtsurkunden habe ich erst abgeholt als die richtigen fertig waren. Vorher hatte ich eine geburtsbescheinigung vom Standesamt.
03.09.2015 07:25
danke euch allen für die ganzen infos
fassungslos bin ich trotzdem über diese wirklich bescheidene rechtslage.
fassungslos bin ich trotzdem über diese wirklich bescheidene rechtslage.
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