Aufenthaltsbestimmungsrecht
06.06.2016 12:31
Zitat von xFROZENx:
aber wenn das Kind schon wegen dieser Wasservergiftung in der Klinik war....hätte dann das KH das nicht dem JA melden müssen?
Weil man kann ja nicht einfach behauoten das käme von einem ungereinigten Fläschen....kann mir nicht vorstellen, das eine Mutter ihrem Kind ein unreines Fläschen gibt
Und die schwarzen Zähne
da scheint ja einiges schief zu laufen.
Bis jetzt wissen WIR hier das alles aus....kurz rechnen...4. Hand.
Deswegen geb ich da jetzt mal gar nix drauf.
06.06.2016 12:46
Zitat von Anonym 188639:
Das kind wohnt bei der mutter .es ist sehr viel vorgefallen. Zbsp.
Das kind hatte eine wasser Vergiftung.
Es hat schwarze zähne mit 3jahren und die mutter macht nichts.
Das kind darf nicht auf eine hüpfburg oder spielplatz.
Die Wohnung sieht fürchterlich aus.
und sie hat alle 6wochen einen neuen partner.
Mh. Wir finden sie ist kein guter Umgang.
nun überlegen wir das aufenthaltsbestimmungsrecht zu erlangen
naja inwiefern stimmen denn alle diese punkte so?
die Töchter von Freunden haben auch viele schwarze Zähne, obwohl diese regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Konnte mir auch nicht vorstellen, das dies einfach so kommt.... aber es gibt anscheinend kinder, die anfälliger sind. Hab nun schon mehrere Kids und deren Eltern gesehen die Zahnprobleme haben und es sind nicht alles Rabeneltern.
Die Wasservergiftung kann man sich auch üebrall wo andrs holen? Weiss man sicher das die Mutter definitv dran schuld ist? Wäre das Jugendamt da nicht dann informiert worden vom KRankenhaus?
Hüpfburg Spielplatz... das snd so Dinge.... die müssen Eltern ja nunmal auch für sich selber entscheiden? Ich muss gestehen ich bin in meiner ganzen Kindheit nie auf einem Spielplatz gewesen und hatte trotzdem eine wudnervolle Kindheit (im Dorf groß geworden).
Alle 6 Wochen neuer Partner, auch da muss ichs agen: Wisst ihr das 100 %? Leider ist dies aber auch kein grund, der mutter das kind zu entziehen..... es gibt auch Väter die oft ihre partnerinnen wechseln und diese dürfen ihre Kinder trotzdem regelmäßig treffen.
Manche sachen sind einfach so schnell daher gesagt.... aber ist hir das Wohl des Kindes wirklich gefährdet? Ich kann mir bei den genannten punkten nicht vorstellen, das es einfach wird das kind dort raus zu bekommen, es sei denn ihr habt handfeste beweise für irgendwelche gewalttätigen oder lebensbedrohlichen Taten ... der Mutter dem kind gegenüber.
06.06.2016 12:55
Eine Wasservergiftung hat doch mit dreckigen Flaschen nichts zu tun. Wenn der Elektrolythaushalt des Körpers aus dem Gleichgewicht gerät, weil in zu kurzer Zeit zu viel Wasser getrunken wird, spricht man von einer Wasservergiftung. Das kann sehr gefährlich (bis tödlich) enden.
Aber da hier offensichtlich Angaben schon nicht stimmen können, wäre ich hier mit einem Urteil auch nicht so schnell.
Aber immer wenn mein Ex eine Neue hatte, mutierte er spontan wieder zum Super Daddy. Selbst meine Tochter hat das Spiel ziemlich schnell durchschaut. “hast du wieder eine neue Freundin?“ war die erste Frage, wenn er sich nach längerer Pause doch mal wieder gemeldet hat.
Aber da hier offensichtlich Angaben schon nicht stimmen können, wäre ich hier mit einem Urteil auch nicht so schnell.
Aber immer wenn mein Ex eine Neue hatte, mutierte er spontan wieder zum Super Daddy. Selbst meine Tochter hat das Spiel ziemlich schnell durchschaut. “hast du wieder eine neue Freundin?“ war die erste Frage, wenn er sich nach längerer Pause doch mal wieder gemeldet hat.
06.06.2016 13:30
Zitat von Sonce:
Zitat von Anonym 188639:
Das kind wohnt bei der mutter .es ist sehr viel vorgefallen. Zbsp.
Das kind hatte eine wasser Vergiftung.
Es hat schwarze zähne mit 3jahren und die mutter macht nichts.
Das kind darf nicht auf eine hüpfburg oder spielplatz.
Die Wohnung sieht fürchterlich aus.
und sie hat alle 6wochen einen neuen partner.
Mh. Wir finden sie ist kein guter Umgang.
nun überlegen wir das aufenthaltsbestimmungsrecht zu erlangen
naja inwiefern stimmen denn alle diese punkte so?
die Töchter von Freunden haben auch viele schwarze Zähne, obwohl diese regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Konnte mir auch nicht vorstellen, das dies einfach so kommt.... aber es gibt anscheinend kinder, die anfälliger sind. Hab nun schon mehrere Kids und deren Eltern gesehen die Zahnprobleme haben und es sind nicht alles Rabeneltern.
Die Wasservergiftung kann man sich auch üebrall wo andrs holen? Weiss man sicher das die Mutter definitv dran schuld ist? Wäre das Jugendamt da nicht dann informiert worden vom KRankenhaus?
Hüpfburg Spielplatz... das snd so Dinge.... die müssen Eltern ja nunmal auch für sich selber entscheiden? Ich muss gestehen ich bin in meiner ganzen Kindheit nie auf einem Spielplatz gewesen und hatte trotzdem eine wudnervolle Kindheit (im Dorf groß geworden).
Alle 6 Wochen neuer Partner, auch da muss ichs agen: Wisst ihr das 100 %? Leider ist dies aber auch kein grund, der mutter das kind zu entziehen..... es gibt auch Väter die oft ihre partnerinnen wechseln und diese dürfen ihre Kinder trotzdem regelmäßig treffen.
Manche sachen sind einfach so schnell daher gesagt.... aber ist hir das Wohl des Kindes wirklich gefährdet? Ich kann mir bei den genannten punkten nicht vorstellen, das es einfach wird das kind dort raus zu bekommen, es sei denn ihr habt handfeste beweise für irgendwelche gewalttätigen oder lebensbedrohlichen Taten ... der Mutter dem kind gegenüber.
Ich sehe es ähnlich.
Ts, gehe zum Jugendamt und redet mit denen, aber ich kann mir so einfach nich vorstellen, dass das wirklich alles so schrecklich bei der Mutter ist
06.06.2016 13:59
Ich geb mein bestes. Jugendamt wie auch familienhelferin hat sie gerade schon. Also sie ist unter Beobachtung.
Ich schau mal was sich machen lässt
Ich schau mal was sich machen lässt
06.06.2016 14:12
Zitat von Anonym 188639:
Ich geb mein bestes. Jugendamt wie auch familienhelferin hat sie gerade schon. Also sie ist unter Beobachtung.
Ich schau mal was sich machen lässt
Aber vllt will sie sich ja helfen lassen und braucht nur jemanden, der ihr den richtigen Weg zeigt.
Ich habe hier auch eine neue Bekannte, deren Wohnung sieht nicht schön aus, sie hat auch Kontakt mit dem Jugendamt und zwei kleine Kinder. Ich falle da nicht mit der Tür ins Haus, aber vllt kann ich ihr irgendwann, wenn wir uns besser kennen, auch helfen.
06.06.2016 16:53
Zitat von LauraMmK:
Eine Wasservergiftung hat doch mit dreckigen Flaschen nichts zu tun. Wenn der Elektrolythaushalt des Körpers aus dem Gleichgewicht gerät, weil in zu kurzer Zeit zu viel Wasser getrunken wird, spricht man von einer Wasservergiftung. Das kann sehr gefährlich (bis tödlich) enden.
Aber da hier offensichtlich Angaben schon nicht stimmen können, wäre ich hier mit einem Urteil auch nicht so schnell.
Aber immer wenn mein Ex eine Neue hatte, mutierte er spontan wieder zum Super Daddy. Selbst meine Tochter hat das Spiel ziemlich schnell durchschaut. “hast du wieder eine neue Freundin?“ war die erste Frage, wenn er sich nach längerer Pause doch mal wieder gemeldet hat.
Danke! Ich dachte ich hab hier ein denkfehler!
Auszug aus Wiki für die TS:
Hypotone Hyperhydratation („Wasservergiftung“) Bearbeiten
Meist tritt diese Erkrankung auf, wenn Verluste an Salzen und Flüssigkeit bei heißem Wetter, großen Anstrengungen, Erbrechen oder Durchfall mit salzarmer Flüssigkeit (Trinken von Wasser, Infusionen von Glucoselösungen) ersetzt werden.[1]
Symptome der Erkrankung sind Schwindel, Übelkeit und Erbrechen; in Extremfällen kann eine Wasservergiftung in Kombination mit Natriummangel zu Organschädigung führen und tödlich sein.[2] Die niedrigen Natriumwerte können zur Desorientierung und zu ernsten Hirnfunktionsstörungen (Hirnödem) führen.
Von Gesunden werden aber kurzfristig auch größere Mengen an Wasser ohne Schaden und ohne stärkere Elektrolytverschiebungen vertragen.[3] Auch das häufig beschuldigte destillierte Wasser ist in normalen Mengen für den Körper unschädlich.[4]
06.06.2016 17:17
Wie lange bist du denn mit deinem Partner schon zusammen?
06.06.2016 17:50
Zitat von Anonym 188639:
Mir wurde es nur in den zusammen hang erläutert.
Von wem?
06.06.2016 18:28
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hängt ausschließlich mit der elterlichen Sorge zusammen. Ist ein Elternteil vollumfänglich alleine sorgebrechtigt, so hat er auch alleinig das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sind beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt, so üben sie auch beide gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Hierbei ist es belanglos, in welchem Haushalt das Kind, um das es geht, seinen gewöhnlichen Aufenhalt begründet. Es kann zum Beispiel beim Vater leben, obwohl die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und somit auch alleinig das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt. Wenn die in diesem Fall alleinig sorgeberechtigte Mutter dies so mit dem Vater vereinbart hat und diese Regelung funktioniert, ist das so vollkommen in Ordnung.
Als Teil der elterlichen Sorge kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zwar im Rahmen einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung von einem auf beide Elternteil ohne gerichtliche Entscheidung übertragen werden, aber nur im Rahmen des § 1666 BGB vom Familiengericht (wieder) entzogen werden. Geht es nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, so können alle anderen Teile der elterlichen Sorge nach wie vor wie zuvor ausgeübt werden, wenn sie nicht auch in einem Verfahren behandelt werden und ein Beschluss dazu ergeht.
Wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht beiden Elternteilen entzogen oder dem Elternteil entzogen der es ausübt und der andere Elternteil steht nicht zur Ausübung zur Verfügung, weil er nicht kann, nicht möchte oder es für das Kind nicht zuträglich wäre, so kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch auf einen Ergänzungspfleger übertragen werden. Dieser kann sowohl von den Amtsvormundschaften / Pflegschaften gestellt werden, als auch von einem Ergänzungspfleger, der diese Tätigkeit von Berufswegen ausübt. Aber auch die Übertragung auf andere Familiemitglieder kommt in Frage, insofern man davon ausgehen kann, dass eine solche Regelung dem Wohl des Kindes zuträglich sein kann, bzw. wird.
Die Hürde, sorgeberechtigten Elternteilen einen Teil der oder die vollständige elterliche Sorge zu entziehen ist jedoch mit dem 1666er sehr hoch. So einfach, wie das nach außen immer wirkt, ist das nicht. Und m.E. ist das auch gut so.
In Bezug auf genau Eure Situation kann ich das jedoch aus fachlicher Sicht ganz und gar nicht beurteilen, weil ich Eure Sitatuon gar nicht kenne. Aber Ihr könnt Euch beim ASD Eures Jugendamtes beraten lassen. Der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin dort wird Euch sicher gern versuchen zu informieren.
Allerdings: Regelungen zur elterlichen Sorge kann ausschließlich das Familiengericht beschließen. Beim Jugendamt könnt Ihr lediglich versuchen eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen, die dann jedoch nicht rechtsverbindlich ist und auch nie bedeutet, dass Teile oder die vollständige elterliche Sorge übertragen oder entzogen wird. Das kann - wie gesagt - nur das Familiengericht beschließen.
Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte... Ich immer wie im Dschungel, wenn man damit nicht jeden Tag zu tun hat, ich weiß...
Als Teil der elterlichen Sorge kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zwar im Rahmen einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung von einem auf beide Elternteil ohne gerichtliche Entscheidung übertragen werden, aber nur im Rahmen des § 1666 BGB vom Familiengericht (wieder) entzogen werden. Geht es nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, so können alle anderen Teile der elterlichen Sorge nach wie vor wie zuvor ausgeübt werden, wenn sie nicht auch in einem Verfahren behandelt werden und ein Beschluss dazu ergeht.
Wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht beiden Elternteilen entzogen oder dem Elternteil entzogen der es ausübt und der andere Elternteil steht nicht zur Ausübung zur Verfügung, weil er nicht kann, nicht möchte oder es für das Kind nicht zuträglich wäre, so kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch auf einen Ergänzungspfleger übertragen werden. Dieser kann sowohl von den Amtsvormundschaften / Pflegschaften gestellt werden, als auch von einem Ergänzungspfleger, der diese Tätigkeit von Berufswegen ausübt. Aber auch die Übertragung auf andere Familiemitglieder kommt in Frage, insofern man davon ausgehen kann, dass eine solche Regelung dem Wohl des Kindes zuträglich sein kann, bzw. wird.
Die Hürde, sorgeberechtigten Elternteilen einen Teil der oder die vollständige elterliche Sorge zu entziehen ist jedoch mit dem 1666er sehr hoch. So einfach, wie das nach außen immer wirkt, ist das nicht. Und m.E. ist das auch gut so.
In Bezug auf genau Eure Situation kann ich das jedoch aus fachlicher Sicht ganz und gar nicht beurteilen, weil ich Eure Sitatuon gar nicht kenne. Aber Ihr könnt Euch beim ASD Eures Jugendamtes beraten lassen. Der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin dort wird Euch sicher gern versuchen zu informieren.
Allerdings: Regelungen zur elterlichen Sorge kann ausschließlich das Familiengericht beschließen. Beim Jugendamt könnt Ihr lediglich versuchen eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen, die dann jedoch nicht rechtsverbindlich ist und auch nie bedeutet, dass Teile oder die vollständige elterliche Sorge übertragen oder entzogen wird. Das kann - wie gesagt - nur das Familiengericht beschließen.
Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte... Ich immer wie im Dschungel, wenn man damit nicht jeden Tag zu tun hat, ich weiß...
06.06.2016 18:39
Zitat von Obsidian:
Im Sinne eines jeden Kindes ist es IMMER, beide Elternteile zu haben, zu kennen und zu erleben.
Wenn die Mutter überfordert ist und Hilfe braucht, wäre es wahrscheinlich das beste, ihr Hilfestellung zu geben oder zu verschaffen, damit das Kind gut, unbeschadet, gesund und vernünftig bei ihr aufwachsen kann. Immerhin ist das bis jetzt sein Zuhause und wahrscheinlich auch die erste Bezugsperson.
Ich hab immer so ein bisschen Bauchschmerzen, wenn die nicht am Sorgerecht beteiligten Elternteile höre, die, gerne vom neuen Partner unterstützt den anderen Elternteil als kompletten Vollversager und das Kind als gefährdet darstellen und statt eines Kompromisses direkt alles an sich reißen wollen...
Ich empfehle auch dringend den Gang zum Jugendamt um einen neutralen Betrachter der Situation zu gewinnen.
Musik in meinen Augen! Ich stimme vollumfänglich zu!
06.06.2016 20:40
Vielen lieben Dank für die ganzen mails.
Wir haben uns mit den anwalt verständigt.
Beantragen nun mehr Umgang und das sorgerecht bei gericht.
Es ist alles noch zu wenig um das kind zu uns zu holen. Aber mehr Umgang ist schon mal gut.
Bin zufrieden
Wir haben uns mit den anwalt verständigt.
Beantragen nun mehr Umgang und das sorgerecht bei gericht.
Es ist alles noch zu wenig um das kind zu uns zu holen. Aber mehr Umgang ist schon mal gut.
Bin zufrieden
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