Schule besteht auf Krankenschein, Arzt meint NEIN! Kennt sich jemand aus?
12.09.2016 17:14
Hallo,
also das Problem steht ja oben schon. Und zwar war meine 2.Klässlerin letzte Woche erkrankt. Ich habe noch vor Unterrichtsbeginn angerufen und sie krank gemeldet. Wir waren auch beim Arzt am Montag (normalerweise gehen wir nicht wegen jeder kleinen Erkältung hin). Auf Nachfrage wegen Krankenschein für die Schule, meinte die Ärztin dann: "Das machen Sie. Ne schriftliche Entschuldigung der Eltern reicht." Ich fragte sie dann, ob das nur an Grundschulen so ist, weil aufm Gymnasium verlangen die nen Krankenschein seit Neuestem. Jedenfalls erklärte mir die Ärztin dann, dass die Schulen genau wissen, dass sie keinen Krankenschein verlangen dürfen und Ärzte daher nicht verpflichtet sind, einen auszustellen. Außerdem meinte sie, sie könne auf MEINEN ausdrücklichen Wunsch hin einen ausstellen, aber dafür müsste ich dann 5 Euro bezahlen. So nunja ich hab das jetzt als gegeben hingenommen. Jedenfalls kommt meine Tochter heute nach Hause und meint, dass die Lehrerin den Zettel vom Arzt sehen will, dass sie krank war, sprich einen Krankenschein, den wir aber nicht haben. Außerdem sehe ich auch nicht ein, noch einen zu besorgen, da ich nicht einsehe 5 Euro zu bezahlen (ich reagiere auf solchen Zwang (der mich auch noch Geld kostet) ehrlich gesagt auch sehr allergisch, muss ich gestehen), nur weil die Schule das so will. Was mach ich denn jetzt am Besten? Ich hab schon im Netz gegoogelt, unser Schulgesetz, aber da steht dazu GAR NICHTS drin. Wäre schön, wenn sich jemand auskennt. Und wie verhält es sich denn, wenn die Zeiten jetzt als unentschuldigtes Fehlen gelten? Steht dann hier irgendwann das JA auf der Schwelle? Vielen Dank schonmal
Lg BVD
also das Problem steht ja oben schon. Und zwar war meine 2.Klässlerin letzte Woche erkrankt. Ich habe noch vor Unterrichtsbeginn angerufen und sie krank gemeldet. Wir waren auch beim Arzt am Montag (normalerweise gehen wir nicht wegen jeder kleinen Erkältung hin). Auf Nachfrage wegen Krankenschein für die Schule, meinte die Ärztin dann: "Das machen Sie. Ne schriftliche Entschuldigung der Eltern reicht." Ich fragte sie dann, ob das nur an Grundschulen so ist, weil aufm Gymnasium verlangen die nen Krankenschein seit Neuestem. Jedenfalls erklärte mir die Ärztin dann, dass die Schulen genau wissen, dass sie keinen Krankenschein verlangen dürfen und Ärzte daher nicht verpflichtet sind, einen auszustellen. Außerdem meinte sie, sie könne auf MEINEN ausdrücklichen Wunsch hin einen ausstellen, aber dafür müsste ich dann 5 Euro bezahlen. So nunja ich hab das jetzt als gegeben hingenommen. Jedenfalls kommt meine Tochter heute nach Hause und meint, dass die Lehrerin den Zettel vom Arzt sehen will, dass sie krank war, sprich einen Krankenschein, den wir aber nicht haben. Außerdem sehe ich auch nicht ein, noch einen zu besorgen, da ich nicht einsehe 5 Euro zu bezahlen (ich reagiere auf solchen Zwang (der mich auch noch Geld kostet) ehrlich gesagt auch sehr allergisch, muss ich gestehen), nur weil die Schule das so will. Was mach ich denn jetzt am Besten? Ich hab schon im Netz gegoogelt, unser Schulgesetz, aber da steht dazu GAR NICHTS drin. Wäre schön, wenn sich jemand auskennt. Und wie verhält es sich denn, wenn die Zeiten jetzt als unentschuldigtes Fehlen gelten? Steht dann hier irgendwann das JA auf der Schwelle? Vielen Dank schonmal
Lg BVD
12.09.2016 17:17
Ich hab gehört bis max 3 Tage reicht der zettel der Eltern was darünber hinaus geht , immer Schein vom Arzt . Auch können die Schulen immer einen verlangen , wenn das Kind auffallend oft krank ist .
12.09.2016 17:20
Also wenn dein Kind 3 Tage krank ist, reicht eine schriftl. Entschuldigung der Eltern. Über die 3 Tage hinaus ist der Arzt verpflichtet einen Krankenschein auszustellen ohne dafür noch Geld zu verlangen.
Die Schule darf wegen 3 Tagen krank oder weniger keine Fehltage schreiben dazu sind die nicht berechtigt.
Ab der 5. Klasse ist es dann so geregelt das man einen Krankenschein brauch egal ob 1 Tag oder länger, macht aber auch jedes Bundesland anders.
Ich würde auch nicht einsehen dafür 5€ zu bezahlen.
Die Schule hat eine schriftl. Entschuldigung zu akzeptieren und fertig.
Die Schule darf wegen 3 Tagen krank oder weniger keine Fehltage schreiben dazu sind die nicht berechtigt.
Ab der 5. Klasse ist es dann so geregelt das man einen Krankenschein brauch egal ob 1 Tag oder länger, macht aber auch jedes Bundesland anders.
Ich würde auch nicht einsehen dafür 5€ zu bezahlen.
Die Schule hat eine schriftl. Entschuldigung zu akzeptieren und fertig.
12.09.2016 17:21
Zitat von kullerkeks74:
Ich hab gehört bis max 3 Tage reicht der zettel der Eltern was darünber hinaus geht , immer Schein vom Arzt . Auch können die Schulen immer einen verlangen , wenn das Kind auffallend oft krank ist .
Genau so ist es bei uns auch. Im Normalfall reicht für max 3 Tage eine Entschuldigung der Eltern. Fehlt das Kind auffallend oft oder immer zu bestimmten Terminen (häufig beim Schwimmen, bei Proben, bei Ausflügen, An einem bestimmten Wochentag) dann kann die Schule schon bei ersten Tag eine ärztliche Entschuldigung verlangen.
12.09.2016 17:26
Also ich wundere mich jetzt schon gerade, weil ihr alle sagt mehr als 3 Tage Krankenschein. Die Ärztin meinte das allgemein, sie war ja die ganze Woche krank und wir sollten auch, wenns nicht besser ist bis Freitag wieder kommen. Und gerade ist mir auch eingefallen, dass meine Tochter im Dezember letztes Jahr, also 1. Klasse komplett gefehlt hat, das waren 3 Wochen. Da wollte auch niemand einen Krankenschein sehen. Da hab ich auch nur die Lehrerin schriftlich über die OP informiert und dann nochmal in der Schule angerufen, weil sie doch mehr als 2 Wochen (wie ursprünglich angegeben) gefehlt hat. Und das Gymnasium verlangt auch erst seit diesem Jahr einen Krankenschein.
12.09.2016 17:28
Achso die Ärztin hat mir auch explizit erklärt, dass die Schule nur für Prüfungszeiten einen Krankenschein verlangen darf, sprich Abschlußprüfungen 10. bzw. 12. Klasse. Klassenarbeiten zählen NICHT dazu, meinte sie.
12.09.2016 17:29
Zitat von BlödmannVomDienst:
Also ich wundere mich jetzt schon gerade, weil ihr alle sagt mehr als 3 Tage Krankenschein. Die Ärztin meinte das allgemein, sie war ja die ganze Woche krank und wir sollten auch, wenns nicht besser ist bis Freitag wieder kommen. Und gerade ist mir auch eingefallen, dass meine Tochter im Dezember letztes Jahr, also 1. Klasse komplett gefehlt hat, das waren 3 Wochen. Da wollte auch niemand einen Krankenschein sehen. Da hab ich auch nur die Lehrerin schriftlich über die OP informiert und dann nochmal in der Schule angerufen, weil sie doch mehr als 2 Wochen (wie ursprünglich angegeben) gefehlt hat. Und das Gymnasium verlangt auch erst seit diesem Jahr einen Krankenschein.
Aus welchem Bundesland kommt ihr denn?
Ich finde es aber schon seltsam von der Ärztin, dass sie bei einer ganzen Woche Krankheit keine Entschuldigung mitgibt. Geld dafür zu verlangen finde ich nicht in Ordnung. Außer ihr seid privat versichert, dann erscheint die Leistung schon auf der Rechnung, wird ja aber von der Versicherung übernommen.
12.09.2016 17:30
Eine Op mit KH-Aufenthalt ist auch was anderes, da bekommt man autom. die Bescheinigung vom Kh bei der Entlassung, vorher kannst du keinen bekommen und darf auch nicht verlangt werden.
Mich wundert hier das die Schule da nichts gesagt hat, denn da hätten sie in jedem Fall eine Bescheinigung über den Kh-Aufenthalt verlangen müssen! Die Schule macht es wohl wie es ihr grad gefällt hm?
Wenn sie also eine ganze Woche zu Hause war, dann ist der Arzt auch verpflichtet die Bescheinigung ohne murren auszustellen, ganz klare Sache. Vll. sagst du ihm mal das wir im hier und jetzt leben und nicht in der DDR
Mich wundert hier das die Schule da nichts gesagt hat, denn da hätten sie in jedem Fall eine Bescheinigung über den Kh-Aufenthalt verlangen müssen! Die Schule macht es wohl wie es ihr grad gefällt hm?
Wenn sie also eine ganze Woche zu Hause war, dann ist der Arzt auch verpflichtet die Bescheinigung ohne murren auszustellen, ganz klare Sache. Vll. sagst du ihm mal das wir im hier und jetzt leben und nicht in der DDR
12.09.2016 17:38
Zitat von soev:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Also ich wundere mich jetzt schon gerade, weil ihr alle sagt mehr als 3 Tage Krankenschein. Die Ärztin meinte das allgemein, sie war ja die ganze Woche krank und wir sollten auch, wenns nicht besser ist bis Freitag wieder kommen. Und gerade ist mir auch eingefallen, dass meine Tochter im Dezember letztes Jahr, also 1. Klasse komplett gefehlt hat, das waren 3 Wochen. Da wollte auch niemand einen Krankenschein sehen. Da hab ich auch nur die Lehrerin schriftlich über die OP informiert und dann nochmal in der Schule angerufen, weil sie doch mehr als 2 Wochen (wie ursprünglich angegeben) gefehlt hat. Und das Gymnasium verlangt auch erst seit diesem Jahr einen Krankenschein.
Aus welchem Bundesland kommt ihr denn?
Ich finde es aber schon seltsam von der Ärztin, dass sie bei einer ganzen Woche Krankheit keine Entschuldigung mitgibt. Geld dafür zu verlangen finde ich nicht in Ordnung. Außer ihr seid privat versichert, dann erscheint die Leistung schon auf der Rechnung, wird ja aber von der Versicherung übernommen.
Sachsen-Anhalt. Und wir sind gesetzlich krankenversichert.
12.09.2016 17:39
Zitat von Glücksstein:
Eine Op mit KH-Aufenthalt ist auch was anderes, da bekommt man autom. die Bescheinigung vom Kh bei der Entlassung, vorher kannst du keinen bekommen und darf auch nicht verlangt werden.
Mich wundert hier das die Schule da nichts gesagt hat, denn da hätten sie in jedem Fall eine Bescheinigung über den Kh-Aufenthalt verlangen müssen! Die Schule macht es wohl wie es ihr grad gefällt hm?
Wenn sie also eine ganze Woche zu Hause war, dann ist der Arzt auch verpflichtet die Bescheinigung ohne murren auszustellen, ganz klare Sache. Vll. sagst du ihm mal das wir im hier und jetzt leben und nicht in der DDR
Ja den Eindruck habe ich auch. Es wurde nichts verlangt. KH Aufenthalt war ja auch nur 5 Tage, von Mo-Fr, restlichen 2 Wochen musste sie aber wegen Ansteckungsgefahr und Wundheilung etc. noch zu hause bleiben.
12.09.2016 17:43
In eurem Bundesland kenne ich das Gesetz nicht. Aber grundsätzlich kann die Schule immer ein Attest verlangen, sag das dem Arzt und auch dass du eine Bescheinigung willst. Will er Geld dafür, ruf bei der KK an.
12.09.2016 17:44
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Glücksstein:
Eine Op mit KH-Aufenthalt ist auch was anderes, da bekommt man autom. die Bescheinigung vom Kh bei der Entlassung, vorher kannst du keinen bekommen und darf auch nicht verlangt werden.
Mich wundert hier das die Schule da nichts gesagt hat, denn da hätten sie in jedem Fall eine Bescheinigung über den Kh-Aufenthalt verlangen müssen! Die Schule macht es wohl wie es ihr grad gefällt hm?
Wenn sie also eine ganze Woche zu Hause war, dann ist der Arzt auch verpflichtet die Bescheinigung ohne murren auszustellen, ganz klare Sache. Vll. sagst du ihm mal das wir im hier und jetzt leben und nicht in der DDR
Ja den Eindruck habe ich auch. Es wurde nichts verlangt. KH Aufenthalt war ja auch nur 5 Tage, von Mo-Fr, restlichen 2 Wochen musste sie aber wegen Ansteckungsgefahr und Wundheilung etc. noch zu hause bleiben.
Dann ist es ja noch schlimmer
Euer Arzt muss euch die Bescheinigung geben e en weil sie länger als 3 Tage krank war.
12.09.2016 17:44
Bei uns braucht man auch ein Attest vom Arzt wenn man direkt vor oder nach den Ferien fehlt. Auch wenn es nur ein Tag ist.
12.09.2016 17:46
Meine Tochter ist zwar gerade erst in der Grundschule wurde beim Elternabend vorletzte Woche noch gesagt das man nach dem 3 Tag ein Ärztliches Attest braucht.
Ist sowas echt in jedem Bundesland verschieden?
Ist sowas echt in jedem Bundesland verschieden?
12.09.2016 17:48
Zitat von mummy_to_be:
Meine Tochter ist zwar gerade erst in der Grundschule wurde beim Elternabend vorletzte Woche noch gesagt das man nach dem 3 Tag ein Ärztliches Attest braucht.
Ist sowas echt in jedem Bundesland verschieden?
Ja ich habe keine Ahnung. Aber wenn das Kind hier mittlerweile die 3. Woche rumhustet und letzten Montag dann auch noch Fieber dazu kam, dann reichen 3 Tage nicht aus. Offensichtlich reichen nichtmal 5 Tage. Sie hustet immer noch so, die 3. Woche mittlerweile.
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