Dürfen die das? Ich als Werbegesicht...
25.09.2017 21:14
Zitat von MamiMaria:Wurde Dir eine "Entschädigung" versprochen? Wenn nicht, dann hast Du auch kein Anrecht darauf.
Ich muss da mal etwas in Erfahrung bringen.
Von 2006-2009 habe ich eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert. 2007/2008 kam es für die sächsische Zeitung zu einem Fotoshooting auf der Neugeborenen Station. Ich als "Werbegesicht". Damals habe ich mündlich zugestimmt.
Nun 10 Jahre später ... meine Mama liegt im Krankenhaus. Krankenhaus XY hat seinen eigenen Sender, da läuft Werbung für das Krankenhaus. Meine Mama hat mich da gestern entdeckt und es abfotografiert.
Meine Frage: müsste ich nicht eigentlich "entschädigt" werden? Ich meine, ich werbe dann ja indirekt für das Krankenhaus. Schlimm ist das für mich nicht ABER das alles ohne Entlohnung und dann noch über diesen langen Zeitraum. Wer weiß, wo ich noch so zu sehen bin
Hier mal das abfotografierte Bild vom TV
25.09.2017 21:52
Zitat von BigGirl37:Ich glaube mich persönlich wuerde gar nicht das Gesicht stören oder ähnliches, welches abgebildet ist, mich wuerde es sehr stören wenn mein Kind nur in Badekleidung irgendwo veröffentlicht worden wäre, und das noch ohne meine Zustimmung!
Zitat von Marlen84:War die andere Person Erziehungsberechtigt? Wenn nicht, hätten Sie Dich Fragen müssen. Such das Gespräch mit dem Fotografen, und mit der Person, die diese Flyer in Auftrag gegeben hat.
Vielleicht könnt ihr bezüglich dieses Themas auch was zu meinem "Problem" sagen:
Mein Kind ist seit über einem Jahr das Gesicht auf dem Flyer. Sie war dort mit jemand anderem, der sich nicht erinnern kann, ob der Fotograf gefragt hat, ob er die Fotos verwenden darf. Wie findet ihr das?
Wieso hat der Vater des anderen Mädchens denn einfach sein OK gegeben
25.09.2017 22:18
Nein, das Mädchen hätte nicht veröffentlicht werden dürfen. Zu sowas dürfen nur Erziehungsberechtigte zustimmen, keine Großeltern, Freunde, Eltern anderer Kinder. Niemand. Nur ihr!
Also ja, ich würde da nochmal das Gespräch suchen und eventuell etwas bedrohlicher werden. Die Freikarte springt dann bestimmt von selber.
Also ja, ich würde da nochmal das Gespräch suchen und eventuell etwas bedrohlicher werden. Die Freikarte springt dann bestimmt von selber.
26.09.2017 08:16
Zitat von Alaska:
Nein, das Mädchen hätte nicht veröffentlicht werden dürfen. Zu sowas dürfen nur Erziehungsberechtigte zustimmen, keine Großeltern, Freunde, Eltern anderer Kinder. Niemand. Nur ihr!
Also ja, ich würde da nochmal das Gespräch suchen und eventuell etwas bedrohlicher werden. Die Freikarte springt dann bestimmt von selber.
Außerdem kann das Recht am eigenen Bild immer geltent gemacht werden, selbst wenn du irgendwann deine Zustimmung gegeben hättest und es jetzt nicht mehr möchtest kannst du das äußern und derjenige hat es umzusetzen. Also ja, definitiv das Gespräch suchen
26.09.2017 11:32
Zitat von Marlen84:
Ja, ich dachte, sie käme wenigstens kostenlos rein. Aber nein, wir hatten zugestimmt, das die Fotos verendet werden dürfen und fertig. Ich persönlich ja nicht.
Aber ihr hattet ja schon geschrieben, dass auch ein mündlicher Vertrag rechtsgültig ist. Es stört mich nicht direkt, aber ich finde schon, dass man die Sorgeberechtigten hätte fragen müssen.
Danke!
Nein
Sicher nicht, der Fotograf müsste die mündl. Zustimmung der Erziehungsberchtigten haben, wenn Du also als Mutter nicht dort gewesen bist (und der Vater auch nicht) ist es nicht legal.
Die Frage, die sich stellt, wäre aber, ob es Dir einen Rechtsstreit wert wäre, auf Deinem Recht zu bestehen.
ICH finde es frech, vor allem diese Antwort.
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