Thema Jugendamt!!!
05.08.2014 12:24
Zitat von SimHan:
Als Mitarbeiterin des Jugendamtes einer Stadt mit ca. 80 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Allgemeinen Sozialen Dienst, lese ich all Eure Beiträge mit Interesse und viel Aufmerksamkeit.
Ich kann denen, die sagen, dass wir nicht ohne Grund handeln und entscheiden, nur beipflichten. Und eine Maßnahme nach § 19 SGB VIII, die die teuerste von allen Hilfen zur Erziehung ist, richten wir nur dann ein, wenn sie tatsächlich notwendig ist. Immerhin zahlen wir sowohl für die Mutter, als auch für die Kinder zwischen ca. 100,00€ und 150,00€ pro Kalendertag (zzgl. Bekleidungsgeld für Mutter und Kind und Taschengeld für die Mutter).
Allerdings gebe ich auch zu, dass es Kollegen und Kolleginnen gibt, die sich schneller in Sorge um ein Kind befinden, als andere Kollegen, die es zuerst noch einmal mit ambulanten Hilfen (also Hilfen im Haushalt der Familie), als mit stationären Hilfen (also Hilfen außerhalb des Haushaltes der Familie) versuchen. Das liegt oftmals daran, dass jeweils jeder Kollege / jede Kollegin alleine und selbstständig die Fallverantwortung für die Familienbelange und den Verlauf der Hilfen für die Familie übernehmen muss (obwohl wir selbstverständlich in Teams arbeiten, die es uns ermöglichen uns fachlich jeweils auszutauschen und zu beraten, bevor wir entscheiden, was wir tun).
Zudem kommt das Jugendamt selbstverständlich noch nicht in der Regel nach einer Entbindung ins Haus. Jedoch hat es eine gesetzliche Veränderung gegeben. Es gibt nun die "Frühen Hilfen" beim Jugendamt. Sie bieten in unterschiedlichen Städten und Bereichen "Willkommensbesuche" an, wenn ein neuer Erdenbürger zu uns gestoßen ist, und klären Eltern über ihre Möglichkeiten auf. Hierbei geht es keinesfalls darum zu schauen, ob Eltern evtl. "unfähig" sind oder Defizite im Umgang mit ihren Kindern aufweisen. Vielmehr soll es als Dienstleistungsangebot gelten. In der Regel werden diese Besuche auch nicht von den Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes durchgeführt, sondern die Kommunen stellen gesonderte Mitarbeiter für die "Frühen Hilfen" ein. Allerdings werden diese "Willkommensbesuche" noch nicht flächendeckend, sondern nach den Möglichkeiten der einzelnen Kommunen angeboten. In vielen Kommunen darum eben auch noch gar nicht, weil Fachkräfte, Zeit und Gelder fehlen.
(Als kleiner Hinweis am Rande: Das Jugendamt besteht nicht nur aus den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die beim Allgemeinen Sozialen Dienst tätig sind, sondern auch über zahlreiche andere Teams, zu denen unter anderem die Frühen Hilfen, die Amtsvormundschaften / Beistandschaften, die Wirtschaftliche Jugendhilfe, in manchen Städten Fachdienste, die sich mit Kinderschutz befassen, in machen Städten Fachdienste, die sich mit Hilfen nach § 35a SGB VIII befassen, etc...). Nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die vom Jugendamt kommen, sind also die, die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII anbieten und das Wächteramt ausüben. )
Mein Beitrag soll keinenfalls eine Belehrung darstellen, sondern lediglich eine kleine Information darstellen. Bitte also nichts, was ich schrieb, falsch auffassen. Es soll nur nett gemeint sein.
Gerne stehe ich auch per privater Nachricht zur Verfügung, wenn Fragen oder Schwierigkeiten mit dem Thema Jugendamt aufkommen. Allerdings alles immer nur unverbindlich, da jede Kommune die bestehenden gesetzlichen Regelungen nach den eigenen Ressourcen und Möglichkeiten ausfüllt und alles was ich sage nicht allgemeingültig sein kann, sondern aus den Erfahrungen der Arbeit entspringt, die ich in der Kommune leiste, in der ich eingesetzt bin.
Ganz liebe Grüße,
Mone
Danke für deinen Beitrag, Mone.
Was hälst du denn im groben und ganzen von der Geschichte?
05.08.2014 12:34
Zitat von Supermaus32:
Zitat von SaSk:
Zitat von Supermaus32:
Zitat von silbermarie:
Vielleicht hatte sie tatsächlich nur Probleme mit dem Windeln wechseln und anziehen, aber hat auf Unterweisungen so dermaßen aggressiv und kindisch reagiert wie hier, so dass beim Personal die Alarmglocken geschrillt haben.
Furchtbar, andere versuchen jahrelang ein Kind zu bekommen, wären super Eltern und nix klappt, und dann liest man sowas wie hier...
Deine Aussage ist ja mal unangebracht und Tja das manche keine Kinder bekommen können find ich gut so denn so eingebildete schnaepfen haben es nicht verdient
Denk doch noch mal darüber nach, WESSEN Aussagen hier unangebracht sind!
Erst denken, dann tippen Kleines!
Ja okay dann war es unüberlegt gebe ich zu aber es hat sich alles hochgeschaukelt da ich mit reingezogen worden bin..
Das ist wohl mehr als unüberlegt und zudem zutiefst beleidigend, das zeigt eigentlich nur nochmal, wie unreif du bist!
05.08.2014 12:37
Zitat von SaSk:
Zitat von Supermaus32:
Zitat von SaSk:
Zitat von Supermaus32:
...
Denk doch noch mal darüber nach, WESSEN Aussagen hier unangebracht sind!
Erst denken, dann tippen Kleines!
Ja okay dann war es unüberlegt gebe ich zu aber es hat sich alles hochgeschaukelt da ich mit reingezogen worden bin..
Das ist wohl mehr als unüberlegt und zudem zutiefst beleidigend, das zeigt eigentlich nur nochmal, wie unreif du bist!
bitte wenn du Meinst dann mein das
05.08.2014 12:38
Zitat von Primadonna:
Danke für deinen Beitrag, Mone.
Was hälst du denn im groben und ganzen von der Geschichte?
In der Regel betrachte ich Meldungen, die aus Krankenhäusern eingehen, immer unterschiedlich. Es gibt Krankenhäuser und Ärzte, bei denen ich weiß, dass ihre Einschätzungen meist zutreffend sind, es gibt aber auch Krankenhäuser und Ärzte, bei denen ich weiß, dass es die Einschätzungen noch einmal ganz besonders zu überprüfen gilt.
Überprüfen müssen wir allerdings jede Meldung unter allen Umständen noch einmal, bevor wir uns für eine Handlung entscheiden.
Ich hoffe sehr und gehe wohlwollend davon aus, dass die Kollegen, die sich mit den Belangen von Floeckchen206 und ihrem Kind beschäftigt, diese Prüfung durchgeführt haben und sich dafür entschieden haen, dieses wirklich kostspielige Angebot einer Hilfe nach § 19 SGV III in einer Mutter-Kind-Einrichtung anzubieten.
Man beachte hier, dass diese Hilfe auch nur dann angeboten werden kann, wenn davon auszugehen ist, dass die Mutter / der Vater in ihrer Elternpersönlichkeit in absehbarer Zeit in der Lage ist, derart nachzureifen, dass sie / er irgendwann mit dem Kind / den Kindern alleine leben können wird. Andernfalls ist es absolut sinnfrei und nicht im Sinne des Gesetztes diese Hilfeart anzubieten.
Der mit Floeckchen206 zusammen arbeitende ASD (Allgemeine Soziale Dienst) geht also davon aus, dass sie zu gegebener Zeit auch alleine und vollkommen selbstständig eine gute Mutter sein können wird. Das erachte ich schon einmal als sehr gute Voraussetzung.
Beantwortet das Deine Frage in etwa? Oder habe ich nun vollkommen an Deiner Frage vorbei geschrieben?
05.08.2014 12:39
Zitat von Supermaus32:
Zitat von SaSk:
Zitat von Supermaus32:
Zitat von SaSk:
...
Ja okay dann war es unüberlegt gebe ich zu aber es hat sich alles hochgeschaukelt da ich mit reingezogen worden bin..
Das ist wohl mehr als unüberlegt und zudem zutiefst beleidigend, das zeigt eigentlich nur nochmal, wie unreif du bist!
bitte wenn du Meinst dann mein das
Diese Reaktion ebenso
05.08.2014 12:42
Sie wird das auch schaffen , ich habe es doch auch geschafft und lebe nun mit meinen Verlobten zusammen.
Nur wenn man an sich Glaubt schafft man das ..
Nur wenn man an sich Glaubt schafft man das ..
05.08.2014 12:42
Zitat von SimHan:
Zitat von Primadonna:
Danke für deinen Beitrag, Mone.
Was hälst du denn im groben und ganzen von der Geschichte?
In der Regel betrachte ich Meldungen, die aus Krankenhäusern eingehen, immer unterschiedlich. Es gibt Krankenhäuser und Ärzte, bei denen ich weiß, dass ihre Einschätzungen meist zutreffend sind, es gibt aber auch Krankenhäuser und Ärzte, bei denen ich weiß, dass es die Einschätzungen noch einmal ganz besonders zu überprüfen gilt.
Überprüfen müssen wir allerdings jede Meldung unter allen Umständen noch einmal, bevor wir uns für eine Handlung entscheiden.
Ich hoffe sehr und gehe wohlwollend davon aus, dass die Kollegen, die sich mit den Belangen von Floeckchen206 und ihrem Kind beschäftigt, diese Prüfung durchgeführt haben und sich dafür entschieden haen, dieses wirklich kostspielige Angebot einer Hilfe nach § 19 SGV III in einer Mutter-Kind-Einrichtung anzubieten.
Man beachte hier, dass diese Hilfe auch nur dann angeboten werden kann, wenn davon auszugehen ist, dass die Mutter / der Vater in ihrer Elternpersönlichkeit in absehbarer Zeit in der Lage ist, derart nachzureifen, dass sie / er irgendwann mit dem Kind / den Kindern alleine leben können wird. Andernfalls ist es absolut sinnfrei und nicht im Sinne des Gesetztes diese Hilfeart anzubieten.
Der mit Floeckchen206 zusammen arbeitende ASD (Allgemeine Soziale Dienst) geht also davon aus, dass sie zu gegebener Zeit auch alleine und vollkommen selbstständig eine gute Mutter sein können wird. Das erachte ich schon einmal als sehr gute Voraussetzung.
Beantwortet das Deine Frage in etwa? Oder habe ich nun vollkommen an Deiner Frage vorbei geschrieben?
Genau DAS hatte ich ganz oben gemeint, als ich schrieb, Floeckchen solle die Hilfe annehmen und es, soweit es geht, positiv nehmen. Die Entscheidung bedeutet ja keinesfalls, dass das Kind der. Mutter nun weggenommen würde.
05.08.2014 12:43
Gut hiermit entschuldige ich mich bei allen die ich zutiefst Beleidigt habe , und das zeigt was anderes als Unreife
05.08.2014 12:46
Zitat von SimHan:
Zitat von Primadonna:
Danke für deinen Beitrag, Mone.
Was hälst du denn im groben und ganzen von der Geschichte?
In der Regel betrachte ich Meldungen, die aus Krankenhäusern eingehen, immer unterschiedlich. Es gibt Krankenhäuser und Ärzte, bei denen ich weiß, dass ihre Einschätzungen meist zutreffend sind, es gibt aber auch Krankenhäuser und Ärzte, bei denen ich weiß, dass es die Einschätzungen noch einmal ganz besonders zu überprüfen gilt.
Überprüfen müssen wir allerdings jede Meldung unter allen Umständen noch einmal, bevor wir uns für eine Handlung entscheiden.
Ich hoffe sehr und gehe wohlwollend davon aus, dass die Kollegen, die sich mit den Belangen von Floeckchen206 und ihrem Kind beschäftigt, diese Prüfung durchgeführt haben und sich dafür entschieden haen, dieses wirklich kostspielige Angebot einer Hilfe nach § 19 SGV III in einer Mutter-Kind-Einrichtung anzubieten.
Man beachte hier, dass diese Hilfe auch nur dann angeboten werden kann, wenn davon auszugehen ist, dass die Mutter / der Vater in ihrer Elternpersönlichkeit in absehbarer Zeit in der Lage ist, derart nachzureifen, dass sie / er irgendwann mit dem Kind / den Kindern alleine leben können wird. Andernfalls ist es absolut sinnfrei und nicht im Sinne des Gesetztes diese Hilfeart anzubieten.
Der mit Floeckchen206 zusammen arbeitende ASD (Allgemeine Soziale Dienst) geht also davon aus, dass sie zu gegebener Zeit auch alleine und vollkommen selbstständig eine gute Mutter sein können wird. Das erachte ich schon einmal als sehr gute Voraussetzung.
Beantwortet das Deine Frage in etwa? Oder habe ich nun vollkommen an Deiner Frage vorbei geschrieben?
Nein, das war schon ganz passend formuliert. Mir kam das ganze einfach merkwürdig vor, eben weil ich mir nicht vorstellen kann, das man aufgrund dieser belanglosen Gründe so eingreifen wird. Zumal sie das ganze dargestellt hat, als wäre eigentlich gar nichts los und das auch die Krankenschwester nochmal gesagt hätte, es wäre alles in Ordnung passt nicht mit der Entscheidung des Jugendamtes überein.
Meine Nichte lebt selbst mit ihrer Mutter in so einer Einrichtung, wobei diese nun mit 1 Jahr zu ihrem Vater zieht, da die Mutter mehrfache absprachen gebrochen hat und keine Verantwortung für sich oder für das Kind übernehmen kann.
Ich finde solche Einrichtungen sehr gut und bin verwundert darüber wie die Threaderstellerin darüber berichtet, als wäre alles in Ordnung.
05.08.2014 12:49
Zitat von SimHan:
Zitat von berrysk:
Danke Mone!
Gern!
Nach welchen Kriterien wird da geschaut?
05.08.2014 12:50
Zitat von berrysk:
Genau DAS hatte ich ganz oben gemeint, als ich schrieb, Floeckchen solle die Hilfe annehmen und es, soweit es geht, positiv nehmen. Die Entscheidung bedeutet ja keinesfalls, dass das Kind der. Mutter nun weggenommen würde.
Stimmt! Und ich sehe es ebenso!
05.08.2014 12:53
Zitat von Primadonna:
Nein, das war schon ganz passend formuliert. Mir kam das ganze einfach merkwürdig vor, eben weil ich mir nicht vorstellen kann, das man aufgrund dieser belanglosen Gründe so eingreifen wird. Zumal sie das ganze dargestellt hat, als wäre eigentlich gar nichts los und das auch die Krankenschwester nochmal gesagt hätte, es wäre alles in Ordnung passt nicht mit der Entscheidung des Jugendamtes überein.
Meine Nichte lebt selbst mit ihrer Mutter in so einer Einrichtung, wobei diese nun mit 1 Jahr zu ihrem Vater zieht, da die Mutter mehrfache absprachen gebrochen hat und keine Verantwortung für sich oder für das Kind übernehmen kann.
Ich finde solche Einrichtungen sehr gut und bin verwundert darüber wie die Threaderstellerin darüber berichtet, als wäre alles in Ordnung.
Leider erleben wir das nicht selten, weil unsere Aufgabe, einen Mittelweg zwischen Dienstleister und Ausübenden des Wächteramtes zu finden, oft einfach auch sehr schwer ist, wenn es um die Sicherung des Kindeswohls geht...
Ich hoffe allerdings, dass sich auch hier alles zum Guten wenden kann, indem die Kindesmutter sich auf die Hilfe einlässt.
05.08.2014 13:03
Zitat von MamaMarfusu:
Nach welchen Kriterien wird da geschaut?
In vielen Kommunen gibt es "Überprüfungsbögen", die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen und Deine Frage ganz gut beantworten können.
Hier ein paar Beispiele für diese Bögen:
Berlineinheitlicher Erfassungsbogen bei Verdacht einer KWG - Berlin:
http://www.bdkj-berlin.de/fileadmin/Daten-BDKJ-Ber lin/02-Materialien/Berlineinheitlicher_Erfassungsb ogen.pdf
Handlungsempfehlung zum Umgang mit der "Garantenstellung" des JA bei KWG - Hamburg:
http://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2008 /2078/pdf/data.pdf
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Münster:
http://www.isa-muenster.de/cms/upload/downloads/sc hutzauftrag-bei-kindeswohlgefaehrdung.pdf
Einschätzskala KWG in KiTas - Stuttgart:
http://www.gewaltinfo.at/uploads/pdf/hilfefinden/K VJS_KiWo_Skala.pdf
Und hier noch ein Handbuch zum Thema:
Handbuch KWG nach § 1666 BGB und ASD - München:
http://db.dji.de/asd/ASD_Handbuch_Gesamt.pdf
05.08.2014 13:05
Zitat von SimHan:
Zitat von MamaMarfusu:
Nach welchen Kriterien wird da geschaut?
In vielen Kommunen gibt es "Überprüfungsbögen", die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen und Deine Frage ganz gut beantworten können.
Hier ein paar Beispiele für diese Bögen:
Berlineinheitlicher Erfassungsbogen bei Verdacht einer KWG - Berlin:
http://www.bdkj-berlin.de/fileadmin/Daten-BDKJ-Ber lin/02-Materialien/Berlineinheitlicher_Erfassungsb ogen.pdf
Handlungsempfehlung zum Umgang mit der "Garantenstellung" des JA bei KWG - Hamburg:
http://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2008 /2078/pdf/data.pdf
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Münster:
http://www.isa-muenster.de/cms/upload/downloads/sc hutzauftrag-bei-kindeswohlgefaehrdung.pdf
Einschätzskala KWG in KiTas - Stuttgart:
http://www.gewaltinfo.at/uploads/pdf/hilfefinden/K VJS_KiWo_Skala.pdf
Und hier noch ein Handbuch zum Thema:
Handbuch KWG nach § 1666 BGB und ASD - München:
http://db.dji.de/asd/ASD_Handbuch_Gesamt.pdf
Puh...das sieht nach viel Recherche aus für mich...dankeschön!
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