Mütter- und Schwangerenforum

Püppi,unser Wunschkind!

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Pueppi2011
3260 Beiträge
30.11.2011 07:27
Noni: Irgendwie hab ich grad beim durchlesen gemerkt, dass sich meine letzten zwei Posts an Dich zickig angehört haben. Sollte nicht so rüberkommen. Muss nach der Hochzeit mal genauere Infos einholen. ISt wie immer....KK sagt ich muss zum FA,der sagt ich muss zum KiA und der KiA schickt mich zur RV
**
So und jetzt geh ich Lachsbrötchen essen (Ich ess mich im Moment glücklich!! Byebye DIäääät!)
Pueppi2011
3260 Beiträge
30.11.2011 07:53


swissnicci
5133 Beiträge
30.11.2011 07:55
guten Morgen....
ja für eine Kur ist die Rv zuständig...aber dein Arzt muss nen Antrag ausfüllen,das er es für notwendig hällt....und dann muss die Rentenversicherung es genehmigen(vielleicht müsst ihr auch zum Mdk)...naja und leider sind die Chancen nicht so gross(ich kenn mich durch meinen Job da aus)...also gut wenn du dir Hilfe suchst und vielleicht könnt ihr ja mal nen paar Tage so raus(an die See z.B.) das hilft oft Wunder um den Kopf frei zu kriegen..
swissnicci
5133 Beiträge
30.11.2011 07:56
Zitat von Pueppi2011:

30.11.2011 08:02
Zitat von Pueppi2011:


30.11.2011 08:53
Zitat von Pueppi2011:

Noni: Irgendwie hab ich grad beim durchlesen gemerkt, dass sich meine letzten zwei Posts an Dich zickig angehört haben. Sollte nicht so rüberkommen. Muss nach der Hochzeit mal genauere Infos einholen. ISt wie immer....KK sagt ich muss zum FA,der sagt ich muss zum KiA und der KiA schickt mich zur RV
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So und jetzt geh ich Lachsbrötchen essen (Ich ess mich im Moment glücklich!! Byebye DIäääät!)

Kein Problem, ich kanns nachvollziehen wie stressig das alles im Moment ist. Aber wie gesagt, erkundige dich nochmal, denn für eine reine MuKi-Kur ist regulär die KK zuständig und auch nicht FA, normaler Hausarzt, also der Arzt, der dich immer betreut, kann den Antrag unterstützen. RV ist zuständig, wenns um die Erwerbstätigkeit geht.
30.11.2011 09:05
Zur Info, zuständig ist KK:

Zitat:
Was kostet eine Mutter-Kind-Kur?
Mutter-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen .


Zitat:
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung
§ 40 SGB V
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in §
11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizini-
schen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitations-
einrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, oder, soweit dies
für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versi-
cherten mit medizinischen Leistungen ambulanter Rehabilitation erforderlich ist,
durch wohnortnahe Einrichtungen. Leistungen nach Satz 1 sind auch in stationären
Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs.1 des Elften Buches zu erbringen.
2) Reicht die Leistung nach Absatz 1 nicht aus, erbringt die Krankenkasse stationäre
Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer nach § 20 Abs. 2a des Neun-
ten Buches zertifizierten Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Vertrag nach § 111
besteht. Wählt der Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, mit der kein Ver-
sorgungsvertrag nach § 111 besteht, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkos-
ten zu tragen. Die Krankenkasse führt nach Geschlecht differenzierte statistische
Erhebungen über Anträge auf Leistungen nach Satz 1 und Absatz 1 sowie deren Er-
ledigung durch.
30.11.2011 09:09
Zitat von Pueppi2011:

tja, so kann mein tag nur gut beginnen, danke für´s zeigen, dieser zuckersüßen maus
Pueppi2011
3260 Beiträge
30.11.2011 10:44
Danke ihr lieben!
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Noni: Danke für die vielen Infosw, jetzt bin ich schon ein Stück weiter.
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Uns: Helena wird krank Sorry für den Smiley,aber es war soooo klar, dass an der Hochzeit was ist! Na was solls, DAS schaffen wir jetzt auch noch
Pueppi2011
3260 Beiträge
30.11.2011 10:50
Übrigens. Mdame hat mich ja um halb 5aus dem Bett geworfen. Dafür haben wir von 8.30-10.30Uhr nochmal zusammen geschlafen Und jetzt werd ich mich mal ans Mittagessen und ans putzen schwingen.
Nur noch 3Tage *bibber*
tini79
7901 Beiträge
30.11.2011 11:45
huhu!
der schwerbehindertenausweis bringt auch steuererleichterung und nen anspruch auf nen integrativen kigaplatz mitsich. louisa braucht zwar bisher keinen integrativen platz, aber sollte die epilepsie nicht damit ausgestanden sein, wäre es vielleicht sinnvoll, weil man da dann den anderen kinder die ängste nehmen kann und louisa besser betreuen kann wenn mal was ist. sind halt mehr erzieherinnen da.
Pueppi2011
3260 Beiträge
30.11.2011 11:49
Zitat von tini79:

huhu!
der schwerbehindertenausweis bringt auch steuererleichterung und nen anspruch auf nen integrativen kigaplatz mitsich. louisa braucht zwar bisher keinen integrativen platz, aber sollte die epilepsie nicht damit ausgestanden sein, wäre es vielleicht sinnvoll, weil man da dann den anderen kinder die ängste nehmen kann und louisa besser betreuen kann wenn mal was ist. sind halt mehr erzieherinnen da.


Das wäre dann vielleicht schon sinnvoll
sTanja
16922 Beiträge
30.11.2011 17:55
Huhu Pueppi,
hab ne Weile gebraucht mir die richtigen Worte zu überlegen. Deinen anderen Thread hab ich schnell wieer weggeklickt, sei mir nicht böse, aber den Streit der da vermutlich aufkommt, wollte ich mir nicht antun.
Also erstmal zum alles-über-den-Kopf-wachsen: Ich glaube das kennt fast jede Mama. Es gibt Tage, da hat man das liebste Baby der Welt und alles läuft wie im Bilderbuch, und es gibt die anderen Tage Und im Hochzeitstrubel hat man vermutlich mehr andere Tage
Aber sich da trotzdem Hilfe zu holen, um die SS zu verarbeiten, ist sicher eine gute Idee. Eine Kur zusätzlich würde ich auch nicht ablehnen
.
So und jetzt zur Erziehung - ich schreib Dir jetzt mal einfach meine Sicht. Es ist schwer das immer im Hinterkopf zu behalten, auch an den "anderen" Tagen, und ich werd bestimmt auch mal laut oder ungeduldig, aber:
Mein Kind ist ein echter Mensch mit Bedürfnissen, die es als dringend wahrnimmt, und wenn die nicht erfüllt sind, oder es ihm mal nicht gut geht/es schlechte Laune hat, teilt es das seiner Umwelt unverblümt mit.
Diese Bedürfnisse gilt es nun zu respektieren, abzu wägen ob sie erfüllbar sind, und sollten sie es nicht sein, dann bemühe ich mich ihm zu helfen mit seinem Frust umzugehen.
Das heißt für mich nicht Regeln aufstellen damit Grenzen da sind, sondern ständiges Abwägen. Natürlich laß ich ihn nicht mit Steckdosen spielen. Natürlich will ich nicht das er im Restaurant Nudeln an die Wand wirft. Aber ein Kind ist auch kein kleiner dressierter Hund, ich kann nicht erwarten das ein dreijähriger mit gefalteten Händen am Tisch sitzt und kein Wort sagt.
Und die Unmutsbezeugungen der Kleinen jetzt, um sich hauen und so...sanft aber bestimmt festhalten, und ernst nein sagen. Und Wuuuuuuhhhsaaaah denken
Pueppi2011
3260 Beiträge
30.11.2011 18:00
Tanja: ich sehe es auch so, dass auch ein Kleiner Mensch Bedürfnisse hat. Nurleider kommen sie nicht auf die Welt mit den Worten" Liebe Mama danke für den Aufenthalt in deinem Bauch, jetzt hätte ich gern ein paar Tröpfchen Milch aus deiner, natürlich, immernoch äußerst straffen brust!" Sie haben ja niemanden außer uns...und wir sind die "großen" ...
Wobei cih heute auch das erste Mal die Stimme erhoben hab. Tut mir im nachhinien natürlich leid. Also nciht wirklich geschrien/gebrüllt...aber JA,ich gebs zu, ich bin lauter geworden. Nachdem sie 2038945089Mal ihr Trinken bewusst vom Tisch gedonnert hat,hat sie mir dann auch noch so in den Finger gebissen, dass ich tatsächlich geblutet hab Da gabs dann ein "Nein,so nicht!" Wir sind ja alle nicht perfekt,weder Eltern noch Kinder. Aber man kann sich bemühen auch dem eigenen Kind Respekt entgegen zu bringen!
sTanja
16922 Beiträge
30.11.2011 18:41
Ach Deine nicht?
Klar, sag ich ja auch, wir sind nur Menschen, aber man muß eben sein Bestes versuchen und ja, auch wenns schwer ist, wir sind die Großen
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