Mütter- und Schwangerenforum

Gemeinsames Sorgerecht nach Scheidung

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12.05.2015 12:56
Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Anliegen. Und zwar habe ich einen 4,5 jährigen Sohn mit meinem Ex. sind seit 3,5 jahren getrennt. Seit 3 Jahren hab ich einen neuen Partner mittlerweile seit 2 jahren mein Mann. So der Kindsvater war bis vor kurzen 2 Jahre in Haft. wegen sämtlichen Körperverletzungen unter anderem ich und mein Mann . Dies geschah alles vor den Augen meines Kindes damals ca 2 Jahre. Nun ist der Kindvater draussen, mein Kind hat im in diesen 2 jahren viell 3 mal für je 1 h gesehen. Er wollte das kind sofor mit übernachtung usw.. Mein Sohn hat seit 2 jahren nur bei uns daheim geschlafen weil er niergends schlafen will. Nun waren 4 Treffen. Mein Kind kommt heim weint er will nicht zu ihm. Nach dem letzen treffen hat mich mein Ex und sein Bruder mich und meinen Mann auf unserem Grundstück sehr derbb beschimpf. vor meinem Sohn. Wir haben uns umgedreht und ins Haus. Mein Sohn hat Tagelang geweint und gefragt wieso dieser Papa uns so angeschriehen hat.. Und er hat gesagt er will da nie wieder hin weil papa ihm alleine gelassen hat und dieser Onkle ihm immer anschreit.
So nun glaub mein Ex mit kein Wort. Ich hab schon versucht eine Vermietlungsgespräch mit Jugendamt . Er will sich von keiner Jugendamt tante was sagen lassen.
Er hält sich an keine Abmachung sagt es kurzfristig ab oder kommt 3 Tage vorher und will mein Kind haben.Obwill wir ja schon was geplant haben...und terrorisiert mich und meine Familie .
Ich war jetzt beim Anwalt und habe auf Kontaktverbot bestanden, da ich angst um mein KInd habe. Weil er so agressiv ist und wenn mein Sohn so weint muss wohl was vorgefallen sein. Weil mein Sohn eig. sehr offen und lebhaft ist.
Untehalt zahlt er auch nicht .
Nun meinte die Anwältin er soll vor Gericht gehen und es einklagen. So möchte ich dann ein betreutes Umgangsrecht. Das ich weiss dass es meinem Kind da gut geht.
Hat jemand noch so eine ähnliche erfahrung?
lg
12.05.2015 14:28
Hmm stimmt die Überschrift?
Im Zusammenhang passt es nicht so

Warst du mit deinem ex verheiratet?
Die Überschrift heißt ja (gemeinsames sorgerecht nach Scheidung ) du bist aber wie ich lese glücklich verheiratet. ..

Wenn dein Sohn nicht zu seinem Papa will dann würde ich ihn auch nicht mehr dahin lassen ich mein ein Kind kann doch frei entscheiden ob er zu seinem Papa will oder nicht und wenn er nicht will dann würde ich es so bei Jugendamt sagen die können doch das Kind nicht zu pap zwingen zu gehen

12.05.2015 14:34
Hallo
Ja wir waren leider verheiratet. Und wir haben das gemeinsame sorgerecht. Da ich ihm nach der Scheidung die Chance geben wollte für alles. Aber er hat sich leider nicht wirklich geändert oder irgendwie bemüht. Ja wir sind alle glücklich und geben meinem Sohn und mittlerweile meiner Tochter ein geborenes Nest zu Hause und möchte meine Kinder behutsam großziehen.
Ja die Frau von Jugendamt meinte ich soll es meinem sohn immer gut reden dass er zu ihm fährt nur wenn er Wein wieso soll man etwas erzwingen. Ich versteh es einfach nicht..
12.05.2015 15:10
Zitat von lene313:

Hallo
Ja wir waren leider verheiratet. Und wir haben das gemeinsame sorgerecht. Da ich ihm nach der Scheidung die Chance geben wollte für alles. Aber er hat sich leider nicht wirklich geändert oder irgendwie bemüht. Ja wir sind alle glücklich und geben meinem Sohn und mittlerweile meiner Tochter ein geborenes Nest zu Hause und möchte meine Kinder behutsam großziehen.
Ja die Frau von Jugendamt meinte ich soll es meinem sohn immer gut reden dass er zu ihm fährt nur wenn er Wein wieso soll man etwas erzwingen. Ich versteh es einfach nicht..

Du das versteh ich Grad auch nicht dachte Kinder können frei entscheiden. .
Habe auch leider mit meinem ex gemeinsames sorgerecht und wenn mein Kind irgendwann sagt er möchte nicht zu seinem Papa dann wird er auch nicht mehr zu seinem Papa gehen da wird mir egal sein was Jugendamt sagt ich kanns ja noch nachvollziehen wenn die Kinder zu dem Vater wollen aber so versteh ich auch nicht was sich die Frau bei Jugendamt dabei denkt dem Kind alles gut zu reden das ist doch falsch
Seesternchen_2.0
9795 Beiträge
12.05.2015 15:14
Zitat von Baby2603:

Zitat von lene313:

Hallo
Ja wir waren leider verheiratet. Und wir haben das gemeinsame sorgerecht. Da ich ihm nach der Scheidung die Chance geben wollte für alles. Aber er hat sich leider nicht wirklich geändert oder irgendwie bemüht. Ja wir sind alle glücklich und geben meinem Sohn und mittlerweile meiner Tochter ein geborenes Nest zu Hause und möchte meine Kinder behutsam großziehen.
Ja die Frau von Jugendamt meinte ich soll es meinem sohn immer gut reden dass er zu ihm fährt nur wenn er Wein wieso soll man etwas erzwingen. Ich versteh es einfach nicht..

Du das versteh ich Grad auch nicht dachte Kinder können frei entscheiden. .
Habe auch leider mit meinem ex gemeinsames sorgerecht und wenn mein Kind irgendwann sagt er möchte nicht zu seinem Papa dann wird er auch nicht mehr zu seinem Papa gehen da wird mir egal sein was Jugendamt sagt ich kanns ja noch nachvollziehen wenn die Kinder zu dem Vater wollen aber so versteh ich auch nicht was sich die Frau bei Jugendamt dabei denkt dem Kind alles gut zu reden das ist doch falsch


Und damit machst du dich strafbar! Wenn es rein rechtlich festgelegt ist mit dem besuchsrech, dann hast du null Chancen und das Kind MUSS an dem WE gegen den Willen des Kindes zum Vater!
12.05.2015 15:24
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Baby2603:

Zitat von lene313:

Hallo
Ja wir waren leider verheiratet. Und wir haben das gemeinsame sorgerecht. Da ich ihm nach der Scheidung die Chance geben wollte für alles. Aber er hat sich leider nicht wirklich geändert oder irgendwie bemüht. Ja wir sind alle glücklich und geben meinem Sohn und mittlerweile meiner Tochter ein geborenes Nest zu Hause und möchte meine Kinder behutsam großziehen.
Ja die Frau von Jugendamt meinte ich soll es meinem sohn immer gut reden dass er zu ihm fährt nur wenn er Wein wieso soll man etwas erzwingen. Ich versteh es einfach nicht..

Du das versteh ich Grad auch nicht dachte Kinder können frei entscheiden. .
Habe auch leider mit meinem ex gemeinsames sorgerecht und wenn mein Kind irgendwann sagt er möchte nicht zu seinem Papa dann wird er auch nicht mehr zu seinem Papa gehen da wird mir egal sein was Jugendamt sagt ich kanns ja noch nachvollziehen wenn die Kinder zu dem Vater wollen aber so versteh ich auch nicht was sich die Frau bei Jugendamt dabei denkt dem Kind alles gut zu reden das ist doch falsch


Und damit machst du dich strafbar! Wenn es rein rechtlich festgelegt ist mit dem besuchsrech, dann hast du null Chancen und das Kind MUSS an dem WE gegen den Willen des Kindes zum Vater!


Dann mach ich mich eben strafbar. ..würde alles dafür tun damit mein Kind nicht gegen seinen Willen zum Vater muss ...
Ich wurde als Kind immer zu Leuten gebracht bei denen ich obsolut nicht bleiben wollte mir gings so schlecht...und sowas muss man den Kindern antun nur weil der Gesetz so ist....Naja was soll man davon halten!
Seesternchen_2.0
9795 Beiträge
12.05.2015 15:36
Zitat von Baby2603:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Baby2603:

Zitat von lene313:

Hallo
Ja wir waren leider verheiratet. Und wir haben das gemeinsame sorgerecht. Da ich ihm nach der Scheidung die Chance geben wollte für alles. Aber er hat sich leider nicht wirklich geändert oder irgendwie bemüht. Ja wir sind alle glücklich und geben meinem Sohn und mittlerweile meiner Tochter ein geborenes Nest zu Hause und möchte meine Kinder behutsam großziehen.
Ja die Frau von Jugendamt meinte ich soll es meinem sohn immer gut reden dass er zu ihm fährt nur wenn er Wein wieso soll man etwas erzwingen. Ich versteh es einfach nicht..

Du das versteh ich Grad auch nicht dachte Kinder können frei entscheiden. .
Habe auch leider mit meinem ex gemeinsames sorgerecht und wenn mein Kind irgendwann sagt er möchte nicht zu seinem Papa dann wird er auch nicht mehr zu seinem Papa gehen da wird mir egal sein was Jugendamt sagt ich kanns ja noch nachvollziehen wenn die Kinder zu dem Vater wollen aber so versteh ich auch nicht was sich die Frau bei Jugendamt dabei denkt dem Kind alles gut zu reden das ist doch falsch


Und damit machst du dich strafbar! Wenn es rein rechtlich festgelegt ist mit dem besuchsrech, dann hast du null Chancen und das Kind MUSS an dem WE gegen den Willen des Kindes zum Vater!


Dann mach ich mich eben strafbar. ..würde alles dafür tun damit mein Kind nicht gegen seinen Willen zum Vater muss ...
Ich wurde als Kind immer zu Leuten gebracht bei denen ich obsolut nicht bleiben wollte mir gings so schlecht...und sowas muss man den Kindern antun nur weil der Gesetz so ist....Naja was soll man davon halten!


Weil du, wenn du Pech hast und ein Exmann hast, der sein Recht auf Biegen und Brechen durchsetzen will, einen Haftbefehl gegen dich vorliegen hast.

Und sag nicht dass ist egal! Was machst du wenn dein Ex mit der Polizei vor dir steht und das Kind nicht zum Vater will, du es aber raus rücken musst sonst wirst du verhaftet!

Ich hatte die Wahl! Ich hab ihm das Kind gegeben und bin montags zum Anwalt. Leider entscheiden Gerichte nicht immer zum Wohl der Kinder! Aber wenn sie alt genug sind haben sie ein Mitspracherecht und es wird besser! Erträglich für die Mütter und vor allem für die Kinder, deren Wünsche langsam, sehr langsam erfüllt werden!

Natürlich immer auf dem Rücken der Kinderseele! Aber leider sind einem oft die Hände gebunden!

Und selbst wenn man merkt das der Vater nicht ganz ohne ist, bekommt man nicht das alleinige Sorgerecht. Sondern nur ein teilweise alleinige Sorgerecht. Hier in meinem Fall hab ich im schulischen Bereich das alleinige und in allen anderen das gemeinsame Sorgerecht!

Ich schweife ab, ich weiß. Aber was ich damit sagen will, nicht immer ist eine "ist mir egal" Haltung gut. Denn die Konsequenzen können schlimm sein.
12.05.2015 15:42
Ui, das ist ja mal wieder ein heiße Diskussion darüber, was ein Kind muss und was es sollte und was man so machen darf und womit man sich strafbar macht... Nun ja...

Rechtlich gesehen hat jedes Elternteil, ob sorgeberechtigt oder nicht, ob Unterhalt gezahlt wird oder nicht, das Recht und die Pflicht auf Umgang mit dem eigenen Kind INSOFERN das Wohl des Kindes dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Unser Gesetz sagt dazu Folgendes in einem eigens dafür vorgesehenen Paragraphen:

§ 1684 - Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.


Nun haben Mütter (ob gut oder nicht) ganz oft den Vorteil, dass das eigene Kind bei der Mutter lebt und sie den Umgang mit dem Kind nicht in einem familiengerichtlichen Verfahren einklagen müssen und dann missachten sie leider auch noch viel zu oft (NICHT IMMER!!!) den Absatz 2 dieses § 1684 BGB...
Für den Vater echter Mist. Sein Kind lebt schon nicht bei ihm und dann muss er auch noch seinen Umgang mit seinem Kind vom Gericht regeln lassen. Wirklich schade für das Kind...

Ander sieht das aus, wenn es dem Kind im Kontakt mit dem einen oder dem anderen Elternteil wirklich nicht gut geht. Dann sollten Umgänge verkürzt, anders gestaltet oder begleitet werden - also anders ablaufen, als es in der Regel bei unproblematischer Fortführung der Elternschaft bei Trennungen und Scheidungen ist.

Ich kann Dir nicht sagen, ob es dem Wohl Deines Kindes abträglich ist Umgänge mit dem Kindesvater durchzuführen, dafür kenne ich Eure Familie viel zu wenig und vor allem nur das, was Du uns an Informationen zur Verfügung stellst. Aber ich kann Dir sagen, dass ich meine, eine deutliche Abneigung Deinerseits gegen den Kindesvater Deines Kindes herauszulesen und diese Abneigung wird Dein Kind - ob Du es willst oder nicht - klar und deutlich spüren und irgendwie verarbeiten. Oftmals tun Kinder das, indem sie sich mit dem Elternteil solidar zeigen, bei dem sie leben...

Nichtsdestotrotz ist es hier in D auch so, dass Du das Kind bei Dir behalten und nicht zu Umgängen mit dem Kindesvater gehen lassen kannst, bis das Familiegericht anders entschieden hat. Richtig und gut ist das sicherlich nicht. Aber wenn Du BERECHTIGTER WEISE (also bitte versuche Eure Situation so neutral wie möglich einzuschätzen und entscheide dann, ob Deine Befürchtungen berechtig sind!!!) um das Wohl Deines Kindes fürchtest, hast Du wohl keine andere Wahl.

Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich möchte nicht gegen Dich oder für den Kindesvater sprechen. Ich möchte viel mehr, dass Ihr (und damit meine ich BEIDE leiblichen Eltern) einen Blick für das bekommt, was Eurem GEMEINSAMEN Kind gut tut und was das Wohl Eures Kindes eher beeinträchtigt.

Übrigens: Haben Eltern einmal die gemeinsame elterliche Sorge inne (durch Heirat vor oder nach der Geburt des Kindes oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung bei Unverheirateten), dann hebt eine Scheidung diese gemeinsame Sorge nicht einfach auf. Ganz im Gegenteil: Im Normalfall und wenn für das Gericht keine Gründe bestehen, den § 1666 BGB anzuwenden, bleibt die gemeinsame, elterliche Sorge bestehen und ist auch nach der Scheidung fortzuführen.
12.05.2015 15:48
Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich in so einer Situation handeln würde...wenn es soweit kommt werde ich mir dann Gedanken machen!

Da mein ex noch nie den kleinen genommen hat ...kann mir aber vorstellen das wenn er plötzlich ankommen würde und das Kind nehmen will das der kleine nicht wollen würde weil er ihn ja garnicht kennt stelle mir sowas schrecklich vor für die Kinder.. plötzlich müssen die sozusagen zum fremden Mann..

Das ist einfach ungerecht für die Kinder!
12.05.2015 15:56
Zitat von Baby2603:

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich in so einer Situation handeln würde...wenn es soweit kommt werde ich mir dann Gedanken machen!

Da mein ex noch nie den kleinen genommen hat ...kann mir aber vorstellen das wenn er plötzlich ankommen würde und das Kind nehmen will das der kleine nicht wollen würde weil er ihn ja garnicht kennt stelle mir sowas schrecklich vor für die Kinder.. plötzlich müssen die sozusagen zum fremden Mann..

Das ist einfach ungerecht für die Kinder!

Hat sich der Kindesvater nie für die Kinder interessiert und sie nie besucht oder zu Besuchskontakten abgeholt (obwohl er dazu verpflichtet wäre), dann ist das sooo einfach auch nicht...

Jeder Kollege / jede Kollegin würde dann an die Eltern appelieren, den Kindern die Chance zu geben, den Kindesvater kennenzulernen, bevor er sie dann irgendwann das erste Mal mitnehmen kann.

Anders wäre es dem Wohl des Kindes auch nicht zuträglich. Von jetzt auf gleich gewöhnt kein Mensch (und somit auch Kind) sich an einen Menschen, den er vorher noch nie bewusst erlebt hat. Eine abrupte Trennung des Kindes von den ihm bekannten Bezugspersonen kann dann in den häufigsten Fällen nicht gut für das Kind sein.

(Das gilt übrigens nicht nur für ein Kind, dass direkt mit dem bisher unbekannten Vater mitgehen soll, sondern zum Beispiel auch für ein Kind, das vom Jugendamt in Obhut genommen wird. Obgleich es dem Kind dort, wo das Jugendamt es heraus nimmt nicht gut gegangen ist, geht eine Trennung von den direkten Bezugspersonen selten schadlos am Kind vorbei!)
12.05.2015 16:08
Natürlich ist es in manchen Fällen für einige Väter ungerecht das sie sich alles erkämpfen müssen weil die wirklich sich Mühe geben und sich um die Kinder kümmern wollen!

Manche versuchen es garnicht melden sich paar jahre nicht dann kommen die an und quaseln irgendwas vom ihren Rächten!
12.05.2015 16:17
Zitat von Baby2603:

Natürlich ist es in manchen Fällen für einige Väter ungerecht das sie sich alles erkämpfen müssen weil die wirklich sich Mühe geben und sich um die Kinder kümmern wollen!

Manche versuchen es garnicht melden sich paar jahre nicht dann kommen die an und quaseln irgendwas vom ihren Rächten!

Oh, da siehst Du es aber sehr stark aus Deiner Sicht. Klar geht es Dir dann sicherlich auf die Nerven, wenn er dann auf einmal da steht und seine Rechte einfordert.

Ich meine dann: Schön, dass ihm eingefallen ist, dass er Pflichten zu erfüllen hat! Denn das Umgangsrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht! Schön vor allem für das Kind, dass der Vater nun auch zulässt, dass es einen Zugang zu ihm aufbauen darf. (Die Betonung liegt hier auf "aufbauen"! Langsam und behutsam!)

Sieh es dann, wenn es so einmal kommen sollte, aus der Sicht Deines Kindes, das nun einmal eine leibliche Mama UND einen leiblichen Papa hat.
Seesternchen_2.0
9795 Beiträge
12.05.2015 16:38
Zitat von Baby2603:

Natürlich ist es in manchen Fällen für einige Väter ungerecht das sie sich alles erkämpfen müssen weil die wirklich sich Mühe geben und sich um die Kinder kümmern wollen!

Manche versuchen es garnicht melden sich paar jahre nicht dann kommen die an und quaseln irgendwas vom ihren Rächten!


Es ist nicht das Recht der Väter, sondern es ist das Recht der Kinder ihre Mütter und ihre Väter zu sehen.

Das ist ein feiner aber wichtige Unterschied!
12.05.2015 16:40
Zitat von Zaubersternchen:

Zitat von Baby2603:

Natürlich ist es in manchen Fällen für einige Väter ungerecht das sie sich alles erkämpfen müssen weil die wirklich sich Mühe geben und sich um die Kinder kümmern wollen!

Manche versuchen es garnicht melden sich paar jahre nicht dann kommen die an und quaseln irgendwas vom ihren Rächten!

Oh, da siehst Du es aber sehr stark aus Deiner Sicht. Klar geht es Dir dann sicherlich auf die Nerven, wenn er dann auf einmal da steht und seine Rechte einfordert.

Ich meine dann: Schön, dass ihm eingefallen ist, dass er Pflichten zu erfüllen hat! Denn das Umgangsrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht! Schön vor allem für das Kind, dass der Vater nun auch zulässt, dass es einen Zugang zu ihm aufbauen darf. (Die Betonung liegt hier auf "aufbauen"! Langsam und behutsam!)

Sieh es dann, wenn es so einmal kommen sollte, aus der Sicht Deines Kindes, das nun einmal eine leibliche Mama UND einen leiblichen Papa hat.


Von meinem ex sein erster Sohn mittlerweile 7jahre liebt den freund seiner Mama mehr als seinen Vater und seinen Vater kennt er!

Das ist einfach wirklich manchmal so das nicht jeder Vater die liebe seiner Kinder verdient hat. ...
Die die es wirklich verdienen bekommen die liebe von den Kindern auch!

Klar jedes Kind hat es verdient seinen leiblichen Vater kennenzulernen wenn der Vater das zulässt natürlich! Da sage ich auch nix solange es dem Kind dabei gut geht ...

Ich würde auch meinem ex nicht verbieten wenn er das möchte aber ob er die liebe dann von unserem Sohn bekommt die er gerne haben möchte ist schon ne andere sache!
12.05.2015 20:24
Also ich rede in Anwesenheit meines Sohnes nie schlecht von seinem Vater. ..sogar wie er ihm einfach nicht geholt hat hab ich ihm nicht schlecht hin gestellt. So was ist no go.. nur das man einen Hass aufbaut muss a klar sein. Wenn ein Mensch 2 jahre gar nicht da war dann macht man Termine die verschiebt er oder kommt gar nicht und jedes mal kommt das Kind. . Onkel schreit , Hund hat gebiessen und Papa hat mich alleine gelassen. Es heisst zum Wohl des Kindes und das die psyche vom Kind nicht beeinträchtigt wird.. nun ja wieso kommt mein sohn und Fragt mich Papa hat gesagt das "mario" (mein mann) komisch ist. Mama warum hat er das gesagt.. so das zum Thema Das Kind manipulieren. .und er hat gesagt wenn mein sohn gross ist wir er schon erzählen was ich für a sch... bin.. sowas ist zum wohl des Kindes? Ich seh da nur seinen Frust den er auf den Rücken von meinem Sohn austrägt. So zum Thema strafbar machen. Laut meiner Anwältin macht sich ja der Herr auch strafbar das er sich nicht an Termine hält und er ist verpflichtet unterhalt zu zahlen ist ja alles gerichtlich geregelt. Ich habe ihm nie das Kind verweigert nur wenn er nicht kommt oder einfach verschiebt wie er lustig ist sollte es nicht mein Problem sein. Mein kind ist 4 und kenn ihm kaum. Vor der Haft hat er ihm a kaum gesehen nur wenn er etwas zum Her zeigen gebraucht hat. Ich bin nicht gegen den Kontakt aber es sollte bis mein sohn keine angst mehr hat ,mit einer begleitet en Person sodass mein sohn viell langsam Kontakt aufbauen kann.
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