Mütter- und Schwangerenforum

Erbe an Halbgeschwister ausbezahlen

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Serafinchen
4539 Beiträge
19.02.2019 21:19
Vllt hatte hier jemand den Fall, oder kennt sich aus.
Meine Halbschwester und ich haben eine gemeinsame Mutter. Diese ist vor 3 Jahren gestorben. Sie und mein Vater hatten eine Eigentumswohnung. Nach ihrem Tod wurde das Grundbuch geändert. Meinem Vater gehörten danach 6/8, mir 1/8 und meiner Schwester 1/8.
Letztes Jahr verstarb nun auch mein Vater. Das Grundbuch wurde aber noch nicht geändert, ich warte noch auf den Brief vom Erbschaftsgericht.
Mir werden dann aber 7/8 und ihr noch ihr 1/8 gehören. Nun möchte sie dass ich sie ausbezahle.
Ich habe allerdings keine Ahnung was die Wohnung wert ist. Wie stelle ich das am besten an? Bzw. was wenn die Wohnung laut Papier bedeutend mehr wert ist, als das was ich durch den Verkauf (ich werde sie definitiv verkaufen) bekomme.
Und eine letzte Frage, wie ist das mit den derzeit laufenden Kosten für die Wohnung. Die zahle derzeit komplett ich allein (Wohnung steht leer), aber Fußbodenheizung läuft von der Hausverwaltung gesteuert und es gibt hohe sonstige Nebenkosten. Müsste sie nicht 1/8 davon übernehmen?

shelyra
69197 Beiträge
19.02.2019 21:26
Man kann den wohnungswert bestimmen lassen (immobilienmakler bieten das an. Es gibt aber auch unabhängige gutachter. Manche banken machen dies auch). Damit hat man dann auch einen wert für den verkauf.
Geteilt wird am ende aber nur das geld was durch den verkauf erzielt wurde. Das kann über aber auch unter der wertermittlung liegen.

Theoretisch müsste sich deine halbschwester seit ihrem erbe an den laufenden kosten beteiligen
kk2404
1055 Beiträge
19.02.2019 21:28
Hallo ,
Also , wenn du die Wohnung tatsächlich verkaufen willst , dann kannst du ihr doch von dem Verkaufspreis 1/8 ausbezahlen .
Sollte sie sich derzeit nicht an den laufenden Kosten mit 1/8 beteiligen , würde ich das vom Erlös abziehen . Denn auch hier trägt sie 1/8 der Kosten. So sehe ich das . Liebe Grüße
Serafinchen
4539 Beiträge
19.02.2019 21:49
Zitat von kk2404:

Hallo ,
Also , wenn du die Wohnung tatsächlich verkaufen willst , dann kannst du ihr doch von dem Verkaufspreis 1/8 ausbezahlen .
Sollte sie sich derzeit nicht an den laufenden Kosten mit 1/8 beteiligen , würde ich das vom Erlös abziehen . Denn auch hier trägt sie 1/8 der Kosten. So sehe ich das . Liebe Grüße

Naja, ich kann nicht ohne ihre Zustimmung verkaufen, sie muss ja mit unterschreiben.
Ich fürchte darauf wird sie sich nicht einlassen. Ich muss sie wohl erst ausbezahlen...
Senami3
1553 Beiträge
19.02.2019 22:10
Zitat von Serafinchen:

Zitat von kk2404:

Hallo ,
Also , wenn du die Wohnung tatsächlich verkaufen willst , dann kannst du ihr doch von dem Verkaufspreis 1/8 ausbezahlen .
Sollte sie sich derzeit nicht an den laufenden Kosten mit 1/8 beteiligen , würde ich das vom Erlös abziehen . Denn auch hier trägt sie 1/8 der Kosten. So sehe ich das . Liebe Grüße

Naja, ich kann nicht ohne ihre Zustimmung verkaufen, sie muss ja mit unterschreiben.
Ich fürchte darauf wird sie sich nicht einlassen. Ich muss sie wohl erst ausbezahlen...


Nein musst du nicht. Auszahlen muss man Erben erst, wenn der Erlös aus dem Erbe "gemacht" ist oder wenn entschieden ist, dass einer das Erbe weiter führt.

Würde sie ihre Unterschrift zum Verkauf verweigern, um eine frühere Auszahlung zu erlangen, würde ihr jeder Richter einen Vogel zeigen.

Allerdings ist sie bis zum Erlös voll an den Kosten beteiligt in Höhe ihres Erbanteils.
nilou
14344 Beiträge
20.02.2019 07:13
Erben heißt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Sie ist mit ihrem Anteil also auch verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen.

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen, der den Verkauf und alles begleitet. Da würde ich mit der Schwester auch zur gemeinschaftlichen Beratung hin.

Niemals würde ich sie vorher auszahlen, sondern erst hinterher. Auch beim Verkauf entstehen Kosten. Kosten: Notar etc. An denen muss sie sich auch beteiligen.

Wenn sie sich weigert mitzumachen, bekommt sie ihr Geld auch nicht. Also am einfachsten hier einen Anwalt dazu nehmen, dann seid ihr alle auf der sicheren Seite und keiner wird über den Tisch gezogen.
Choco
4252 Beiträge
20.02.2019 07:17
Du kannst sie ja garnicht vorher ausbezahlen, weil du nicht weißt was an Geld reinkommt
Litschi
1121 Beiträge
20.02.2019 07:55
Zitat von Choco:

Du kannst sie ja garnicht vorher ausbezahlen, weil du nicht weißt was an Geld reinkommt


Einmal das und viel mehr müsste sie dich ausbezahlen, wenn sie behalten will.
KullerBienchen
2489 Beiträge
20.02.2019 08:18
Zitat von nilou:

Erben heißt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Sie ist mit ihrem Anteil also auch verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen.

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen, der den Verkauf und alles begleitet. Da würde ich mit der Schwester auch zur gemeinschaftlichen Beratung hin.

Niemals würde ich sie vorher auszahlen, sondern erst hinterher. Auch beim Verkauf entstehen Kosten. Kosten: Notar etc. An denen muss sie sich auch beteiligen.

Wenn sie sich weigert mitzumachen, bekommt sie ihr Geld auch nicht. Also am einfachsten hier einen Anwalt dazu nehmen, dann seid ihr alle auf der sicheren Seite und keiner wird über den Tisch gezogen.


Ich hätte Dir das genauso geraten.
Wir hatten so ein Fall in der Familie und der Anwalt hat alle Kosten gegengestellt. Sogar die Pflege meiner Großeltern, Pflege vom Grab usw. wo sich das Geschwisterteil nicht beteiligt hat/will.
Am Ende ist nicht mehr viel vom tollen Erbe übrig geblieben, da man die Pflichten nicht berücksichtigt hat.

Serafinchen
4539 Beiträge
20.02.2019 10:04
Zitat von Litschi:

Zitat von Choco:

Du kannst sie ja garnicht vorher ausbezahlen, weil du nicht weißt was an Geld reinkommt


Einmal das und viel mehr müsste sie dich ausbezahlen, wenn sie behalten will.

Sie will sie nicht behalten, sie will ihr Geld haben.....
Ich könnte sie schon ausbezahlen, wenn ich ihr ihren Teil quasi abkaufe.
Serafinchen
4539 Beiträge
20.02.2019 10:07
Zitat von nilou:

Erben heißt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Sie ist mit ihrem Anteil also auch verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen.

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen, der den Verkauf und alles begleitet. Da würde ich mit der Schwester auch zur gemeinschaftlichen Beratung hin.

Niemals würde ich sie vorher auszahlen, sondern erst hinterher. Auch beim Verkauf entstehen Kosten. Kosten: Notar etc. An denen muss sie sich auch beteiligen.

Wenn sie sich weigert mitzumachen, bekommt sie ihr Geld auch nicht. Also am einfachsten hier einen Anwalt dazu nehmen, dann seid ihr alle auf der sicheren Seite und keiner wird über den Tisch gezogen.

Ich habe eher die Sorge, dass sie eine Zwangsversteigerung verlangt...
Wie stelle ich das mit den laufenden Kosten am besten an? Ich muss dafür dann extra Rechnungen, Quittungen verlangen, und davon verlange ich von ihr dann 1/8?
Choco
4252 Beiträge
20.02.2019 10:08
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Litschi:

Zitat von Choco:

Du kannst sie ja garnicht vorher ausbezahlen, weil du nicht weißt was an Geld reinkommt


Einmal das und viel mehr müsste sie dich ausbezahlen, wenn sie behalten will.

Sie will sie nicht behalten, sie will ihr Geld haben.....
Ich könnte sie schon ausbezahlen, wenn ich ihr ihren Teil quasi abkaufe.


Dann soll sie dem Verkauf zustimmen und fertig. Von dem Was Man so leicht zwischen den Zeilen rausliest, würde ich definitiv mit anwaltlicher Beratung an die Sache Gehen, Lass dich nicht unter Druck Setzen/Erpressen.
Serafinchen
4539 Beiträge
20.02.2019 10:08
Zitat von KullerBienchen:

Zitat von nilou:

Erben heißt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Sie ist mit ihrem Anteil also auch verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen.

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen, der den Verkauf und alles begleitet. Da würde ich mit der Schwester auch zur gemeinschaftlichen Beratung hin.

Niemals würde ich sie vorher auszahlen, sondern erst hinterher. Auch beim Verkauf entstehen Kosten. Kosten: Notar etc. An denen muss sie sich auch beteiligen.

Wenn sie sich weigert mitzumachen, bekommt sie ihr Geld auch nicht. Also am einfachsten hier einen Anwalt dazu nehmen, dann seid ihr alle auf der sicheren Seite und keiner wird über den Tisch gezogen.


Ich hätte Dir das genauso geraten.
Wir hatten so ein Fall in der Familie und der Anwalt hat alle Kosten gegengestellt. Sogar die Pflege meiner Großeltern, Pflege vom Grab usw. wo sich das Geschwisterteil nicht beteiligt hat/will.
Am Ende ist nicht mehr viel vom tollen Erbe übrig geblieben, da man die Pflichten nicht berücksichtigt hat.

Das Grab ist schon für die nächsten 20 Jahre bezahlt. Pflegekosten gibt es nicht.
Es sind nur die laufenden Nebenkosten und der Notar.
Serafinchen
4539 Beiträge
20.02.2019 10:10
Zitat von Choco:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Litschi:

Zitat von Choco:

Du kannst sie ja garnicht vorher ausbezahlen, weil du nicht weißt was an Geld reinkommt


Einmal das und viel mehr müsste sie dich ausbezahlen, wenn sie behalten will.

Sie will sie nicht behalten, sie will ihr Geld haben.....
Ich könnte sie schon ausbezahlen, wenn ich ihr ihren Teil quasi abkaufe.


Dann soll sie dem Verkauf zustimmen und fertig. Von dem Was Man so leicht zwischen den Zeilen rausliest, würde ich definitiv mit anwaltlicher Beratung an die Sache Gehen, Lass dich nicht unter Druck Setzen/Erpressen.


Wäre da noch eine Rechtsschutsversicherung hilfreich?
nilou
14344 Beiträge
20.02.2019 10:11
Zitat von Serafinchen:

Zitat von Choco:

Zitat von Serafinchen:

Zitat von Litschi:

...

Sie will sie nicht behalten, sie will ihr Geld haben.....
Ich könnte sie schon ausbezahlen, wenn ich ihr ihren Teil quasi abkaufe.


Dann soll sie dem Verkauf zustimmen und fertig. Von dem Was Man so leicht zwischen den Zeilen rausliest, würde ich definitiv mit anwaltlicher Beratung an die Sache Gehen, Lass dich nicht unter Druck Setzen/Erpressen.


Wäre da noch eine Rechtsschutsversicherung hilfreich?


Nein. Da gibt es Wartezeiten und in Familien-Erbfällen treten die nicht ein, das ist nicht versicherbar.

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