Mütter- und Schwangerenforum

Wessen Kinder leben beim Vater?

Gehe zu Seite:
31.08.2016 08:48
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von _evedin_:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von _evedin_:

...


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Sowas zu lesen macht mir echt angst was mein zweites Kind betrifft . Aber daher werde ich diesmal kein gemeinsames sorgerecht machen.


Dann musst du Vater unbekannt angeben. Ansonsten bekommt er es automatisch. Ist seit 2013 so. Hier kannst du es nachlesen, ist ganz gut erklärt.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/aende rung-bei-sorgerecht-unverheirateter-eltern-zum-195 2013_220_175240.html

Du müsstest also gute Gründe vorbringen, dass der Vater das Kindeswohl gefährdet und das ist nicht so einfach.


Da steht doch das die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht bekommt

"Was gilt ab 19.5.2013? Mit der Geburt erhält die Mutter zunächst die alleinige Sorge. Am einfachsten ist es, wenn Vater und Mutter gemeinsam – womöglich noch vor der Geburt - beim Jugendamt gleich mit der Anerkennung der Vaterschaft erklären, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben wollen. Der Vater kann dies aber auch allein beantragen. Ist die Mutter nicht einverstanden, kann der Vater das Familiengericht anrufen."
31.08.2016 08:49
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von _evedin_:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

...


Hmm also dass das kind ihm scheiß egal ist , wird für das Gericht eher uninteressant sein ? Naja gut solange ich keine Unterschriften von ihm benötige , ist es alles kein Problem. Ich kenne ja nicht mal seinen aktuellen Wohnort.


Doch ansich brauchst du die. Da arbeitet irgendwer nachlässig.


Nein, er stimmt schweigend zu. Oder unterschreibt bei einem Ehepaar beide Eltern z.B immer?

Also bei der Kita-Schul-anmeldung und ähnlichen Dingen schon.
31.08.2016 08:52
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von _evedin_:

...


Doch ansich brauchst du die. Da arbeitet irgendwer nachlässig.


Nein, er stimmt schweigend zu. Oder unterschreibt bei einem Ehepaar beide Eltern z.B immer?

Also bei der Kita-Schul-anmeldung und ähnlichen Dingen schon.


Das stimmt auch nicht, als ich meine Große in der Schule angemeldet habe war ich allein und habe auch allein unterschrieben.
31.08.2016 08:52
Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von _evedin_:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

...


Sowas zu lesen macht mir echt angst was mein zweites Kind betrifft . Aber daher werde ich diesmal kein gemeinsames sorgerecht machen.


Dann musst du Vater unbekannt angeben. Ansonsten bekommt er es automatisch. Ist seit 2013 so. Hier kannst du es nachlesen, ist ganz gut erklärt.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/aende rung-bei-sorgerecht-unverheirateter-eltern-zum-195 2013_220_175240.html

Du müsstest also gute Gründe vorbringen, dass der Vater das Kindeswohl gefährdet und das ist nicht so einfach.


Da steht doch das die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht bekommt

"Was gilt ab 19.5.2013? Mit der Geburt erhält die Mutter zunächst die alleinige Sorge. Am einfachsten ist es, wenn Vater und Mutter gemeinsam – womöglich noch vor der Geburt - beim Jugendamt gleich mit der Anerkennung der Vaterschaft erklären, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben wollen. Der Vater kann dies aber auch allein beantragen. Ist die Mutter nicht einverstanden, kann der Vater das Familiengericht anrufen."


Ja, ich revediere mich. Sorry. Ich arbeite ja als Familienhelfer und wenn meine Familien ein Kind erwarten, ist das irgendwie immer mitgeregelt. Sie stellen das gar nicht in Frage. Liegt dann wahrscheinlich daran, dass man eh viel mit dem Jugendamt zu tun hat und wenn sie dort einen Termin haben, das gleich mitgeregelt wird. In den meisten Fällen bin ich auch froh darum.

Fakt ist aber, dass der Vater es sehr einfach hat, das Sorgerecht zu erhalten. Der Antrag ist ein Klacks und die Entscheidung inzwischen (zum Glück) sehr einfach pro Väter.
31.08.2016 08:53
Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

...


Nein, er stimmt schweigend zu. Oder unterschreibt bei einem Ehepaar beide Eltern z.B immer?

Also bei der Kita-Schul-anmeldung und ähnlichen Dingen schon.


Das stimmt auch nicht, als ich meine Große in der Schule angemeldet habe war ich allein und habe auch allein unterschrieben.


Aber wie gesagt... dann haben sie geschlampt. Bei der gemeinsamen Sorge in allen Bereichen MUSS der Vater mitunterschreiben.
31.08.2016 08:53
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von _evedin_:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von _evedin_:

...


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Sowas zu lesen macht mir echt angst was mein zweites Kind betrifft . Aber daher werde ich diesmal kein gemeinsames sorgerecht machen.


Dann musst du Vater unbekannt angeben. Ansonsten bekommt er es automatisch. Ist seit 2013 so. Hier kannst du es nachlesen, ist ganz gut erklärt.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/aende rung-bei-sorgerecht-unverheirateter-eltern-zum-195 2013_220_175240.html

Du müsstest also gute Gründe vorbringen, dass der Vater das Kindeswohl gefährdet und das ist nicht so einfach.


lese bitte deinen eigenen Link - er hat es nicht automatisch - er hat lediglich nun das Recht es ein zuklagen, sollte die Mutter dagegen sein. Hier noch mal die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:

Die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Neureglung
Wenn die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirat sind, erhält zunächst die Mutter kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht.
Sind sich die Eltern einig, dass sie gemeinsam die elterliche Sorge ausüben wollen, können sie, wie bisher, übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Die gemeinsamen Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, durch den Notar oder das Jugendamt.
Erklärt die Mutter nicht ihr Einverständnis mit der gemeinsamen Sorge, hat der Vater nun die Möglichkeit, sich an das Jugendamt zu wenden, um eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Hält der Vater diesen Weg nicht für erfolgversprechend, kann er auch jederzeit das Familiengericht anrufen.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, hat die Mutter Gelegenheit zum Antrag des Vaters eine Stellungnahme abzugeben. Die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt.
Das Verfahren vor dem Familiengericht wird beschleunigt. Das Gericht entscheidet ohne persönliche Anhörung der Eltern in einem schriftlichen Verfahren, und zwar dann wenn die Mutter entweder gar nicht Stellung nimmt oder sich zwar äußert, aber keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vorträgt und dem Gericht auch sonst keine Gründe bekannt sind. Nur in Fällen, in denen das Kindesswohl strittig ist, kommt es zu einer Verhandlung.
Widerspricht die gemeinsame Sorge nicht dem Kindesswohl, dann spricht das Familiengericht dem Vater das geteilte Sorgerecht zu.
Erhält der Vater vom Gericht das Sorgerecht, bedeutet das auch, dass ihm der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Gibt es keine gemeinsame Sorgeerklärung und reicht der Vater keinen Antrag ein, bleibt die alleinige Sorge bei der Mutter.

31.08.2016 08:55
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von _evedin_:

...


Dann musst du Vater unbekannt angeben. Ansonsten bekommt er es automatisch. Ist seit 2013 so. Hier kannst du es nachlesen, ist ganz gut erklärt.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/aende rung-bei-sorgerecht-unverheirateter-eltern-zum-195 2013_220_175240.html

Du müsstest also gute Gründe vorbringen, dass der Vater das Kindeswohl gefährdet und das ist nicht so einfach.


Da steht doch das die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht bekommt

"Was gilt ab 19.5.2013? Mit der Geburt erhält die Mutter zunächst die alleinige Sorge. Am einfachsten ist es, wenn Vater und Mutter gemeinsam – womöglich noch vor der Geburt - beim Jugendamt gleich mit der Anerkennung der Vaterschaft erklären, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben wollen. Der Vater kann dies aber auch allein beantragen. Ist die Mutter nicht einverstanden, kann der Vater das Familiengericht anrufen."


Ja, ich revediere mich. Sorry. Ich arbeite ja als Familienhelfer und wenn meine Familien ein Kind erwarten, ist das irgendwie immer mitgeregelt. Sie stellen das gar nicht in Frage. Liegt dann wahrscheinlich daran, dass man eh viel mit dem Jugendamt zu tun hat und wenn sie dort einen Termin haben, das gleich mitgeregelt wird. In den meisten Fällen bin ich auch froh darum.

Fakt ist aber, dass der Vater es sehr einfach hat, das Sorgerecht zu erhalten. Der Antrag ist ein Klacks und die Entscheidung inzwischen (zum Glück) sehr einfach pro Väter.


Da gebe ich dir vollkommen Recht und das ist auch super das es nun so ist. Väter sollen die gleichen Rechte haben wie eine Mutter, warum eine Mutter überhaupt noch das alleinige Sorgerecht bei der Geburt bekommt, ist für mich total unverständlich.
31.08.2016 08:55
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von _evedin_:

...


Dann musst du Vater unbekannt angeben. Ansonsten bekommt er es automatisch. Ist seit 2013 so. Hier kannst du es nachlesen, ist ganz gut erklärt.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/aende rung-bei-sorgerecht-unverheirateter-eltern-zum-195 2013_220_175240.html

Du müsstest also gute Gründe vorbringen, dass der Vater das Kindeswohl gefährdet und das ist nicht so einfach.


Da steht doch das die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht bekommt

"Was gilt ab 19.5.2013? Mit der Geburt erhält die Mutter zunächst die alleinige Sorge. Am einfachsten ist es, wenn Vater und Mutter gemeinsam – womöglich noch vor der Geburt - beim Jugendamt gleich mit der Anerkennung der Vaterschaft erklären, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben wollen. Der Vater kann dies aber auch allein beantragen. Ist die Mutter nicht einverstanden, kann der Vater das Familiengericht anrufen."


Ja, ich revediere mich. Sorry. Ich arbeite ja als Familienhelfer und wenn meine Familien ein Kind erwarten, ist das irgendwie immer mitgeregelt. Sie stellen das gar nicht in Frage. Liegt dann wahrscheinlich daran, dass man eh viel mit dem Jugendamt zu tun hat und wenn sie dort einen Termin haben, das gleich mitgeregelt wird. In den meisten Fällen bin ich auch froh darum.

Fakt ist aber, dass der Vater es sehr einfach hat, das Sorgerecht zu erhalten. Der Antrag ist ein Klacks und die Entscheidung inzwischen (zum Glück) sehr einfach pro Väter.


Das macht natürlich dann sinn, ich war jetzt echt verblüfft wie du zu der Annahme kommst.

Ja die Väter haben es jetzt leichter, was an sich auch gut ist, in manchen Fällen aber doch eher nicht so gut aber das ist ein anderes Thema.
31.08.2016 08:57
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

...

Also bei der Kita-Schul-anmeldung und ähnlichen Dingen schon.


Das stimmt auch nicht, als ich meine Große in der Schule angemeldet habe war ich allein und habe auch allein unterschrieben.


Aber wie gesagt... dann haben sie geschlampt. Bei der gemeinsamen Sorge in allen Bereichen MUSS der Vater mitunterschreiben.


Das kann sein, mir wurde das Sorgerecht sehr schnell entzogen damit mein EX eben die alleinige Entscheidungsgewalt in allen Bereichen hat um eben nicht immer sofort mich nach meiner Unterschrift zu fragen.
31.08.2016 08:58
Ich persönlich würde das automatische Sorgerecht für Väter begrüßen. Das ist aber nur meine Meinung.

Zur Ausgangsfrage ansich: Ich finde es nicht schlimm, wenn Kinder bei ihren Vätern wohnen. Entscheidend ist nur ein Kriterium: Ist mein Kind glücklich?
Eine gute Mutter zeichnet sich auch dadurch aus, wenn sie das Glück ihres Kindes/ ihrer Kinder über ihr eigenes Wohl stellt. Und ich habe mehr Respekt vor einer MUtter, die ihrem Kind zu Lieben den dauerhaften Aufenthalt beim Vater ermöglichst, als eine, die es auf Biegen und Brechen bei sich behalten will, auch wenn das Kind da mehr Abstriche machen muss etc. pp.
Väter haben dieselben Recht, dieselben Gefühle usw. Und egal, welche Regelung man findet im Umgang mit dem anderen Elternteil.. also 14-tägig oder am Kind orientiert oder im Wechselmodell oder oder oder.. wichtig ist doch nur, dass es dem Kind gut geht dabei.
31.08.2016 08:59
Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

...


Das stimmt auch nicht, als ich meine Große in der Schule angemeldet habe war ich allein und habe auch allein unterschrieben.


Aber wie gesagt... dann haben sie geschlampt. Bei der gemeinsamen Sorge in allen Bereichen MUSS der Vater mitunterschreiben.


Das kann sein, mir wurde das Sorgerecht sehr schnell entzogen damit mein EX eben die alleinige Entscheidungsgewalt in allen Bereichen hat um eben nicht immer sofort mich nach meiner Unterschrift zu fragen.


Bitte was?? Das ist ja wohl mal eine Frechheit - ich kann da das Gericht nicht verstehen, nur weil man nachfragen muss, einem das Sorgerecht zu entziehen.
Mein Ex hat sich sooo oft quer gestellt und hat bis aufs ABR noch alle anderen Sorgerechtsteile, obwohl es deshalb schon mehrfach vors Gericht ging.
31.08.2016 09:02
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von popsternchen:

...


Aber wie gesagt... dann haben sie geschlampt. Bei der gemeinsamen Sorge in allen Bereichen MUSS der Vater mitunterschreiben.


Das kann sein, mir wurde das Sorgerecht sehr schnell entzogen damit mein EX eben die alleinige Entscheidungsgewalt in allen Bereichen hat um eben nicht immer sofort mich nach meiner Unterschrift zu fragen.


Bitte was?? Das ist ja wohl mal eine Frechheit - ich kann da das Gericht nicht verstehen, nur weil man nachfragen muss, einem das Sorgerecht zu entziehen.
Mein Ex hat sich sooo oft quer gestellt und hat bis aufs ABR noch alle anderen Sorgerechtsteile, obwohl es deshalb schon mehrfach vors Gericht ging.


Das "Problem" sah das gericht darin das ich mich bei einigen Impfungen quer stellte, (bitte darüber nun keine Diskussion) da mein EX dies vor Gericht ansprach sah man darin eine Kindeswohlgefährdung und entzog mir kurzerhand das komplette Sorgerecht. Das Jugendamt plädierte zwar dafür ihm nur was das Medizinische betrifft die alleinige Entscheidungsgewalt zuzusprechen aber sie entschieden anders.
31.08.2016 09:06
Zitat von popsternchen:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von popsternchen:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

...


Das kann sein, mir wurde das Sorgerecht sehr schnell entzogen damit mein EX eben die alleinige Entscheidungsgewalt in allen Bereichen hat um eben nicht immer sofort mich nach meiner Unterschrift zu fragen.


Bitte was?? Das ist ja wohl mal eine Frechheit - ich kann da das Gericht nicht verstehen, nur weil man nachfragen muss, einem das Sorgerecht zu entziehen.
Mein Ex hat sich sooo oft quer gestellt und hat bis aufs ABR noch alle anderen Sorgerechtsteile, obwohl es deshalb schon mehrfach vors Gericht ging.


Das "Problem" sah das gericht darin das ich mich bei einigen Impfungen quer stellte , (bitte darüber nun keine Diskussion) da mein EX dies vor Gericht ansprach sah man darin eine Kindeswohlgefährdung und entzog mir kurzerhand das komplette Sorgerecht. Das Jugendamt plädierte zwar dafür ihm nur was das Medizinische betrifft die alleinige Entscheidungsgewalt zuzusprechen aber sie entschieden anders.


Gut, das Problem ist ja eh in der Gesellschaft noch fest verankert. Und wenn du dann nicht eine Richterin oder einen Richter erwischt, der da genauso denkt, bist du schnell mal die "böse".

Ich hatte damals eine ganz junge Richterin bei meinem Großen, sie machte sich wohl auch eher für die neuen Rechte des Vaters stark, anders konnte ich es nicht begreifen, warum er ihn einbehalten konnte, ohne dafür irgendwie gerade stehen zu müssen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind eben immer zwei paar Stiefel.
31.08.2016 09:10
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von popsternchen:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von popsternchen:

...


Bitte was?? Das ist ja wohl mal eine Frechheit - ich kann da das Gericht nicht verstehen, nur weil man nachfragen muss, einem das Sorgerecht zu entziehen.
Mein Ex hat sich sooo oft quer gestellt und hat bis aufs ABR noch alle anderen Sorgerechtsteile, obwohl es deshalb schon mehrfach vors Gericht ging.


Das "Problem" sah das gericht darin das ich mich bei einigen Impfungen quer stellte , (bitte darüber nun keine Diskussion) da mein EX dies vor Gericht ansprach sah man darin eine Kindeswohlgefährdung und entzog mir kurzerhand das komplette Sorgerecht. Das Jugendamt plädierte zwar dafür ihm nur was das Medizinische betrifft die alleinige Entscheidungsgewalt zuzusprechen aber sie entschieden anders.


Gut, das Problem ist ja eh in der Gesellschaft noch fest verankert. Und wenn du dann nicht eine Richterin oder einen Richter erwischt, der da genauso denkt, bist du schnell mal die "böse".

Ich hatte damals eine ganz junge Richterin bei meinem Großen, sie machte sich wohl auch eher für die neuen Rechte des Vaters stark, anders konnte ich es nicht begreifen, warum er ihn einbehalten konnte, ohne dafür irgendwie gerade stehen zu müssen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind eben immer zwei paar Stiefel.


Ich begreife bis heute nicht wie und was da alles passiert ist vor Gericht, es ist teilweise so surreal das ich hier, nach fast 2 Jahren immer noch Kopfschüttelnd sitze.

Du kennst es sicherlich selber, dieses beklemmende Gefühl wenn man da sitzt, man wird so schlecht geredet und man fängt an, an sich zu zweifeln...
31.08.2016 09:17
Zitat von popsternchen:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von popsternchen:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

...


Das "Problem" sah das gericht darin das ich mich bei einigen Impfungen quer stellte , (bitte darüber nun keine Diskussion) da mein EX dies vor Gericht ansprach sah man darin eine Kindeswohlgefährdung und entzog mir kurzerhand das komplette Sorgerecht. Das Jugendamt plädierte zwar dafür ihm nur was das Medizinische betrifft die alleinige Entscheidungsgewalt zuzusprechen aber sie entschieden anders.


Gut, das Problem ist ja eh in der Gesellschaft noch fest verankert. Und wenn du dann nicht eine Richterin oder einen Richter erwischt, der da genauso denkt, bist du schnell mal die "böse".

Ich hatte damals eine ganz junge Richterin bei meinem Großen, sie machte sich wohl auch eher für die neuen Rechte des Vaters stark, anders konnte ich es nicht begreifen, warum er ihn einbehalten konnte, ohne dafür irgendwie gerade stehen zu müssen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind eben immer zwei paar Stiefel.


Ich begreife bis heute nicht wie und was da alles passiert ist vor Gericht, es ist teilweise so surreal das ich hier, nach fast 2 Jahren immer noch Kopfschüttelnd sitze.

Du kennst es sicherlich selber, dieses beklemmende Gefühl wenn man da sitzt, man wird so schlecht geredet und man fängt an, an sich zu zweifeln...


Oh ja - ich war so verzweifelt und psychisch am Ende, dass ich auf deutsch gesagt mir einfach den nächst besten Mann gesucht habe und mit dem ein Kind gezeugt habe. Mittlerweile weiß ich, dass das total dumm war, wobei ich natürlich meinen kleinen keine Sekunde bereut habe, aber trotzdem, man kann kein Kind ersetzen. Ich hatte einfach niemanden, wirklich niemanden, der mich halten konnte und erst recht niemanden der mich zum Psychologen schickte. Er war für mich doch noch ein Baby, knapp 1,5 Jahre alt, als er plötzlich vom Umgang nicht nach Hause kam. Davon war ich 1 Jahr mit ihm zuhause in Elternzeit. Und das letzte 1/4 Jahr mit ihm allein erziehend, ich war so verzweifelt. Und nach über 6 Jahren überkommt mich heute manchmal noch die Wut, die Selbstzweifel und die Trauer. Ein Gefühl, das man nicht beschreiben kann und wohl auch nie vorbei gehen wird.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 28 mal gemerkt