Elternzeit - Mutterschutz - Elternzeit - wie sieht es aus mit Urlaubsanspruch?!
26.07.2019 13:07
wenn du nach der Grundlage für seine Argumente wegen des MuSch fragst kannst du ja mal ganz naiv nachfragen ob es eigentlich ok war das er rückwirkend erst den Urlaub angerechnet hat. Vielleicht führt das dazu das er den Urlaub des MuSch ohne weitere Diskussion ausbezahlt.
26.07.2019 17:02
Zitat von Murmeli87:
dann würde ich mir an deiner Stelle rechtlichen bestand holen und alles einklagen. Dann muss er erstmal nachweisen dass er dir das schriftlich mitgeteilt hat. Es muss wohl immer im selben Jahr passieren. rückwirkend geht es nicht...
Ich habe ein Schriftstück mit Unterschriften zum Hause, er wird seines ganz sicher ja auch haben.
26.07.2019 17:02
Zitat von nilou:
wenn du nach der Grundlage für seine Argumente wegen des MuSch fragst kannst du ja mal ganz naiv nachfragen ob es eigentlich ok war das er rückwirkend erst den Urlaub angerechnet hat. Vielleicht führt das dazu das er den Urlaub des MuSch ohne weitere Diskussion ausbezahlt.
Wie meinst du das mit rückwirkend angerechnet hat
26.07.2019 17:07
Zitat von Mehi08:
Zitat von nilou:
wenn du nach der Grundlage für seine Argumente wegen des MuSch fragst kannst du ja mal ganz naiv nachfragen ob es eigentlich ok war das er rückwirkend erst den Urlaub angerechnet hat. Vielleicht führt das dazu das er den Urlaub des MuSch ohne weitere Diskussion ausbezahlt.
Wie meinst du das mit rückwirkend angerechnet hat
Er hat dir ja erst lange nach Beginn der Elternzeit gesagt das er den Urlaub kürzt für die Zeit der Elternzeit, also auch rückwirkend für Zeiten die ja schon vorbei waren. Eine Usern schrieb ja das das evtl. nicht ok war.
Ich meinte damit eher das er evt um nicht noch das prüfen zu müssen er dir einfach dann ohne jetzt noch ewig rumzumachen den Urlaub für die MuSchzeiten ausbezahlt, auf den du ja auch Anspruch hast.
26.07.2019 17:28
Zitat von nilou:
Zitat von Mehi08:
Zitat von nilou:
wenn du nach der Grundlage für seine Argumente wegen des MuSch fragst kannst du ja mal ganz naiv nachfragen ob es eigentlich ok war das er rückwirkend erst den Urlaub angerechnet hat. Vielleicht führt das dazu das er den Urlaub des MuSch ohne weitere Diskussion ausbezahlt.
Wie meinst du das mit rückwirkend angerechnet hat
Er hat dir ja erst lange nach Beginn der Elternzeit gesagt das er den Urlaub kürzt für die Zeit der Elternzeit, also auch rückwirkend für Zeiten die ja schon vorbei waren. Eine Usern schrieb ja das das evtl. nicht ok war.
Ich meinte damit eher das er evt um nicht noch das prüfen zu müssen er dir einfach dann ohne jetzt noch ewig rumzumachen den Urlaub für die MuSchzeiten ausbezahlt, auf den du ja auch Anspruch hast.
Ah okay, so meintest du das
Ich suche mir nächste Woche das Schreiben mal aus und versuche mal im Internet was zu finden bzgl rückwirkend.
26.07.2019 17:54
Huhu, interessante Frage
Ich bin jetzt nach Unterbrechung der ersten Elternzeit auch im neuen Mutterschutz und dann wieder Elternzeit.
Ich habe nie einen Brief bekommen, dass mir Urlaub gekürzt wird (kann das evtl auch im Arbeitsvertrag stehen? Muss ich mal nachlesen).
Würde das dann heißen ich habe für jedes jahr vollen Urlaubsanspruch? Mittlerweile verfällt dieser ja auch nimmer, oder wie ist das?
Heißt das also ich hätte nach der Elternzeit, in meinem Fall, für 6 Jahre Urlaub angesammelt? Erscheint mir sehr kurios aber ablehnen würde ich ja nicht
Ich bin jetzt nach Unterbrechung der ersten Elternzeit auch im neuen Mutterschutz und dann wieder Elternzeit.
Ich habe nie einen Brief bekommen, dass mir Urlaub gekürzt wird (kann das evtl auch im Arbeitsvertrag stehen? Muss ich mal nachlesen).
Würde das dann heißen ich habe für jedes jahr vollen Urlaubsanspruch? Mittlerweile verfällt dieser ja auch nimmer, oder wie ist das?
Heißt das also ich hätte nach der Elternzeit, in meinem Fall, für 6 Jahre Urlaub angesammelt? Erscheint mir sehr kurios aber ablehnen würde ich ja nicht
26.07.2019 18:20
Zitat von Feloidea:
Huhu, interessante Frage
Ich bin jetzt nach Unterbrechung der ersten Elternzeit auch im neuen Mutterschutz und dann wieder Elternzeit.
Ich habe nie einen Brief bekommen, dass mir Urlaub gekürzt wird (kann das evtl auch im Arbeitsvertrag stehen? Muss ich mal nachlesen).
Würde das dann heißen ich habe für jedes jahr vollen Urlaubsanspruch? Mittlerweile verfällt dieser ja auch nimmer, oder wie ist das?
Heißt das also ich hätte nach der Elternzeit, in meinem Fall, für 6 Jahre Urlaub angesammelt? Erscheint mir sehr kurios aber ablehnen würde ich ja nicht
Kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen.
26.07.2019 19:10
Habe das hier gefunden. Er kann es also nachträglich kürzen solang das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt noch nicht beendet worden ist.
26.07.2019 20:20
Zitat von Feloidea:
Habe das hier gefunden. Er kann es also nachträglich kürzen solang das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt noch nicht beendet worden ist.
Mein Arbeitsverhältnis ist seit dem 19.7.19 beendet. Ist nur die Frage ob im Schreiben von 6/16 steht für die „komplette“ Elternzeit.
Wobei schließt das die EZ von vorher mit ein?
27.07.2019 07:12
Zitat von Mehi08:
Zitat von Feloidea:
Habe das hier gefunden. Er kann es also nachträglich kürzen solang das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt noch nicht beendet worden ist.
Mein Arbeitsverhältnis ist seit dem 19.7.19 beendet. Ist nur die Frage ob im Schreiben von 6/16 steht für die „komplette“ Elternzeit.
Wobei schließt das die EZ von vorher mit ein?
Ich denke das ist für die gesamte Elternzeit gültig.
27.07.2019 23:57
Zitat von nilou:
Zitat von Mehi08:
Zitat von Feloidea:
Habe das hier gefunden. Er kann es also nachträglich kürzen solang das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt noch nicht beendet worden ist.
Mein Arbeitsverhältnis ist seit dem 19.7.19 beendet. Ist nur die Frage ob im Schreiben von 6/16 steht für die „komplette“ Elternzeit.
Wobei schließt das die EZ von vorher mit ein?
Ich denke das ist für die gesamte Elternzeit gültig.
Sowas vermute ich auch
30.07.2019 18:29
Hab das gerade gefunden...
„Auch wenn Frauen vor und nach der Geburt ihrer Arbeit nicht nachkommen, wird diese Zeit so angesehen, als wären sie erwerbstätig gewesen. Dies besagt § 24 MuSchG“
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-mutte rschutz/
„Auch wenn Frauen vor und nach der Geburt ihrer Arbeit nicht nachkommen, wird diese Zeit so angesehen, als wären sie erwerbstätig gewesen. Dies besagt § 24 MuSchG“
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-mutte rschutz/
01.08.2019 21:36
Ich habe heute eine Mail von meinem ehemaligen Chef bekommen...auf meine Frage worauf sich sein Arbeitsrechtler bezieht kam folgende Antwort:
wir haben ja damals von unserem Recht gem. § 17 Abs. 1 BEEG Gebrauch
gemacht, den Urlaub während der Elternzeit für jeden vollen Kalendermonat um
1/12 zu kürzen. Ich füge Ihnen unsere Vereinbarung noch einmal als Anhang
dazu.
Es geht mir ja gar nicht um die Elternzeit, sondern um den Muschu. Das habe ich ihm jetzt nochmal so geschrieben, ab 12.8 werden wir dann nochmal telefonieren.
wir haben ja damals von unserem Recht gem. § 17 Abs. 1 BEEG Gebrauch
gemacht, den Urlaub während der Elternzeit für jeden vollen Kalendermonat um
1/12 zu kürzen. Ich füge Ihnen unsere Vereinbarung noch einmal als Anhang
dazu.
Es geht mir ja gar nicht um die Elternzeit, sondern um den Muschu. Das habe ich ihm jetzt nochmal so geschrieben, ab 12.8 werden wir dann nochmal telefonieren.
01.08.2019 21:50
Ja eben dir geht es ja um Mutterschutz und da kann er definitiv nix kürzen.. Bin gespannt was raus kommt
01.08.2019 21:57
Zitat von Murmeli87:
Ja eben dir geht es ja um Mutterschutz und da kann er definitiv nix kürzen.. Bin gespannt was raus kommt
Eine Freundin meinte, dass man den Urlaub vielleicht automatisch in die Elternzeit überträgt und er daher gekürzt wird Aber das ist ja nicht möglich.
Aber irgendwie passen seine Aussagen auch nicht zusammen, erst sagt er, dass es nicht so ist, weil ich vorher nicht gearbeitet habe und jetzt kommt er mit Para.17 aus dem BEEG um die Ecke
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