Mütter- und Schwangerenforum

Im Todesfall der Eltern - wohin kommen die Kinder?

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Anonym 187732
3 Beiträge
13.04.2016 13:19
Danke für eure Antworten! Dann werden wir es schriftlich festhalten und die Betreffenden unterschreiben lassen.
13.04.2016 13:28
@markusmami
ja bei Nestling.org gab es mal einen Artikel dazu!
Nicht jeder kann sich ja einen Notar leisten und will trotzdem das die Kinder zu bestimmten Leuten kommen. Wichtig ist aber wohl das ganze handschriftlich zu machen!
13.04.2016 13:56
Wir haben es auch notariell beglaubigen lassen. Unser(e) Kind(er) kämen im Fall des Falles zu meinen Eltern und wenn die zu dem Zeitpunkt auch nicht mehr leben, zu meinem älteren Bruder.
13.04.2016 14:11
Danke für den Thread!

Das Thema hatte ich lange verdrängt und jetzt gleich eine
Sorgerechtsverfügung aufgesetzt.

Hab das ganze handschriftlich gemacht und Männe und ich unterschreiben. Müssen die gewählten Vormünder auch unterschreiben?
13.04.2016 14:12
Wir haben ein einfaches Schrift stück gemacht. Als erster gehen die kids an den vater (er ist nur vater der kleinen nimmt aber beide kinder)
Gibt es ihn nicht mehr gehen sie an ihren onkel und dann zur oma.
Jedes zweite jahr lass ich alle beteidigten drauf unter schreiben. Und jeder hat in seinen Haushalt ne kopie.

Mein anwalt sagt es reicht in der form so
Krümel714
2489 Beiträge
13.04.2016 14:24
Zitat von nicole2104:

Danke für den Thread!

Das Thema hatte ich lange verdrängt und jetzt gleich eine
Sorgerechtsverfügung aufgesetzt.

Hab das ganze handschriftlich gemacht und Männe und ich unterschreiben. Müssen die gewählten Vormünder auch unterschreiben?


Mir ist das jetzt auch nochmal bewusst geworden und werde das heute Abend mit meinem Mann regeln. Wir fahren im Mai auch ein verlängertes Wochenende allein weg. Sicher ist sicher. Wobei ja immer was passieren kann.
Christina-89
902 Beiträge
13.04.2016 14:36
Also ich hatte jetzt so einen Fall.

Meine Freundin ist auf Grund von Krankheit gestorben. Der Vater von dem kleinen ist unbekannt und zur nächsten Verwandschaft bestand und besteht mehrere Jahre kaum bis gar kein Kontakt.

Meine Freundin hat ein Testament geschrieben und dort stand drin, das wir ihren Sohn übernehmen sollen. Davor war noch das JA bei uns um zu gucken wie es bei uns aussieht und so weiter.

Wir hatten gestern den Termin beim Nachlassgericht und uns wurde das Sorgerecht für den Jungen zugesprochen.
13.04.2016 15:05
Zitat von Christina-89:

Also ich hatte jetzt so einen Fall.

Meine Freundin ist auf Grund von Krankheit gestorben. Der Vater von dem kleinen ist unbekannt und zur nächsten Verwandschaft bestand und besteht mehrere Jahre kaum bis gar kein Kontakt.

Meine Freundin hat ein Testament geschrieben und dort stand drin, das wir ihren Sohn übernehmen sollen. Davor war noch das JA bei uns um zu gucken wie es bei uns aussieht und so weiter.

Wir hatten gestern den Termin beim Nachlassgericht und uns wurde das Sorgerecht für den Jungen zugesprochen.


Mein herzliches Beileid und Respekt das ihr den kleinen zu euch nehmt!
Engelchen1975
3671 Beiträge
13.04.2016 17:27
Nun ich habe mich auch nach längerem Überlegen erkundigt.Lt.Notar reicht es etwas handschriftliches, datiertes, unterschriebenes(wenn man sehr genau ist mit Unterschrift der betreffenden Person/en) zu schreiben,wo die Kinder hinsollen/bzw auf keinen Fall hinsollen.Er meinte,wenn dieser Fall zutrifft sollte man auch schreiben,warum auf keinen Fall(sollten es die nächsten Angehörigen sein).Gut auffindbar zu den sonst.Papieren legen und gegebenenfalls immer aktualisieren.
Und ehrlich,diese Gedanken macht man sich ja nicht nur,wenn man in Urlaub fährt-selbst auf einer kurzen Einkaufsfahrt(wenn die Kinder in Schule oder KG sind kann was passieren).
Botticelli
9291 Beiträge
13.04.2016 17:35
Ich habe zwei Kinder von unterschiedlichen Vätern. Da war es mir schon wichtig meinen Willen sehr deutlich aufzuschreiben. Wir haben ein Testament beim Notar machen lassen. Dort steht das beide Kinder zusammen bleiben sollen. Der Vater meiner Tochter steht für mich außen vor. Sollte uns was passieren, möchte ich das beide zu meinen Eltern oder meiner Schwester kommen. Passiert nur mir was sollen beide bei meinem Mann bleiben. Ich hoffe das JA lässt sich drauf ein und macht nicht so ein Drama weil ich geteiltes Sorgerecht mit dem Vater meiner Tochter habe. Zeitgleich habe ich meinen Willen damals meiner Anwältin mitgeteilt. Sie weiß Bescheid und im Falle des Falles sollen sich die Hinterbliebenen sofort an sie Wenden. Sie hilft uns.
Zwerginator
7797 Beiträge
13.04.2016 18:54
Du kannst zusätzlich auch noch Dinge wie Umgangsrecht und finanzielle Sorge regeln.
kullerkeks74
3024 Beiträge
13.04.2016 21:45
Ich weiß noch nicht wem ich eintragen lassen soll .
Vater und großeltern gibt es nicht . geschwister kein kontakt , da wollen die Kinder auch nicht hin . Bleibt mein großer Sohn , der jetzt 20 ist , alerdings sagt er ganz klar , das er es sich derzeit nicht allein zutrauen würde . und man ja nie weiß . Könnte er sich im Falle Hilfe holen vom Amt ?
14.04.2016 07:13
Zitat von kullerkeks74:

Ich weiß noch nicht wem ich eintragen lassen soll .
Vater und großeltern gibt es nicht . geschwister kein kontakt , da wollen die Kinder auch nicht hin . Bleibt mein großer Sohn , der jetzt 20 ist , alerdings sagt er ganz klar , das er es sich derzeit nicht allein zutrauen würde . und man ja nie weiß . Könnte er sich im Falle Hilfe holen vom Amt ?


natürlich könnte er das!
kullerkeks74
3024 Beiträge
14.04.2016 15:02
Zitat von nicole2104:

Zitat von kullerkeks74:

Ich weiß noch nicht wem ich eintragen lassen soll .
Vater und großeltern gibt es nicht . geschwister kein kontakt , da wollen die Kinder auch nicht hin . Bleibt mein großer Sohn , der jetzt 20 ist , alerdings sagt er ganz klar , das er es sich derzeit nicht allein zutrauen würde . und man ja nie weiß . Könnte er sich im Falle Hilfe holen vom Amt ?


natürlich könnte er das!


Und könnte er sich mit der Schwester( wird ende des jahres 18 ) das Sorgerecht für die Beiden anderen auch teilen ?
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