Muss ich mein Kind dem Vater mit geben?
16.09.2014 11:51
Hallo zusammen,
wollte ganz gerne mal die Situation up daten
Vor 2 Wochen folgte eine Gespräch beim Jugendamt zwischen mir
und der JA Dame, da ich nicht alleine zum Termin gegangen bin
sondern mit bester Freundin war das Gespräch recht angenehm.
Ich habe meine Bedenken geäußert aber Fakt ist:
-er darf sie zur Zeit nicht mit nach hause nehmen
-es soll eine langsame Steigerung der Stunden geben in dem sich Vater und Kind sehen
Darauf hin gab es zwei Treffen mit dem Kindsvater und mir zu hause.
Keine Lösung in Sicht, ihm reicht das alles mal wieder nicht.
Beim zweiten Treffen unterstellte er mir ich würde meine Tochter
mit Dentinox und Globulis voll stopfen
Danach gab es einen riesen Zoff am Telefon und nun hat sich die Sache für mich endgültig erledigt.
Soll er doch bitte vor Gericht gehen, damit das alle mal zu einem
guten Ende kommt vor allem für die Kleine.
Sie fragt öfter mal nach Papa, wo ich nur mit er ist auf arbeit antworte.
Leider meldet er sich weder in der Woche noch in seinem frei
und fragt nach ihrem Befinden, immer geht es nur um ihn!
Er will jeden Sonntag am besten den ganzen Tag, aber wie unser Ablauf ist und ob es uns passt interessiert nicht.
wollte ganz gerne mal die Situation up daten
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
Vor 2 Wochen folgte eine Gespräch beim Jugendamt zwischen mir
und der JA Dame, da ich nicht alleine zum Termin gegangen bin
sondern mit bester Freundin war das Gespräch recht angenehm.
Ich habe meine Bedenken geäußert aber Fakt ist:
-er darf sie zur Zeit nicht mit nach hause nehmen
-es soll eine langsame Steigerung der Stunden geben in dem sich Vater und Kind sehen
Darauf hin gab es zwei Treffen mit dem Kindsvater und mir zu hause.
Keine Lösung in Sicht, ihm reicht das alles mal wieder nicht.
Beim zweiten Treffen unterstellte er mir ich würde meine Tochter
mit Dentinox und Globulis voll stopfen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/22.gif)
Danach gab es einen riesen Zoff am Telefon und nun hat sich die Sache für mich endgültig erledigt.
Soll er doch bitte vor Gericht gehen, damit das alle mal zu einem
guten Ende kommt vor allem für die Kleine.
Sie fragt öfter mal nach Papa, wo ich nur mit er ist auf arbeit antworte.
Leider meldet er sich weder in der Woche noch in seinem frei
und fragt nach ihrem Befinden, immer geht es nur um ihn!
Er will jeden Sonntag am besten den ganzen Tag, aber wie unser Ablauf ist und ob es uns passt interessiert nicht.
16.09.2014 12:07
Bin grad zufällig auf den Thread gestoßen und mir viel dazu direkt ein :
Hast du mal mit dem JA über begleiteten Umgang gesprochen? Dh. dass er die Kleine zu festen Terminen unter Begleitung eines JA-Mitarbeiters sehen darf für eine bestimmte Zeit? Vielleicht würde, das schon einiges verändern - und sei es nur das sie den Umgang zwischen ihm und dem Kind erleben, sofern er sich da auch so aufführt. Theoretisch hast du darauf ein Recht, wenn ihr beide partout nicht miteinander auskommt und du ihn zB nicht bei dir zuhause haben willst usw. Ob das nur über das JA geregelt werden kann oder dafür auch ein Gericht erforderlich ist, weiss ich allerdings leider nicht.
Fakt ist aber generell, der Elternteil bei dem das Kind lebt muss das Kind NICHT dem anderen Elternteil mitgeben solange das Kind - ich glaube unter 3 Jahre ist - und dann auch nur, wenn ein entsprechendes Verhältnis zum anderen Elternteil besteht und das Kind denn auch will. Gegen seinen Willen muss eigt. kein Kind irgendwo anders hin gehen, als zuhause.
So ist mein Wissensstand.
Ich drück euch fest die Daumen, das sich dieses Disaster mit dem Vater regelt und ihr in Zukunft "eure Ruhe" habt. Ob nun mit geregeltem Umgang oder ohne!
Hast du mal mit dem JA über begleiteten Umgang gesprochen? Dh. dass er die Kleine zu festen Terminen unter Begleitung eines JA-Mitarbeiters sehen darf für eine bestimmte Zeit? Vielleicht würde, das schon einiges verändern - und sei es nur das sie den Umgang zwischen ihm und dem Kind erleben, sofern er sich da auch so aufführt. Theoretisch hast du darauf ein Recht, wenn ihr beide partout nicht miteinander auskommt und du ihn zB nicht bei dir zuhause haben willst usw. Ob das nur über das JA geregelt werden kann oder dafür auch ein Gericht erforderlich ist, weiss ich allerdings leider nicht.
Fakt ist aber generell, der Elternteil bei dem das Kind lebt muss das Kind NICHT dem anderen Elternteil mitgeben solange das Kind - ich glaube unter 3 Jahre ist - und dann auch nur, wenn ein entsprechendes Verhältnis zum anderen Elternteil besteht und das Kind denn auch will. Gegen seinen Willen muss eigt. kein Kind irgendwo anders hin gehen, als zuhause.
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Ich drück euch fest die Daumen, das sich dieses Disaster mit dem Vater regelt und ihr in Zukunft "eure Ruhe" habt. Ob nun mit geregeltem Umgang oder ohne!
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17.09.2014 19:20
Zitat von Grenzgängerin:
Bin grad zufällig auf den Thread gestoßen und mir viel dazu direkt ein :
Hast du mal mit dem JA über begleiteten Umgang gesprochen? Dh. dass er die Kleine zu festen Terminen unter Begleitung eines JA-Mitarbeiters sehen darf für eine bestimmte Zeit? Vielleicht würde, das schon einiges verändern - und sei es nur das sie den Umgang zwischen ihm und dem Kind erleben, sofern er sich da auch so aufführt. Theoretisch hast du darauf ein Recht, wenn ihr beide partout nicht miteinander auskommt und du ihn zB nicht bei dir zuhause haben willst usw. Ob das nur über das JA geregelt werden kann oder dafür auch ein Gericht erforderlich ist, weiss ich allerdings leider nicht.
Fakt ist aber generell, der Elternteil bei dem das Kind lebt muss das Kind NICHT dem anderen Elternteil mitgeben solange das Kind - ich glaube unter 3 Jahre ist - und dann auch nur, wenn ein entsprechendes Verhältnis zum anderen Elternteil besteht und das Kind denn auch will. Gegen seinen Willen muss eigt. kein Kind irgendwo anders hin gehen, als zuhause.So ist mein Wissensstand.
Ich drück euch fest die Daumen, das sich dieses Disaster mit dem Vater regelt und ihr in Zukunft "eure Ruhe" habt. Ob nun mit geregeltem Umgang oder ohne!![]()
Halli hallo,
ich möchte schon seit Monaten einen begleiteten Umgang anfechten.
Es gab mehrere Gespräche beim JA wo die Dame mir jedesmal erzählt,
das meine Gründe nicht reichen!
Allerdings sieht das meine Anwältin und alle in mein Umfeld anders!
Die beim JA würde meine Ex das Kind für 2-3 Std. jeden Sonntag aushändigen lassen, nur das ich bei dem Thema Albträume habe interessiert Niemanden.
Ich werde ihm das Kind nicht mit geben solange noch nichts geregelt ist und auch keine weiteren Gespräche beim JA führen.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/22.gif)
Sollen sich doch bitte bei mir alle schriftlich melden und dann ist gut
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
18.09.2014 14:22
leider sind drogen ,so ein verhalten ( er tut dem kind damit keine gewalt an ) usw. kein grund einfach den umgang zu verhindern.klingt hart,ist aber so.und was er mit dir beredet usw,wenn es unmöglich ist ,es hat nichts mit dem kind zutun.und nur darasuf achtet das gericht.
ne,ab 3 hab ich mal gelesen,ist aber nicht so.früher vielleicht mal....ich musste meinen sohn ab geburt zum vater geben ....waren am anfang nur paar stunden,ab 2 jahren von 9-18 uhr und ab 3 jahren sa 9 uhr-so 18 uhr...das wurde vom jugendamt festgelegt,obwohl ich einwände hatte.keine chance......das jugendamt will den umgang für väter.
im moment sind wir bei der gerichtlichen klärung.
ne,ab 3 hab ich mal gelesen,ist aber nicht so.früher vielleicht mal....ich musste meinen sohn ab geburt zum vater geben ....waren am anfang nur paar stunden,ab 2 jahren von 9-18 uhr und ab 3 jahren sa 9 uhr-so 18 uhr...das wurde vom jugendamt festgelegt,obwohl ich einwände hatte.keine chance......das jugendamt will den umgang für väter.
im moment sind wir bei der gerichtlichen klärung.
19.09.2014 18:47
Zitat von imo2009:
leider sind drogen ,so ein verhalten ( er tut dem kind damit keine gewalt an ) usw. kein grund einfach den umgang zu verhindern.klingt hart,ist aber so.und was er mit dir beredet usw,wenn es unmöglich ist ,es hat nichts mit dem kind zutun.und nur darasuf achtet das gericht.
ne,ab 3 hab ich mal gelesen,ist aber nicht so.früher vielleicht mal....ich musste meinen sohn ab geburt zum vater geben ....waren am anfang nur paar stunden,ab 2 jahren von 9-18 uhr und ab 3 jahren sa 9 uhr-so 18 uhr...das wurde vom jugendamt festgelegt,obwohl ich einwände hatte.keine chance......das jugendamt will den umgang für väter.
im moment sind wir bei der gerichtlichen klärung.
Wie habt ihr das geregelt? Jedes Wochenende oder alle zwei?
Was klärt ihr vor Gericht?
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Der Umgang soll wenn dann auch über das Jugendamt geregelt werden, damit beide Seiten gerecht werden dem Kind gegenüber.
Er hat leider ganz otopische Vorstellungen zu dem Thema wie schon über Nacht usw obwohl sie in wenn überhaupt 1mal die Woche sieht
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Zu mal zieht er um und ich auch ab 1.12 in eine neue Stadt.
19.09.2014 20:17
Zitat von TagNacht:alle 2 wochen....er ist jetzt zur schule gekommen und er hat unrealistische wünsche....auch was krankheit angeht.er soll laut anwältin immer hin,falls er transportfähig ist......was das kind will interessiert nicht.
Zitat von imo2009:
leider sind drogen ,so ein verhalten ( er tut dem kind damit keine gewalt an ) usw. kein grund einfach den umgang zu verhindern.klingt hart,ist aber so.und was er mit dir beredet usw,wenn es unmöglich ist ,es hat nichts mit dem kind zutun.und nur darasuf achtet das gericht.
ne,ab 3 hab ich mal gelesen,ist aber nicht so.früher vielleicht mal....ich musste meinen sohn ab geburt zum vater geben ....waren am anfang nur paar stunden,ab 2 jahren von 9-18 uhr und ab 3 jahren sa 9 uhr-so 18 uhr...das wurde vom jugendamt festgelegt,obwohl ich einwände hatte.keine chance......das jugendamt will den umgang für väter.
im moment sind wir bei der gerichtlichen klärung.
Wie habt ihr das geregelt? Jedes Wochenende oder alle zwei?
Was klärt ihr vor Gericht?![]()
Der Umgang soll wenn dann auch über das Jugendamt geregelt werden, damit beide Seiten gerecht werden dem Kind gegenüber.
Er hat leider ganz otopische Vorstellungen zu dem Thema wie schon über Nacht usw obwohl sie in wenn überhaupt 1mal die Woche sieht![]()
Zu mal zieht er um und ich auch ab 1.12 in eine neue Stadt.
immer die halben ferien...und alle 2 wochen fr 15-so 18.....wann soll erhausaufgaben machen ? wenn er 18 uhr kommt muss ich ihn erstmal wieder auf den boden holen..........
hast du sein einverständinis wegen umzug,oder das alleinige sorgerecht ? da gehts ja schon wieder weiter.da brauchst du sein einverständnis,das du wegziehen darfst.....wenn nicht,kannst du dein kind in der neuen stadt nicht anmelden.
20.09.2014 09:05
Mag ihn das gar nicht erzählen wegen Umzug, weil ich wahrscheinlich einen
riesen Terror dann haben werde mit ihm
Er zieht jetzt hier in die Nähe, was ich allerdings nicht wusste...
Habe große Angst ihn das zu erzählen
riesen Terror dann haben werde mit ihm
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/41.gif)
Er zieht jetzt hier in die Nähe, was ich allerdings nicht wusste...
Habe große Angst ihn das zu erzählen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/41.gif)
20.09.2014 12:22
Zitat von imo2009:
Zitat von TagNacht:alle 2 wochen....er ist jetzt zur schule gekommen und er hat unrealistische wünsche....auch was krankheit angeht.er soll laut anwältin immer hin,falls er transportfähig ist......was das kind will interessiert nicht.
Zitat von imo2009:
leider sind drogen ,so ein verhalten ( er tut dem kind damit keine gewalt an ) usw. kein grund einfach den umgang zu verhindern.klingt hart,ist aber so.und was er mit dir beredet usw,wenn es unmöglich ist ,es hat nichts mit dem kind zutun.und nur darasuf achtet das gericht.
ne,ab 3 hab ich mal gelesen,ist aber nicht so.früher vielleicht mal....ich musste meinen sohn ab geburt zum vater geben ....waren am anfang nur paar stunden,ab 2 jahren von 9-18 uhr und ab 3 jahren sa 9 uhr-so 18 uhr...das wurde vom jugendamt festgelegt,obwohl ich einwände hatte.keine chance......das jugendamt will den umgang für väter.
im moment sind wir bei der gerichtlichen klärung.
Wie habt ihr das geregelt? Jedes Wochenende oder alle zwei?
Was klärt ihr vor Gericht?![]()
Der Umgang soll wenn dann auch über das Jugendamt geregelt werden, damit beide Seiten gerecht werden dem Kind gegenüber.
Er hat leider ganz otopische Vorstellungen zu dem Thema wie schon über Nacht usw obwohl sie in wenn überhaupt 1mal die Woche sieht![]()
Zu mal zieht er um und ich auch ab 1.12 in eine neue Stadt.
immer die halben ferien...und alle 2 wochen fr 15-so 18.....wann soll erhausaufgaben machen ? wenn er 18 uhr kommt muss ich ihn erstmal wieder auf den boden holen..........
hast du sein einverständinis wegen umzug,oder das alleinige sorgerecht ? da gehts ja schon wieder weiter.da brauchst du sein einverständnis,das du wegziehen darfst.....wenn nicht,kannst du dein kind in der neuen stadt nicht anmelden.
Das stimmt so nicht. Oder es ist überall anders. Meine Mittlere, lebt ja bei meinem Exmann und als der mit ihr in die Nachbarstadt (seine Heimatstadt) gezogen ist musste ich nicht zustimmen (geteiltes SR) - er musste mich zwar informieren usw. aber mein Ja und Amen musste ich nicht geben. Ich hätte auch nur dann einwenden können, wenn ich richtig gute Gründe dagegen gehabt hätte. Aber, das ist ja nicht der Fall - ich meine solang es nicht in ein anderes Land oder Bundesland ist, ist es theoretisch möglich das der Kontakt alle 2 Wochen weiterhin aufrecht gehalten wird. Der Elternteil der das Kind besuchen will, muss halt dann sehen wie er es macht. War bei uns zB. auch nicht leicht wir mussten uns jedes zweite WE bzw. müssen noch immer - das Auto meiner Eltern leihen und so, weil die Fahrt mit dem Zug für uns, trotz Nachbarstadt nicht 2 mal im Monat (hin und zurück) erschwinglich ist. Aber, das ist im Endeffekt mein Problem - so sagt das JuAmt.
Aber zu dem Thema Umgang übers Jugendamt regeln. Das Jugendamt kann ein Klärungsgespräch mit den Eltern führen, in dem die geplanten Umgangszeiten schriftlich für beide Seiten festgehalten werden ABER - das Jugendamt darf keine Umgangsregelung festlegen und auch wenn es dort verschriftlicht wird ist es nicht bindend für die beiden Partein. Das kann nur ein Anwalt bzw. ein Gericht. Das Jugendamt kann bzw darf nur vermitteln - im Endeffekt können die eigentlich garnichts wenn man so will.
Was das angeht also am besten schnellstens zum Anwalt und geregeltes Umgangsrecht einklagen lassen. Dann wird er warscheinlich, auf Grund der gesamten Situation und des Alters ein "Alle 2 Wochen für X Stunden" Umgangsrecht bekommen, oder je nach dem begleiteten Umgang wenn du ihn nicht in deiner Wohnung haben willst. Mitgeben musst du dein Mini auf jeden Fall nicht.
20.09.2014 13:37
Zitat von Grenzgängerin:ich bin 8 km weiter in die nächste stadt gezogen.ich musste mir von ihm eine vollmacht unterschreiben lasse,das er mit dem umzug der kinder einverstanden ist........
Zitat von imo2009:
Zitat von TagNacht:alle 2 wochen....er ist jetzt zur schule gekommen und er hat unrealistische wünsche....auch was krankheit angeht.er soll laut anwältin immer hin,falls er transportfähig ist......was das kind will interessiert nicht.
Zitat von imo2009:
leider sind drogen ,so ein verhalten ( er tut dem kind damit keine gewalt an ) usw. kein grund einfach den umgang zu verhindern.klingt hart,ist aber so.und was er mit dir beredet usw,wenn es unmöglich ist ,es hat nichts mit dem kind zutun.und nur darasuf achtet das gericht.
ne,ab 3 hab ich mal gelesen,ist aber nicht so.früher vielleicht mal....ich musste meinen sohn ab geburt zum vater geben ....waren am anfang nur paar stunden,ab 2 jahren von 9-18 uhr und ab 3 jahren sa 9 uhr-so 18 uhr...das wurde vom jugendamt festgelegt,obwohl ich einwände hatte.keine chance......das jugendamt will den umgang für väter.
im moment sind wir bei der gerichtlichen klärung.
Wie habt ihr das geregelt? Jedes Wochenende oder alle zwei?
Was klärt ihr vor Gericht?![]()
Der Umgang soll wenn dann auch über das Jugendamt geregelt werden, damit beide Seiten gerecht werden dem Kind gegenüber.
Er hat leider ganz otopische Vorstellungen zu dem Thema wie schon über Nacht usw obwohl sie in wenn überhaupt 1mal die Woche sieht![]()
Zu mal zieht er um und ich auch ab 1.12 in eine neue Stadt.
immer die halben ferien...und alle 2 wochen fr 15-so 18.....wann soll erhausaufgaben machen ? wenn er 18 uhr kommt muss ich ihn erstmal wieder auf den boden holen..........
hast du sein einverständinis wegen umzug,oder das alleinige sorgerecht ? da gehts ja schon wieder weiter.da brauchst du sein einverständnis,das du wegziehen darfst.....wenn nicht,kannst du dein kind in der neuen stadt nicht anmelden.
Das stimmt so nicht. Oder es ist überall anders. Meine Mittlere, lebt ja bei meinem Exmann und als der mit ihr in die Nachbarstadt (seine Heimatstadt) gezogen ist musste ich nicht zustimmen (geteiltes SR) - er musste mich zwar informieren usw. aber mein Ja und Amen musste ich nicht geben. Ich hätte auch nur dann einwenden können, wenn ich richtig gute Gründe dagegen gehabt hätte. Aber, das ist ja nicht der Fall - ich meine solang es nicht in ein anderes Land oder Bundesland ist, ist es theoretisch möglich das der Kontakt alle 2 Wochen weiterhin aufrecht gehalten wird. Der Elternteil der das Kind besuchen will, muss halt dann sehen wie er es macht. War bei uns zB. auch nicht leicht wir mussten uns jedes zweite WE bzw. müssen noch immer - das Auto meiner Eltern leihen und so, weil die Fahrt mit dem Zug für uns, trotz Nachbarstadt nicht 2 mal im Monat (hin und zurück) erschwinglich ist. Aber, das ist im Endeffekt mein Problem - so sagt das JuAmt.
Aber zu dem Thema Umgang übers Jugendamt regeln. Das Jugendamt kann ein Klärungsgespräch mit den Eltern führen, in dem die geplanten Umgangszeiten schriftlich für beide Seiten festgehalten werden ABER - das Jugendamt darf keine Umgangsregelung festlegen und auch wenn es dort verschriftlicht wird ist es nicht bindend für die beiden Partein. Das kann nur ein Anwalt bzw. ein Gericht. Das Jugendamt kann bzw darf nur vermitteln - im Endeffekt können die eigentlich garnichts wenn man so will.
Was das angeht also am besten schnellstens zum Anwalt und geregeltes Umgangsrecht einklagen lassen. Dann wird er warscheinlich, auf Grund der gesamten Situation und des Alters ein "Alle 2 Wochen für X Stunden" Umgangsrecht bekommen, oder je nach dem begleiteten Umgang wenn du ihn nicht in deiner Wohnung haben willst. Mitgeben musst du dein Mini auf jeden Fall nicht.
mit unterschrift durfte ich sie mitnehmen und anmelden.
ohne unterschrift hätten sie dort bleiben müssen und ich hätte es gerichtlich klären müssen.
umgangsregelung haben wir mit hilfe des jugendamtes über die diakonie gemacht.und genau da liegt das problem.es wurde zuwar eine vereinbarung getroffen ( zu 100 seine wünsche ) ,aber er hat sich nie dran gehalten.hat ja auch keine konsequenzen.wollte es aber eben gern ohne gericht und anwälte klären.inzwischen regeln wir alles nur noch über anwälte.
20.09.2014 14:03
Wann ist eine Zustimmung notwendig?
Da das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist der jeweilige Elternteil nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Bei Entscheidungen über alltägliche Fragen brauchen Sie kein Einverständnis von dem Kindesvater.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können unter anderem sein:
Schulwechsel,
Umzug der betreuenden Elternteils,
Urlaub im Ausland ,
Zusammentreffen mit dem neuen Lebensgefährten des betreuenden Elternteiles.
Dabei sind besonders die tatsächlichen Umstände entscheidend. Je nach Alter des Kindes oder sonstigen familiären Umständen kann die Frage nach der Erheblichkeit anders beantwortet werden.
Bei einem Umzug ohne das Einverständnis des Kindesvaters, handelt es sich um eine solche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Für einen geplanten Wohnortwechsel und Kita/Schulwechsel wird das Einverständnis des auch sorgeberechtigten, nichtbetreuenden Elternteils benötigt.
Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.
Was kann ich tun?
Sollte keine Stellungnahme des Vaters erfolgen oder hat der die Zustimmung verweigert, muss eine entsprechende Zustimmung über das Familiengericht nach § 1628 BGB eingeholt werden.
Dies kann aber möglicherweise für einen Elternteil ersthafte Nachteile nach sich ziehen. Wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile keine Einigung finden (z.B. der Umzug), dann kann die besondere Entscheidung einem Elternteil übertragen werden.
Das heißt konkret: Begehrt die Kindesmutter nach Weigerung des Kindesvaters eine solche Übertragung auf sie (die umzugswillige Mutter) und das Gericht gibt dieser statt, dann hat der Kindesvater bezüglich des Umzuges kein Mitspracherecht mehr. In anderen Angelegenheiten bleibt es allerdings bei einem gemeinsamen Sorgerecht.
Sollte die Wohnung bereits gekündigt sein, oder andere Verträge sind schon geschlossen, dann ist für den Umzugswilligen Eile geboten. Dann muss eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren herbeigeführt werden.
Da das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist der jeweilige Elternteil nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Bei Entscheidungen über alltägliche Fragen brauchen Sie kein Einverständnis von dem Kindesvater.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können unter anderem sein:
Schulwechsel,
Umzug der betreuenden Elternteils,
Urlaub im Ausland ,
Zusammentreffen mit dem neuen Lebensgefährten des betreuenden Elternteiles.
Dabei sind besonders die tatsächlichen Umstände entscheidend. Je nach Alter des Kindes oder sonstigen familiären Umständen kann die Frage nach der Erheblichkeit anders beantwortet werden.
Bei einem Umzug ohne das Einverständnis des Kindesvaters, handelt es sich um eine solche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Für einen geplanten Wohnortwechsel und Kita/Schulwechsel wird das Einverständnis des auch sorgeberechtigten, nichtbetreuenden Elternteils benötigt.
Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.
Was kann ich tun?
Sollte keine Stellungnahme des Vaters erfolgen oder hat der die Zustimmung verweigert, muss eine entsprechende Zustimmung über das Familiengericht nach § 1628 BGB eingeholt werden.
Dies kann aber möglicherweise für einen Elternteil ersthafte Nachteile nach sich ziehen. Wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile keine Einigung finden (z.B. der Umzug), dann kann die besondere Entscheidung einem Elternteil übertragen werden.
Das heißt konkret: Begehrt die Kindesmutter nach Weigerung des Kindesvaters eine solche Übertragung auf sie (die umzugswillige Mutter) und das Gericht gibt dieser statt, dann hat der Kindesvater bezüglich des Umzuges kein Mitspracherecht mehr. In anderen Angelegenheiten bleibt es allerdings bei einem gemeinsamen Sorgerecht.
Sollte die Wohnung bereits gekündigt sein, oder andere Verträge sind schon geschlossen, dann ist für den Umzugswilligen Eile geboten. Dann muss eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren herbeigeführt werden.
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