Mutter mit Kind weggezogen.
30.12.2010 16:13
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Mein Freund hat eine 10 Jährige Tochter aus seiner ersten Ehe und nicht das Sorgerecht.
Die Mutter wohnte bis vor einem halben Jahr noch bei uns um die Ecke, und das Kind war alle 14 Tage bei uns am WE.
Nun ist diese Mutter wegen einem anderen Mann weg gezogen Etwa 350 km entfernt.
Muß die Mutter sich an Fahrtkosten beteiligen wenn die Kleine zu uns kommt?
Es kann doch nicht sein das das der Vater alleine bezahlen muß oder? Schließlich muß man 4 mal fahren.
Ich freu mich über Antworten.
Lieben Gruß
Mein Freund hat eine 10 Jährige Tochter aus seiner ersten Ehe und nicht das Sorgerecht.
Die Mutter wohnte bis vor einem halben Jahr noch bei uns um die Ecke, und das Kind war alle 14 Tage bei uns am WE.
Nun ist diese Mutter wegen einem anderen Mann weg gezogen Etwa 350 km entfernt.
Muß die Mutter sich an Fahrtkosten beteiligen wenn die Kleine zu uns kommt?
Es kann doch nicht sein das das der Vater alleine bezahlen muß oder? Schließlich muß man 4 mal fahren.
Ich freu mich über Antworten.
Lieben Gruß

30.12.2010 16:16
nein muss sie nicht das sie das alleinige sorgerecht hat...
hat er den umgangsrecht???und wer hat aufenthaltsbestimmungsrecht?
hat er den umgangsrecht???und wer hat aufenthaltsbestimmungsrecht?
30.12.2010 16:17
Wie sie hat nicht das Sorgerecht. Dann darf sie doch mit der Kleenen nicht einfach so wegziehen. Das muss doch erst geprüft und genehmigt werden oder seh ich das falsch.
Ansonsten ist das doch ne Art von Kindesentführung wenn die Person, die das Aufsichtsrecht oder Sorgerecht nicht bescheid weiss und nicht damit einverstanden ist.
Und klar muss sie sich an den Kosten beteiligen.
Ansonsten ist das doch ne Art von Kindesentführung wenn die Person, die das Aufsichtsrecht oder Sorgerecht nicht bescheid weiss und nicht damit einverstanden ist.
Und klar muss sie sich an den Kosten beteiligen.
30.12.2010 16:33
nö muss sie nicht im gesetz steht das der elternteil die farhtkosten selbst tragen muss um den umgang weiter auszuüben, wenn sie nen teil übernimmt dann auch nur auf freiwilliger basis....
klingt hart ist aber leider so....
er sollte dann einfach mal nachfragen ob es möglich ist das sie sich die kosten teilen, da es ja acuh fürs kind gut ist wenn der umgang weiter gepflegt wird
viel glück
klingt hart ist aber leider so....
er sollte dann einfach mal nachfragen ob es möglich ist das sie sich die kosten teilen, da es ja acuh fürs kind gut ist wenn der umgang weiter gepflegt wird

viel glück
30.12.2010 16:40
Danke erstmal für Eure Antworten, nein, sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht er hat das Umgangsrecht obwohl es auch angeblich heißt das er das wieder neu beantragen muß weil sie weggezogen ist???
Die Mutter hatte bevoor sie weggezogen sind versprochen sich die Strecke zu teilen, aber jetzt ist Streß mit Ihr.
Sie sagt wenn ihm seine Tochter wichtig wäre dann würde er auch mal für ein paar Tage zu Besuch kommen....
Und dann mit dem neuen Typen ein auf HAPPY PATCHWORKFAMILY machen??
Die Mutter hatte bevoor sie weggezogen sind versprochen sich die Strecke zu teilen, aber jetzt ist Streß mit Ihr.
Sie sagt wenn ihm seine Tochter wichtig wäre dann würde er auch mal für ein paar Tage zu Besuch kommen....
Und dann mit dem neuen Typen ein auf HAPPY PATCHWORKFAMILY machen??

30.12.2010 16:43
Das war bei uns fast genauso, nur bin ich noch ein bisschen weiter weg gezogen.
Die ersten Jahre haben wir uns auf halber Strecke getroffen und die "Übergabe" gemacht *gg*.
Manchmal kam mein Exmann auch und blieb ein paar Tage bei uns (Hotel).
Später bin ich mit meinem Sohn mit dem Zug erst nach München gefahren und dann ist er mit dem ICE alleine weiter zu seinem Vater gefahren. Noch etwas später fuhr er dann ganz allein (mit Umstieg) mit dem Zug hin und zurück, da war unser Sohn etwa 11/12.
Bezahlt hat die Zugfahrt immer mein Exmann. Ich musste nie etwas bezahlen.
Übrigens war mein Sohn eher ein ferienkind, so hatte sich das auch rentiert, da mein Sohn dann ein paar Wochen blieb und nicht nur das WE.
Ich hatte auch das alleinige Sorgerecht.
Die ersten Jahre haben wir uns auf halber Strecke getroffen und die "Übergabe" gemacht *gg*.
Manchmal kam mein Exmann auch und blieb ein paar Tage bei uns (Hotel).
Später bin ich mit meinem Sohn mit dem Zug erst nach München gefahren und dann ist er mit dem ICE alleine weiter zu seinem Vater gefahren. Noch etwas später fuhr er dann ganz allein (mit Umstieg) mit dem Zug hin und zurück, da war unser Sohn etwa 11/12.
Bezahlt hat die Zugfahrt immer mein Exmann. Ich musste nie etwas bezahlen.
Übrigens war mein Sohn eher ein ferienkind, so hatte sich das auch rentiert, da mein Sohn dann ein paar Wochen blieb und nicht nur das WE.
Ich hatte auch das alleinige Sorgerecht.
30.12.2010 16:44
Ja das lohnt sich ja auch garnicht nur für ein WE.
Tja und wenn man das Geld nicht hat dann hat man Pech gehabt??
Tja und wenn man das Geld nicht hat dann hat man Pech gehabt??
30.12.2010 16:50
Wer trägt die Kosten des Umgangsrechts?
Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben.
Eine Ausnahme davon gibt es dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, weit vom anderen Elternteil weggezogen ist. Beispiel: Die Familie lebte vor der Scheidung in Hamburg. Nach der Scheidung zieht die Mutter mit dem Kind in die Nähe von München, während der Vater in Hamburg wohnen bleibt. Um sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können, muss der Vater an den betreffenden Wochenenden nach München reisen, um das Kind abzuholen. Man kann in diesem Fall von der Mutter verlangen, dass sie das Kind auf eigene Kosten zum Hauptbahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt auf der Autobahn bringt. Das Bundesverfassungsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Mutter war mit dem Kind von Berlin nach München weggezogen. Der noch in Berlin lebende Vater musste aus Zeitgründen mit dem Flugzeug nach München fliegen, um sein Kind abzuholen.Das Gericht entschied, dass die Mutter verpflichtet ist, das Kind zum Flughafen zu bringen und auch wieder dort abzuholen (Beschluss vom 5.2.2002 -1 BvR 2029/00). Unsere Anwaltskanzlei hatte folgenden Fall: die Familie lebte im Westerwald. Die Mutter zog mit den beiden Kindern nach Hannover. Das Familiengericht Betzdorf verpflichtete die Mutter, dem Vater Freitags die Kinder zu einer auf halbem Weg liegenden Autobahngaststätte zu bringen und sie dort Sonntags wieder abzuholen
http://www.scheidung-online.de/umgangskosten.html
Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben.
Eine Ausnahme davon gibt es dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, weit vom anderen Elternteil weggezogen ist. Beispiel: Die Familie lebte vor der Scheidung in Hamburg. Nach der Scheidung zieht die Mutter mit dem Kind in die Nähe von München, während der Vater in Hamburg wohnen bleibt. Um sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können, muss der Vater an den betreffenden Wochenenden nach München reisen, um das Kind abzuholen. Man kann in diesem Fall von der Mutter verlangen, dass sie das Kind auf eigene Kosten zum Hauptbahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt auf der Autobahn bringt. Das Bundesverfassungsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Mutter war mit dem Kind von Berlin nach München weggezogen. Der noch in Berlin lebende Vater musste aus Zeitgründen mit dem Flugzeug nach München fliegen, um sein Kind abzuholen.Das Gericht entschied, dass die Mutter verpflichtet ist, das Kind zum Flughafen zu bringen und auch wieder dort abzuholen (Beschluss vom 5.2.2002 -1 BvR 2029/00). Unsere Anwaltskanzlei hatte folgenden Fall: die Familie lebte im Westerwald. Die Mutter zog mit den beiden Kindern nach Hannover. Das Familiengericht Betzdorf verpflichtete die Mutter, dem Vater Freitags die Kinder zu einer auf halbem Weg liegenden Autobahngaststätte zu bringen und sie dort Sonntags wieder abzuholen
http://www.scheidung-online.de/umgangskosten.html
30.12.2010 16:55
Achja, seit unser Sohn bei seinem Vater wohnt (seit 1 1/2 Jahren) kommt er mit dem Zug zu mir. Die Kosten trägt aber auch da, sein Vater.
Wenn der Winter vorbei ist, fährt mein Sohn selbst mit dem Auto zu mir.
Wenn der Winter vorbei ist, fährt mein Sohn selbst mit dem Auto zu mir.
30.12.2010 17:00
da der vater nicht das sorgerecht hat muss er die kosten selber tragen wenn er das nicht will oder kann, kann er sein kind auch nicht sehn die frau muss nichts bezahlen wenn ihr vom amt lebt könnt ihr villeicht mal da wegen einen zuschuss fragen
aber die frau ist nicht verplichtet die kosten zum teil oder ganz zu tragen das muss allein der vater machen egal wie es ausgemacht war
aber die frau ist nicht verplichtet die kosten zum teil oder ganz zu tragen das muss allein der vater machen egal wie es ausgemacht war
30.12.2010 17:05
ob geteiltes oder alleiniges sorgerecht,egal.die mutter muß sich nicht an den fahrtkosten beteiligen.dafür ist der zu besuchende elternteil allein zuständig.
30.12.2010 17:19
ich wäre mir da nicht so sicher, das der vater alles allein bezahlen muss....
30.12.2010 20:16
Zitat von Looni:
ich wäre mir da nicht so sicher, das der vater alles allein bezahlen muss....
doch muss er, mein freund muss auch alles alleine zahlen wenn er seine kinder sehn will, er hat damals beim jugendamt nachgefragt
30.12.2010 20:55
Ich habe gerade gefunden, das das Kindergeld, das der Vater bekommt, dafür mit vorgesehen ist. Ausserdem kann er das bei der Berechnung des ku mit angeben, Sodas dies evtl. Weniger wird.
Sorry, kann mit handy nicht schreiben
Sorry, kann mit handy nicht schreiben

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