Mütter- und Schwangerenforum

Patientenverfügung

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TiniBini
10022 Beiträge
26.11.2023 20:34
Zitat von Umi:

Informiere dich beim Notar. Dort erhälst du die richtigen Infos und in welchem Umfang was abgedeckt werden kann.
Zudem erhaltet ihr nach Abschluss jeweils Ausfertigung und der Notar archiviert ebenfalls eine, sodass man immer darauf zurückgreifen kann im Notfall.

Die Verfügung/Vollmacht kann im Register der Bundesnotarkammer abgelegt werden. Das kostet zwar einen kleinen Betrag, könnte aber sinnvoll sein. Dort kann jeder Arzt im Bedarfsfall theoretisch die Unterlagen dann abrufen.
einfachmalso
3041 Beiträge
26.11.2023 20:44
Zitat von Lady_in_Green:

Dazu gibt es online Vordrucke.

Persönlich finde ich essinnvoll wenn jeder erwachsene Mensch zumindest eine Vorsorgevollmacht hat.
Darin ist geregelt welche Person einen in dem Fall vertreten darf, dass man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Klar ist es bei jungen Menschen unwahrscheinlicher, aber Unfälle können passieren.
Eine Vorsorgevollmacht bezieht sich aber nicht nur auf Gesundheitsfragen, sondern kann alle Lebensbereiche betreffen. Ganz nach Wunsch der Betroffenen.

Eine Patientenverfügung kann zwar ebenfalls festlegen welche Person im Fall der Fälle Entscheidungen treffen soll, aber in erster Linie ist das eine lange Abfrage genauer Situationen. Will man künstliche Ernährung? Flüssigkeitszufuhr? Wiederbelebende Maßnahmen? Künstliche Beatmung? usw.
Es ist sicher sinnvoll sich mit solchen Fragen auseinander zu setzen und im Falle einer zu Grunde liegenden (potenziell) tödlichen Krankheit sicher nicht unklug eine zu haben.
Allerdings kommt es hier auch einfach immer auf den Kontext an. So wünsche ich mir nach einem Autounfall vielleicht durchaus künstliche Ernährung und Beatmung weil eine gewisse Perspektive besteht wieder (halbwegs) gesund zu werden. Im Falle einer Krebserkrankung im Endstadium möchte ich durch diese Maßnahmen aber vielleicht meinen Tod nicht noch weiter hinaus zögern. Das sollte man genau spezifizieren und immer wieder an seine Lebenssituation/Diagnose anpassen.
Eine Patientenverfügung sollte idealerweise zusammen mit einem Arzt ausgefüllt werden, der medizinische Maßnahmen und Zusammenhänge erklärt, die wir als Laien oft nicht verstehen.
Eine Vorsorgevollmacht ist beim Notar schon eher richtig, da es sich vorallem um rechtliche Belange handelt.
Mit zum Arzt kannst du natürlich immer solange deine Tochter das möchte. Dafür braucht ihr keine Vollmacht bzw. regelt die in dem Bereich auch nicht. Die greift erst, wenn deine Tochter nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen.
Möglich, dass Ärzte deine Tochter fragen, ob du mitkommen darfst, aber wenn sie das bejaht steht dem nicht im Wege. Das ist nur Absicherung für die Praxis.


Du hast recht nicht dem Erklären für einen Laien definitiv wichtig.
Da wir aber da keine Laien sind, ( auch mein Kind nicht) hat sich mit vielen auseinander gesetzt. Aber in manchen Dingen da mehr ins Detail zu gehen hast du definitiv recht.
Sie wünscht sich jetzt zu Weihnachten auch so ein SOS Band oder ähnliches wo das wichtigste Sofort erkennbar ist.
einfachmalso
3041 Beiträge
26.11.2023 20:46
Zitat von TiniBini:

Zitat von Umi:

Informiere dich beim Notar. Dort erhälst du die richtigen Infos und in welchem Umfang was abgedeckt werden kann.
Zudem erhaltet ihr nach Abschluss jeweils Ausfertigung und der Notar archiviert ebenfalls eine, sodass man immer darauf zurückgreifen kann im Notfall.

Die Verfügung/Vollmacht kann im Register der Bundesnotarkammer abgelegt werden. Das kostet zwar einen kleinen Betrag, könnte aber sinnvoll sein. Dort kann jeder Arzt im Bedarfsfall theoretisch die Unterlagen dann abrufen.


Ok danke gut zu wissen, kann man es dort auch Mal wieder ändern...
Bei einem Partner weiß ich nicht ob sie es später nochmal ändern will.
TiniBini
10022 Beiträge
26.11.2023 21:28
Zitat von einfachmalso:

Zitat von TiniBini:

Zitat von Umi:

Informiere dich beim Notar. Dort erhälst du die richtigen Infos und in welchem Umfang was abgedeckt werden kann.
Zudem erhaltet ihr nach Abschluss jeweils Ausfertigung und der Notar archiviert ebenfalls eine, sodass man immer darauf zurückgreifen kann im Notfall.

Die Verfügung/Vollmacht kann im Register der Bundesnotarkammer abgelegt werden. Das kostet zwar einen kleinen Betrag, könnte aber sinnvoll sein. Dort kann jeder Arzt im Bedarfsfall theoretisch die Unterlagen dann abrufen.


Ok danke gut zu wissen, kann man es dort auch Mal wieder ändern...
Bei einem Partner weiß ich nicht ob sie es später nochmal ändern will.


Um eine mögliche Aktualisierung muss man sich natürlich kümmern, egal wo es verwahrt wird.
DieW
3635 Beiträge
27.11.2023 04:26
Zitat von Sarah2022:

Zitat von DieW:

Zitat von Sarah2022:

Frag einen Notar. Der kennt sich aus.
Dir würde ich dazu auf jeden Fall raten.

Übrigens:
Eine Patientenverfügung ist ein Schriftstück, in den jemand seine Wünsche festhält für den Fall, dass er nicht mehr selber entscheiden kann weil er z. B. im Koma liegt o. ä. Der Arzt liest es und weiß dann, ob er bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen machen soll oder nicht.
Braucht das deine 18-jährige Tochter?
Meinst du das wirklich?

Eine Vollmacht ist etwas anderes. Damit hättest du das Recht, Entscheidungen zu treffen.

Ihre Tochter ist herzkrank!
Seit Jahren berichtet sie davon.
Was soll diese dumme Fragerei?
Ich gehöre zu den dummen Leuten, die das tatsächlich nicht wussten und deshalb dumme Fragen stellen. Danke für deine freundlich Wortwahl.
Ich behaupte mal, dass sie seit mindestens einem Jahr davon nichts geschrieben hat ....


Gerne!
Und selbst wenn sie es vor 2 Jahren das letzte Mal erwähnt hätte-Dein Text war auch nicht viel freundlicher.

Und ich hab nicht Dich als dumm bezeichnet,nur die Fragen.
Aber wenn Du meinst-Einsicht ist meist der 1.Schritt zur Besserung .

DieW
3635 Beiträge
27.11.2023 04:28
Zitat von einfachmalso:

Zitat von DieW:

Zitat von Sarah2022:

Frag einen Notar. Der kennt sich aus.
Dir würde ich dazu auf jeden Fall raten.

Übrigens:
Eine Patientenverfügung ist ein Schriftstück, in den jemand seine Wünsche festhält für den Fall, dass er nicht mehr selber entscheiden kann weil er z. B. im Koma liegt o. ä. Der Arzt liest es und weiß dann, ob er bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen machen soll oder nicht.
Braucht das deine 18-jährige Tochter?
Meinst du das wirklich?

Eine Vollmacht ist etwas anderes. Damit hättest du das Recht, Entscheidungen zu treffen.


Ihre Tochter ist herzkrank!
Seit Jahren berichtet sie davon.
Was soll diese dumme Fragerei?

Liebe Ts.
Ich hoffe sehr,dass Du nicht in die Situation kommst.Aber (ob es notwendig ist oder nicht) würde ich mit mit meinem Kind doch zum Notat gehen.Da kann man sicher auch spezielle Wünsche festhalten.


Ich hoffe es auch nicht es ist ihr persönlicher Wunsch.
Jetzt schon beim Arztwechsel kam ihr Trauma wieder durch, sie war nicht mehr in der Lage zu reden bzw zu Handeln, daher ist sie mit zu meinem Hausarzt weil wir das schon vor 2 Jahren absprechen konnten ( eigentlich nehmen die niemanden mehr auf).
Aber sie ist da dran, die Reha hat schon viel geschafft,aber sie kennt die Ärzte und Schwestern da nicht und da kam wieder mal ein Flashback.

Also lieber keinen einfachen Vordruck nehmen und Geldinvestieren und detailliert Festhalten?


Ich würde zum Notar gehen,bzw.wie Marf vorschlug erstmal fragen,ob Euer Arzt behilflich sein könnte.

Dann seid Ihr auf der sicheren Seite.

Alles Gute Euch!
Umi
Umi
43301 Beiträge
27.11.2023 08:33
Zitat von einfachmalso:

Zitat von TiniBini:

Zitat von Umi:

Informiere dich beim Notar. Dort erhälst du die richtigen Infos und in welchem Umfang was abgedeckt werden kann.
Zudem erhaltet ihr nach Abschluss jeweils Ausfertigung und der Notar archiviert ebenfalls eine, sodass man immer darauf zurückgreifen kann im Notfall.

Die Verfügung/Vollmacht kann im Register der Bundesnotarkammer abgelegt werden. Das kostet zwar einen kleinen Betrag, könnte aber sinnvoll sein. Dort kann jeder Arzt im Bedarfsfall theoretisch die Unterlagen dann abrufen.


Ok danke gut zu wissen, kann man es dort auch Mal wieder ändern...
Bei einem Partner weiß ich nicht ob sie es später nochmal ändern will.


Natürlich.
Abgelegt wird immer die aktuellsten Fassung, Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
lilly555
11944 Beiträge
27.11.2023 10:01
Zitat:
Im Internet gibt es Vordrucke solcher Generalvollmachten. Der sicherste Weg ist, sie vom Notar oder einer Betreuungsbehörde einer Kommune beglaubigen zu lassen. Das kostet zwischen 20 und 70 Euro. Aber auch ohne Beglaubigung ist die Vollmacht gültig. Jedoch ist niemand verpflichtet, eine nicht beglaubigte Vollmacht anzuerkennen. Denn eine Unterschrift kann gefälscht sein. Von handschriftlichen Beglaubigungen ist aus dem selben Grund abzuraten.
lilly555
11944 Beiträge
27.11.2023 10:02
Zitat von lilly555:

Zitat:
Im Internet gibt es Vordrucke solcher Generalvollmachten. Der sicherste Weg ist, sie vom Notar oder einer Betreuungsbehörde einer Kommune beglaubigen zu lassen. Das kostet zwischen 20 und 70 Euro. Aber auch ohne Beglaubigung ist die Vollmacht gültig. Jedoch ist niemand verpflichtet, eine nicht beglaubigte Vollmacht anzuerkennen. Denn eine Unterschrift kann gefälscht sein. Von handschriftlichen Beglaubigungen ist aus dem selben Grund abzuraten.



https://www.google.de/amp/s/amp.zdf.de/nachrichten /ratgeber/gesundheit/generalvollmacht-notfall-ents cheidung-100.html
lilly555
11944 Beiträge
27.11.2023 10:08
Zitat von Sarah2022:

Frag einen Notar. Der kennt sich aus.
Dir würde ich dazu auf jeden Fall raten.

Übrigens:
Eine Patientenverfügung ist ein Schriftstück, in den jemand seine Wünsche festhält für den Fall, dass er nicht mehr selber entscheiden kann weil er z. B. im Koma liegt o. ä. Der Arzt liest es und weiß dann, ob er z.B. bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen machen soll oder nicht.
Braucht das deine 18-jährige Tochter?
Meinst du das wirklich?

Eine Vollmacht ist etwas anderes. Damit hättest du das Recht, Entscheidungen zu treffen.
Ich kann nur jedem empfehlen darüber zu sprechen, auch mit seinem Kind. Denn wie willst du für dein Kind entscheiden, wenn du nicht weißt was es will. Leider gibt es sehr viele Gründe, nicht nur eine vorsorgevollmacht, sondern ebend auch eine Patientenverfügung zu haben.
Lade
9724 Beiträge
27.11.2023 16:17
Warum sollte irgend jemand es nicht brauchen?
Wenn man eine Patientenverfügung hat und braucht sie nicht- gut, dann ist es ein Blatt Papier, das irgendwo liegt. Tut aber niemandem weh.
Wenn man sie aber braucht, egal wie alt, ist man bzw. der andere, der sie dann hat, froh drum.
Henny
299 Beiträge
30.11.2023 07:15
Wir haben das ganz aktuell am Montag bei unserem Hausarzt gemacht. Er hat uns alles erkärt und gefragt, was genau wir wollen. natürlich kann man das auch bei einem Notar machen, dort kostet es aber ein vielfaches. So haben wir zu zweit kanpp 92 € bezahlt. Wir haben beide eine Patientenverfügung nebst Versorgungsvollmacht gemacht. Ein Exemplar davon wurde u.a. bei unserem Hausarzt hinterlegt. Ich bin froh, dass wir es gemacht haben um für den Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein
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