Mündliche Note Frage an Lehrerinnen
07.01.2019 11:56
Zitat von NickySilas:
Zitat von Flecki:
Wie gesagt als Teil Note habe ich persönlich kein Problem.
Fabian ist alt genug um die Folgen abzusehen. Zumal der Lehrer das angekündigt hatte.
Wäre halt blöd wenn deswegen die komplette Note versaut wird.
Da er gerade im schriftlichen Bereich stark ist. Mündlich macht er wohl auch gut mit sonst
Am Besten einfach nachfragen. Als vollwertige Note fände ich das tatsächlich auch mies.
Aber ansonsten ist ja noch nichts verloren. Das war dann eine gute Lektion und im 2. Hj kann er es besser machen
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Aber manchmal ist es auch gar nicht schlecht wenn die Kinder EINMAL in Form von Noten diese Rückmeldung bekommen . Das wirkt mehr als alles andere . Die 6 wird nur ein Teil der mündlichen Note sein , aber so wird er am effektivsten lernen .
07.01.2019 12:20
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von nyckelpiga:
Zitat von steph28:
Soetwas zu bewerten geht gar nicht! Auch wenn hier einige schreiben, dass es vollkommen gerechtfertigt sei oder im Ermessen der Lehrers sei, das ist in Brandenburg schlicht weg falsch. Ich kann als Grundschullehrerin den Eltern nur raten auch mal die Vorschriften zu lesen. Da steht z.B. ganz klar: „ Leistungsbewertung ist kein Mittel der Disziplinierung.“ (Artikel 3, Abschnitt 2). Desweiter kannst du unter dem Punkt „Hausaufgaben“ nachlesen, wann Hausaufgaben bewertet werden dürfen. Wenn du Fragen dazu hast, schreib gerne eine PN. Ich würde mich beschweren.
Quelle: http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschrif ten/vv_leistungsbewertung#10
Liebe Grüße
Aber dann erschließt sich mir der Sinn von Hausaufgaben nicht. Wenn och sie ohne Konsequenz nicht machen brauch, warum dann überhaupt die Zeit vergeuden? Dann sollte man sie doch besser ganz abschaffen. Denn es wird immer Eltern geben, die nicht dahinter stehen und ihren Kindern erklären warum die Hausaufgaben (vielleicht) wichtig sind. So gibt es noch mehr Benachteiligung für gewisse Schichten als eh schon (ich weiß da ist jetzt eine gute Portion Vorurteil mit drin , aber ich lass das jetzt einfach mal so stehen).
Nicht falsch verstehen, das ist kein Angriff oder so.
Also wenn du das so siehst, denkst du dann ernsthaft, dass diese gewissen Schichten sich dafür interessieren, ob die Kinder ne 6 kassieren, weil keine HA gemacht? Wenn schon Vorurteil, dann auch mal den Gedankengang zu Ende führen. Und dabei sind es übrigens auch gern die gutbetuchten Schichten, deren Kinder an den Schulen bzw. Gymnasien die schlimmsten Schüler überhaupt sind. Und das sind keine Einzelfälle. Denn die denken, sie sind die Größten und haben die Weisheit mit Löffeln gefressen und können sich alles erlauben. Und diese Worte beruhen auf Erfahrungsberichten.
Nein werden sie nicht, die Kinder werden dann quasi doppelt bestraft. Und ich habe nicht gemeint, dass diese Kinder "schlimm" sind vom Verhalten, sondern, dass wenn ihnen vom Elternhaus die Wichtigkeit mancher Dinge, wie z. B. HA zu machen, nicht nahegelegt wird sie ganz klar benachteiligt sind.
Das Kinder aus gutbetuchten Schichten sich nicht sehr sozial benehmen und denken sie wären die Obermacker hat damit rein gar nichts zu tun.
07.01.2019 12:29
Also bei mir (Hessen) wurden wir deshalb nicht mit Noten gestraft. Klar, es floss mit in die Note aber ne 6 gab es nie. Wir mussten sie allerdings nachholen und unaufgefordert vorzeigen dann. Wenn nicht, wurden die Eltern angerufen + Ne zusätzliche Arbeit.
Muss aber sagen, dass keiner von uns Bock drauf hatte mehr zu tun ^^ also wurde es anständig immer gemacht und gut ist.
Muss aber sagen, dass keiner von uns Bock drauf hatte mehr zu tun ^^ also wurde es anständig immer gemacht und gut ist.
07.01.2019 12:43
Zitat von nyckelpiga:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von nyckelpiga:
Zitat von steph28:
Soetwas zu bewerten geht gar nicht! Auch wenn hier einige schreiben, dass es vollkommen gerechtfertigt sei oder im Ermessen der Lehrers sei, das ist in Brandenburg schlicht weg falsch. Ich kann als Grundschullehrerin den Eltern nur raten auch mal die Vorschriften zu lesen. Da steht z.B. ganz klar: „ Leistungsbewertung ist kein Mittel der Disziplinierung.“ (Artikel 3, Abschnitt 2). Desweiter kannst du unter dem Punkt „Hausaufgaben“ nachlesen, wann Hausaufgaben bewertet werden dürfen. Wenn du Fragen dazu hast, schreib gerne eine PN. Ich würde mich beschweren.
Quelle: http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschrif ten/vv_leistungsbewertung#10
Liebe Grüße
Aber dann erschließt sich mir der Sinn von Hausaufgaben nicht. Wenn och sie ohne Konsequenz nicht machen brauch, warum dann überhaupt die Zeit vergeuden? Dann sollte man sie doch besser ganz abschaffen. Denn es wird immer Eltern geben, die nicht dahinter stehen und ihren Kindern erklären warum die Hausaufgaben (vielleicht) wichtig sind. So gibt es noch mehr Benachteiligung für gewisse Schichten als eh schon (ich weiß da ist jetzt eine gute Portion Vorurteil mit drin , aber ich lass das jetzt einfach mal so stehen).
Nicht falsch verstehen, das ist kein Angriff oder so.
Also wenn du das so siehst, denkst du dann ernsthaft, dass diese gewissen Schichten sich dafür interessieren, ob die Kinder ne 6 kassieren, weil keine HA gemacht? Wenn schon Vorurteil, dann auch mal den Gedankengang zu Ende führen. Und dabei sind es übrigens auch gern die gutbetuchten Schichten, deren Kinder an den Schulen bzw. Gymnasien die schlimmsten Schüler überhaupt sind. Und das sind keine Einzelfälle. Denn die denken, sie sind die Größten und haben die Weisheit mit Löffeln gefressen und können sich alles erlauben. Und diese Worte beruhen auf Erfahrungsberichten.
Nein werden sie nicht, die Kinder werden dann quasi doppelt bestraft. Und ich habe nicht gemeint, dass diese Kinder "schlimm" sind vom Verhalten, sondern, dass wenn ihnen vom Elternhaus die Wichtigkeit mancher Dinge, wie z. B. HA zu machen, nicht nahegelegt wird sie ganz klar benachteiligt sind.
Das Kinder aus gutbetuchten Schichten sich nicht sehr sozial benehmen und denken sie wären die Obermacker hat damit rein gar nichts zu tun.
Gut ok. Hat sich für mich so rausgelesen, wegen Vorurteil usw. Aber Satz 1 seh ich nämlich genauso, von daher machen es manche Lehrer wohl nicht verkehrt, wenn sie keine Hausaufgaben mehr aufgeben. Und Hausaufgaben dienen der Nachbereitung/Festigung des in der Schule gelernten Stoffes. Damit man sieht, ob man es verstanden hat oder wo noch Probleme bestehen. Und ein Kind, dass lernen möchte, das passt in der Schule gut auf, arbeitet mit und stellt Fragen, wenn es was nicht versteht. Ein Kind, was keinen Bock hat, hat auch keinen Bock auf Hausaufgaben und macht die dann auch nicht, weil es sonst ja ne 6 geben könnte, was diesem Kind dann auch egal ist. Daher meine Meinung=> in diesen Fällen machen Hausaufgaben tatsächlich wenig Sinn, genauso wie deren Benotung, egal welche Schicht bzw. aus welchem Elternhaus. Und im anderen Fall ist es für das Kind, was gern lernt und sich anstrengt, eine echt fiese Strafe, wenn es bei 1 mal Hausaufgaben vergessen eine 6 kassiert. Könnte dann irgendwann auch den Effekt haben, dass besagtes Kind keine Lust mehr hat.
07.01.2019 13:05
Die Praxis sieht meist anders aus als die Realität. Meine Tochter hat für mehrere freiwillige (!!!) sachen die sie nicht abgegeben hat, ne 6 kassiert. Und stand somit plötzlich auf einer 4 statt einer 2.
Hier die Erklärung der Lehrerin:
Ihre Mail hat wiederum mich verwundert respektive ist mir Ihr Begründungszusammenhang nicht plausibel.
Daher zur Klärung zunächst eines vorab: Halbjahre werden unabhängig voneinander bewertet.
Ein Schüler kann durchaus in einem HJ eine 2 auf dem Zeugnis haben, in dem nächsten eine 4. Ebenso das gegenteilige Phänomen ist möglich.
Dies ist nicht nur gängige Praxis und usus, sondern auch schulrechtlich so legitimiert und gefordert.
Die Religionsnote Ihrer Tochter auf dem letzten Zeugnis erklärt sich wie folgt:
Der erste Teil des ersten Quartals bestand aus der Besprechung des Filmes "Die Hütte" (nach dem vierstündigen Ansehen des Filmes). Leider hat XXX diesbezüglich keine Rezension abgegeben wie angeboten. Anschließend hatten die Schülerinnen und Schüler vier Wochen Zeit für die Arbeit an dem Portfolio "Bibel". Daran hat XXX ordentlich gearbeitet und folglich auch eine 2- erhalten.
Die verbleibende Zeit vom 17.4.bis zum Ende des Schuljahres galt ethischen Fragestellungen. Die SuS wurden aufgefordert, eine eigene Schulstunde zu einem selbst gewählten ethischen Thema in Form eines Referates zu halten. Die Referate füllten dann die Stunden ab dem 10.5., also den Schwerpunkt des zweiten Quartals. Im Anschluss an die Referate gab es ausführliche Diskussionen zu den vorgestellten Frage- und Problemstellungen.
XXX hat mit YYY gemeinsam ein Thema erarbeitet. Ihre Präsentation war im noch guten (2-) Bereich.
Nach dem Praktikum der EF wurde der Film "Für das Leben eines Freundes" geschaut und besprochen. Auch hier habe ich explizit das Angebot gemacht, einen Text abzugeben. Dieses wurde von XXX nicht wahrgenommen.
Insofern und in Relation und Gewichtung von Qualität, Quantität und den Möglichkeiten, Leistung zu zeigen, waren XXX Leistungen nur ausreichend im Sinne des Schulgesetzes des Landes NRW:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Dies trifft auf XXX unterrichtliches Verhalten im Fach Religion im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres aus obig genannten Gründen zu.
Ich hoffe, dies verständlich und transparent gemacht zu haben!
Hier die Erklärung der Lehrerin:
Ihre Mail hat wiederum mich verwundert respektive ist mir Ihr Begründungszusammenhang nicht plausibel.
Daher zur Klärung zunächst eines vorab: Halbjahre werden unabhängig voneinander bewertet.
Ein Schüler kann durchaus in einem HJ eine 2 auf dem Zeugnis haben, in dem nächsten eine 4. Ebenso das gegenteilige Phänomen ist möglich.
Dies ist nicht nur gängige Praxis und usus, sondern auch schulrechtlich so legitimiert und gefordert.
Die Religionsnote Ihrer Tochter auf dem letzten Zeugnis erklärt sich wie folgt:
Der erste Teil des ersten Quartals bestand aus der Besprechung des Filmes "Die Hütte" (nach dem vierstündigen Ansehen des Filmes). Leider hat XXX diesbezüglich keine Rezension abgegeben wie angeboten. Anschließend hatten die Schülerinnen und Schüler vier Wochen Zeit für die Arbeit an dem Portfolio "Bibel". Daran hat XXX ordentlich gearbeitet und folglich auch eine 2- erhalten.
Die verbleibende Zeit vom 17.4.bis zum Ende des Schuljahres galt ethischen Fragestellungen. Die SuS wurden aufgefordert, eine eigene Schulstunde zu einem selbst gewählten ethischen Thema in Form eines Referates zu halten. Die Referate füllten dann die Stunden ab dem 10.5., also den Schwerpunkt des zweiten Quartals. Im Anschluss an die Referate gab es ausführliche Diskussionen zu den vorgestellten Frage- und Problemstellungen.
XXX hat mit YYY gemeinsam ein Thema erarbeitet. Ihre Präsentation war im noch guten (2-) Bereich.
Nach dem Praktikum der EF wurde der Film "Für das Leben eines Freundes" geschaut und besprochen. Auch hier habe ich explizit das Angebot gemacht, einen Text abzugeben. Dieses wurde von XXX nicht wahrgenommen.
Insofern und in Relation und Gewichtung von Qualität, Quantität und den Möglichkeiten, Leistung zu zeigen, waren XXX Leistungen nur ausreichend im Sinne des Schulgesetzes des Landes NRW:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Dies trifft auf XXX unterrichtliches Verhalten im Fach Religion im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres aus obig genannten Gründen zu.
Ich hoffe, dies verständlich und transparent gemacht zu haben!
07.01.2019 14:07
Zitat von kullerkeks74:
Meine ist nun 5 klase und es gibt wirklch schon beim 1 . ma vergessen , wenn s kontrolliert wird die 6 . ab und zu gibts die Möglichkeit am Folgetag die Ha nachzureichen , aber die Note wird dann nur dazu gerechnet . die 6 wird nicht gestrichen .
Ein absolutes No-Go.
Mich wundert immer wieder, was Eltern einfach schlucken.
07.01.2019 14:23
Zitat von Seesternchen_2.0:
Die Praxis sieht meist anders aus als die Realität. Meine Tochter hat für mehrere freiwillige (!!!) sachen die sie nicht abgegeben hat, ne 6 kassiert. Und stand somit plötzlich auf einer 4 statt einer 2.
Hier die Erklärung der Lehrerin:
Ihre Mail hat wiederum mich verwundert respektive ist mir Ihr Begründungszusammenhang nicht plausibel.
Daher zur Klärung zunächst eines vorab: Halbjahre werden unabhängig voneinander bewertet.
Ein Schüler kann durchaus in einem HJ eine 2 auf dem Zeugnis haben, in dem nächsten eine 4. Ebenso das gegenteilige Phänomen ist möglich.
Dies ist nicht nur gängige Praxis und usus, sondern auch schulrechtlich so legitimiert und gefordert.
Die Religionsnote Ihrer Tochter auf dem letzten Zeugnis erklärt sich wie folgt:
Der erste Teil des ersten Quartals bestand aus der Besprechung des Filmes "Die Hütte" (nach dem vierstündigen Ansehen des Filmes). Leider hat XXX diesbezüglich keine Rezension abgegeben wie angeboten. Anschließend hatten die Schülerinnen und Schüler vier Wochen Zeit für die Arbeit an dem Portfolio "Bibel". Daran hat XXX ordentlich gearbeitet und folglich auch eine 2- erhalten.
Die verbleibende Zeit vom 17.4.bis zum Ende des Schuljahres galt ethischen Fragestellungen. Die SuS wurden aufgefordert, eine eigene Schulstunde zu einem selbst gewählten ethischen Thema in Form eines Referates zu halten. Die Referate füllten dann die Stunden ab dem 10.5., also den Schwerpunkt des zweiten Quartals. Im Anschluss an die Referate gab es ausführliche Diskussionen zu den vorgestellten Frage- und Problemstellungen.
XXX hat mit YYY gemeinsam ein Thema erarbeitet. Ihre Präsentation war im noch guten (2-) Bereich.
Nach dem Praktikum der EF wurde der Film "Für das Leben eines Freundes" geschaut und besprochen. Auch hier habe ich explizit das Angebot gemacht, einen Text abzugeben. Dieses wurde von XXX nicht wahrgenommen.
Insofern und in Relation und Gewichtung von Qualität, Quantität und den Möglichkeiten, Leistung zu zeigen, waren XXX Leistungen nur ausreichend im Sinne des Schulgesetzes des Landes NRW:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Dies trifft auf XXX unterrichtliches Verhalten im Fach Religion im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres aus obig genannten Gründen zu.
Ich hoffe, dies verständlich und transparent gemacht zu haben!
Und das hast du so stehen lassen bzw. geschluckt, wie Alaska das eben auf den Punkt gebracht hat? Seit wann werden denn freiwillige Leistungsangebote mitbenotet?! Dass das rechtlich gesehen Hand und Fuß hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!!
07.01.2019 15:10
Zitat von Seesternchen_2.0:
Die Praxis sieht meist anders aus als die Realität. Meine Tochter hat für mehrere freiwillige (!!!) sachen die sie nicht abgegeben hat, ne 6 kassiert. Und stand somit plötzlich auf einer 4 statt einer 2.
Hier die Erklärung der Lehrerin:
Ihre Mail hat wiederum mich verwundert respektive ist mir Ihr Begründungszusammenhang nicht plausibel.
Daher zur Klärung zunächst eines vorab: Halbjahre werden unabhängig voneinander bewertet.
Ein Schüler kann durchaus in einem HJ eine 2 auf dem Zeugnis haben, in dem nächsten eine 4. Ebenso das gegenteilige Phänomen ist möglich.
Dies ist nicht nur gängige Praxis und usus, sondern auch schulrechtlich so legitimiert und gefordert.
Die Religionsnote Ihrer Tochter auf dem letzten Zeugnis erklärt sich wie folgt:
Der erste Teil des ersten Quartals bestand aus der Besprechung des Filmes "Die Hütte" (nach dem vierstündigen Ansehen des Filmes). Leider hat XXX diesbezüglich keine Rezension abgegeben wie angeboten. Anschließend hatten die Schülerinnen und Schüler vier Wochen Zeit für die Arbeit an dem Portfolio "Bibel". Daran hat XXX ordentlich gearbeitet und folglich auch eine 2- erhalten.
Die verbleibende Zeit vom 17.4.bis zum Ende des Schuljahres galt ethischen Fragestellungen. Die SuS wurden aufgefordert, eine eigene Schulstunde zu einem selbst gewählten ethischen Thema in Form eines Referates zu halten. Die Referate füllten dann die Stunden ab dem 10.5., also den Schwerpunkt des zweiten Quartals. Im Anschluss an die Referate gab es ausführliche Diskussionen zu den vorgestellten Frage- und Problemstellungen.
XXX hat mit YYY gemeinsam ein Thema erarbeitet. Ihre Präsentation war im noch guten (2-) Bereich.
Nach dem Praktikum der EF wurde der Film "Für das Leben eines Freundes" geschaut und besprochen. Auch hier habe ich explizit das Angebot gemacht, einen Text abzugeben. Dieses wurde von XXX nicht wahrgenommen.
Insofern und in Relation und Gewichtung von Qualität, Quantität und den Möglichkeiten, Leistung zu zeigen, waren XXX Leistungen nur ausreichend im Sinne des Schulgesetzes des Landes NRW:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Dies trifft auf XXX unterrichtliches Verhalten im Fach Religion im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres aus obig genannten Gründen zu.
Ich hoffe, dies verständlich und transparent gemacht zu haben!
Was hast du darauf geantwortet?
Hat sie vielleicht eine andere Auffassung von der Definition des Wortes Angebot wie du?
07.01.2019 15:14
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Die Praxis sieht meist anders aus als die Realität. Meine Tochter hat für mehrere freiwillige (!!!) sachen die sie nicht abgegeben hat, ne 6 kassiert. Und stand somit plötzlich auf einer 4 statt einer 2.
Hier die Erklärung der Lehrerin:
Ihre Mail hat wiederum mich verwundert respektive ist mir Ihr Begründungszusammenhang nicht plausibel.
Daher zur Klärung zunächst eines vorab: Halbjahre werden unabhängig voneinander bewertet.
Ein Schüler kann durchaus in einem HJ eine 2 auf dem Zeugnis haben, in dem nächsten eine 4. Ebenso das gegenteilige Phänomen ist möglich.
Dies ist nicht nur gängige Praxis und usus, sondern auch schulrechtlich so legitimiert und gefordert.
Die Religionsnote Ihrer Tochter auf dem letzten Zeugnis erklärt sich wie folgt:
Der erste Teil des ersten Quartals bestand aus der Besprechung des Filmes "Die Hütte" (nach dem vierstündigen Ansehen des Filmes). Leider hat XXX diesbezüglich keine Rezension abgegeben wie angeboten. Anschließend hatten die Schülerinnen und Schüler vier Wochen Zeit für die Arbeit an dem Portfolio "Bibel". Daran hat XXX ordentlich gearbeitet und folglich auch eine 2- erhalten.
Die verbleibende Zeit vom 17.4.bis zum Ende des Schuljahres galt ethischen Fragestellungen. Die SuS wurden aufgefordert, eine eigene Schulstunde zu einem selbst gewählten ethischen Thema in Form eines Referates zu halten. Die Referate füllten dann die Stunden ab dem 10.5., also den Schwerpunkt des zweiten Quartals. Im Anschluss an die Referate gab es ausführliche Diskussionen zu den vorgestellten Frage- und Problemstellungen.
XXX hat mit YYY gemeinsam ein Thema erarbeitet. Ihre Präsentation war im noch guten (2-) Bereich.
Nach dem Praktikum der EF wurde der Film "Für das Leben eines Freundes" geschaut und besprochen. Auch hier habe ich explizit das Angebot gemacht, einen Text abzugeben. Dieses wurde von XXX nicht wahrgenommen.
Insofern und in Relation und Gewichtung von Qualität, Quantität und den Möglichkeiten, Leistung zu zeigen, waren XXX Leistungen nur ausreichend im Sinne des Schulgesetzes des Landes NRW:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Dies trifft auf XXX unterrichtliches Verhalten im Fach Religion im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres aus obig genannten Gründen zu.
Ich hoffe, dies verständlich und transparent gemacht zu haben!
Und das hast du so stehen lassen bzw. geschluckt, wie Alaska das eben auf den Punkt gebracht hat? Seit wann werden denn freiwillige Leistungsangebote mitbenotet?! Dass das rechtlich gesehen Hand und Fuß hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!!
Ja ich habe es so stehen lassen. Hier geht es um das Abi meiner Tochter. Sie hatte die „angst“ diese Frau in reli und im Deutsch LK zu bekommen. Zum Glück nicht. Aaaaber sie versucht nun noch in der Q2 reli abzuwählen. Den Kurs kann sie leider nicht wechseln. Aktuell hat sie einen Notenschnitt von 1,6 ohne Religion. In Religion steht sie aktuell wieder auf 4.... punkte weiss ich gerade nicht.
Außerdem hat meine Tochter darum gebeten die Füße still zu halten. Ich scharre aber mit den Hufen
Ich weiss nicht ob du dich noch an meinem Hillsong Church Beitrag erinnern kannst.... selbe Lehrerin.
07.01.2019 15:14
Zitat von nyckelpiga:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Die Praxis sieht meist anders aus als die Realität. Meine Tochter hat für mehrere freiwillige (!!!) sachen die sie nicht abgegeben hat, ne 6 kassiert. Und stand somit plötzlich auf einer 4 statt einer 2.
Hier die Erklärung der Lehrerin:
Ihre Mail hat wiederum mich verwundert respektive ist mir Ihr Begründungszusammenhang nicht plausibel.
Daher zur Klärung zunächst eines vorab: Halbjahre werden unabhängig voneinander bewertet.
Ein Schüler kann durchaus in einem HJ eine 2 auf dem Zeugnis haben, in dem nächsten eine 4. Ebenso das gegenteilige Phänomen ist möglich.
Dies ist nicht nur gängige Praxis und usus, sondern auch schulrechtlich so legitimiert und gefordert.
Die Religionsnote Ihrer Tochter auf dem letzten Zeugnis erklärt sich wie folgt:
Der erste Teil des ersten Quartals bestand aus der Besprechung des Filmes "Die Hütte" (nach dem vierstündigen Ansehen des Filmes). Leider hat XXX diesbezüglich keine Rezension abgegeben wie angeboten. Anschließend hatten die Schülerinnen und Schüler vier Wochen Zeit für die Arbeit an dem Portfolio "Bibel". Daran hat XXX ordentlich gearbeitet und folglich auch eine 2- erhalten.
Die verbleibende Zeit vom 17.4.bis zum Ende des Schuljahres galt ethischen Fragestellungen. Die SuS wurden aufgefordert, eine eigene Schulstunde zu einem selbst gewählten ethischen Thema in Form eines Referates zu halten. Die Referate füllten dann die Stunden ab dem 10.5., also den Schwerpunkt des zweiten Quartals. Im Anschluss an die Referate gab es ausführliche Diskussionen zu den vorgestellten Frage- und Problemstellungen.
XXX hat mit YYY gemeinsam ein Thema erarbeitet. Ihre Präsentation war im noch guten (2-) Bereich.
Nach dem Praktikum der EF wurde der Film "Für das Leben eines Freundes" geschaut und besprochen. Auch hier habe ich explizit das Angebot gemacht, einen Text abzugeben. Dieses wurde von XXX nicht wahrgenommen.
Insofern und in Relation und Gewichtung von Qualität, Quantität und den Möglichkeiten, Leistung zu zeigen, waren XXX Leistungen nur ausreichend im Sinne des Schulgesetzes des Landes NRW:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Dies trifft auf XXX unterrichtliches Verhalten im Fach Religion im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres aus obig genannten Gründen zu.
Ich hoffe, dies verständlich und transparent gemacht zu haben!
Was hast du darauf geantwortet?
Hat sie vielleicht eine andere Auffassung von der Definition des Wortes Angebot wie du?
Sie bietet an, wer es nicht annimmt, bekommt ne 6.
07.01.2019 19:19
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von nyckelpiga:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Die Praxis sieht meist anders aus als die Realität. Meine Tochter hat für mehrere freiwillige (!!!) sachen die sie nicht abgegeben hat, ne 6 kassiert. Und stand somit plötzlich auf einer 4 statt einer 2.
Hier die Erklärung der Lehrerin:
Ihre Mail hat wiederum mich verwundert respektive ist mir Ihr Begründungszusammenhang nicht plausibel.
Daher zur Klärung zunächst eines vorab: Halbjahre werden unabhängig voneinander bewertet.
Ein Schüler kann durchaus in einem HJ eine 2 auf dem Zeugnis haben, in dem nächsten eine 4. Ebenso das gegenteilige Phänomen ist möglich.
Dies ist nicht nur gängige Praxis und usus, sondern auch schulrechtlich so legitimiert und gefordert.
Die Religionsnote Ihrer Tochter auf dem letzten Zeugnis erklärt sich wie folgt:
Der erste Teil des ersten Quartals bestand aus der Besprechung des Filmes "Die Hütte" (nach dem vierstündigen Ansehen des Filmes). Leider hat XXX diesbezüglich keine Rezension abgegeben wie angeboten. Anschließend hatten die Schülerinnen und Schüler vier Wochen Zeit für die Arbeit an dem Portfolio "Bibel". Daran hat XXX ordentlich gearbeitet und folglich auch eine 2- erhalten.
Die verbleibende Zeit vom 17.4.bis zum Ende des Schuljahres galt ethischen Fragestellungen. Die SuS wurden aufgefordert, eine eigene Schulstunde zu einem selbst gewählten ethischen Thema in Form eines Referates zu halten. Die Referate füllten dann die Stunden ab dem 10.5., also den Schwerpunkt des zweiten Quartals. Im Anschluss an die Referate gab es ausführliche Diskussionen zu den vorgestellten Frage- und Problemstellungen.
XXX hat mit YYY gemeinsam ein Thema erarbeitet. Ihre Präsentation war im noch guten (2-) Bereich.
Nach dem Praktikum der EF wurde der Film "Für das Leben eines Freundes" geschaut und besprochen. Auch hier habe ich explizit das Angebot gemacht, einen Text abzugeben. Dieses wurde von XXX nicht wahrgenommen.
Insofern und in Relation und Gewichtung von Qualität, Quantität und den Möglichkeiten, Leistung zu zeigen, waren XXX Leistungen nur ausreichend im Sinne des Schulgesetzes des Landes NRW:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Dies trifft auf XXX unterrichtliches Verhalten im Fach Religion im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres aus obig genannten Gründen zu.
Ich hoffe, dies verständlich und transparent gemacht zu haben!
Was hast du darauf geantwortet?
Hat sie vielleicht eine andere Auffassung von der Definition des Wortes Angebot wie du?
Sie bietet an, wer es nicht annimmt, bekommt ne 6.
Puh, na die Kollegin hätte ich aber besonders gerne.
07.01.2019 19:27
Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, aber es gibt ganz klare Richtlinien, was gewertet werden darf und was nicht. In NRW steht es im "Hausaufgabenerlass". Und da wird klar gesagt, dass Hausaufgaben nicht bewertet werden dürfen.
Das soll übrigens gerade der Ungerechtigkeit verschiedener Elternhäuser entgegen wirken. Denn die Schüler mit Eltern, die sich um die Hausaufgaben kümmern, profitieren von Hausaufgaben, die Schüler ohne solche Eltern gar nicht. Das Vergrößert den Unterschied nur noch.
Zusätzlich ist klar geregelt, wie Hausaufgaben aussehen können. Sie sollen "aus dem Unterricht erwachsen und zu ihm zurück führen". Das heißt, Übungsaufgaben wären okay (Wenn der Aufgabentyp im Unterricht erarbeitet wurde). Einen Text vorbereitend lesen wäre auch okay (wenn damit eben im Unterricht gearbeitet wird).
Nicht okay wäre es, wenn die Schüler sich etwas Neues erarbeiten sollen und das im Unterricht dann nicht nochmal besprochen wird.
Das soll übrigens gerade der Ungerechtigkeit verschiedener Elternhäuser entgegen wirken. Denn die Schüler mit Eltern, die sich um die Hausaufgaben kümmern, profitieren von Hausaufgaben, die Schüler ohne solche Eltern gar nicht. Das Vergrößert den Unterschied nur noch.
Zusätzlich ist klar geregelt, wie Hausaufgaben aussehen können. Sie sollen "aus dem Unterricht erwachsen und zu ihm zurück führen". Das heißt, Übungsaufgaben wären okay (Wenn der Aufgabentyp im Unterricht erarbeitet wurde). Einen Text vorbereitend lesen wäre auch okay (wenn damit eben im Unterricht gearbeitet wird).
Nicht okay wäre es, wenn die Schüler sich etwas Neues erarbeiten sollen und das im Unterricht dann nicht nochmal besprochen wird.
07.01.2019 20:10
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Die Praxis sieht meist anders aus als die Realität. Meine Tochter hat für mehrere freiwillige (!!!) sachen die sie nicht abgegeben hat, ne 6 kassiert. Und stand somit plötzlich auf einer 4 statt einer 2.
Hier die Erklärung der Lehrerin:
Ihre Mail hat wiederum mich verwundert respektive ist mir Ihr Begründungszusammenhang nicht plausibel.
Daher zur Klärung zunächst eines vorab: Halbjahre werden unabhängig voneinander bewertet.
Ein Schüler kann durchaus in einem HJ eine 2 auf dem Zeugnis haben, in dem nächsten eine 4. Ebenso das gegenteilige Phänomen ist möglich.
Dies ist nicht nur gängige Praxis und usus, sondern auch schulrechtlich so legitimiert und gefordert.
Die Religionsnote Ihrer Tochter auf dem letzten Zeugnis erklärt sich wie folgt:
Der erste Teil des ersten Quartals bestand aus der Besprechung des Filmes "Die Hütte" (nach dem vierstündigen Ansehen des Filmes). Leider hat XXX diesbezüglich keine Rezension abgegeben wie angeboten. Anschließend hatten die Schülerinnen und Schüler vier Wochen Zeit für die Arbeit an dem Portfolio "Bibel". Daran hat XXX ordentlich gearbeitet und folglich auch eine 2- erhalten.
Die verbleibende Zeit vom 17.4.bis zum Ende des Schuljahres galt ethischen Fragestellungen. Die SuS wurden aufgefordert, eine eigene Schulstunde zu einem selbst gewählten ethischen Thema in Form eines Referates zu halten. Die Referate füllten dann die Stunden ab dem 10.5., also den Schwerpunkt des zweiten Quartals. Im Anschluss an die Referate gab es ausführliche Diskussionen zu den vorgestellten Frage- und Problemstellungen.
XXX hat mit YYY gemeinsam ein Thema erarbeitet. Ihre Präsentation war im noch guten (2-) Bereich.
Nach dem Praktikum der EF wurde der Film "Für das Leben eines Freundes" geschaut und besprochen. Auch hier habe ich explizit das Angebot gemacht, einen Text abzugeben. Dieses wurde von XXX nicht wahrgenommen.
Insofern und in Relation und Gewichtung von Qualität, Quantität und den Möglichkeiten, Leistung zu zeigen, waren XXX Leistungen nur ausreichend im Sinne des Schulgesetzes des Landes NRW:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Dies trifft auf XXX unterrichtliches Verhalten im Fach Religion im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres aus obig genannten Gründen zu.
Ich hoffe, dies verständlich und transparent gemacht zu haben!
Und das hast du so stehen lassen bzw. geschluckt, wie Alaska das eben auf den Punkt gebracht hat? Seit wann werden denn freiwillige Leistungsangebote mitbenotet?! Dass das rechtlich gesehen Hand und Fuß hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!!
Ja ich habe es so stehen lassen. Hier geht es um das Abi meiner Tochter. Sie hatte die „angst“ diese Frau in reli und im Deutsch LK zu bekommen. Zum Glück nicht. Aaaaber sie versucht nun noch in der Q2 reli abzuwählen. Den Kurs kann sie leider nicht wechseln. Aktuell hat sie einen Notenschnitt von 1,6 ohne Religion. In Religion steht sie aktuell wieder auf 4.... punkte weiss ich gerade nicht.
Außerdem hat meine Tochter darum gebeten die Füße still zu halten. Ich scharre aber mit den Hufen
Ich weiss nicht ob du dich noch an meinem Hillsong Church Beitrag erinnern kannst.... selbe Lehrerin.
Neee leider nicht. Ok wenn meine älteste Tochter mich bittet, die Füße still zu halten, würde ich auch zweimal überlegen. Aber in der Grundschule (is ja aktuelles Thema) würde ich da ein Fass aufmachen. Wobei Lehrer plötzlich sehr freundlich zu den Schülern sein können, wenn man mal nett mit denen redet. Ich mein das nicht ironisch. Tochter hatte in Mathe mal ein Problem. Hat nicht den kompletten Lösungsweg für jede Aufgabe einzeln (war alles p/q Formel und sie hat die Formel nur am Anfang einmal aufgeschrieben) hingeschrieben hat, aber es waren fast alle Ergebnisse richtig. Trotzdem bekam sie eine "5", weil es für den Lösungsweg (der aus 2 Zeilen bestand, je einmal die immer wieder gleiche Formel und einmal die korrekten Werte aus der vorgegebenen Gleichung übernehmen) 3 Punkte. Und für das korrekte Aufstellen der Aufgabe bzw. Gleichung plus korrektem Ergebnis (bzw. Ergebnissen, sind ja meist mehrere Nullstellen), gab es nur 1 Punkt. Diese Handhabung fand ich äußerst unfair, da Schüler ohne korrekte Ergebnisse durch reine Schreibarbeit eine bessere Note erzielten. Also Lehrerin angerufen und ganz nett mit ihr geredet/diskutiert und geeinigt. Seitdem war meine Tochter die Einzige, die von ihr freundlich behandelt wurde. Vorher wurden alle gleich unfreundliche behandelt.
07.01.2019 22:01
Zitat von Alaska:
Zitat von kullerkeks74:
Meine ist nun 5 klase und es gibt wirklch schon beim 1 . ma vergessen , wenn s kontrolliert wird die 6 . ab und zu gibts die Möglichkeit am Folgetag die Ha nachzureichen , aber die Note wird dann nur dazu gerechnet . die 6 wird nicht gestrichen .
Ein absolutes No-Go.
Mich wundert immer wieder, was Eltern einfach schlucken.
Schlucken? Voll unterstützen!!! Wie sollen die Kleinen denn das Lernen lernen, wenn nicht auf die harte Tour?
08.01.2019 15:36
Zitat von Schnecke510:
Zitat von Alaska:
Zitat von kullerkeks74:
Meine ist nun 5 klase und es gibt wirklch schon beim 1 . ma vergessen , wenn s kontrolliert wird die 6 . ab und zu gibts die Möglichkeit am Folgetag die Ha nachzureichen , aber die Note wird dann nur dazu gerechnet . die 6 wird nicht gestrichen .
Ein absolutes No-Go.
Mich wundert immer wieder, was Eltern einfach schlucken.
Schlucken? Voll unterstützen!!! Wie sollen die Kleinen denn das Lernen lernen, wenn nicht auf die harte Tour?
Auf eine faire und rechtlich korrekte Tour?
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