Hilfe bei Scheidung bitte
23.02.2015 14:20
hallo
ich bin zwar noch jung, aber ich habe auch schon eine Scheidung hinter mir ( aber andere Gründe). Ich habe hier mal einen link gefunden der deine fragen gut erklärt
http://www.scheidung-online.de/finanzen---vermoege n/schulden/scheidung-schulden.php
Noch als Tipp, ich musste für die Scheidung gar nichts bezahlen, da ich nicht genug gehalt bekommen hatte und somit Gerichtskostenberhilfe bekommen habe. Ich habe also 0. ueor für gericht und Anwalt gezahlt. Das Gespräch war auch kostenlos, also das Erstgespräch, das ist aber unterschiedlich von Anwalt zu Anwalt. Mann kann übrigens, wenn man sich einig ist und die scheidung einvernehmlich läuft, sich einen Anwalt und kosten teilen. Hier dazu einen guten Link:
http://www.helpster.de/gerichtskostenbeihilfe-ab-w ann-und-wie-sie-sie-beantragen_36881
Wenn du sonst noch fragen hast zum Vorgang kannst du mich gerne Fragen. Im übrigen muss erstmal das Trennungsjahr zwischen Trennung und Scheidung liegen, seit ihr euch aber einig könnt ihr auch sagen das ihr schon seit letztem jahr getrennt seid, das bedeutet nicht dass ihr getrennte wohnungen haben müsst, es reicht dass ihr sagt das ihr euch getrennt habt aber noch in einer wohnung lebt, aber nicht im gleichn Bett schlaft etc.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
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http://www.scheidung-online.de/finanzen---vermoege n/schulden/scheidung-schulden.php
Noch als Tipp, ich musste für die Scheidung gar nichts bezahlen, da ich nicht genug gehalt bekommen hatte und somit Gerichtskostenberhilfe bekommen habe. Ich habe also 0. ueor für gericht und Anwalt gezahlt. Das Gespräch war auch kostenlos, also das Erstgespräch, das ist aber unterschiedlich von Anwalt zu Anwalt. Mann kann übrigens, wenn man sich einig ist und die scheidung einvernehmlich läuft, sich einen Anwalt und kosten teilen. Hier dazu einen guten Link:
http://www.helpster.de/gerichtskostenbeihilfe-ab-w ann-und-wie-sie-sie-beantragen_36881
Wenn du sonst noch fragen hast zum Vorgang kannst du mich gerne Fragen. Im übrigen muss erstmal das Trennungsjahr zwischen Trennung und Scheidung liegen, seit ihr euch aber einig könnt ihr auch sagen das ihr schon seit letztem jahr getrennt seid, das bedeutet nicht dass ihr getrennte wohnungen haben müsst, es reicht dass ihr sagt das ihr euch getrennt habt aber noch in einer wohnung lebt, aber nicht im gleichn Bett schlaft etc.
23.02.2015 14:53
Zitat von Happybee:
halloich bin zwar noch jung, aber ich habe auch schon eine Scheidung hinter mir ( aber andere Gründe). Ich habe hier mal einen link gefunden der deine fragen gut erklärt
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http://www.scheidung-online.de/finanzen---vermoege n/schulden/scheidung-schulden.php
Noch als Tipp, ich musste für die Scheidung gar nichts bezahlen, da ich nicht genug gehalt bekommen hatte und somit Gerichtskostenberhilfe bekommen habe. Ich habe also 0. ueor für gericht und Anwalt gezahlt. Das Gespräch war auch kostenlos, also das Erstgespräch, das ist aber unterschiedlich von Anwalt zu Anwalt. Mann kann übrigens, wenn man sich einig ist und die scheidung einvernehmlich läuft, sich einen Anwalt und kosten teilen. Hier dazu einen guten Link:
http://www.helpster.de/gerichtskostenbeihilfe-ab-w ann-und-wie-sie-sie-beantragen_36881
Wenn du sonst noch fragen hast zum Vorgang kannst du mich gerne Fragen. Im übrigen muss erstmal das Trennungsjahr zwischen Trennung und Scheidung liegen, seit ihr euch aber einig könnt ihr auch sagen das ihr schon seit letztem jahr getrennt seid, das bedeutet nicht dass ihr getrennte wohnungen haben müsst, es reicht dass ihr sagt das ihr euch getrennt habt aber noch in einer wohnung lebt, aber nicht im gleichn Bett schlaft etc.
Danke
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23.02.2015 17:39
Zitat von ANJUKA:
1. kann ich mit meiner Tochter in unsere Wohnung bleiben ( perfekte Lage wegen meiner Arbeit und die Tagesmutter )und wenn ja wer hilft mir es zu bezahlen
Du hast das Bleiberecht. Normal bekommst du ja dann Unterhalt, bzw Unterhaltsvorschuss. Ansonsten steht dir noch die Möglichkeit von aufstockendes H4 oder Wohngeld zu. Zumal dir Trennungsunterhalt zu steht.
2. wieviel Unterhalt stehen meiner Tochter zu ?
Das kommt auf die Einnahmen und ausgaben deinen Mannes an. Selbstbehalt liegt, glaube ich bei 1080€, bin mir aber nicht ganz sicher.
3.muss ich mir ein Anwalt nehmen ? Wie bezahle ich ihn?
Ja du solltest dir einen Anwalt nehmen. Dadurch das du unter dem Mindestlohn einer Alleinerziehenden liegst, werden deine Auslagen mit Hoher Wahrscheinlichkeit vom Staat übernommen.
4. bekomme ich sonst wo noch Unterstützung da ich jede Menge Rechnungen haben werde.
Alles was gemeinsam in der EHE an Rechnung und Schulden aufgelaufen ist wird auch bei der Scheidung aufgeteilt. D.h. du stehst nicht alleine da, sondern dein Mann muss mit bezahlen.
5. wo kann ich mich am besten informieren?
Beratungsgespräch beim Anwalt, meist sind diese kostenfrei.
6. wie habt ihr weiter gemacht als ihr mit Kind alleine da Stand ? Wie schwer war es und wie ist der Kontakt zum kindesvater?
Meine Kinder haben keinerlei Kontakt zum Erzeuger...erstens wollten sie es nicht mehr und zweitens er nicht.
Es ist nicht schwerer als mit Mann, nur ungewohnt.
das stimmt definitiv nicht!
wenn er nicht auf einem kauf- oder Kreditvertrag mit unterschrieben hat, sind es nur ihre schulden!
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