Mütter- und Schwangerenforum

an die Juristen unter uns : Hausverbot im einzelhandel

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-M-Y-A-
23418 Beiträge
21.09.2015 20:47
Hallöchen. Ich hab jetzt ziemlich viel im Netz gelesen und werden einfach nicht schlauer.
Es gibt eine Person,die meine Familie und mich nötigt ,verleumdet und massive Sachbeschädigung an unserem Eigentum vornimmt.
Nun ist es so,das ich im Einzelhandel tätig bin und diese Person mehrfach die Woche, die Geschäftsräume aufsucht.
Ich ertrage es aber einfach nicht mehr,diese Person zu bedienen. Am liebsten würde ich ihr an den hals springen,Tu es aber nicht. Im privaten ignoriere ich sie,was natürlich auf der Arbeit nicht möglich ist.
Darf ich,bzw die Geschäftsleitung ,dieser Person Hausverbot erteilen?
LG mya
21.09.2015 20:49
Ich bin zwar kein Jurist, dennoch: ja, die Person, die das Hausrecht inne hat, darf davon auch Gebrauch machen - in diesem Fall wohl der Geschäftsführer.
maxmaja
1643 Beiträge
21.09.2015 20:53
Aber gilt ein Supermarkt nicht wie ein öffentlicher Raum? Ich meine, dass man dann nicht einfach eine Person "ohne Grund" Hausverbot erteilen darf.
-M-Y-A-
23418 Beiträge
21.09.2015 20:54
Zitat von CaféCortado:

Ich bin zwar kein Jurist, dennoch: ja, die Person, die das Hausrecht inne hat, darf davon auch Gebrauch machen - in diesem Fall wohl der Geschäftsführer.
das hab ich bisher auch gedacht...im Netz steht aber auch,dass das Willkür wäre (und Nötigung) und man dann dagegen vorgehen könnte. Ich will ja nun nicht,das die Firma verklagt wird.
Darum frag ich ja.
Maoli
526 Beiträge
21.09.2015 20:55
Der Geschäftsführer hat das Hausrecht. Er darf theoretisch jedem sagen, dass er den Laden nicht mehr betreten darf, wenn er das möchte.
Das Hausverbot darf nur keinen verbotenen Hintergrund haben (Rassismus, Sexismus etc.)

Wenn du also deinen Chef dazu bringt Herrn xy ein Hausverbot zu erteilen, darf Herr xy nicht mehr bei euch rein.
Hausverbote können übrigens auch lebenslang ausgesprochen werden, ist aber mittlerweile eher unüblich. Gibt dann eher Zeiträume von 1-2 Jahren...
21.09.2015 20:57
Jup..

"Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.)."

Die Person stört den Betriebsablauf..
Maoli
526 Beiträge
21.09.2015 20:58
Als Grund würde ich hier anführen, dass er aufgrund seiner Person die Arbeitstätigkeit der TS stört und der Geschäftsführer somit nicht möchte, dass der Betreffende den Laden betritt.
21.09.2015 21:00
Juristisch ist das ja offensichtlich unproblematisch. Es stellt sich halt die Frage, ob du dich mit deinen persönlichen Problemen deinem Arbeitgeber offenbaren möchtest. Das würde ich wirklich nur im äußersten Notfall machen.
steph28
4167 Beiträge
21.09.2015 21:03
Ich würde mich nicht mit meinen Problemen an den Geschäftsführer wenden, mir wär das zu peinlich. Und auch an Stelle des Geschäftsführers würde ich solch ein Verbot nicht aussprechen. Durch deine privaten Probleme könnte er indirekt ja auch seinen Ruf schädigen und/oder Kunden vergraulen.
21.09.2015 21:11
Zitat von steph28:

Ich würde mich nicht mit meinen Problemen an den Geschäftsführer wenden, mir wär das zu peinlich. Und auch an Stelle des Geschäftsführers würde ich solch ein Verbot nicht aussprechen. Durch deine privaten Probleme könnte er indirekt ja auch seinen Ruf schädigen und/oder Kunden vergraulen.


Das würde ich grundsätzlich auch nicht machen. Wenn es aber wirklich um Nötigung, Verleumdung und Sachbeschädigung geht, würde ich diesbezüglich rechtliche Schritte einleiten und wenn ich den Eindruck hätte, dass mir auf meiner Arbeitsstätte nachgestellt wird, würde ich mir eine Verfügung vom Gericht holen, dass diese Person sich bis auf einen bestimmten Abstand mir nicht nähern darf.
-M-Y-A-
23418 Beiträge
21.09.2015 21:13
Wir sind ein kleiner,familiärer laden,von daher ist es kein Problem,mich meinen vorgesetzten anzuvertrauen..
Ich will nur wirklich sicher gehen,ob es juristisch erlaubt ist,dieser Person den Zugang zu verweigern. (Bisweilen hab ich das bedienen dieser Person verweigert und meine Kollegen haben das anstandslos übernommen.) Heute, ich hatte frei,hat diese Person schon wieder eine Sachbeschädigung an meinen Eigentum vorgenommen.
Es reicht mir einfach...
21.09.2015 21:16
Zitat von CrazyMya:

Wir sind ein kleiner,familiärer laden,von daher ist es kein Problem,mich meinen vorgesetzten anzuvertrauen..
Ich will nur wirklich sicher gehen,ob es juristisch erlaubt ist,dieser Person den Zugang zu verweigern. (Bisweilen hab ich das bedienen dieser Person verweigert und meine Kollegen haben das anstandslos übernommen.) Heute, ich hatte frei,hat diese Person schon wieder eine Sachbeschädigung an meinen Eigentum vorgenommen.
Es reicht mir einfach...


Das Hausverbot würdest ja nicht du aussprechen, sondern dein Arbeitgeber, oder? Dementsprechend ist es doch seine Aufgabe sich über seine Rechte schlau zu machen.
Marf
28689 Beiträge
21.09.2015 21:18
Wer isses,ich bring ihn um!
-M-Y-A-
23418 Beiträge
21.09.2015 21:24
Zitat von Furiosa:

Zitat von steph28:

Ich würde mich nicht mit meinen Problemen an den Geschäftsführer wenden, mir wär das zu peinlich. Und auch an Stelle des Geschäftsführers würde ich solch ein Verbot nicht aussprechen. Durch deine privaten Probleme könnte er indirekt ja auch seinen Ruf schädigen und/oder Kunden vergraulen.


Das würde ich grundsätzlich auch nicht machen. Wenn es aber wirklich um Nötigung, Verleumdung und Sachbeschädigung geht, würde ich diesbezüglich rechtliche Schritte einleiten und wenn ich den Eindruck hätte, dass mir auf meiner Arbeitsstätte nachgestellt wird, würde ich mir eine Verfügung vom Gericht holen, dass diese Person sich bis auf einen bestimmten Abstand mir nicht nähern darf.
es ist eine Nachbarin
Die Hausverwaltung weiss übrigens bescheid (wir sind die dritten und letzten nachbarn,bei der sie jetzt anfängt), aber solange «wir keine beweise haben,machen sie nichts» . Videoüberwachung ist uns als privatperson nicht gestattet (wir erwägen es aber trotzdem). Die Sachbeschädigung (Säure und brennende Zigaretten im kiwa der ersten geschädigten z.B.) finden meist nachts bzw in den frühen Morgenstunden statt,sodass es schier unmöglich ist,sie in flagranti zu erwischen.
Und ja,wir (mitmieter+Hausmeister+Verwaltung) wissen,das sie es war.
(Falls ihr rechtschreibfehler findet,ist das tablet schuld )
-M-Y-A-
23418 Beiträge
21.09.2015 21:27
Zitat von Furiosa:

Zitat von CrazyMya:

Wir sind ein kleiner,familiärer laden,von daher ist es kein Problem,mich meinen vorgesetzten anzuvertrauen..
Ich will nur wirklich sicher gehen,ob es juristisch erlaubt ist,dieser Person den Zugang zu verweigern. (Bisweilen hab ich das bedienen dieser Person verweigert und meine Kollegen haben das anstandslos übernommen.) Heute, ich hatte frei,hat diese Person schon wieder eine Sachbeschädigung an meinen Eigentum vorgenommen.
Es reicht mir einfach...


Das Hausverbot würdest ja nicht du aussprechen, sondern dein Arbeitgeber, oder? Dementsprechend ist es doch seine Aufgabe sich über seine Rechte schlau zu machen.
meine Chefin ist erst seit Juli in leitender Position und unsere bizirksleitung hat seit Samstag Urlaub ...ich wollt mich nur schon mal schlau machen,bevor ich das Morgen anspreche.
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