Mütter- und Schwangerenforum

Anpassung Unterhalt - Einkommensnachweis anfordern

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Anonym 2 (211124)
0 Beiträge
03.04.2024 07:34
Zitat von Anonym 1 (211124):

Zitat von Anonym 2 (211124):

Zitat von Anonym 1 (211124):

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Mir wurde letzens vom Jugendamt gesagt, wenn er freiwillig einen Titel machen lassen hat,dann könnten sie ihn auffordern seine Finanzen offen zu legen.
Da wir aber über Anwalt und "Zwang" dazugekommen sind, muss er nur alle zwei Jahre seine Finanzen offenlegen.

Ob es allgemeingültig ist, weiß ich allerdings nicht.

Beistandschaft besteht hier nicht.

Lg

Einen Titel haben wir nicht. Wir haben aber notariell (in der Ehefolgescheidungsvereinbarung) festgelegt, dass er nach Düsseldorfer Tabelle zahlt.
Und ich habe seit der Trennung quasi noch nie sein Einkommen abgefragt, fühle mich jetzt nur leicht verarscht mit seiner Kürzung und würde das gerne nachholen.


Wenn es eine notarielle Vereinbarung ist, kann man die dann nicht vollstreckungsfähig machen?

Also er zahlt ja Unterhalt, ich zweifle nur an der Richtigkeit der Höhe. Deshalb weiß ich nicht, ob Vollstreckung hier das richtige ist.

Wenn raus käme, es ist alles richtig so, er zahlt eine Stufe weniger etc, dann wäre das für mich auch ok, dann fühle ich mich auch nicht mehr verarscht. Aber zu der Gewissheit muss ich ja erstmal kommen.


Ich meinte nur, das du ja wahrscheinlich schon die Grundlage für einen Titel hast. Weil du geschrieben hast du hast keinen Titel.
Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
03.04.2024 08:13
Zitat von Anonym 2 (211124):

Zitat von Anonym 1 (211124):

Zitat von Anonym 2 (211124):

Zitat von Anonym 1 (211124):

...


Wenn es eine notarielle Vereinbarung ist, kann man die dann nicht vollstreckungsfähig machen?

Also er zahlt ja Unterhalt, ich zweifle nur an der Richtigkeit der Höhe. Deshalb weiß ich nicht, ob Vollstreckung hier das richtige ist.

Wenn raus käme, es ist alles richtig so, er zahlt eine Stufe weniger etc, dann wäre das für mich auch ok, dann fühle ich mich auch nicht mehr verarscht. Aber zu der Gewissheit muss ich ja erstmal kommen.


Ich meinte nur, das du ja wahrscheinlich schon die Grundlage für einen Titel hast. Weil du geschrieben hast du hast keinen Titel.

Achso ja das könnte sein, durch den Vertrag.
Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
03.04.2024 08:14
Achso zu viel gezahlter Unterhalt kann nicht zurück verlangt werden.
Anonym 1 (211124)
0 Beiträge
03.04.2024 08:23
Zitat von Anonym 1 (211124):

Achso zu viel gezahlter Unterhalt kann nicht zurück verlangt werden.

Ok es gibt Ausnahmen:

ZU VIEL GEZAHLT: IST EINE RÜCKFORDERUNG ODER VERRECHNUNG VON GEZAHLTEM UNTERHALT MÖGLICH?
Zu viel gezahlter Unterhalt kann grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Und zwar auch dann nicht, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass die Unterhaltszahlung zu hoch war oder dass sogar gar kein Unterhaltsanspruch bestand.

Etwas Anderes gilt ausnahmsweise dann,

(1) wenn der Unterhaltsberechtigte wusste, dass ihm der Unterhalt nicht zusteht. Insbesondere also dann, wenn er die Unterhaltsleistung durch eine Täuschung erschlichen hat.

(2) wenn der gezahlte Unterhalt beim Unterhaltsempfänger noch vorhanden ist, also noch nicht ausgegeben wurde.

Von diesen beiden Ausnahmen abgesehen kann gegen einen Unterhaltsanspruch auch nicht aufgerechnet werden, wie sich aus § 394 Satz 1 BGB ergibt. Das gilt auch dann, wenn in der Vergangenheit zu viel Unterhalt gezahlt wurde. Eine Verrechnung mit laufendem Unterhalt ist daher unzulässig.
K.B.
4987 Beiträge
03.04.2024 08:40
Zitat von Seramonchen:

Zitat von K.B.:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldo rfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer _Tabelle_-2024.pdf

Von den Unterhaltsbeträgen musst du noch das hälftige Kindergeld abziehen.
Dass er verheiratet ist, ändert nichts am Selbstbehalt, er ist sogar seiner Frau noch zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, solange sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehen kann.
Rechne dir das mal durch. Ich rate gerade vielen von einer Neuüberprüfung ab, da es wahrscheinlich ist, dass dann weniger Unterhalt rauskommt.


Ich klinke mich mal kurz ein, wenn ich darf. Wie ist es denn, wenn der Mann mehrere Jahre zu viel Unterhalt gezahlt hat? Also deutlich ui viel? Ich nehme an, er kann es nicht zurückfordern oder?


Nein, kann er eigentlich nicht, man spricht von verlebtem Unterhalt.
Seramonchen
37768 Beiträge
03.04.2024 13:02
Zitat von K.B.:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von K.B.:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldo rfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer _Tabelle_-2024.pdf

Von den Unterhaltsbeträgen musst du noch das hälftige Kindergeld abziehen.
Dass er verheiratet ist, ändert nichts am Selbstbehalt, er ist sogar seiner Frau noch zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, solange sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehen kann.
Rechne dir das mal durch. Ich rate gerade vielen von einer Neuüberprüfung ab, da es wahrscheinlich ist, dass dann weniger Unterhalt rauskommt.


Ich klinke mich mal kurz ein, wenn ich darf. Wie ist es denn, wenn der Mann mehrere Jahre zu viel Unterhalt gezahlt hat? Also deutlich ui viel? Ich nehme an, er kann es nicht zurückfordern oder?


Nein, kann er eigentlich nicht, man spricht von verlebtem Unterhalt.


Ok danke. Gut, für den Empfänger, schlecht für den Zahlenden. Ein schwieriges Thema, wie ich finde.
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