Mütter- und Schwangerenforum

Nun alleinerziehend

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10.12.2013 09:11
Vor fast 4 Wochen habe ich erfahren das mein Mann mich seit 2 Monaten belügt und betrügt

Nun ist er bei seiner Neuen und hat meine kleine und mich alleine gelassen

Jetzt geht es mir mit der Trennung richtig gut, da ich so einiges über ihn erfuhr, die ihn in meinen Augen nicht mehr zu dem Mann machen den ich mal kennenlernte und in den ich mich verliebte

Der derzeitige Umgang läuft solala
Seine Neue mischt sich ziemlich ein, was mich sehr ankotzt

Leider gibt es nun auch ziemlich Ärger
Denn ich würde eigentlich gerne in meine alte Heimat (350 km weg) umziehen, mit der kleinen!!!

Wie ergeht es euch denn so als alleinerziehende ?
Wie geht es euren Kindern damit?

Meine ist ja noch sehr klein, aber seit letzter Woche sagt sie als "papa papa papa"
Als würde sie nun realisieren das Papa zwar mal kommt um sie zu sehen, aber eben nicht bleibt.
Das stimmt mich traurig

Gruss
ANJUKA
23753 Beiträge
10.12.2013 09:13
Was für ärger gibt es denn da?
Hast du das Alleinige Sorgerecht?
Wenn ja, kann er dir gar keinen Ärger machen.
Tatzi
67 Beiträge
10.12.2013 09:16
Ich hab das auch alles 2012 durch! und bis heute ist da leider immer Theater... bis heute trägt er vieles auf dem rücken der kinder aus...!
Usa83
34786 Beiträge
10.12.2013 09:18
Zitat von ANJUKA:

Was für ärger gibt es denn da?
Hast du das Alleinige Sorgerecht?
Wenn ja, kann er dir gar keinen Ärger machen.

das wäre auch meine frage.

wenn nicht, dann könntest du probleme bekommen.
generell is dein kind 1 jahr und neun monate... natürlich bekommt sie das mit. man sollte die kleinen nicht so unterschätzen
ANJUKA
23753 Beiträge
10.12.2013 09:20
Zitat von Tatzi:

Ich hab das auch alles 2012 durch! und bis heute ist da leider immer Theater... bis heute trägt er vieles auf dem rücken der kinder aus...!

Ich mache es nun seit fast 3 Jahren mit und durch....1,5 Jahre lang kümmerte sich mein Ex keinen Millimeter um die drei Kinder.
Dann bekam er die abschrift von meinem Antrag auf alleiniges Sorgerecht und zack fiel ihm ein, das er Kinder hat.
Die Kinder haben Angst vor ihm, wollen mit ihm nichts zu tun haben und er zwingt sie dazu und ich darf es hier wieder ausbaden.
10.12.2013 10:02
Zitat von ANJUKA:

Was für ärger gibt es denn da?
Hast du das Alleinige Sorgerecht?
Wenn ja, kann er dir gar keinen Ärger machen.


Nein, wir haben das gemeinsame Sorgerecht

Na es gibt Ärger weil seine Neue mich per Whats App als schlechte Mutter beschimpft hat
Ganz übel war das
Und da ich dann zu meiner Anwältin ging und die ein Schreiben aufsetzte, ist es dann halt eskaliert
Und nur um mir nun ans Bein zu pissen, wird er mir net seine Zustimmung geben das ich mit der kleinen wegziehen kann
ANJUKA
23753 Beiträge
10.12.2013 10:09
Zitat von Raphaela2012:

Zitat von ANJUKA:

Was für ärger gibt es denn da?
Hast du das Alleinige Sorgerecht?
Wenn ja, kann er dir gar keinen Ärger machen.


Nein, wir haben das gemeinsame Sorgerecht

Na es gibt Ärger weil seine Neue mich per Whats App als schlechte Mutter beschimpft hat
Ganz übel war das
Und da ich dann zu meiner Anwältin ging und die ein Schreiben aufsetzte, ist es dann halt eskaliert
Und nur um mir nun ans Bein zu pissen, wird er mir net seine Zustimmung geben das ich mit der kleinen wegziehen kann


Das Ding ist, er muss eine Begründung liefern WARUM er dir den Umzug verbietet...einfach aus Frust und Gekränktheit geht sowas nicht.

Hast du in deiner alten Heimat eine Aussicht auf einen Job?
Weil DAS wäre das perfekteste.

Im Grunde hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht und da kann er nur unter bestimmten Vorraussetzungen den Umzug verbieten. Niedere Beweggründe fallen nicht darunter.

Was die neue von deinem Ex betrifft, nunja Frauen können echte Monster werden. WARUM sie dich so angeht, kann man nicht sagen- nur wer weiß was dein Ex so alles erzählte
10.12.2013 11:01
Beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (muss vom gemeinsamen Sorgerecht getrennt werden) und dann hast du auch keine Probleme mit einem Umzug...
ANJUKA
23753 Beiträge
10.12.2013 12:14
Zitat von nancy1979:

Beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (muss vom gemeinsamen Sorgerecht getrennt werden) und dann hast du auch keine Probleme mit einem Umzug...

Das ist nicht ganz richtig...nach wie vor können beim gemeinsamen Sorgerecht einem Steine in den Weg gelegt werden, wenn man umziehen will.

Wenn das Kind schon bei derTS lebt und wohnt, hat sie automatisch 85% des Aufenthaltsbestimmungsrecht, die anderen 15% sind nur formel, mehr nicht, ergo könnte sie ja so schon umziehen.

Er kann es nur dann verhindern wenn es triftige Gründe dafür gibt die er belegen muss.
Super_kind
1528 Beiträge
10.12.2013 12:16
leider trägt mein ex freund auch unsere streitigkeiten auf dem rücken des kindes aus
ANJUKA
23753 Beiträge
10.12.2013 12:38
Zitat von Super_kind:

leider trägt mein ex freund auch unsere streitigkeiten auf dem rücken des kindes aus

Ja das kenn ich ....

Hat sich dein Zwerg seither verändert?
Ich meine bei fast 2 jahren kann man noch ne viel sagen und machen.
Aber inwiefern trägt er es auf dem Rücken der kleinen denn aus?
Super_kind
1528 Beiträge
10.12.2013 12:45
Zitat von ANJUKA:

Zitat von Super_kind:

leider trägt mein ex freund auch unsere streitigkeiten auf dem rücken des kindes aus

Ja das kenn ich ....

Hat sich dein Zwerg seither verändert?
Ich meine bei fast 2 jahren kann man noch ne viel sagen und machen.
Aber inwiefern trägt er es auf dem Rücken der kleinen denn aus?


wenn mein kleiner bei seine, vater sowie seiner neuen frau is erzählt er mir viel was gesagt wird, noch merkt er das nich.

gestern holte ich ihn von seinem vater, er war ne woche dort und er meinte nur " mama nich böse" wie er drauf kommt keine ahnung.
er meinte auch er nimmt mir das kind, da das kindeswohl gefährte is, da ich, wenn ich meinen sohn nich habe, nich in meiner wohnung bin
ANJUKA
23753 Beiträge
10.12.2013 13:10
Zitat von Super_kind:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von Super_kind:

leider trägt mein ex freund auch unsere streitigkeiten auf dem rücken des kindes aus

Ja das kenn ich ....

Hat sich dein Zwerg seither verändert?
Ich meine bei fast 2 jahren kann man noch ne viel sagen und machen.
Aber inwiefern trägt er es auf dem Rücken der kleinen denn aus?


wenn mein kleiner bei seine, vater sowie seiner neuen frau is erzählt er mir viel was gesagt wird, noch merkt er das nich.

gestern holte ich ihn von seinem vater, er war ne woche dort und er meinte nur " mama nich böse" wie er drauf kommt keine ahnung.
er meinte auch er nimmt mir das kind, da das kindeswohl gefährte is, da ich, wenn ich meinen sohn nich habe, nich in meiner wohnung bin

Was wie hä?
Er ist der Meinung, wenn der kleine net bei dir ist und du net in deiner Wohnung bist, das es Kindeswohlgefährdung ist?
Hab i des richtig verstanden?
10.12.2013 13:33
Zitat von ANJUKA:

Zitat von nancy1979:

Beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (muss vom gemeinsamen Sorgerecht getrennt werden) und dann hast du auch keine Probleme mit einem Umzug...

Das ist nicht ganz richtig...nach wie vor können beim gemeinsamen Sorgerecht einem Steine in den Weg gelegt werden, wenn man umziehen will.

Wenn das Kind schon bei derTS lebt und wohnt, hat sie automatisch 85% des Aufenthaltsbestimmungsrecht, die anderen 15% sind nur formel, mehr nicht, ergo könnte sie ja so schon umziehen.

Er kann es nur dann verhindern wenn es triftige Gründe dafür gibt die er belegen muss.


Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erstritten und kann jetzt EU weit umziehen wie ich möchte, ohne das er sich mir in den Weg stellen kann!

Und bloss weil das Kind bei ihr wohnt, heisst es nicht, das sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat-
ich musste laut Jugendamt und Anwalt da wirklich warten, bis ich alles schriftlich unter Fach und Dach hatte-

es ist also nicht ganz richtig, was du da sagst
ANJUKA
23753 Beiträge
10.12.2013 13:36
Zitat von nancy1979:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von nancy1979:

Beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (muss vom gemeinsamen Sorgerecht getrennt werden) und dann hast du auch keine Probleme mit einem Umzug...

Das ist nicht ganz richtig...nach wie vor können beim gemeinsamen Sorgerecht einem Steine in den Weg gelegt werden, wenn man umziehen will.

Wenn das Kind schon bei derTS lebt und wohnt, hat sie automatisch 85% des Aufenthaltsbestimmungsrecht, die anderen 15% sind nur formel, mehr nicht, ergo könnte sie ja so schon umziehen.

Er kann es nur dann verhindern wenn es triftige Gründe dafür gibt die er belegen muss.


Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erstritten und kann jetzt EU weit umziehen wie ich möchte, ohne das er sich mir in den Weg stellen kann!

Und bloss weil das Kind bei ihr wohnt, heisst es nicht, das sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat-
ich musste laut Jugendamt und Anwalt da wirklich warten, bis ich alles schriftlich unter Fach und Dach hatte-

es ist also nicht ganz richtig, was du da sagst

Dann find ich es merkwürdig das meine Familienrichterin mir sagte das ich automatisch 85% des Aufenthaltsbestimmungsrecht habe weil die Kinder bei mir leben
Wer hat dann wohl mehr recht, Anwalt und Juamt oder Richterin die es ja wissen muss.
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