Mütter- und Schwangerenforum

Vorbestraft und tätigkeit im öffentlichen Dienst

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Anonym 194676
8 Beiträge
26.07.2017 15:04
Ich bin gerade am Boden zerstört! Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kinder. Der Vater der Kinder hat uns einen rießigen Schuldenberg hinterlassen. Er hat viel Mist auf meinen Namen gemacht. Letztes Jahr bekam ich zwei Strafanzeigen /Aufforderungen wegen Betrug. Ich zahle dies monatlich an die Staatsanwaltschaft ab. Ich habe versucht es über den Rechtsanwalt streichen zu lassen bzw. dass ich davon nichts wusste. Leider sind sämtliche Fristen verstrichen und das Urteil (ohne Gerichtsverhandlung!) ist rechtskräftig!

So ich habe jetzt einen neuen Job gefunden. Endlich Vollzeit und so Familienfreundlich, dass ich das locker mit meinen zwei Mäusen machen kann. Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, mein alter ist gekündigt. Nun war ich heute da um noch ein paar Formalitäten zu klären. Ich bekam noch einen Personalbogen mit. Zuhause sehe ich, dass ich u. a. ein Polizeiliches Führungszeugnis benötige. Da ich aber in zwei Fällen rechtskräftig (ohne Gerichtsverhandlung, nur ein Strafbefehl wurde wohl per Post zugestellt. Wie gesagt, mein Ex hat damals die Post abgefangen. Er ist arbeitslos und war den ganzen Tag zu hause!)verurteilt werden, gelte ich als Vorbestraft.

Was mache ich denn nun? Ich wurde nie nach Vorstrafen gefragt. Ich arbeite bisher in der Finanzbuchhaltung eines Industriebetriebes. Nun würde ich in den öffentlichen Dienst wechseln.
Was mache ich denn nun? Der vertrag ist zwar unterschrieben, aber ich habe doch eine Probezeit. Ich wusste nicht, dass ich ein polizeiliches Führungszeugnis benötige für diese Stelle.
Ich kann mir eine Arbeitslosigkeit nicht leisten. Ich bin fix und fertig!!!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

es zu privat ist.

Martymi
612 Beiträge
26.07.2017 15:12
Es kommt drauf an, zu was du verurteilt wurdest. Erst ab einer gewissen Strafe wird dies im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen.
Ist es lediglich eine geringe Geldstrafe du die zahlst, so steht diese zwar im Bundeszentralregister, aber sollte nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Also erstmal ruhig bleiben. Du scheinst ja eine Geldstrafe erhalten zu haben?
Und scheinbar hast du auf den strafbefehl keinen Einspruch erhoben? Somit wurde die Strafe aus dem Strafbefehl rechtskräftig.
Martymi
612 Beiträge
26.07.2017 15:16
Wieviele Tagessätze sind es denn?
Anonym 194676
8 Beiträge
26.07.2017 15:19
Zitat von Martymi:

Es kommt drauf an, zu was du verurteilt wurdest. Erst ab einer gewissen Strafe wird dies im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen.
Ist es lediglich eine geringe Geldstrafe du die zahlst, so steht diese zwar im Bundeszentralregister, aber sollte nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Also erstmal ruhig bleiben. Du scheinst ja eine Geldstrafe erhalten zu haben?
Und scheinbar hast du auf den strafbefehl keinen Einspruch erhoben? Somit wurde die Strafe aus dem Strafbefehl rechtskräftig.


Mein RA erklärte mir dass ich zweimal wegen Betruges rechtskräfitg verurteilt bin. Leider konnten wir keinen Einspruch einlegen, da ich es erst erfahren habe, nachdem mein Ex 2016 ausgezogen ist.

Gering ist relativ. Die erste war 1200€. Die hat mein Ex komplett bezahlt. Die andere ist 2.500€ und die zahle ich monatlich ab.
Martymi
612 Beiträge
26.07.2017 15:21
Ja du bist rechtskräftig verurteilt, das ist schon richtig.

Schau mal bitte nach auf wieviele Tagessätze du insgesamt kommst.
Die Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis SOLLTE erst ab 91 Tagessätzen erfolgen ( im Bundestzentralregister ist es natürlich vermerkt und damit "vorbestraft"). Aber das liegt nur der Staatsanwaltschaft vor und der Polizei.
UmpaLumpa
253 Beiträge
26.07.2017 15:26
alles was über 90 tagessätzen steht steht auch im polizeilichem führungszeugnis alles darunter nicht.
bei einer zuverlässigkeitsüberprüfung sieht das ganze anders aus aber das brauchst du nich
26.07.2017 15:28
seh zu das du dir das richtige Führungszeugnis austellen lässt. Bei denen für die Arbeit steht nicht alles drinne. Gibt da, wie auch bei der Schufa, unterschiede
Anonym 194676
8 Beiträge
26.07.2017 15:30
Zitat von NiAn:

seh zu das du dir das richtige Führungszeugnis austellen lässt. Bei denen für die Arbeit steht nicht alles drinne. Gibt da, wie auch bei der Schufa, unterschiede


Welches muss ich denn dann ausstellen lassen. Bekomme ich es nach hause geschickt?
Anonym 194676
8 Beiträge
26.07.2017 15:31
Zitat von Martymi:

Wieviele Tagessätze sind es denn?


einmal 20 und einmal 50
UmpaLumpa
253 Beiträge
26.07.2017 15:32
Zitat von NiAn:

seh zu das du dir das richtige Führungszeugnis austellen lässt. Bei denen für die Arbeit steht nicht alles drinne. Gibt da, wie auch bei der Schufa, unterschiede


es gibt ein einfaches führungszeugnis (dort steht es nicht drin ) und erweitertes führungszeugnis:

Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in § 30a und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger" auch unmittelbar nach § 31 Abs. 2 BZRG beantragt werden, wenn eine Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. In den meisten Fällen wird die betroffene Person von der jeweiligen Stelle, Arbeitgeber oder dem jeweiligen Träger, unter Bezugnahme auf § 30a BZRG , oder im Falle einer Prüfung der persönlichen Eignung, nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen, aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Es wird also meist persönlich wie ein privates Führungszeugnis beantragt.[13] Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind. Es darf nicht mit dem Bundeszentralregisterauszug verwechselt werden, welcher tatsächlich alle Verurteilungen einer Person enthält.
UmpaLumpa
253 Beiträge
26.07.2017 15:33
Zitat von Anonym 194676:

Zitat von Martymi:

Wieviele Tagessätze sind es denn?


einmal 20 und einmal 50


dann brauchst du dir keinen kopf machen, das es drin steht
Martymi
612 Beiträge
26.07.2017 15:35
Zitat von UmpaLumpa:

Zitat von Anonym 194676:

Zitat von Martymi:

Wieviele Tagessätze sind es denn?


einmal 20 und einmal 50


dann brauchst du dir keinen kopf machen, das es drin steht


Dann sollte es dort nicht auftauchen!
Ab zur Behörde und lass es dir ausstellen
Sollte es - versehentlich - dort auftauchen, hast du einen Abspruch auf Löschung der Eintragung.

Viel Glück im neuen Job
Martymi
612 Beiträge
26.07.2017 15:35
Zitat von Martymi:

Zitat von UmpaLumpa:

Zitat von Anonym 194676:

Zitat von Martymi:

Wieviele Tagessätze sind es denn?


einmal 20 und einmal 50


dann brauchst du dir keinen kopf machen, das es drin steht


Dann sollte es dort nicht auftauchen!
Ab zur Behörde und lass es dir ausstellen
Sollte es - versehentlich - dort auftauchen, hast du einen Anspruch auf Löschung der Eintragung. Das sollte aber nicht sein!

Viel Glück im neuen Job
Anonym 194676
8 Beiträge
26.07.2017 15:53
Also muss ich nur das einfache Führungszeugnis beantragen und nicht das erweiterte.

Also im personalbogen steht nur polizeiliches Führungszeugnis.

Bekomme ich das direkt mit? Oder muss es zugeschickt werden? Zu mir?

Ich hoffe es soooo! Ich habe so ein schiss. Denn wenn ich arbeitslos werde müssen wir aus unserem traumhaus ausziehen. Denn ich kann dann die raten nicht mehr bedienen
26.07.2017 15:54
Zitat von UmpaLumpa:

alles was über 90 tagessätzen steht steht auch im polizeilichem führungszeugnis alles darunter nicht.
bei einer zuverlässigkeitsüberprüfung sieht das ganze anders aus aber das brauchst du nich

Das gilt aber nur dann, wenn nicht schon ein Eintrag vorhanden ist, also nur für Ersttäter, wenn ich mich recht erinnere
Edit: schau mal auf die Homepage des Bundesjustizministeriums ("Führungszeugnis" googeln, da ist das mit Verweisen auf die entsprechenden Vorschriften erklärt). Ggf. kannst Du ja Deinen damaligen Anwalt fragen...
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