Mütter- und Schwangerenforum

Darf er einen Vaterschaftstest einklagen?

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Anonym 1 (198741)
1 Beiträge
09.08.2018 15:02
Es geht um eine Freundin, daher frage ich Anonym.
Folgende Situation : Frau trennt sich nach viel Theater von Mann A und lernt kurze Zeit später Mann B kennen. Frau ist sich ihrer Sache nicht sicher und schläft noch einmal mit Mann A, bleibt aber von ihm getrennt. Mit Mann B wird sie 3 Wochen später intim. Sie erfährt das sie Schwanger ist und wenn sie von der Woche aus Rechnet + Periode usw ist Mann A der Vater. Frau und Mann A setzen sich zusammen und beschließen sich noch eine Chance zu geben. Nun droht Mann B, nach der Geburt des Kindes einen Vaterschaftstest einzuklagen.
Mann A ist daran überhaupt nicht interessiert und weiß über alles bescheid, auch das er der Vater sein sollte.

Frage dazu... wenn Mann A als Vater eingetragen wird, darf Mann B dann überhaupt einen Test einklagen ?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es geht nicht um mich persönlich und es ist ein sehr sensibles Thema

09.08.2018 15:10
Er darf einen Vaterschaftstest verlangen. Wenn er nicht der leibliche Vater ist, hat sich die Sache ja schon. Aber im Grunde darf er, ja.
09.08.2018 15:11
Außerdem, wieso hat man so Angst davor ? Lasst ihn machen. Wenn sie sich sicher ist, kann es so schlimm ja nicht sein
Seramonchen
37774 Beiträge
09.08.2018 15:23
Klar kann er und Ich finde ja immer, auch im Interesse des Kindes sollte das geklärt werden. Wenn sie sich eh sicher ist, soll sie ihn doch machen lassen.
Valerya
1632 Beiträge
09.08.2018 15:45
Ja das ist sein gutes Recht. Die Kindesmutter muss dem Test NICHT zustimmen

Lg
XKimiX
124 Beiträge
09.08.2018 15:46
Ich finde da jetzt nichts schlimmes dran es zu testen, da ja eh alle beteiligten voneinander wissen, kann man doch ohne Stress auch alles schwarz auf weiß haben. Ich würde das für mich schon sicher wissen wollen. Bei kurzen Abständen ist die Gefahr ja da das es auch der andere sein kann. Den Gedanken könnte ich gar nicht für immer verdrängen.
Hilft jetzt nicht viel weiter, wollte nur mal meine Meinung mitteilen
born-in-helsinki
18942 Beiträge
09.08.2018 15:55
Zitat von Valerya:

Ja das ist sein gutes Recht. Die Kindesmutter muss dem Test NICHT zustimmen

Lg


Sie muss nicht zustimmen aber wenns hart auf hart kommt, wird es auch ohne ihre zustimmung gemacht.
nilou
14344 Beiträge
09.08.2018 16:45
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Valerya:

Ja das ist sein gutes Recht. Die Kindesmutter muss dem Test NICHT zustimmen

Lg


Sie muss nicht zustimmen aber wenns hart auf hart kommt, wird es auch ohne ihre zustimmung gemacht.


Und wenn es blöd läuft darf sie sich (zu Recht) an den Kosten beteiligen.
FrauKakao
277 Beiträge
09.08.2018 16:53
Ich hab meinen Ex damals machen lassen, denn ich war mir sicher, dass er der Vater ist und er wollte eben Gewissheit. Sie sollte es zulassen, somit hat sie hinterher auch keinerlei Kosten. Zumindest habe ich es so gehandhabt, denn er wollte den Test, ich brauchte den Test nicht. (Und nein, es gab tatsächlich nur diesen einen Mann, ich bin mit Sexualität etwas zurückhaltend ).
Man muss nur einen Termin beim Hausarzt wahrnehmen, der macht den Abstrich bei Mutter und Kind, beglaubigt, dass es sich um die sich ausweisenden Personen handelt (Mama Personalausweis, Baby Geburtsurkunde). Das war's.
09.08.2018 17:37
Ich denke auch, einfach machen lassen.

Kostet die Mutter ja nichts.

Falls es doch der andere sein sollte (möglich ist alles!), Dann muss er evtl auch Unterhalt zahlen
Valerya
1632 Beiträge
09.08.2018 17:45
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Valerya:

Ja das ist sein gutes Recht. Die Kindesmutter muss dem Test NICHT zustimmen

Lg


Sie muss nicht zustimmen aber wenns hart auf hart kommt, wird es auch ohne ihre zustimmung gemacht.


Ja das meinte ich ja
Er kann es ohne ihre Zustimmung machen

Lg
Lealein
10276 Beiträge
09.08.2018 22:47
Ist Frau mit Mann A verheiratet? Denn dann ist eh egal, ob Mann B der Vater ist (sofern Mann A bereit ist, für das a kind aufzukommen). Denn wenn das Kind während der Ehe gezeugt wurde, müsste Mann A der Vaterschaft zum Kind von Mann B zustimmen, was er demzufolge nicht tun würde.

Also: soll sie Mann B erlauben diesen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Erstrecht um des Frieden willen. Sollte Mann B tatsächlich der Vater sein, liegt es an Mann A was dann passiert.
Zwergmaus83
1546 Beiträge
10.08.2018 14:58
Sag Deiner Freundin, Sie sollte dem Test zustimmen, ansonsten wird so etwas gerichtlich geklärt, und Ihre Zustimmung ist dann nicht mehr nötig. Will Sie sich den Stress wirklich antun?
Anonym 2 (198741)
5 Beiträge
14.08.2018 13:18
Zitat von Lealein:

Ist Frau mit Mann A verheiratet? Denn dann ist eh egal, ob Mann B der Vater ist (sofern Mann A bereit ist, für das a kind aufzukommen). Denn wenn das Kind während der Ehe gezeugt wurde, müsste Mann A der Vaterschaft zum Kind von Mann B zustimmen, was er demzufolge nicht tun würde.

Also: soll sie Mann B erlauben diesen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Erstrecht um des Frieden willen. Sollte Mann B tatsächlich der Vater sein, liegt es an Mann A was dann passiert.


Wenn Frau mit Mann A verheiratet ist, dann kann Mann B keinen Vaterschaftstest verlangen. (Zumindest ist es in Ö so)

Die Frau muß - wenn - im Namen des Kindes eine "Ehelichkeitsbestreitungsklage" bei Gericht einreichen - dann wird der eingetragene Vater (und Mutter und Kind) getestet.

Wie geschrieben, so ist es in Ö - und ich weiß es, weil ich das gemacht habe.
Anonym 2 (198741)
5 Beiträge
14.08.2018 13:18
Zitat von Lealein:

Ist Frau mit Mann A verheiratet? Denn dann ist eh egal, ob Mann B der Vater ist (sofern Mann A bereit ist, für das a kind aufzukommen). Denn wenn das Kind während der Ehe gezeugt wurde, müsste Mann A der Vaterschaft zum Kind von Mann B zustimmen, was er demzufolge nicht tun würde.

Also: soll sie Mann B erlauben diesen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Erstrecht um des Frieden willen. Sollte Mann B tatsächlich der Vater sein, liegt es an Mann A was dann passiert.


Wenn Frau mit Mann A verheiratet ist, dann kann Mann B keinen Vaterschaftstest verlangen. (Zumindest ist es in Ö so)

Die Frau muß - wenn - im Namen des Kindes eine "Ehelichkeitsbestreitungsklage" bei Gericht einreichen - dann wird der eingetragene Vater (und Mutter und Kind) getestet.

Wie geschrieben, so ist es in Ö - und ich weiß es, weil ich das gemacht habe.
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