Ausgenutzt und Hintergangen
02.05.2017 21:36
Zitat von Isidoro:
Ich würde auch befürchen, dass bei Schulden die Kinder mithaften. (Egal wie das Verhältnis ist...)
Nein natürlich nicht. Wäre ja schlimm wenn ja. Man haftet nur mit wenn man zB mit gebürgt hat oä. Kinder sind nur unter Umstünden Unterhaltspflichtig im Alter der Eltern.
02.05.2017 22:00
Okay, also das ist ja wirklich eine verzwickte Situation... ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass im Leben der besagten Person irgendein Ereignis eingetreten ist, das zu ihrem Verhalten (und ggf. auch zu dem Einzug bei euch?) geführt hat. (Falls das nicht der Fall ist kann mein Beitrag ignoriert werden )
Ich denke einfach vielleicht sollte man an dem Problem der Person arbeiten, z.B. Durch Psychologe, Therapie, Selbsthilfegruppe, ...
denn wenn die Person an sich wieder glücklicher durch das Leben gehen kann wird sie evtl auch Lust haben die Dinge wieder anzupacken, z.B. Eigene Wohnung, Schulden, ... denn ich denke mal kein Mensch liegt gerne dem anderen auf der Tasche und verhält sich so derart unsozial ohne Grund. Ich denke es wäre wichtig die Ursache zu kennen und daran zu arbeiten, evtl alleine, wenn möglich auch mit euch zusammen (zumindest wenn euch das Problem auch betreffen sollte).
Bin selbst mit einem sehr nahe stehenden Verwandten durch eine ähnliche Situation gegangen und die Tatsache an dem Problem - ist gleich Auslöser für die Verhaltensweise - zu arbeiten hat einiges verbessert. Und Tatsache ist oft leider auch: wer keine Hilfe will dem kann nicht geholfen werden. Wer jede Hilfe von sich weg stößt... damit macht ihr euch nur noch mehr kaputt. Die Person selbst muss wollen und ich denke da wäre es wirklich sehr wichtig die Ursache zu finden warum die Person so geworden ist und eben daran zu arbeiten und sie zu unterstützen, auch wenn es euch vielleicht viel Zeit, Kraft und Nerven kosten wird.
Ich denke einfach vielleicht sollte man an dem Problem der Person arbeiten, z.B. Durch Psychologe, Therapie, Selbsthilfegruppe, ...
denn wenn die Person an sich wieder glücklicher durch das Leben gehen kann wird sie evtl auch Lust haben die Dinge wieder anzupacken, z.B. Eigene Wohnung, Schulden, ... denn ich denke mal kein Mensch liegt gerne dem anderen auf der Tasche und verhält sich so derart unsozial ohne Grund. Ich denke es wäre wichtig die Ursache zu kennen und daran zu arbeiten, evtl alleine, wenn möglich auch mit euch zusammen (zumindest wenn euch das Problem auch betreffen sollte).
Bin selbst mit einem sehr nahe stehenden Verwandten durch eine ähnliche Situation gegangen und die Tatsache an dem Problem - ist gleich Auslöser für die Verhaltensweise - zu arbeiten hat einiges verbessert. Und Tatsache ist oft leider auch: wer keine Hilfe will dem kann nicht geholfen werden. Wer jede Hilfe von sich weg stößt... damit macht ihr euch nur noch mehr kaputt. Die Person selbst muss wollen und ich denke da wäre es wirklich sehr wichtig die Ursache zu finden warum die Person so geworden ist und eben daran zu arbeiten und sie zu unterstützen, auch wenn es euch vielleicht viel Zeit, Kraft und Nerven kosten wird.
02.05.2017 22:19
Zitat von Chloe-Marie:
Kostgeld von meinen Eltern? Niemals! Sie haben mich einen Großteil meines Lebens durchgefüttert und dann kann man sie auch mal ein halbes Jahr verköstigen. Was halt gar nicht geht ist, dass im Haushalt dann alles liegen gelassen wird. Für ein nettes Miteinander ist es eben essentiell, dass jeder seinen Beitrag leistet. Das würde ich ansprechen. Vielleicht kann man ihm / ihr auch professionelle psychologische Hilfe und einen Schuldenberater vermitteln, dass mal jemand von extrern ein wenig stützen kann.
Alles Gute!
Vermutlich kommt es da immer darauf an was man für Eltern hat und wie sehr sich diese für das Leben und Wohlbefinden der Kinder interessieren.
Ist alles gegeben würde ich Dir zustimmen. Leider gibt es das nicht überall.
Kostgeld war gar nicht der ausschlaggebende Punkt.
Eher die Angst dass das “verhunste“ Leben folgen auf unser Leben nehmen kann.
Denn nett ist das sicherlich nicht dass wir irgendwelche Gerichtsvollzieher in unser Haus lassen müssen nur weil besagte Person es nicht für nötig hält sich darum zu kümmern. Zumal es sich nicht um Utopische Summen handelt.
Das ist schon nahezu lächerlich wenn man bedenkt das besagte Person gerade außer ihrem Handy und Auto keine fixen Ausgaben hat.
Jemanden, den man eigentlich Lieben sollte, mutet man so etwas nicht zu.
Besonders nicht wenn unser Leben vorher ohne jeglichen Sorgen und Probleme verlief und wir Sie nur aufgenommen haben um Ihr zu helfen.
Ich nenne das fies und hinterhältig und das schimpft sich Eltern.
Hilfe haben wir vermehrt angeboten. Es wird abgewunken. Egal was wir tun.
02.05.2017 22:30
Zitat von LittleOne:
Okay, also das ist ja wirklich eine verzwickte Situation... ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass im Leben der besagten Person irgendein Ereignis eingetreten ist, das zu ihrem Verhalten (und ggf. auch zu dem Einzug bei euch?) geführt hat. (Falls das nicht der Fall ist kann mein Beitrag ignoriert werden )
Ich denke einfach vielleicht sollte man an dem Problem der Person arbeiten, z.B. Durch Psychologe, Therapie, Selbsthilfegruppe, ...
denn wenn die Person an sich wieder glücklicher durch das Leben gehen kann wird sie evtl auch Lust haben die Dinge wieder anzupacken, z.B. Eigene Wohnung, Schulden, ... denn ich denke mal kein Mensch liegt gerne dem anderen auf der Tasche und verhält sich so derart unsozial ohne Grund. Ich denke es wäre wichtig die Ursache zu kennen und daran zu arbeiten, evtl alleine, wenn möglich auch mit euch zusammen (zumindest wenn euch das Problem auch betreffen sollte).
Bin selbst mit einem sehr nahe stehenden Verwandten durch eine ähnliche Situation gegangen und die Tatsache an dem Problem - ist gleich Auslöser für die Verhaltensweise - zu arbeiten hat einiges verbessert. Und Tatsache ist oft leider auch: wer keine Hilfe will dem kann nicht geholfen werden. Wer jede Hilfe von sich weg stößt... damit macht ihr euch nur noch mehr kaputt. Die Person selbst muss wollen und ich denke da wäre es wirklich sehr wichtig die Ursache zu finden warum die Person so geworden ist und eben daran zu arbeiten und sie zu unterstützen, auch wenn es euch vielleicht viel Zeit, Kraft und Nerven kosten wird.
Leider lebt besagte Person schon sehr lange in diesem Zustand.
Ich weiss nicht ob sie schon aufgegeben hat oder was genau dahinter steckt.
Ich weiss nur dass ihre eigenen Kinder sehr unter diesem Zustand gelitten haben und das niemand sonst noch Kontakt zu ihr hat weil sie alles um sich zerstört.
Leider achtet besagte Person nur auf ihren persönlichen Vorteil.
Ich denke wir waren einfach blöd das wir sie aufgenommen haben. Haben zu sehr gehofft sie schafft es. Anfangs war der gute Wille auch da. Der hat sich aber leider schnell verflüchtigt.
Aktuell hoffe ich nur, dass wir gut aus dieser Nummer raus kommen.
Leider stimmt der Satz “helfen kann man nur dem, der Hilfe will“
02.05.2017 22:59
Könnt ihr nicht einfach einen regulären Untermietvertrag machen, am besten mit Befristung, zur Not ohne?
Falls letzteres, dann einfach schriftlich kündigen?
Viel Glück!
Falls letzteres, dann einfach schriftlich kündigen?
Viel Glück!
02.05.2017 23:03
Zitat von DieEine2:
Könnt ihr nicht einfach einen regulären Untermietvertrag machen, am besten mit Befristung, zur Not ohne?
Falls letzteres, dann einfach schriftlich kündigen?
Viel Glück!
Problem ist das sie schon hier wohnt und wir Sie dazu bekommen müssten einen Vertrag zu unterzeichnen.
Dazu kann ich aber sicher Morgen, nach dem Termin beim Anwalt, mehr sagen.
Danke!
02.05.2017 23:14
Zum Thema Gerichtsvollzieher schreib ich mal nichts mehr, wurde ja schon geklärt. Sind meistens übrigens sehr nette Menschen, zumindest die, die ich durch meinen Beruf kennengelernt habe
Ich würde jetzt aus dem gelesenen heraus sagen, dass ihr mit Person x einen Untermietervertrag geschlossen habt. Mündlich. Der ist genauso gültig wie schriftlich. Nun ist die Frage, ob die zeitliche Begrenzung von 6 Monaten rechtlich anerkannt wird. Das ist eben der Nachteil bei mündlich - steht eben Aussage gegen Aussage und kommt im Zweifel auf eine richterliche Entscheidung an. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen und da haben Vermieter es - leider aus eurer Sicht, zum Glück aus Mieter Sicht - nicht soo leicht mit der Kündigung. Aber da wäre die offizielle Frist 3 Monate (die Kündigung muss übrigens aber dann wirklich schriftlich erfolgen). Mein erster Gedanke wäre jetzt wohl, schriftlich auf die vereinbarten 6 Monate Wohnzeit zu verweisen und hilfsweise ordentlich zu kündigen mit der entsprechenden Frist..
Erzähl mal, was der Anwalt dazu sagt, würde mich sehr interessieren. Ihr tut mir Leid, das muss eine sehr belastende Situation sein. Wünsche euch alles Gute.
Ich würde jetzt aus dem gelesenen heraus sagen, dass ihr mit Person x einen Untermietervertrag geschlossen habt. Mündlich. Der ist genauso gültig wie schriftlich. Nun ist die Frage, ob die zeitliche Begrenzung von 6 Monaten rechtlich anerkannt wird. Das ist eben der Nachteil bei mündlich - steht eben Aussage gegen Aussage und kommt im Zweifel auf eine richterliche Entscheidung an. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen und da haben Vermieter es - leider aus eurer Sicht, zum Glück aus Mieter Sicht - nicht soo leicht mit der Kündigung. Aber da wäre die offizielle Frist 3 Monate (die Kündigung muss übrigens aber dann wirklich schriftlich erfolgen). Mein erster Gedanke wäre jetzt wohl, schriftlich auf die vereinbarten 6 Monate Wohnzeit zu verweisen und hilfsweise ordentlich zu kündigen mit der entsprechenden Frist..
Erzähl mal, was der Anwalt dazu sagt, würde mich sehr interessieren. Ihr tut mir Leid, das muss eine sehr belastende Situation sein. Wünsche euch alles Gute.
02.05.2017 23:18
@Choco:
3 Monate Kündigungsfrist sind es nur bei Wohnungsvermietungen.
In einem Untermietverhältnis sind es eher 2-4 Wochen.
3 Monate Kündigungsfrist sind es nur bei Wohnungsvermietungen.
In einem Untermietverhältnis sind es eher 2-4 Wochen.
02.05.2017 23:21
Zitat von DieEine2:
@Choco:
3 Monate Kündigungsfrist sind es nur bei Wohnungsvermietungen.
In einem Untermietverhältnis sind es eher 2-4 Wochen.
Ah das wäre ja natürlich noch besser!
@TS Wer war denn alles dabei, als das vereinbart wurde mit den 6 Monaten? Gibt's da eventuell noch andere Zeugen, außer dich und deinen Mann?
03.05.2017 08:11
Zitat von Choco:
Zitat von DieEine2:
@Choco:
3 Monate Kündigungsfrist sind es nur bei Wohnungsvermietungen.
In einem Untermietverhältnis sind es eher 2-4 Wochen.
Ah das wäre ja natürlich noch besser!
@TS Wer war denn alles dabei, als das vereinbart wurde mit den 6 Monaten? Gibt's da eventuell noch andere Zeugen, außer dich und deinen Mann?
Außer meinem Mann niemand.
Es wurde allerdings mehrfach, auch in Anwesenheit anderer, selbst von besagter Person erwähnt, dass das nur vorübergehend ist und das besagte Person spätestens zum August etwas eigenes bewohnen möchte.
Wie und ob das ins Gewicht fällt im Falle eines Falles weiß ich allerdings nicht.
Ich berichte nachher natürlich noch was der Anwalt dazu gesagt hat.
03.05.2017 12:59
Ich habe jetzt nur den Anfang gelesen, bis zu der Aussage, dass das ein Elternteil ist.
Also bei mir Zuhause würde es Lack geben, aber so richtig.
Das Aufnehmen und eine Unterkunft mir allem drum und dran zu gewähren - ok. Das sich das besagte Elternteil mit in den Haushalt einbringt und einkaufen geht, finde ich toll und hätte ich auch irgendwo "erwartet".
Das die Situation aber nun allmählich dem Nutzen dient und der Bequemlichkeit, das würde ich keineswegs dulden.
Ich würde offen und direkt das Thema ansprechen und eine Frist setzen, hat sich das besagte Elternteil nicht gekümmert, dann würde ich die Taschen packen und diese demonstrierend vor die Türe stellen und heraus bitten.
Bei aller Lieben, irgendwann ist auch mal gut. Und wenn ich dann noch lesen "Gerichtsvollzieher" etc. Pp.
Also bei mir Zuhause würde es Lack geben, aber so richtig.
Das Aufnehmen und eine Unterkunft mir allem drum und dran zu gewähren - ok. Das sich das besagte Elternteil mit in den Haushalt einbringt und einkaufen geht, finde ich toll und hätte ich auch irgendwo "erwartet".
Das die Situation aber nun allmählich dem Nutzen dient und der Bequemlichkeit, das würde ich keineswegs dulden.
Ich würde offen und direkt das Thema ansprechen und eine Frist setzen, hat sich das besagte Elternteil nicht gekümmert, dann würde ich die Taschen packen und diese demonstrierend vor die Türe stellen und heraus bitten.
Bei aller Lieben, irgendwann ist auch mal gut. Und wenn ich dann noch lesen "Gerichtsvollzieher" etc. Pp.
03.05.2017 21:14
Heute war der Termin beim Anwalt.
Sehr viel schlauer als zuvor sind wir nicht.
Bestätigt hat Er uns das unser Eigentum nicht gepfändet werden kann.
Wir müssen den Gerichtsvollzieher auch nur Einlass gewähren wenn es einen offiziellen Gerichtlichen Beschluss gibt.
Ansonsten ist klar, dass wir Zugang zu dem Eigentum von besagter Person leisten müssen.
Wir haben die Situation angesprochen dass in dem Raum quasi auch unsere Computer stehen und wir da eben auch sorge haben.
Daraufhin meinte Er dass wenn etwas unrechtens gepfändet wird, wir ihn sofort kontaktieren sollen.
In der Regel gibt es solche Vorfälle allerdings äußerst selten.
Schwieriger wird es in Sachen Auszug.
Rein rechtlich dürfen wir besagte Person nicht einfach vor die Tür setzten.
Er sagte uns aber auch dass besagte Person gegen uns klagen müsste um wieder ins Haus zu dürfen um ihr befristetes wohnrecht geltend zu machen.
Und das kommt so gut wie nie vor.
Wir könnten prinzipiell die Schlösser austauschen und das hab und Gut vor die Tür setzten, allerdings eben mit der Gefahr das wir verklagt werden.
Der richtige rechtliche Weg wäre eine Räumungsklage und das würde viel Geld kosten.
Andernfalls gibt es die Möglichkeit es über einen Notar abzuwickeln. Dann müsste besagte Person allerdings den guten Willen haben UND (und das ist das krasse...) läuft so etwas in der Regel durch einen Vergleich. Wir müssten besagte Person quasi auszahlen/entschädigen für den restlichen Zeitraum des Wohnrechtes.
Was ist das bitte für eine Gesetzeslage? Wir zahlen besagter Person sicherlich nix! Eher tauschen wir unrechtens die Schlösser aus
Heute, nach dem Urknall gestern am späten Nachmittag, tut besagte Person als sei nix gewesen... Es macht mich verrückt!
Einen Tipp vom Anwalt gab es dann doch noch... Ich zitiere: “gehen sie besagter Person solange auf die nerven, bis sie es selbst leid wird“
Mal sehen was sich machen lässt
Sehr viel schlauer als zuvor sind wir nicht.
Bestätigt hat Er uns das unser Eigentum nicht gepfändet werden kann.
Wir müssen den Gerichtsvollzieher auch nur Einlass gewähren wenn es einen offiziellen Gerichtlichen Beschluss gibt.
Ansonsten ist klar, dass wir Zugang zu dem Eigentum von besagter Person leisten müssen.
Wir haben die Situation angesprochen dass in dem Raum quasi auch unsere Computer stehen und wir da eben auch sorge haben.
Daraufhin meinte Er dass wenn etwas unrechtens gepfändet wird, wir ihn sofort kontaktieren sollen.
In der Regel gibt es solche Vorfälle allerdings äußerst selten.
Schwieriger wird es in Sachen Auszug.
Rein rechtlich dürfen wir besagte Person nicht einfach vor die Tür setzten.
Er sagte uns aber auch dass besagte Person gegen uns klagen müsste um wieder ins Haus zu dürfen um ihr befristetes wohnrecht geltend zu machen.
Und das kommt so gut wie nie vor.
Wir könnten prinzipiell die Schlösser austauschen und das hab und Gut vor die Tür setzten, allerdings eben mit der Gefahr das wir verklagt werden.
Der richtige rechtliche Weg wäre eine Räumungsklage und das würde viel Geld kosten.
Andernfalls gibt es die Möglichkeit es über einen Notar abzuwickeln. Dann müsste besagte Person allerdings den guten Willen haben UND (und das ist das krasse...) läuft so etwas in der Regel durch einen Vergleich. Wir müssten besagte Person quasi auszahlen/entschädigen für den restlichen Zeitraum des Wohnrechtes.
Was ist das bitte für eine Gesetzeslage? Wir zahlen besagter Person sicherlich nix! Eher tauschen wir unrechtens die Schlösser aus
Heute, nach dem Urknall gestern am späten Nachmittag, tut besagte Person als sei nix gewesen... Es macht mich verrückt!
Einen Tipp vom Anwalt gab es dann doch noch... Ich zitiere: “gehen sie besagter Person solange auf die nerven, bis sie es selbst leid wird“
Mal sehen was sich machen lässt
03.05.2017 21:22
So hart wie es klingt, ich würde sie vor die Türe setzen.
Irgendwann ist auch jeder gute Wille zu ende ausgenutzt.
Es ist ja nicht so das sie völlig mittellos ist wenn ich das richtig verstanden habe. Also wird es ihr ja durchaus möglich sein für ein paar Nächte ein Hotelzimmer zu beziehen.
Wir hatten so eine ähnliche Situation mal mit einem guten Bekannten der auf einmal immer ausreden hatte warum er noch bleiben muss
Da halfen auch nur taten. Leider.
Irgendwann ist auch jeder gute Wille zu ende ausgenutzt.
Es ist ja nicht so das sie völlig mittellos ist wenn ich das richtig verstanden habe. Also wird es ihr ja durchaus möglich sein für ein paar Nächte ein Hotelzimmer zu beziehen.
Wir hatten so eine ähnliche Situation mal mit einem guten Bekannten der auf einmal immer ausreden hatte warum er noch bleiben muss
Da halfen auch nur taten. Leider.
03.05.2017 21:55
Ich habe bis jetzt interessiert mit gelesen, aber wie krass ist es wenn man so hilfsbereit ist um jemand zu helfen und diese dann in seinen 4 Wänden aufnimmt und dann "darf" man sie nicht einfach so vor der Tür setzen.
Ich drücke euch die Daumen dass ihr Erfolg habt, egal mit welcher Methode.
Ich drücke euch die Daumen dass ihr Erfolg habt, egal mit welcher Methode.
03.05.2017 22:40
Kein Kostgeld für ein Elternteil, das zeitweise oder dauerhaft bei mir wohnt? Sobald ich mein Azubigehalt bekam, musste ich mich zu Hause an den Nebenkosten beteiligen, um zu lernen, was Erwachsensein bedeutet.
Wenn das Elternteil Geld verdient, darf es auch bezahlen und sich beteiligen. Nur, weil es Eltern sind, muss ich nicht mein Leben lang ihr Verhalten dulden und ihnen Dankbarkeit zeigen. Respekt und Dankbarkeit muss man sich durch Verhalten erarbeiten und erhalten, so sehe ich das.
Gibt es denn keine Möglichkeit, so was wie Eigenbedarf für Euer Arbeitszimmer anzumelden? Oder die Zimmer zu tauschen und eine riesige Umräum-Renovierungsaktion saraus zu machen?
Wenn das Elternteil Geld verdient, darf es auch bezahlen und sich beteiligen. Nur, weil es Eltern sind, muss ich nicht mein Leben lang ihr Verhalten dulden und ihnen Dankbarkeit zeigen. Respekt und Dankbarkeit muss man sich durch Verhalten erarbeiten und erhalten, so sehe ich das.
Gibt es denn keine Möglichkeit, so was wie Eigenbedarf für Euer Arbeitszimmer anzumelden? Oder die Zimmer zu tauschen und eine riesige Umräum-Renovierungsaktion saraus zu machen?
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