Elterzeit beantragen
03.07.2014 15:22
Hallo,
ich arbeite im Kiga und bin seit April im Beschäftigungsverbot.
Wir haben für unseren Kindergarten eine Geschäftsleitung. Heute hat mich meine Chefin angerufen und meinte, dass diese Geschäftsleitung gerne neue Verträge für meine Kolleginnen ausstellen möchte, dies aber nur möglich ist, wenn ich meine Elternzeit beantrage. Ich soll das bitte tun.
Meiner Meinung nach kann ich aber doch die Elternzeit erst nach der Geburt beantragen, oder lieg ich damit jetzt falsch?
Lg, Steffi
ich arbeite im Kiga und bin seit April im Beschäftigungsverbot.
Wir haben für unseren Kindergarten eine Geschäftsleitung. Heute hat mich meine Chefin angerufen und meinte, dass diese Geschäftsleitung gerne neue Verträge für meine Kolleginnen ausstellen möchte, dies aber nur möglich ist, wenn ich meine Elternzeit beantrage. Ich soll das bitte tun.
Meiner Meinung nach kann ich aber doch die Elternzeit erst nach der Geburt beantragen, oder lieg ich damit jetzt falsch?
Lg, Steffi
03.07.2014 15:25
Zitat von steffilo:
Hallo,
ich arbeite im Kiga und bin seit April im Beschäftigungsverbot.
Wir haben für unseren Kindergarten eine Geschäftsleitung. Heute hat mich meine Chefin angerufen und meinte, dass diese Geschäftsleitung gerne neue Verträge für meine Kolleginnen ausstellen möchte, dies aber nur möglich ist, wenn ich meine Elternzeit beantrage. Ich soll das bitte tun.
Meiner Meinung nach kann ich aber doch die Elternzeit erst nach der Geburt beantragen, oder lieg ich damit jetzt falsch?
Lg, Steffi
Ich glaube sie meint den Wisch für euren Betrieb.
Das andere kannst du erst nach der Geburt machen.
Ich hab zB schon kurz nachdem ich gesagt habe das ich schwanger bin einen Zettel bekommen wo drauf stand wann voraussichtlich das Kind kommt und wie lange ich in Elternzeit bleiben möchte.
03.07.2014 15:27
Ja....richtig offiziell beantragen kannst du die natürlich erst,wenn das Kind da ist und du das genaue Geburtsdatum weiß..
Denke aber das sie das eher so meint, das du ihr jetzt schon sagst wie lange du Elternzeit nehmen möchtest..also 1, 2 oder 2 Jahre, damit sie planen kann..der ET steht ja schon und meistens kommen die Kinder ja auch so um den Dreh...
Denke aber das sie das eher so meint, das du ihr jetzt schon sagst wie lange du Elternzeit nehmen möchtest..also 1, 2 oder 2 Jahre, damit sie planen kann..der ET steht ja schon und meistens kommen die Kinder ja auch so um den Dreh...
03.07.2014 15:28
Nein, wann der ET ist und wielange ich bleiben möchte, das weiß die Frau schon seit Monaten.
Ich soll die Elternzeit beantragen.
Wollte dann die Dame selbst anrufen, war leider nicht mehr erreichbar.
Aber dann hab ich schon Recht und ich beantrage die erst nach der Geburt?!
Ich soll die Elternzeit beantragen.
Wollte dann die Dame selbst anrufen, war leider nicht mehr erreichbar.
Aber dann hab ich schon Recht und ich beantrage die erst nach der Geburt?!
03.07.2014 15:31
ne, man kann das schon vor der Geburt machen. Die Regelung ist, dass der Betrieb 7 Wochen vor Antritt Bescheid wissen muss. Also Männer, die zum Beispiel gleich den ersten Monat daheim sein wollen, müssen immer vor der Geburt beantragen. Bei der Mama reicht es nach der Geburt, da sie ja erstmal in Mutterschutz ist. Aber du kannst da mit dem voraussichtlichen Geburtsdatum "arbeiten" und halt angeben, dass sich das ganze so verschiebt, wie das Baby dann wirklich kommt.
03.07.2014 17:14
Die Elternzeit beim Arbeitgeber muss man nur schriftlich in kurzer Form "beantragen", ich glaube spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Darin muss man dem Arbeitgeber nur erklären wie lange man Elternzeit nehmen möchte und wann somit wieder der erste Arbeitstag wäre. Wenn dein Arbeitgeber dies jetzt schon von Dir verlängt, würde ich halt auch erstmal mit dem voraussichtlichen ET rechnen und dann würde es sich halt dementsprechend verschieben.
Geburtsurkunde und die ganzen anderen Papiere braucht man um Elterngeld zu beantragen. Das kann man also logischerweise erst, wenn das Kind geboren ist. Sind also zwei verschiedene Dinge und ich denke mal, dass dein Arbeitgeber nur wissen möchte wie lange du Elternzeit nimmst, also wie lange du im Betrieb fehlst.
Geburtsurkunde und die ganzen anderen Papiere braucht man um Elterngeld zu beantragen. Das kann man also logischerweise erst, wenn das Kind geboren ist. Sind also zwei verschiedene Dinge und ich denke mal, dass dein Arbeitgeber nur wissen möchte wie lange du Elternzeit nimmst, also wie lange du im Betrieb fehlst.
03.07.2014 17:20
Der AG wird die Geburtsurkunde dann noch wollen, sobald sie da ist
03.07.2014 21:16
Okay. Danke!
Noch eine Frage.. Also eigentlich sollte ich das noch von meiner ersten ss wissen. Aber ich hab echt keine Ahnung.
Ich hab das Attest für das mutterschaftsgeld bei der kk eingereicht. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass ich eine Kopie davon an den ag schicken muss. Stimmt das?
Noch eine Frage.. Also eigentlich sollte ich das noch von meiner ersten ss wissen. Aber ich hab echt keine Ahnung.
Ich hab das Attest für das mutterschaftsgeld bei der kk eingereicht. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass ich eine Kopie davon an den ag schicken muss. Stimmt das?
03.07.2014 22:26
naja eigentlich bekomt man ja ein zettel vom arzt, eins für die kk und eins für den arbeitgeber
04.07.2014 08:59
Zitat von steffilo:
Okay. Danke!
Noch eine Frage.. Also eigentlich sollte ich das noch von meiner ersten ss wissen. Aber ich hab echt keine Ahnung.
Ich hab das Attest für das mutterschaftsgeld bei der kk eingereicht. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass ich eine Kopie davon an den ag schicken muss. Stimmt das?
I.d.R. hat man doch am Anfang der Schwangerschaft schon ein Attest bekommen und dies dem AG bekommen. Das jetzt für die Krankenkasse ist nur wegen dem Mutterschaftsgeld.
Geburtsurkunde muss man dem AG nicht geben.
04.07.2014 10:01
Zitat von steffilo:
Okay. Danke!
Noch eine Frage.. Also eigentlich sollte ich das noch von meiner ersten ss wissen. Aber ich hab echt keine Ahnung.
Ich hab das Attest für das mutterschaftsgeld bei der kk eingereicht. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass ich eine Kopie davon an den ag schicken muss. Stimmt das?
Ich kriege diesen Zettel erst bei SSW 33+0 von meinem Frauenarzt, muss diesen dann bei der KK einreichen und auf der KK hat man mir gesagt, dass die sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Also im Zweifel einfach bei deiner KK nachfragen.
04.07.2014 10:09
Du kannst deinem ag erst nach der geburt verbindlich mitteilen wie lange du in elternzeit gehst.
klar kannst du mündlich das jetzt schon tun, indem du sagst, ob du ein, zwei oder drei jahre daheim bleiben willst.
aber erstens weißt du nicht den genauen geburtstermin, deshalb was willst du in den antrag reinschreiben?
und zweitens, gott behüte, könnte dein kind noch sterben, dann hast du anspruch nach acht wochen wieder arbeiten zu gehen!
in der ersten woche nach der entbindung, da wird schriftlich elternzeit beantragt.
klar kannst du mündlich das jetzt schon tun, indem du sagst, ob du ein, zwei oder drei jahre daheim bleiben willst.
aber erstens weißt du nicht den genauen geburtstermin, deshalb was willst du in den antrag reinschreiben?
und zweitens, gott behüte, könnte dein kind noch sterben, dann hast du anspruch nach acht wochen wieder arbeiten zu gehen!
in der ersten woche nach der entbindung, da wird schriftlich elternzeit beantragt.
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