Virtuelle Assistenten hier?
28.02.2023 18:42
Zitat von Anonym 3 (209904):Ich habe eine entsprechende Qualifikation, welche möchte ich hier nicht nennen, das grenzt sonst schon ziemlich ein wer ich bin
Ich habe das, was man heute "virtuelle Assistenz" nennt, früher einmal freiberuflich gemacht. Ich habe für Betriebe Homepages erstellt und betreut sowie für diese Betriebe Werbung entworfen und plaziert (vereinfacht ausgedrückt).
Allerdings hatte ich davor ein entsprechendes Studium absolviert.
Wenn du nur als Quereinsteiger kommst, vielleicht nur so einen Kurs gemacht hast, dann musst du dich gegen jeden Anbieter aus afrikanischen und asiatischen Ländern durchsetzen, die das ganze für sehr sehr wenig Geld anbieten. Man braucht schließlich für die Arbeit vor Ort zu sein.
Außerdem musst du dich von sehr vielen anderen Deutschen abheben, die das nach einer Umschulung durch das Arbeitsamt jetzt machen.
Einen Stundenlohn von 35 Euro oder mehr kannst du nur erwarten, wenn du etwas ganz einzigartiges zu bieten hast. Wenn du richtig richtig gut bist. Und wenn du dazu schon so lange im Geschäft bist, dass sich die hohe Qualität deiner Arbeit herumgesprochen hat.
Welche Qualifikation hast du?
28.02.2023 18:42
Zitat von Anonym 3 (209904):nein der Bereich wäre das auch nicht. Schon spezialisiert.
Zitat von Zwerginator:Damit verdient man aber dann doch sicher nicht die 25-80 Euro, von denen die Threaderöffnerin sprach. Eher wohl nur knapp über Mindestlohn ???
Zitat von Anonym 3 (209904):
Ich habe das, was man heute "virtuelle Assistenz" nennt, früher einmal freiberuflich gemacht. Ich habe für Betriebe Homepages erstellt und betreut sowie für diese Betriebe Werbung entworfen und plaziert (vereinfacht ausgedrückt).
Allerdings hatte ich davor ein entsprechendes Studium absolviert.
Wenn du nur als Quereinsteiger kommst, vielleicht nur so einen Kurs gemacht hast, dann musst du dich gegen jeden Anbieter aus afrikanischen und asiatischen Ländern durchsetzen, die das ganze für sehr sehr wenig Geld anbieten. Man braucht schließlich für die Arbeit vor Ort zu sein.
Außerdem musst du dich von sehr vielen anderen Deutschen abheben, die das nach einer Umschulung durch das Arbeitsamt jetzt machen.
Einen Stundenlohn von 35 Euro oder mehr kannst du nur erwarten, wenn du etwas ganz einzigartiges zu bieten hast. Wenn du richtig richtig gut bist. Und wenn du dazu schon so lange im Geschäft bist, dass sich die hohe Qualität deiner Arbeit herumgesprochen hat.
Welche Qualifikation hast du?
Aktuell machen die meisten virtuellen Assistenten deutlich niedrigerqualifizierte Aufgaben wie Datenerfassung, Terminbuchungen, Kundenkontakte usw.
28.02.2023 18:43
Zitat von Gemma:Danke
Spannendes Thema. Hab grad auf LinkedIn eine va gesehen. Die macht allerdings komplett alles für diese Person. Wie eine Sekretärin. Nicht Unterkünfte, plant Meetings, beantwortet Mails. Ich hab mir gedacht das es sicher spannend ist aber irgendwie auch komisch. Vor allem hätte ich Angst die Kunden zu verwechseln.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
28.02.2023 18:44
Zitat von ElCamino:Das darfst du gern halten.
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von Palabras2:scheint so, ich hab die wie gesagt gefunden, auf einem entsprechenden Portal für Freelancer.
Zitat von Anonym 1 (209904):
...
Ich glaube da kommt es aber stark drauf an was man als Assistentin bieten kann. Ich hab bisher ehrlich gesagt noch nicht so hohe Stundenpreise gesehen.
Vielleicht bin ich aber auch auf den falschen Portalen unterwegs
Naja, dass die Preise da stehen heißt aber noch nicht, dass sie auch jemand bezahlt. 80 Euro für ne VA halte ich für absolute Utopie .
Und bei entsprechenden Referenzen (die ja angegeben sind) geh ich schon davon aus, dass solche Preise eben auch bezahlt werden. (natürlich würde ich mich jetzt nicht gleich in dem Bereich ansiedelt, aber eben auch nicht bei den 25€)
28.02.2023 19:34
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von ElCamino:Das darfst du gern halten.
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von Palabras2:scheint so, ich hab die wie gesagt gefunden, auf einem entsprechenden Portal für Freelancer.
...
Naja, dass die Preise da stehen heißt aber noch nicht, dass sie auch jemand bezahlt. 80 Euro für ne VA halte ich für absolute Utopie .
Und bei entsprechenden Referenzen (die ja angegeben sind) geh ich schon davon aus, dass solche Preise eben auch bezahlt werden. (natürlich würde ich mich jetzt nicht gleich in dem Bereich ansiedelt, aber eben auch nicht bei den 25€)
Dann bist Du aber keine „virtuelle Assistentin“ in dem gängigen Sinne, sondern erbringst eine Dienstleistung, auf die Du Dich spezialisiert hast und entsprechend ausgebildet bist, als externe Freelancerin. Das ist dann natürlich auch Vergütungsseitig eine andere Nummer. Dann würde ich es aber wie gesagt auch nicht VA nennen, da hierunter eben meistens das verstanden wird, was vorhin eine andere Userin erklärt hatte - einfache abarbeitende Sekretariatstätigkeiten.
28.02.2023 19:57
sowas würde mich auch nebenbei intressieren.
also eher so virtuelle sekretärin. wie kann man denn sowas werden?
also eher so virtuelle sekretärin. wie kann man denn sowas werden?
28.02.2023 20:23
Zitat von ElCamino:Die genaue Bezeichnung ist ja noch nicht fix, ich bin da ja noch am Plan erstellen
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von ElCamino:Das darfst du gern halten.
Zitat von Anonym 1 (209904):
...
Naja, dass die Preise da stehen heißt aber noch nicht, dass sie auch jemand bezahlt. 80 Euro für ne VA halte ich für absolute Utopie .
Und bei entsprechenden Referenzen (die ja angegeben sind) geh ich schon davon aus, dass solche Preise eben auch bezahlt werden. (natürlich würde ich mich jetzt nicht gleich in dem Bereich ansiedelt, aber eben auch nicht bei den 25€)
Dann bist Du aber keine „virtuelle Assistentin“ in dem gängigen Sinne, sondern erbringst eine Dienstleistung, auf die Du Dich spezialisiert hast und entsprechend ausgebildet bist, als externe Freelancerin. Das ist dann natürlich auch Vergütungsseitig eine andere Nummer. Dann würde ich es aber wie gesagt auch nicht VA nennen, da hierunter eben meistens das verstanden wird, was vorhin eine andere Userin erklärt hatte - einfache abarbeitende Sekretariatstätigkeiten.
28.02.2023 20:25
Zitat von Arielle30:Ich weiß nicht wie das bei euch ist, hier ist es Freelancer (man sucht sich eben die Auftraggeber) oder mit Gewerbeschein (hab beide Varianten bei Google gefunden, darum hab ich heute bei unserem Finanzamt angerufen und nachgefragt, die Dame meinte zu mir nachdem sie sich extra nochmal belesen hat, dass das unter Freelancer fällt).
sowas würde mich auch nebenbei intressieren.
also eher so virtuelle sekretärin. wie kann man denn sowas werden?
https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/virtu elle-assistenz#businessplan
Ist aber für Deutschland.
28.02.2023 21:33
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von Arielle30:Ich weiß nicht wie das bei euch ist, hier ist es Freelancer (man sucht sich eben die Auftraggeber) oder mit Gewerbeschein (hab beide Varianten bei Google gefunden, darum hab ich heute bei unserem Finanzamt angerufen und nachgefragt, die Dame meinte zu mir nachdem sie sich extra nochmal belesen hat, dass das unter Freelancer fällt).
sowas würde mich auch nebenbei intressieren.
also eher so virtuelle sekretärin. wie kann man denn sowas werden?
https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/virtu elle-assistenz#businessplan
Ist aber für Deutschland.
Hallo!
Bin nun schon ein paar Mal auf das Thema gestossen, scheint aktuell viele umzutreiben. Erfahrung mit dem VA habe ich keine, aber ein wenig bzgl. Gewerbe etc.:
Bist du dir sicher, dass da nicht etwas verwechselt wurde? Freelancer (umschreibt ein Arbeitsverhältnis) können sowohl Gewerbetreibende, als auch Freiberufler (beschreiben steuerrechtliche Kategorien) sein. Wer als Freiberufler gelten kann, ist gesetzlich festgeschrieben (Katalogberufe). Als VA fällt man - in der Regel - nicht unter die Freiberufler und müsste dann ein Gewerbe anmelden. In der Regel, weil es davon abhängt, was du konkret als VA machen möchtest.
Ist es ausschliesslich eine Tätigkeit, die unter die Katalogberufe fällt, könntest du das tatsächlich als Freiberufler machen (z.B. Übersetzer), ist aber eben dann nicht allgemein auf VAs zutreffend.
In jedem Fall viel Erfolg!
28.02.2023 23:28
Zitat von Jojo622:So war die Info vom Finanzamt heute. Also das ich kein Gewerbe anmelden muss.
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von Arielle30:Ich weiß nicht wie das bei euch ist, hier ist es Freelancer (man sucht sich eben die Auftraggeber) oder mit Gewerbeschein (hab beide Varianten bei Google gefunden, darum hab ich heute bei unserem Finanzamt angerufen und nachgefragt, die Dame meinte zu mir nachdem sie sich extra nochmal belesen hat, dass das unter Freelancer fällt).
sowas würde mich auch nebenbei intressieren.
also eher so virtuelle sekretärin. wie kann man denn sowas werden?
https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/virtu elle-assistenz#businessplan
Ist aber für Deutschland.
Hallo!
Bin nun schon ein paar Mal auf das Thema gestossen, scheint aktuell viele umzutreiben. Erfahrung mit dem VA habe ich keine, aber ein wenig bzgl. Gewerbe etc.:
Bist du dir sicher, dass da nicht etwas verwechselt wurde? Freelancer (umschreibt ein Arbeitsverhältnis) können sowohl Gewerbetreibende, als auch Freiberufler (beschreiben steuerrechtliche Kategorien) sein. Wer als Freiberufler gelten kann, ist gesetzlich festgeschrieben (Katalogberufe). Als VA fällt man - in der Regel - nicht unter die Freiberufler und müsste dann ein Gewerbe anmelden. In der Regel, weil es davon abhängt, was du konkret als VA machen möchtest.
Ist es ausschliesslich eine Tätigkeit, die unter die Katalogberufe fällt, könntest du das tatsächlich als Freiberufler machen (z.B. Übersetzer), ist aber eben dann nicht allgemein auf VAs zutreffend.
In jedem Fall viel Erfolg!
Danke
01.03.2023 00:06
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von Jojo622:So war die Info vom Finanzamt heute. Also das ich kein Gewerbe anmelden muss.
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von Arielle30:Ich weiß nicht wie das bei euch ist, hier ist es Freelancer (man sucht sich eben die Auftraggeber) oder mit Gewerbeschein (hab beide Varianten bei Google gefunden, darum hab ich heute bei unserem Finanzamt angerufen und nachgefragt, die Dame meinte zu mir nachdem sie sich extra nochmal belesen hat, dass das unter Freelancer fällt).
sowas würde mich auch nebenbei intressieren.
also eher so virtuelle sekretärin. wie kann man denn sowas werden?
https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/virtu elle-assistenz#businessplan
Ist aber für Deutschland.
Hallo!
Bin nun schon ein paar Mal auf das Thema gestossen, scheint aktuell viele umzutreiben. Erfahrung mit dem VA habe ich keine, aber ein wenig bzgl. Gewerbe etc.:
Bist du dir sicher, dass da nicht etwas verwechselt wurde? Freelancer (umschreibt ein Arbeitsverhältnis) können sowohl Gewerbetreibende, als auch Freiberufler (beschreiben steuerrechtliche Kategorien) sein. Wer als Freiberufler gelten kann, ist gesetzlich festgeschrieben (Katalogberufe). Als VA fällt man - in der Regel - nicht unter die Freiberufler und müsste dann ein Gewerbe anmelden. In der Regel, weil es davon abhängt, was du konkret als VA machen möchtest.
Ist es ausschliesslich eine Tätigkeit, die unter die Katalogberufe fällt, könntest du das tatsächlich als Freiberufler machen (z.B. Übersetzer), ist aber eben dann nicht allgemein auf VAs zutreffend.
In jedem Fall viel Erfolg!
Danke
Hast du deinen geplanten Tätigkeitsbereich klar beschrieben?
Gewerbesteuer fällt zwar erst ab einem gewissen Einkommen an, aber ein Gewerbe oder Kleingewerbe musst du definitiv anmelden, wenn du nicht den "Freien Berufen" (Katalogberufe: u.a. Ärzte, Künstler, Lehrende usw) angehörst. Dieser Begriff wird umgangssprachlich oft falsch verwendet.
Wenn du (bei entsprechender Qualifikation!) in diesem Bereich z.B. als Künstler oder Texter eingestuft wirst (weil du zb Design studiert hast) dann kannst du als Freiberufler arbeiten, aber sobald du Tätigkeiten wie zb Buchhaltung oder Datenerfassung anbietest, ist das gewerblich! Das muss klar getrennt sein.
Freelancer bedeutet nicht automatisch, dass man nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Der Begriff bedeutet "freier Mitarbeiter" und ist kein Synonym für Freiberufler!
01.03.2023 12:03
Zitat von Zuzi:Ja natürlich. Ich hab ihr genau beschrieben was ich machen will. Sie hat es sich aufgeschrieben und dann extra nochmal nachgelesen und mich dann zurück gerufen.
Zitat von Anonym 1 (209904):
Zitat von Jojo622:So war die Info vom Finanzamt heute. Also das ich kein Gewerbe anmelden muss.
Zitat von Anonym 1 (209904):
...
Hallo!
Bin nun schon ein paar Mal auf das Thema gestossen, scheint aktuell viele umzutreiben. Erfahrung mit dem VA habe ich keine, aber ein wenig bzgl. Gewerbe etc.:
Bist du dir sicher, dass da nicht etwas verwechselt wurde? Freelancer (umschreibt ein Arbeitsverhältnis) können sowohl Gewerbetreibende, als auch Freiberufler (beschreiben steuerrechtliche Kategorien) sein. Wer als Freiberufler gelten kann, ist gesetzlich festgeschrieben (Katalogberufe). Als VA fällt man - in der Regel - nicht unter die Freiberufler und müsste dann ein Gewerbe anmelden. In der Regel, weil es davon abhängt, was du konkret als VA machen möchtest.
Ist es ausschliesslich eine Tätigkeit, die unter die Katalogberufe fällt, könntest du das tatsächlich als Freiberufler machen (z.B. Übersetzer), ist aber eben dann nicht allgemein auf VAs zutreffend.
In jedem Fall viel Erfolg!
Danke
Hast du deinen geplanten Tätigkeitsbereich klar beschrieben?
Gewerbesteuer fällt zwar erst ab einem gewissen Einkommen an, aber ein Gewerbe oder Kleingewerbe musst du definitiv anmelden, wenn du nicht den "Freien Berufen" (Katalogberufe: u.a. Ärzte, Künstler, Lehrende usw) angehörst. Dieser Begriff wird umgangssprachlich oft falsch verwendet.
Wenn du (bei entsprechender Qualifikation!) in diesem Bereich z.B. als Künstler oder Texter eingestuft wirst (weil du zb Design studiert hast) dann kannst du als Freiberufler arbeiten, aber sobald du Tätigkeiten wie zb Buchhaltung oder Datenerfassung anbietest, ist das gewerblich! Das muss klar getrennt sein.
Freelancer bedeutet nicht automatisch, dass man nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Der Begriff bedeutet "freier Mitarbeiter" und ist kein Synonym für Freiberufler!
01.03.2023 12:12
Im übrigen hatte ich ja bereits geschrieben, dass ich eine entsprechende Qualifikation habe. Folglich wird es auch auf diesen Bereich rauslaufen und nicht auf Buchhaltung z.B. (!!)
Ansonsten verlasse ich mich was rechtliche Fragen betrifft doch eher auf das Finanzamt oder wirkliche Experten hier vor Ort (da hab ich morgen nämlich noch einen Termin) als auf die MC (Ab das ist ja typisch hier nicht wahr? Alles Experten )
Sollte jemandem an einem Austausch bzgl. meines Threadtitels gelegen sein, ich hab eine Idee wie man das auch per PN machen kann. Dann bitte einfach hier melden und ich setze das um.
Ansonsten dürft ihr euch die Belehrungen gern sparen, dafür ist der Thread nicht gedacht.
Ansonsten verlasse ich mich was rechtliche Fragen betrifft doch eher auf das Finanzamt oder wirkliche Experten hier vor Ort (da hab ich morgen nämlich noch einen Termin) als auf die MC (Ab das ist ja typisch hier nicht wahr? Alles Experten )
Sollte jemandem an einem Austausch bzgl. meines Threadtitels gelegen sein, ich hab eine Idee wie man das auch per PN machen kann. Dann bitte einfach hier melden und ich setze das um.
Ansonsten dürft ihr euch die Belehrungen gern sparen, dafür ist der Thread nicht gedacht.
01.03.2023 12:30
Zitat von Palabras2:Ich schreib dir mal
Ich bin nach wie vor interessiert am Austausch
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