Mütter- und Schwangerenforum

Einschulung / Rückstellung

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08.10.2020 21:03
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von mia85:

Zitat von Shesalady78:

Hallo zusammen,

meine Frage geht an die Eltern die Ihr Kind um ein Jahr zurückgestellt haben.
Warum habt Ihr euch dafür entschieden?
Wie seit Ihr vorgegangen und was kam auf euch zu?

Über eure Erfahrungen sowie evtl. Tipps bin ich sehr dankbar.


Meinst du "richtiges" zurückstellen oder geht es dir um die sog. Korridorkinder, also Kinder, die zwischen dem 1.7. Und dem 30.9. geboren sind?

Unser Sohn ist Mitte Juli geboren und wir haben entschieden, dass er heuer nicht schulpflichtig werden soll. Das war völlig unkompliziert möglich, wir mussten auf den Unterlagen zur Schuleinschreibung lediglich ein "Häkchen" setzen, dass das Kind nicht schulpflichtig werden soll.
Das gilt auch nicht als Rückstellung hat mir die Rektorin erklärt - theoretisch könnte er nächstes Jahr (dann natürlich mit konkreter Begründung) zurückgestellt werden.
Eigentlich hätte er den ganzen schuleinschreibungszirkus durchlaufen müssen, aber da kam uns dann Corona zu Hilfe, weil das alles ja komplett ausfiel.

Warum haben wir so entschieden?
- Der Bub ist noch sehr verspielt und hat wenig Sitzfleisch.
- Er ist von der Statur her eher klein
- Wir befürchteten , er könnte die geringe Körpergröße durch Quatsch machen zu übertönen versuchen
- Er hatte noch wenig Interesse an Schule.
- Er war damals noch recht schüchtern.
- Wir hätten zeitgleich auch noch ein Kind in Klasse 4 ( Übertritt), da ist es einfacher, wenn der Bub noch im Kindergarten ist
- ein Jahr mehr Freiheit tut einfach gut, gerade bei Jungs.

Wenn ich nun sehe, wie der Bub sich gerade entwickelt, bin ich sehr froh über unsere Entscheidung und nächstes Schuljahr darf er dann starten.

Ich finde da sind überhaupt keine Gründe dabei für ein zurückstufen. Hier ist es nicht einfach nrw. Meine Freundin wollte ihren Sohn )29.9. Geburtstag), also einen Tag vor Stichtag auch versucht zurückzustellen, weil sie ihm noch ein Jahr Kindergarten gönnen wollte, wurde abgelehnt.

Wie schon erklärt, wurde mein Sohn auch nicht klassisch " zurückgestellt", sondern wir haben entschieden, dass er im Schuljahr 20/21 nicht schulpflichtig werden soll.
In Bayern geht das seit zwei Jahren für alle Kinder, die zwischen 1.7. Und 30.9. geboren sind. OHNE ANGABE VON GRÜNDEN.

Die genannten Aufzählungen, waren die Punkte, aufgrund derer WIR FÜR UNS diese Entscheidung gefällt haben und der Hinweis bei der Einschulungsuntersuchung ( die ja schon im November des Vorjahres stattfand), dass " Ihr Kind von der Korridorregelung sehr profitieren würde".

Und ja, das tut er auch.
Wenn man erst einmal drin ist in der "Mühle", dann gibt es kein zurück. Ob das Kind dann gut mitkommt oder nicht, interessiert dann keinen mehr bzw ist es dann das Problem der Eltern. Also ich bin klar für eine individuelle Entscheidung je nach Kind, im Zweifel lieber noch ein Jahr Freiheit.
08.10.2020 21:07
Zitat von Mel-Ann:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von mia85:

Zitat von Shesalady78:

Hallo zusammen,

meine Frage geht an die Eltern die Ihr Kind um ein Jahr zurückgestellt haben.
Warum habt Ihr euch dafür entschieden?
Wie seit Ihr vorgegangen und was kam auf euch zu?

Über eure Erfahrungen sowie evtl. Tipps bin ich sehr dankbar.


Meinst du "richtiges" zurückstellen oder geht es dir um die sog. Korridorkinder, also Kinder, die zwischen dem 1.7. Und dem 30.9. geboren sind?

Unser Sohn ist Mitte Juli geboren und wir haben entschieden, dass er heuer nicht schulpflichtig werden soll. Das war völlig unkompliziert möglich, wir mussten auf den Unterlagen zur Schuleinschreibung lediglich ein "Häkchen" setzen, dass das Kind nicht schulpflichtig werden soll.
Das gilt auch nicht als Rückstellung hat mir die Rektorin erklärt - theoretisch könnte er nächstes Jahr (dann natürlich mit konkreter Begründung) zurückgestellt werden.
Eigentlich hätte er den ganzen schuleinschreibungszirkus durchlaufen müssen, aber da kam uns dann Corona zu Hilfe, weil das alles ja komplett ausfiel.

Warum haben wir so entschieden?
- Der Bub ist noch sehr verspielt und hat wenig Sitzfleisch.
- Er ist von der Statur her eher klein
- Wir befürchteten , er könnte die geringe Körpergröße durch Quatsch machen zu übertönen versuchen
- Er hatte noch wenig Interesse an Schule.
- Er war damals noch recht schüchtern.
- Wir hätten zeitgleich auch noch ein Kind in Klasse 4 ( Übertritt), da ist es einfacher, wenn der Bub noch im Kindergarten ist
- ein Jahr mehr Freiheit tut einfach gut, gerade bei Jungs.

Wenn ich nun sehe, wie der Bub sich gerade entwickelt, bin ich sehr froh über unsere Entscheidung und nächstes Schuljahr darf er dann starten.

Ich finde da sind überhaupt keine Gründe dabei für ein zurückstufen. Hier ist es nicht einfach nrw. Meine Freundin wollte ihren Sohn )29.9. Geburtstag), also einen Tag vor Stichtag auch versucht zurückzustellen, weil sie ihm noch ein Jahr Kindergarten gönnen wollte, wurde abgelehnt.


Ich sag mal aus Lehrersicht - ich finde, da sind sehr gute Gründe für ein Zurückstellen dabei. Wenn ein Kind noch nicht lange Sitzen kann, sehr unkonzentriert/hibbelig ist, die Eltern generell das Gefühl haben, er ist der Schule einfach noch nicht gewachsen - das sind meiner Meinung nach gute Gründe, dem Kind ein Jahr mehr zu geben! Gerade, wenn es im Sommer geboren ist und sowieso eben gerade so in die Schulpflicht reingerutscht ist.
Möglich ist das in NRW allerdings tatsächlich nicht mit "solchen" Gründen und auf das Elternurteil gibt hier leider auch keiner etwas. Ich glaube, das tut vielen Schulkarrieren nicht gut. Meine persönliche Meinung. Früher gab es hier die Vorschule, die hat man leider auch eingespart, das tat vielen sooo gut! Jetzt muss man als Eltern hier schon sehr gewichtige, von Ärzten/Psychologen (...) attestierte Gründe für ein Zurückstellen haben, da sind die Hürden schon sehr hoch.


Danke für deine Antwort, gerade aus fachlicher Sicht.
Ich habe ja schon zwei Kinder in Klasse 6 und 4 und weiss daher was auch schon von Erstklässlern verlangt wird.
Es wäre für uns alle mehr ein Kampf als ein freudiges Kernen geworden. Das Jahr tut definitiv gut.
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