Fragen zum leiblichen Vater meines Mannes
26.01.2019 13:57
Zitat von Anonym 1 (200411):
Wie ist das eigentlich mit dem ausschlagen eines Erbes, kann man das einfach so ohne Grund machen und sagen „Nö das will ich nicht“ oder gibt es da auch Ausnahmen wo man das Erbe oder einen Teil davon annehmen muss?
Nö, brauchst keinen Grund.
26.01.2019 14:05
Zitat von Choco:
Zitat von Anonym 1 (200411):
Wie ist das eigentlich mit dem ausschlagen eines Erbes, kann man das einfach so ohne Grund machen und sagen „Nö das will ich nicht“ oder gibt es da auch Ausnahmen wo man das Erbe oder einen Teil davon annehmen muss?
Nö, brauchst keinen Grund.
Genau. Und es geht auch nur ganz ausschlagen oder nicht. Also nur einen Teil ausschlagen geht nicht.
Und ihr müsst die Ausschlagungsfrist einhalten. Glaube 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalles. Wenn man innerhalb dieser Frist nicht ausschlägt ist man Erbe.
26.01.2019 14:14
Zitat von nilou:
Zitat von Choco:
Zitat von Anonym 1 (200411):
Wie ist das eigentlich mit dem ausschlagen eines Erbes, kann man das einfach so ohne Grund machen und sagen „Nö das will ich nicht“ oder gibt es da auch Ausnahmen wo man das Erbe oder einen Teil davon annehmen muss?
Nö, brauchst keinen Grund.
Genau. Und es geht auch nur ganz ausschlagen oder nicht. Also nur einen Teil ausschlagen geht nicht.
Und ihr müsst die Ausschlagungsfrist einhalten. Glaube 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalles. Wenn man innerhalb dieser Frist nicht ausschlägt ist man Erbe.
genau. Erbe annehmen gibt es nicht . man erbt immer automatisch es sei denn man schlägt aus.
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