eine frage zum Unterhalt bei trennung
16.10.2014 16:36
Zitat von julchen1908:
Für den Mann würde ich keine Einstweiligeverfügung erstellen, sondern sofort zum Anwalt und eine BANMEILE erstellen lassen! Das heißt das er sich weder dir nähren darf, noch mit die SMS schreiben darf, er darf dich auch nicht anrufen, ect. Eine Banmeile ist viel sinnvoller als eine EInstweiligeverfügung. Solltest du derzeit über kein Einkommen verfügen würde ich bei Caritas und Co. anrufen und mich darüber informieren, da dies ja mit Kosten verbunden ist!
Im Rechtssinne gibt es keine "Bannmeile" was du meinst ist eine einstweilige Verfügung
16.10.2014 16:43
Zitat von sabea:
Zitat von Anonym 174926:
Nein, das ist Quatsch so. Für das Kind muss er definitiv noch lange Unterhalt zahlen und zwar generell bis Vollendung des 18ten Lebensjahres oder aber Beendigung Ausbildung/Studium, maximal bis zum 27. Lebensjahr. Kann in bestimmten Fällen sogar noch länger gewährt werden
Trennungsunterhalt muss er zudem auch dir zahlen (also für -normalerweise 1 Jahr, Trennungsjahr)
Nach der Scheidung sieht es bezüglich deines Unterhalts tatsächlich anders aus. Da dein Kind das dritte Lebenjahr vollendet hat, wird, wenn keine "Härtefälle" vorliegen (besondere Betreuungsbedürftigkeit, Krankheit oder Ausbildung oder unverschuldete Erwerbslosigkeit bei dir...) von dir dann verlangt, deinen Unterhalt selbst zu bestreiten. (Dies betrifft aber NICHT den Kindesunterhalt ) also nur Mut, in der ersten Zeit bist du absolut abgesichert
16.10.2014 20:29
Zitat von sabea:
Zitat von julchen1908:
Für den Mann würde ich keine Einstweiligeverfügung erstellen, sondern sofort zum Anwalt und eine BANMEILE erstellen lassen! Das heißt das er sich weder dir nähren darf, noch mit die SMS schreiben darf, er darf dich auch nicht anrufen, ect. Eine Banmeile ist viel sinnvoller als eine EInstweiligeverfügung. Solltest du derzeit über kein Einkommen verfügen würde ich bei Caritas und Co. anrufen und mich darüber informieren, da dies ja mit Kosten verbunden ist!
Im Rechtssinne gibt es keine "Bannmeile" was du meinst ist eine einstweilige Verfügung
doch banmeile, warte ich suchs raus, hab sie nämlich erwirken müssen gegen meine beste freundin.. da steht banmeile, einweilige verfügung ist noch ein wenig lockerer
16.10.2014 20:57
Zitat von julchen1908:
Zitat von sabea:
Zitat von julchen1908:
Für den Mann würde ich keine Einstweiligeverfügung erstellen, sondern sofort zum Anwalt und eine BANMEILE erstellen lassen! Das heißt das er sich weder dir nähren darf, noch mit die SMS schreiben darf, er darf dich auch nicht anrufen, ect. Eine Banmeile ist viel sinnvoller als eine EInstweiligeverfügung. Solltest du derzeit über kein Einkommen verfügen würde ich bei Caritas und Co. anrufen und mich darüber informieren, da dies ja mit Kosten verbunden ist!
Im Rechtssinne gibt es keine "Bannmeile" was du meinst ist eine einstweilige Verfügung
doch banmeile, warte ich suchs raus, hab sie nämlich erwirken müssen gegen meine beste freundin.. da steht banmeile, einweilige verfügung ist noch ein wenig lockerer
Okay...aber wenn dann Bannmeile aber ich kenne es nur als einstweilige Verfügung
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