Mütter- und Schwangerenforum

Bei Beschäftigungsverbot Versetzung überall hin möglich?

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Anonym 1 (210278)
0 Beiträge
21.06.2023 14:27
Ich bin schwanger und arbeite mit Kindern. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird mir der Betriebsrat wegen der erhöhten Infektionsgefahr ein Beschäftigungsverbot für diesen Bereich geben.

Ich arbeitet bei einem sehr großen Träger, ein soziales Werk. Außer KiTas haben die auch Altenheime, ein Krankenhaus etc.
Jetzt meinte meine Freundin, dass die mich dann überall hin versetzen können, wenn es keine Arbeit mit Kindern ist.
Stimmt das?
Ins Altenheim als Helferin in der Pflege?
Ins rund 100 km entfernte Krankenhaus an die Pforte, in die Wäscherei, in die Küche?
Dort Arbeitsbeginn schon um 6 Uhr, d. h. spätestens 4.30 Uhr hier losfahren?

Ich will mich ganz sicher nicht vor der Arbeit drücken.
Aber für die Pflege von alten Menschen habe ich keinerlei Qualifikation und mächtig Respekt davor. Und wenn ich schon um 4.30 Uhr aus dem Haus muss, habe ich ein Problem mit meiner Familie.

Danke für alle Erfahrungen und Rechtsauskünfte.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

privat, weil Rechtliches zum Beruf

Chrysopelea
15217 Beiträge
21.06.2023 14:43
Zitat von Anonym 1 (21027 :

Ich bin schwanger und arbeite mit Kindern. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird mir der Betriebsrat wegen der erhöhten Infektionsgefahr ein Beschäftigungsverbot für diesen Bereich geben.

Ich arbeitet bei einem sehr großen Träger, ein soziales Werk. Außer KiTas haben die auch Altenheime, ein Krankenhaus etc.
Jetzt meinte meine Freundin, dass die mich dann überall hin versetzen können, wenn es keine Arbeit mit Kindern ist.
Stimmt das?
Ins Altenheim als Helferin in der Pflege?
Ins rund 100 km entfernte Krankenhaus an die Pforte, in die Wäscherei, in die Küche?
Dort Arbeitsbeginn schon um 6 Uhr, d. h. spätestens 4.30 Uhr hier losfahren?

Ich will mich ganz sicher nicht vor der Arbeit drücken.
Aber für die Pflege von alten Menschen habe ich keinerlei Qualifikation und mächtig Respekt davor. Und wenn ich schon um 4.30 Uhr aus dem Haus muss, habe ich ein Problem mit meiner Familie.

Danke für alle Erfahrungen und Rechtsauskünfte.


Was steht denn als Arbeitsort in deinem Arbeitsvertrag?
21.06.2023 15:28
Zitat von Anonym 1 (21027 :

Ich bin schwanger und arbeite mit Kindern. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird mir der Betriebsrat wegen der erhöhten Infektionsgefahr ein Beschäftigungsverbot für diesen Bereich geben.

Ich arbeitet bei einem sehr großen Träger, ein soziales Werk. Außer KiTas haben die auch Altenheime, ein Krankenhaus etc.
Jetzt meinte meine Freundin, dass die mich dann überall hin versetzen können, wenn es keine Arbeit mit Kindern ist.
Stimmt das?
Ins Altenheim als Helferin in der Pflege?
Ins rund 100 km entfernte Krankenhaus an die Pforte, in die Wäscherei, in die Küche?
Dort Arbeitsbeginn schon um 6 Uhr, d. h. spätestens 4.30 Uhr hier losfahren?

Ich will mich ganz sicher nicht vor der Arbeit drücken.
Aber für die Pflege von alten Menschen habe ich keinerlei Qualifikation und mächtig Respekt davor. Und wenn ich schon um 4.30 Uhr aus dem Haus muss, habe ich ein Problem mit meiner Familie.

Danke für alle Erfahrungen und Rechtsauskünfte.


Sie müssen auf deine familirären Umstände achten, das darf nicht wahllos passieren.
Versetzt werden darfst du nur in dem Bereich in dem du quasi arbeitest.
Wenn du in der Krippe tätig bist, aber du einene fehlenden Immunstatus hast, kann man dich zb. in den Hort schicken.
Das wäre bei mir so gewesen, wenn die Krippe nicht im EG vom Haus gewesen wäre haha.
Also war ich Zuhause. Es gab keine vergleichsbare Tätigkeit/ Tätigkeitsfeld.

Also so wahllos geht das nicht.
Ich lasse doch auch keine Examierte Altenpflegerin eine Gruppe im Kindergarten machen.
mummy_to_be
13110 Beiträge
21.06.2023 16:46
In der Pflege darfst du als Schwangere eigentlich nicht arbeiten.
Ich habe damals sofort ein BV bekommen als ich schwanger war.
Vielleicht irgendwo eine leichte Tätigkeit wo du keiner Gefahr ausgesetzt bist.
LöwenHerz
57 Beiträge
21.06.2023 17:20
Auch in der Küche dürftest du nicht eingesetzt werden.
Wir haben aktuell auch zwei schwangere und diese haben auch direkt ein BV bekommen.
nilou
14334 Beiträge
21.06.2023 17:36
Schau was in deinem Arbeitsvertrag bzgl. deiner Tätigkeit und deinem Arbeitsort steht.

Wenn du als Erzieherin eingestellt bist, darfst du natürlich nicht als Pflegekraft oder als Küchenhilfe eingesetzt werden. Wenn steht Arbeitsort Berlin darfst du natürlich nicht nach Rostock versetzte werden.

Wenn bzgl. des Arbeitsortes was drin steht Versetzung möglich im angemessen Rahmen etc kommt es darauf an: Vollzeit/Teilzeit, Entfernung bzw Fahrtzeit, wie umständlich zB mit Öffis um hinzukommen etc. Gerade als Schwangere werden hier dann strengere Maßstäben gezogen.
FräuleinS
3648 Beiträge
21.06.2023 21:06
Das ist durchaus möglich, aber in der Regel sind die Träger auch gewillt, dass man seinen Arbeitgeber gegenüber positiv gestimmt ist. Das wirst du nicht mehr sein, wenn sie dir irgendeine Aufgabe geben, die eine Zumutung sind aufgrund der Tätigkeit, des Ortes oder der Arbeitszeit.
Bei mir wäre es zb so gewesen, dass ich in der Verwaltung hätte arbeiten können/ sollen.
Anonym 1 (210278)
0 Beiträge
21.06.2023 21:29
Danke euch allen. Das hört sich ja nun doch beruhigend an. Jetzt warte ich mal ab, was mein Arbeitgeber vorschlägt.

In meinen Arbeitsvertrag werde ich schauen, sobald ich zu Hause bin. Bin gerade unterwegs. Ich weiß nicht mehr, was zu Ort und der Tätigkeit drin steht.
Dream1992
1917 Beiträge
21.06.2023 22:03
Lies dir doch mal das Mutterschutzgesetz durch.

Thema Arbeitszeit:
Eine Schwangere darf nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.
Nachtarbeit ist nicht erlaubt.
Keine Sonn-und Feiertagsarbeit

Bei den Kindern im Kindergarten gibt es genauso Keime wie im Altenheim.
Da sollte kein Unterschied gemacht werden.
Ganz im Gegenteil. Im Altenheim kannst noch Pech haben, wenn da jemand Demenz oder so hat, das er dich schlägt. Das kann richtig gefährlich sein.
Ich würde mir da nicht so einen Stress machen.
Die werden dir, wenn überhaupt, schon wohl etwas geben was zuzumutbar ist
Sternchen0245
479 Beiträge
22.06.2023 12:06
Der Chef/Amtsarzt wird eine Beurteilung machen.IIch denke du bekommst ein BV, ins Altenheim wirst du nicht dürfen, in die Küche auch nicht (Reinigungsmittel, schwer heben, Infektiözes Geschirr, heiß/warm).
In die Wäscherei höchst wahrscheinlich auch nicht (heiß/warm, Akkordarbeit, schwer heben)

Pesto
360 Beiträge
22.06.2023 14:50
Bei uns kommen die Schwangeren in die Verwaltung, um Büroarbeiten zu erledigen.
Anonym 1 (210278)
0 Beiträge
22.06.2023 15:20
Zitat von Dream1992:

Lies dir doch mal das Mutterschutzgesetz durch.

Thema Arbeitszeit:
Eine Schwangere darf nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.
Nachtarbeit ist nicht erlaubt.
Keine Sonn-und Feiertagsarbeit

Bei den Kindern im Kindergarten gibt es genauso Keime wie im Altenheim.
Da sollte kein Unterschied gemacht werden.
Ganz im Gegenteil. Im Altenheim kannst noch Pech haben, wenn da jemand Demenz oder so hat, das er dich schlägt. Das kann richtig gefährlich sein.
Ich würde mir da nicht so einen Stress machen.
Die werden dir, wenn überhaupt, schon wohl etwas geben was zuzumutbar ist
Die evtl. möglichen Arbeitszeiten sind ja genau das Problem.
Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens (ist ja erlaubt) in einer 100 km entfernten Stadt heißt dann, spätestens um 4.30 Uhr losfahren. Das ist halt schwierig wegen meinem Kind.
Anonym 1 (210278)
0 Beiträge
22.06.2023 15:21
Zitat von Pesto:

Bei uns kommen die Schwangeren in die Verwaltung, um Büroarbeiten zu erledigen.
Und das geht, auch wenn im Arbeitsvertrag die Tätigkeit festgelegt ist, die man normalerweise macht?
Anonym 1 (210278)
0 Beiträge
22.06.2023 15:27
Ich habe in meinen Arbeitsvertrag geschaut.

Die Tätigkeit steht drin mit meinem Beruf. Das ist das, was ich jetzt mit den Kindern mache. Also keine Pforte, kein Büro, keine Pflege, keine Küche etc.

Als Arbeitsort steht das gesamte Bundesland drin. Und das ist ziemlich groß. Da wären auch Einrichtungen meines Arbeitgebers dabei, die sehr weit weg sind.
Dream1992
1917 Beiträge
22.06.2023 15:35
Zitat von Anonym 1 (21027 :

Zitat von Dream1992:

Lies dir doch mal das Mutterschutzgesetz durch.

Thema Arbeitszeit:
Eine Schwangere darf nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.
Nachtarbeit ist nicht erlaubt.
Keine Sonn-und Feiertagsarbeit

Bei den Kindern im Kindergarten gibt es genauso Keime wie im Altenheim.
Da sollte kein Unterschied gemacht werden.
Ganz im Gegenteil. Im Altenheim kannst noch Pech haben, wenn da jemand Demenz oder so hat, das er dich schlägt. Das kann richtig gefährlich sein.
Ich würde mir da nicht so einen Stress machen.
Die werden dir, wenn überhaupt, schon wohl etwas geben was zuzumutbar ist
Die evtl. möglichen Arbeitszeiten sind ja genau das Problem.
Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens (ist ja erlaubt) in einer 100 km entfernten Stadt heißt dann, spätestens um 4.30 Uhr losfahren. Das ist halt schwierig wegen meinem Kind.


Ich bin mir ziemlich sicher, dass jede Minute, die du länger fährst als zu deiner normalen Arbeitsstätte, als Arbeitszeit zählt. Denn das ist ja bei Lehrgängen etc pp auch immer der Fall.
Fahrzeit=Arbeitszeit wenn es über den gewöhnlichen Weg hinaus geht.
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