Mütter- und Schwangerenforum

Frage zur Haftpflicht

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zartbitter
46787 Beiträge
22.11.2014 13:30
Zitat von Nela77:

Zitat von zartbitter:

Zum einen hast du ihm das Handy zum telefonieren "geliehen" - das ist ein Ausschluss in den meisten Verträgen.
Zum anderen zählt es als Eigenschaden, wenn ihr im gleichen Haushalt lebt und das ist ebenfalls ausgeschlossen.



Stimmt so - fast perfekt!
Wenn man in einer WG zusammenlebt und jeder seine eigene Hapflicht hat, sind auch gegenseitige Schäden versichert- nicht aber Schäden am gemeinsamen Eigentum.

Glasscheibe hab ich gelesen - ist ein HaftpflichtSchaden, wenn es z.B. in einer Mietwohnung ist. Anderes häufiges Beispiel : Wacshbecken durch Parfumflasche kaputt.
wohne ich zur Miete, übernimmt es die Haftpflichtversicherung, wohne ich als Eigentümer niemand.

Genau so
WG zählt nicht als gleicher Haushalt laut bedingungswerk
Ich bin bei ner Versicherung angestellt
zartbitter
46787 Beiträge
22.11.2014 13:31
Zitat von smiley86:

Zitat von zartbitter:

Zum einen hast du ihm das Handy zum telefonieren "geliehen" - das ist ein Ausschluss in den meisten Verträgen.
Zum anderen zählt es als Eigenschaden, wenn ihr im gleichen Haushalt lebt und das ist ebenfalls ausgeschlossen.



er hat sich mein Handy genommen ;D Ich habs ihm nicht gegeben also ohne meines wissen

Dann hat er es dir unerlaubt entwendet, was eine Straftat ist und somit logischerweise ebenfalls nicht durch seine Versicherung gedeckt
Du könntest ihn zwar auf Schadensersatz verklagen, aber das wär schon etwas krass, oder?
-Brünni88
23365 Beiträge
22.11.2014 14:29
Zitat von zartbitter:

Zitat von smiley86:

Zitat von zartbitter:

Zum einen hast du ihm das Handy zum telefonieren "geliehen" - das ist ein Ausschluss in den meisten Verträgen.
Zum anderen zählt es als Eigenschaden, wenn ihr im gleichen Haushalt lebt und das ist ebenfalls ausgeschlossen.



er hat sich mein Handy genommen ;D Ich habs ihm nicht gegeben also ohne meines wissen

Dann hat er es dir unerlaubt entwendet, was eine Straftat ist und somit logischerweise ebenfalls nicht durch seine Versicherung gedeckt
Du könntest ihn zwar auf Schadensersatz verklagen, aber das wär schon etwas krass, oder?

also meine haftpflichtversicherung zahlt bei geliehenen sachen. hatten schonmal nen fall. kommt wohl auf die versicherung an
22.11.2014 15:05
Zitat von -Brünni88:

Zitat von zartbitter:

Zitat von smiley86:

Zitat von zartbitter:

Zum einen hast du ihm das Handy zum telefonieren "geliehen" - das ist ein Ausschluss in den meisten Verträgen.
Zum anderen zählt es als Eigenschaden, wenn ihr im gleichen Haushalt lebt und das ist ebenfalls ausgeschlossen.



er hat sich mein Handy genommen ;D Ich habs ihm nicht gegeben also ohne meines wissen

Dann hat er es dir unerlaubt entwendet, was eine Straftat ist und somit logischerweise ebenfalls nicht durch seine Versicherung gedeckt
Du könntest ihn zwar auf Schadensersatz verklagen, aber das wär schon etwas krass, oder?

also meine haftpflichtversicherung zahlt bei geliehenen sachen. hatten schonmal nen fall. kommt wohl auf die versicherung an


Genau - kommt drauf wo du zu welchem Tarif versichert bist.
Meine Aussage war ja z.B. allgemein gemeint und nicht auf einen bestimmen Tarif.
smiley86
1239 Beiträge
23.11.2014 00:42
Für mich ist es mein unerlaubtes entwenden wenn ich telefonieren will ich habs ja dann wieder bekommen nur mit ner spideman app
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