Frage zu Kündigungsfrist
07.10.2016 19:07
Hallo liebe Mamas,
Ich hoffe es gibt jemand der mir bei meiner Frage helfen kann.
Ich bin als Teilzeitbeschäftigte im TvÖD angestellt. Arbeitsbeginn war 1.2.2016.
Davor war ich knapp 4 Monate bei einem anderen Arbeitgeber mit TvÖD angestellt wo ich in der Probezeit gekündigt habe. Davor war ich 4 Jahre in Elternzeit mit meinen zwei Kindern. davor hab ich natürlich auch gearbeitet.
Ich möchte aufgrund privater Veränderungen demnächst kündigen.
Nun folgende Frage:
Laut Internet steht das ich bis zu 1 Jahr eine Kündigungsfrist von 1 Monat habe.
Aber es steht auch das die vorangegangenen Arbeitsjahre mitgezählt werden zur Kündigungsfrist die sich dann natürlich deutlich verlängert.
In meinem Vertrag steht nichts dazu zur Kündigung. nur Verweis auf alles beim TVÖD.
Bitte kann mir jemand sicher sagen was jetzt stimmt?
Vielen Dank
Ich hoffe es gibt jemand der mir bei meiner Frage helfen kann.
Ich bin als Teilzeitbeschäftigte im TvÖD angestellt. Arbeitsbeginn war 1.2.2016.
Davor war ich knapp 4 Monate bei einem anderen Arbeitgeber mit TvÖD angestellt wo ich in der Probezeit gekündigt habe. Davor war ich 4 Jahre in Elternzeit mit meinen zwei Kindern. davor hab ich natürlich auch gearbeitet.
Ich möchte aufgrund privater Veränderungen demnächst kündigen.
Nun folgende Frage:
Laut Internet steht das ich bis zu 1 Jahr eine Kündigungsfrist von 1 Monat habe.
Aber es steht auch das die vorangegangenen Arbeitsjahre mitgezählt werden zur Kündigungsfrist die sich dann natürlich deutlich verlängert.
In meinem Vertrag steht nichts dazu zur Kündigung. nur Verweis auf alles beim TVÖD.
Bitte kann mir jemand sicher sagen was jetzt stimmt?
Vielen Dank
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Privat
07.10.2016 19:19
Zitat von bineybaby:
Arbeitest du in D ? Was ist Tvöd?
Ich würde mal schätzen "Tarifvertrag öffentlicher Dienst"?
07.10.2016 19:21
mh... das sind doch zwei verschiedene arbeitgeber? wieso sollte der alte ag einen einfluß auf die kündigungsfrist beim neuen ag haben?
07.10.2016 19:23
Ja TvÖD ist Tarif im öffentlichen Dienst. Sorry hab ich vergessen zu erklären.
Arbeite und wohne in Deutschland ja.
Eben ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen das der alte Arbeitgeber was damit zu tun hat aber es steht da geht es um die arbeitsjahre und die sind Arbeitgeber unabhängig
Arbeite und wohne in Deutschland ja.
Eben ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen das der alte Arbeitgeber was damit zu tun hat aber es steht da geht es um die arbeitsjahre und die sind Arbeitgeber unabhängig
07.10.2016 19:30
Du könntest auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Der geht ja noch schneller.
Soweit ich weiß gelten die Beschäftigungszeiten. Ich denke also schon du musst alles zusammenrechnen. Beim Erfahrungsdienstalter also in der Gehaltstabelle hast du ja bestimmt auch nicht in Stufe 1 angefangen oder? Da wird ja auch vorangehende Zeit mitgerechnet.
Soweit ich weiß gelten die Beschäftigungszeiten. Ich denke also schon du musst alles zusammenrechnen. Beim Erfahrungsdienstalter also in der Gehaltstabelle hast du ja bestimmt auch nicht in Stufe 1 angefangen oder? Da wird ja auch vorangehende Zeit mitgerechnet.
07.10.2016 19:35
Zitat von Mayberry:
Du könntest auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Der geht ja noch schneller.
Soweit ich weiß gelten die Beschäftigungszeiten. Ich denke also schon du musst alles zusammenrechnen. Beim Erfahrungsdienstalter also in der Gehaltstabelle hast du ja bestimmt auch nicht in Stufe 1 angefangen oder? Da wird ja auch vorangehende Zeit mitgerechnet.
Als ich wurde nie zumindest wissentlich in ein erfahrungsdienstalter eingruppiert. Als Erzieherin hab ich quasi nach dem anerkennungsjahr ganz normal voll gearbeitet. Nur die Tarifsystem hat sich glaube ich erhöht...aber puh ist schon lange lange her das ich mich damit beschäftigt habe.
Weiß jemand ob es da irgendeine Anlaufstelle ohne meinen Arbeitgeber gibt wo ich mich hinwenden kann?
07.10.2016 19:42
Zitat von Anonym 190531:
Zitat von Mayberry:
Du könntest auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Der geht ja noch schneller.
Soweit ich weiß gelten die Beschäftigungszeiten. Ich denke also schon du musst alles zusammenrechnen. Beim Erfahrungsdienstalter also in der Gehaltstabelle hast du ja bestimmt auch nicht in Stufe 1 angefangen oder? Da wird ja auch vorangehende Zeit mitgerechnet.
Als ich wurde nie zumindest wissentlich in ein erfahrungsdienstalter eingruppiert. Als Erzieherin hab ich quasi nach dem anerkennungsjahr ganz normal voll gearbeitet. Nur die Tarifsystem hat sich glaube ich erhöht...aber puh ist schon lange lange her das ich mich damit beschäftigt habe.
Weiß jemand ob es da irgendeine Anlaufstelle ohne meinen Arbeitgeber gibt wo ich mich hinwenden kann?
Bei mir steht das auf der Lohnabrechnung unter Stufe. Aber ich habe auch am Anfang nen Bescheid bekommen wo das festgelegt wurde. Ich musste auch meinen vorherigen Arbeitgeber angeben bei den Blättern für die Personalakte.
Mh ne stelle fällt mir jetzt nicht ein wo du dich hinwenden kannst... Bei uns würde ich sagen Personalrat, aber habt ihr sowas im Erziehungsbereich?
07.10.2016 19:49
Steht denn da auch explizit, dass sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers verlängert?
Meist gilt das doch nur für den Arbeitgeber nach so und soviel Beschäftigungsjahren?
Meist gilt das doch nur für den Arbeitgeber nach so und soviel Beschäftigungsjahren?
07.10.2016 20:03
Zitat von Nathalie83:
Steht denn da auch explizit, dass sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers verlängert?
Meist gilt das doch nur für den Arbeitgeber nach so und soviel Beschäftigungsjahren?
Auf einer Rechtsanwaltsseite stand das der Arbeitnehmer es auch beachten muss...ganz unten:
http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/34 -tvd-und-tv-l-kndigungsfrist-fr-den-ffentlichen-di enst/
07.10.2016 20:10
Zitat von Mayberry:
Zitat von Nathalie83:
Steht denn da auch explizit, dass sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers verlängert?
Meist gilt das doch nur für den Arbeitgeber nach so und soviel Beschäftigungsjahren?
Auf einer Rechtsanwaltsseite stand das der Arbeitnehmer es auch beachten muss...ganz unten:
http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/34 -tvd-und-tv-l-kndigungsfrist-fr-den-ffentlichen-di enst/
Ok, dann bleibt also tatsächlich nur noch die Frage, ob das auch für verschiedene Arbeitgeber gesamt gilt.
07.10.2016 20:15
Zitat von Nicsisch:
Du hast vor der Elternzeit auch im TVÖD gearbeitet?
Ja aber bei anderen Arbeitgebern
07.10.2016 20:22
Also ich hab jetzt mal meinen alten Arbeitsvertrag TVÖD rausgekramt und da verstehe ich es tatsächlich auch so, dass alle (verschiedenen) Arbeitgeber zusammen zählen.
Auf der sicheren Seite wärst du also, wenn du mit der rechnerisch längstmöglichen Kündigungsfrist kündigst
Auf der sicheren Seite wärst du also, wenn du mit der rechnerisch längstmöglichen Kündigungsfrist kündigst
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