Mütter- und Schwangerenforum

Details zur Unterhaltsberechnung

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Anonym 5 (211157)
0 Beiträge
24.04.2024 08:44
Zitat von Anonym 4 (211157):

Warum wird sie denn so angefeindet. Ich finde es ist eine völlig legitime Frage. Es gibt nicht nur die Seite der verlassenen Familie, wo die Mutter um jeden Cent kämpft, sondern auch die Frauen die den Männern wirklich das letzte Hemd ausziehen wollen. Ich höre häufig auch leider von Freundinnen, „das er bluten soll“. Eine Bekannter von uns musste sein Auto verkaufen, weil er die Raten nicht zahlen konnte. Er will sich um die Kinder kümmern und hätte sie auch bei sich. Die Frau mochte nicht arbeiten und hat einen vermögenden Freund, der dort wohnt, aber nicht gemeldet ist. Er darf die Kinder nur haben, wenn sie das x mal in den Urlaub fliegt. Er hat wirklich kaum Geld und sie sitzt auf der Sonnenseite. Diese Fälle gibt es leider auch. Wobei die mieften ja wirklich anders sind, aber bitte nicht vergessen.


Wenn we seltener als jedes zweite Wochenende Umgang hat, aber gern mehr hätte, sollte er auf Umgang klagen. Die Erfolgsaussichten sind riesig. Auch den Unterhalt kann er berechnen lassen. Wenn er das Auto braucht, wird eine angemessene Autorate bei Unterhalt berücksichtigt, insbesondere wenn er mehr zahlt als Mindestunterhalt. Was die Mutter mit ihrem neuen Freund macht und wovon sie lebt, ist doch total irrelevant. Der Beitrag klingt sehr missgünstig.
nilou
14322 Beiträge
24.04.2024 09:24
Ich denke das Thema ist: es ist KINDESunterhalt für das eigene Kind. Es hat weder mit der Mutter noch dem Vater zu tun. Da spielt einfach zu oft die alte Beziehungsebene und auch Missgunst mit rein. Und ja, es gibt auch die Fälle wo Umgang etc. verhindert wird. Aber das ist ja nicht das Thema und hat auch nichts miteinander zu tun. Bzw. nur indirekt da durch Wechselmodell zB eben der Unterhalt wegfallen bzw sich gegenseitig aufheben kann.

Und was viele einfach nicht bedenken: da wo das Kind wohnt, auch dieser Teil ist unterhaltspflichtig. Er leistet bis idR 18 den Unterhalt allerdings nicht Bar sondern als Naturalunterhalt.

Ich verstehe da nach der Trennung beide Seiten. Insbesondere wenn der Teil (egal ob Mutter oder Vater) nach der Trennung eine neue Familie gründet. Aber ganz ehrlich: das kann nicht auf Kosten der bereits vorhandenen Kinder gehen.

Also beide sind von Anfang an unterhaltspflichtig. Und das finde ich persönlich auch fair. Ob die Regelungen der Düsseldorfer Tabelle zum Selbstbehalt fair sind kann ich nicht beurteilen. Denke aber schon, sie werden ja auch immer mal wieder angepasst.
DieW
3635 Beiträge
24.04.2024 11:10
Ich hab mir mal die Zeit genommen und alles durchgelesen.
Wie es rechtlich aussieht,das kann ich nicht sagen.
Denn da scheinen auch Jugendämter verschieden zu agieren.
Der Vater meiner mittleren Kinder musste das letzte Jahr keinen Unterhalt mehr zahlen,weil sein Einkommen zu wenig war.Das Ja fragte mih sogar,ob ich die Beistandschaft nicht beenden möchte,da eh nichts mehr zu machen ist.
Und auch der Titel,den ich mir Jahre vorher erkämpft hatte ,lag bei nur bei 300 Euro für beide Kinder zusammen(obwohl er hätte mehr zahlen können).
Egal-ist Geschichte.

Was mich menschlich stört-wenn ich sehr viel Einkommen habe,oder einen Partner ,der mit mir zusammen lebt ,es uns finanziell wirklich gut geht-dann "schröpfe "ich denn Vater meiner Kinder nicht ,bis zum Selbsterhalt.
Sicher sind beide Eltern in der Verantwortung,aber ich möchte morgens in den Spiegel gucken und wissen,dass mein Ex-Partner ,der Vater meiner Kinder!,nicht jeden Cent für neue Schuhe oder mal ein Essengehen absparen muss.
Das Geld schon für die Kinder,aber nicht
im Sinne,dass es extra gespart wird.Für den Unterhalt,das Leben halt.
Und wenn ich Millionärin wäre oder mein neuer Partner,der Vater meiner Kinder aber nur ein niedriges Einkommen,dann wäre es für mich absolut menschlich,dass ich alleine für die Kinder aufkomme.
Es ist doch völlig egal,von wo und wem das Geld kommt,Hauptsache Kinder sind gut versorgt.
Die Kinder interessiert es sicher nicht,wer die neuen Schuhe bezahlt hat,Hauptsache sie bekommen welche.
Und neee ,wir sind keine Millionäre,aber natürlich übernimmt mein Mann auch Kosten seiner Bonuskinder,gerne und selbstverständlich.

Anonym 1 (211157)
0 Beiträge
24.04.2024 14:48
Zitat von Palabras2:

Zitat von Anonym 1 (211157):

Zitat von Sarah2022:

Zum anrechenbaren Einkommen zählt (im Allgemeinen) das, was auch als Einkommen versteuert wird. Also natürlich das Gehalt. Aber auch Einnahmen aus der Vermietung oder Einnahmen aus Zinsen, Dividenden etc. Es gibt davon natürlich Ausnahmen, aber ganz grob stimmt das.

Das Vermögen spielt keine Rolle. Also ob jemand 1 Milliarde auf dem Konto hat, 10 Luxusautos und 20 Rennpferde besitzt oder ähnliches ist für den Unterhalt egal.

Wenn jemand mehrere Häuser besitzt, werden die Mieteinnahmen daraus angerechnet (= Einnahmen). Nicht aber der Wert der Häuser an sich, denn die sind Vermögen.

Wenn jemand Geldanlagen im Wert von 1 Milliarde hat, werden die Zinsen, Dividenden etc. angerechnet (= Einnahmen) . Der Wert der Geldanlage aber nicht (= Vermögen).

Leider gehören aber die allerwenigsten Alleinerziehenden in die Gruppe, die sich mit diesen Problemen herumschlagen muss .... Meist ist eher das Gegenteil der Fall ....


Danke, das sind genau die Infos, die mir gefehlt haben. So habe ich es mir gedacht. Danke für deine rationale Antwort.


Wenn ich es richtig verstanden habe heißt das aber nicht, dass dem betreuenden Elternteil da was angerechnet wird an Unterhalt, also dass der betreuende weniger Unterhalt bekommt nur weil er ein höheres Einkommen hat als der Unterhaltspflichtige.

In Spanien ist es so wie du es meinst, hier wird das Einkommen beider Eltern zur Berechnung des Kindesunterhaltes hergenommen, so dass beide Eltern ähnlich wie beim Trennungsunterhalt ausgeglichen werden. Und da kann es sein, dass eine Mutter die zwar die Kinder hauptsächlich und allein betreut aber mehr verdient als der Vater keinen oder nur ganz wenig Unterhalt für das gemeinsame Kind bekommt. Ob das gerecht ist weiß ich nicht (gibt genügend Klagen dagegen und das Unterhaltsgesetz hier wird häufig kritisiert und die Bürger fordert eine Überarbeitung.)


Zum ersten Absatz. Doch, wie ich bereits geschrieben habe gibt es den Fall, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils 3 mal so hoch ist, wie das des Unterhaltspflichtigen. Wenn also Gehalt und Mieteinnahmen zusammen dies ergeben, dann ist genau das der Fall.
nilou
14322 Beiträge
24.04.2024 17:17
Zitat von Anonym 1 (211157):

Zitat von Palabras2:

Zitat von Anonym 1 (211157):

Zitat von Sarah2022:

Zum anrechenbaren Einkommen zählt (im Allgemeinen) das, was auch als Einkommen versteuert wird. Also natürlich das Gehalt. Aber auch Einnahmen aus der Vermietung oder Einnahmen aus Zinsen, Dividenden etc. Es gibt davon natürlich Ausnahmen, aber ganz grob stimmt das.

Das Vermögen spielt keine Rolle. Also ob jemand 1 Milliarde auf dem Konto hat, 10 Luxusautos und 20 Rennpferde besitzt oder ähnliches ist für den Unterhalt egal.

Wenn jemand mehrere Häuser besitzt, werden die Mieteinnahmen daraus angerechnet (= Einnahmen). Nicht aber der Wert der Häuser an sich, denn die sind Vermögen.

Wenn jemand Geldanlagen im Wert von 1 Milliarde hat, werden die Zinsen, Dividenden etc. angerechnet (= Einnahmen) . Der Wert der Geldanlage aber nicht (= Vermögen).

Leider gehören aber die allerwenigsten Alleinerziehenden in die Gruppe, die sich mit diesen Problemen herumschlagen muss .... Meist ist eher das Gegenteil der Fall ....


Danke, das sind genau die Infos, die mir gefehlt haben. So habe ich es mir gedacht. Danke für deine rationale Antwort.


Wenn ich es richtig verstanden habe heißt das aber nicht, dass dem betreuenden Elternteil da was angerechnet wird an Unterhalt, also dass der betreuende weniger Unterhalt bekommt nur weil er ein höheres Einkommen hat als der Unterhaltspflichtige.

In Spanien ist es so wie du es meinst, hier wird das Einkommen beider Eltern zur Berechnung des Kindesunterhaltes hergenommen, so dass beide Eltern ähnlich wie beim Trennungsunterhalt ausgeglichen werden. Und da kann es sein, dass eine Mutter die zwar die Kinder hauptsächlich und allein betreut aber mehr verdient als der Vater keinen oder nur ganz wenig Unterhalt für das gemeinsame Kind bekommt. Ob das gerecht ist weiß ich nicht (gibt genügend Klagen dagegen und das Unterhaltsgesetz hier wird häufig kritisiert und die Bürger fordert eine Überarbeitung.)


Zum ersten Absatz. Doch, wie ich bereits geschrieben habe gibt es den Fall, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils 3 mal so hoch ist, wie das des Unterhaltspflichtigen. Wenn also Gehalt und Mieteinnahmen zusammen dies ergeben, dann ist genau das der Fall.


Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Gerichte entscheiden da sehr unterschiedlich, es sind eben Einzelfallentscheidungen.

Und wichtig: es zählt das anrechenbare Nettoeinkommen. Sprich nach Abzug von was auch immer alles möglich ist. Also nicht nur klären was alle zum Einkommen gehört sondern auch was man dann noch als nicht anrechenbar abziehen kann.
DieW
3635 Beiträge
24.04.2024 17:58
Will ich tatsächlich so viel Energie verbrauchen,nur weil weil ich womöglich Recht habe und bekomme?
Hier wird immer von von den Kindern gesprochen-wie glücklich sind Kinder,wenn die Eltern sich auf dieses Niveau reduzieren?

Und ich verstehe so gut,dass Männer sich oftmals missverstanden fühlen und ausgenommen .

Anonym 1 (211157)
0 Beiträge
25.04.2024 11:07
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