Mütter- und Schwangerenforum

Schulwechsel Grundschule, wie möglich?

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Seesternchen_2.0
9789 Beiträge
04.04.2017 12:15
Hallo!

Wir möchten unser kind, das in der ersten Klasse ist, gerne auf eine andere Schule geben.

Leider gestalltet sich das als dermaßen schwierig, trotz freier Schulwahl.

Nun wollte ich mal wissen wenn ich das kind wo anders anmelde, was für ein rattenschwanz das hinter sich herzieht.

Evtl. hat das schon jemand gemacht.
sineli
8300 Beiträge
04.04.2017 12:20
Welches Bundesland - NRW, gell? Was bedeutet "freie Schulwahl", denn normalerweise wird das Kind in dem Schulsprengel eingeschult, wo man wohnhaft ist ?

Eigentlich geht das nur über Gestattungsantrag, dem Schule A (die derzeit besucht wird) zustimmen muss, Schule B wird dann angefragt.

Seesternchen_2.0
9789 Beiträge
04.04.2017 13:57
Zitat von sineli:

Welches Bundesland - NRW, gell? Was bedeutet "freie Schulwahl", denn normalerweise wird das Kind in dem Schulsprengel eingeschult, wo man wohnhaft ist ?

Eigentlich geht das nur über Gestattungsantrag, dem Schule A (die derzeit besucht wird) zustimmen muss, Schule B wird dann angefragt.


Exakt!

Leider stimmt die jetzige stammschule nicht zu.
04.04.2017 14:00
Hier auch nrw, es geht nur nach Einzugsgebiet. Das wird schwierig!
engelchen310774
5506 Beiträge
04.04.2017 14:06
Im saarLand ist es so das das Kind in die schule MUSS in dem Ortsteil wo man wohnt....bei louis wäre es kein Problem im Nachbarort gewesen,da wir von der jeweiligen schule je 5 minuten weg wohnen.der Rektor der ortsschule hätte auf ihn"verzichten"müssen. (Hätte meine Mutter dann als schulnachbetreuung eingetragen).da unsere ortsschule aber knapp 100 kinder weniger hat viel uns die Wahl relativ leicht...
Bei meinem grossen (20)musste ich den Rektor unterschreiben lassen das er die andere schule besucht.wohnte zu dem Zeitpunkt noch im Nachbarort.
RedRidingHood
346 Beiträge
04.04.2017 14:12
Hast du denn einen guten Grund zum Wechsel? Ich kann mri vorstellen bei sehr guten Gründen (Umzug oder so) können die nicht nein sagen.

Wir hatten bei uns (auch NRW) in dem Städchen die Auswahl zwischen 3 Schulen, alle im Umkreis unseres Wohnortes, und es war egal auf welche wir ihn schicken wollten (Schule entscheidet am Ende eh darüber, ob oder ob nicht wegen freie Plätze) und jetzt in der Nachbarstadt, ging nur eine Schule, weil die 2. nur Kinder mit katholischem Hintergrund nimmt,den wir nicht haben.

Wir ziehen Ende des Schuljahres um und haben dann auch wieder die Qual der Wahl mit der Schule, weil es im Umkreis der SChule mehrere gibt. Da muss man dann wieder gucken.

Ich denke also, wenn du einen sehr guten Grund für den Wechsel hast, dann soltle sich die SChulleitung nicht querstellen und wenn doch, kann man da sicher was machen!
sineli
8300 Beiträge
04.04.2017 14:34
Nein, wenn sich die Stammschule gegen einen Gestattungsantrag entscheidet, kann man nicht viel machen (und freie Schulwahl gibt es wohl doch nicht ).

Ich plaudere mal aus dem Nähkästchen, wann wir Gestattunganträgen zustimmen müssen: Such dir eine Tagesmutter dort, einen Hort o.ä. Das ist die einzige Möglichkeit. Wohnsitz bei Großeltern geht auch durch .

Darf ich fragen, was dein Problem ist? Bist du unzufrieden?
Marf
28689 Beiträge
04.04.2017 14:41
Bei unserer Anmeldung stand ....'verbindliche Anmeldung für 1 Schuljahr'.
Normalerweise aber ist es doch möglich ein Kind umzumelden,z.B. am Ende des Jahres,Sommerferien...dann ist ein nahtloser Wechsel problemlos.
sineli
8300 Beiträge
04.04.2017 14:42
Zitat von Marf:

Bei unserer Anmeldung stand ....'verbindliche Anmeldung für 1 Schuljahr'.
Normalerweise aber ist es doch möglich ein Kind umzumelden,z.B. am Ende des Jahres,Sommerferien...dann ist ein nahtloser Wechsel problemlos.

In unserem Bundesland nicht .
Marf
28689 Beiträge
04.04.2017 14:45
Zitat von sineli:

Zitat von Marf:

Bei unserer Anmeldung stand ....'verbindliche Anmeldung für 1 Schuljahr'.
Normalerweise aber ist es doch möglich ein Kind umzumelden,z.B. am Ende des Jahres,Sommerferien...dann ist ein nahtloser Wechsel problemlos.

In unserem Bundesland nicht .

Und wieder ein Grund mehr ,das Schulsystem auf einen Nenner zu bringen.
Seesternchen_2.0
9789 Beiträge
04.04.2017 16:56
Zitat von sineli:

Nein, wenn sich die Stammschule gegen einen Gestattungsantrag entscheidet, kann man nicht viel machen (und freie Schulwahl gibt es wohl doch nicht ).

Ich plaudere mal aus dem Nähkästchen, wann wir Gestattunganträgen zustimmen müssen: Such dir eine Tagesmutter dort, einen Hort o.ä. Das ist die einzige Möglichkeit. Wohnsitz bei Großeltern geht auch durch .

Darf ich fragen, was dein Problem ist? Bist du unzufrieden?


Das Problem ist, das mein kind vom ersten schultag Schwierigkeiten in der klasse hat. Treten in bauch und genitalien ist an der Tagesordnung. Ebenso haare ausreisen oder mit der Haarbürste Striemen am Rücken hinterlassen. Ebenso das auslachen. Höhepunkt war due gabel die in die Augenbraue gestochen wurde. Auch sehr beliebt ist es sie mit spitzen Bleistift sie zu stechen. Heute wurde ein Stein nach ihr geworfen, der sie unterhalb des auges traf.

Weder die Schulleitung noch die Klassenlehrerin oder die OGS Leitung ist in der lage das zu stoppen. Im Gegenteil, wechsel der klasse nicht möglich, wechsel der schule erstrecht nicht. Denn die SL und die KL sind der Ansicht dass das kind da halt durch muss, das würde es stärken.

Und nein, da muss kein kind und auch kein Erwachsener durch!!!! Leider geht nur durch ein ummelden dass sie die schule wechselt.

Reicht da das ummelden als zweitwohnsitz? Wie lange muss sie woanders gemeldet sein? Wird da das Amt hellhörig wenn nur das kind umgemeldet wird? Wie sieht es mit Kindergeld aus? Muss das dann auch ungeschrieben werden?
bambina_1990
16691 Beiträge
04.04.2017 17:14
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von sineli:

Nein, wenn sich die Stammschule gegen einen Gestattungsantrag entscheidet, kann man nicht viel machen (und freie Schulwahl gibt es wohl doch nicht ).

Ich plaudere mal aus dem Nähkästchen, wann wir Gestattunganträgen zustimmen müssen: Such dir eine Tagesmutter dort, einen Hort o.ä. Das ist die einzige Möglichkeit. Wohnsitz bei Großeltern geht auch durch .

Darf ich fragen, was dein Problem ist? Bist du unzufrieden?


Das Problem ist, das mein kind vom ersten schultag Schwierigkeiten in der klasse hat. Treten in bauch und genitalien ist an der Tagesordnung. Ebenso haare ausreisen oder mit der Haarbürste Striemen am Rücken hinterlassen. Ebenso das auslachen. Höhepunkt war due gabel die in die Augenbraue gestochen wurde. Auch sehr beliebt ist es sie mit spitzen Bleistift sie zu stechen. Heute wurde ein Stein nach ihr geworfen, der sie unterhalb des auges traf.

Weder die Schulleitung noch die Klassenlehrerin oder die OGS Leitung ist in der lage das zu stoppen. Im Gegenteil, wechsel der klasse nicht möglich, wechsel der schule erstrecht nicht. Denn die SL und die KL sind der Ansicht dass das kind da halt durch muss, das würde es stärken.

Und nein, da muss kein kind und auch kein Erwachsener durch!!!! Leider geht nur durch ein ummelden dass sie die schule wechselt.

Reicht da das ummelden als zweitwohnsitz? Wie lange muss sie woanders gemeldet sein? Wird da das Amt hellhörig wenn nur das kind umgemeldet wird? Wie sieht es mit Kindergeld aus? Muss das dann auch ungeschrieben werden?
warst du schon beim schul bzw jugendamt? Das geht überhaupt nicht das Kind wird niemals gestärkt ( hab das selber über Jahre durch ) ehr im Gegenteil ich hab dadurch kaum Selbstbewusstsein und ohne ende selbstzweifel
zweiermami
479 Beiträge
04.04.2017 18:24
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von sineli:

Nein, wenn sich die Stammschule gegen einen Gestattungsantrag entscheidet, kann man nicht viel machen (und freie Schulwahl gibt es wohl doch nicht ).

Ich plaudere mal aus dem Nähkästchen, wann wir Gestattunganträgen zustimmen müssen: Such dir eine Tagesmutter dort, einen Hort o.ä. Das ist die einzige Möglichkeit. Wohnsitz bei Großeltern geht auch durch .

Darf ich fragen, was dein Problem ist? Bist du unzufrieden?


Das Problem ist, das mein kind vom ersten schultag Schwierigkeiten in der klasse hat. Treten in bauch und genitalien ist an der Tagesordnung. Ebenso haare ausreisen oder mit der Haarbürste Striemen am Rücken hinterlassen. Ebenso das auslachen. Höhepunkt war due gabel die in die Augenbraue gestochen wurde. Auch sehr beliebt ist es sie mit spitzen Bleistift sie zu stechen. Heute wurde ein Stein nach ihr geworfen, der sie unterhalb des auges traf.

Weder die Schulleitung noch die Klassenlehrerin oder die OGS Leitung ist in der lage das zu stoppen. Im Gegenteil, wechsel der klasse nicht möglich, wechsel der schule erstrecht nicht. Denn die SL und die KL sind der Ansicht dass das kind da halt durch muss, das würde es stärken.

Und nein, da muss kein kind und auch kein Erwachsener durch!!!! Leider geht nur durch ein ummelden dass sie die schule wechselt.

Reicht da das ummelden als zweitwohnsitz? Wie lange muss sie woanders gemeldet sein? Wird da das Amt hellhörig wenn nur das kind umgemeldet wird? Wie sieht es mit Kindergeld aus? Muss das dann auch ungeschrieben werden?


Da muß ein Kind durch? DAdurch wird es gestärkt??? Sorry, aber die spinnen doch!!
Gibt es bei Euch keinen Landesschulrat oder sowas? Hast du diese Verletzungen protokolliert? Warst du mit dem Kind im KH? Anzeige???

Oh Gott, allein vom Lesen werd ich schon richtig wütend! Da würde ich ein Theater machen, daß die froh sind, wenns mich bzw. Kind los sind!

Ich drück Dir die Daumen, daß ihr dort wegkommt!!
KittyKat
5220 Beiträge
04.04.2017 19:10
Da muss definitv kein Kind durch! Wenn der Rektor der Schule nicht aktiv werden will, wende dich ans Schulamt. Und dann würde ich immer weiter gehen an die nächste Behörde. Zur Not damit drohen, zur Presse zu gehen. Außerdem würde ich wirklich mit mir hadern, mein Kind weiterhin in die Schule zu schicken. Was sind denn die Folgen, wenn ein Kind nicht zur Schule geht? Zur Not krank schreiben lassen?
sineli
8300 Beiträge
04.04.2017 20:10
Zitat von KittyKat:

Da muss definitv kein Kind durch! Wenn der Rektor der Schule nicht aktiv werden will, wende dich ans Schulamt. Und dann würde ich immer weiter gehen an die nächste Behörde. Zur Not damit drohen, zur Presse zu gehen. Außerdem würde ich wirklich mit mir hadern, mein Kind weiterhin in die Schule zu schicken. Was sind denn die Folgen, wenn ein Kind nicht zur Schule geht? Zur Not krank schreiben lassen?

Androhung Bußgeld wegen Schulpfichtverletzung... dann Bußgeldverfahren, Kind wird mit Polizei geholt usw...

@ TS: Ich schreibe dir per PN, später
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