Mütter- und Schwangerenforum

Fahrt in Herzklinik muß sich KIndesvater beteiligen!

Gehe zu Seite:
23.05.2013 21:09
Hallo ihr.
Habe mal eine Frage ich muß am 4 mit meiner Tochter wieder fast 100km in die Herzklinik.
Udn auch so mit beiden Kindern wieder zuvielen Spezialuntersuchungen. Dem Kidnesvater iste s aber eigf. egal wie ich das alles mache und schaffe ,ob Zeitlich oder finanziell!

Muß ich das auf alle Fälle von dem Kindesunterhalt bestreiten doer kann ich ihnd efinitiv darum bitten sich mitd er hälfte des Fahrgeldes zu beteiligen!
Bin eig,. auch schon am überlegen ob ich mit der bahn fahre ,aber ich weiß es nicht!

könnt ihr mir weiter helfen?

lg
c.m.1984
3295 Beiträge
23.05.2013 21:11
Puhh, da hab ich keine Ahnung... Ich würde evtl erstmal bei der Krankenkasse nach fragen?! Vielleicht hast du ja Glück und die übernehmen das... Oder beteiligt der Vater sich vielleicht freiwillig?
23.05.2013 21:12
Zitat von c.m.1984:

Puhh, da hab ich keine Ahnung... Ich würde evtl erstmal bei der Krankenkasse nach fragen?! Vielleicht hast du ja Glück und die übernehmen das... Oder beteiligt der Vater sich vielleicht freiwillig?



Nein eben nicht ihm ist auch egal ob ich pünktlich wieder zuhasue bin um kleine aus dem Kita zu holen!

Nein Krankenkasse beteiligt sich nicht ,weil es keine Stationäre bzw vorstationäre Sache ist ,sondern ambulante Untersuchung!
23.05.2013 21:24
Bin nicht ganz sicher, aber ich denke es zählt mit in die Unterhaltszahlung. Dh. er muss sich nicht nochmal extra beteiligen. Das Kind lebt ja auch bei dir.
Juli4ka
518 Beiträge
23.05.2013 21:28
Wird das Kind teilstationäre oder vollstationär behandelt?
Denn evtl. übernimmt deine Kk einen Teil der Fahrtkosten.
23.05.2013 21:34
Zitat von Juli4ka:

Wird das Kind teilstationäre oder vollstationär behandelt?
Denn evtl. übernimmt deine Kk einen Teil der Fahrtkosten.


nur ambulant bzw wird entschieden ob dieses jahr eine Op ansteht
23.05.2013 21:37
Hast du das alleinige Sorgerecht?
23.05.2013 21:38
Zitat von SureLona:

Hast du das alleinige Sorgerecht?


Nein wir haben das gemeinsame sorgerecht für beide KInder .
Juli4ka
518 Beiträge
23.05.2013 21:47
Zitat von ICH2011:

Zitat von Juli4ka:

Wird das Kind teilstationäre oder vollstationär behandelt?
Denn evtl. übernimmt deine Kk einen Teil der Fahrtkosten.


nur ambulant bzw wird entschieden ob dieses jahr eine Op ansteht


Dann werden die Kosten von der KK wahrscheinlich nicht übernommen.

Hhhhmm, frag doch deinen Ex ob er nicht was dazu gibt...
Oder hast du ihn schon gefragt?
23.05.2013 21:51
Zitat von Juli4ka:

Zitat von ICH2011:

Zitat von Juli4ka:

Wird das Kind teilstationäre oder vollstationär behandelt?
Denn evtl. übernimmt deine Kk einen Teil der Fahrtkosten.


nur ambulant bzw wird entschieden ob dieses jahr eine Op ansteht


Dann werden die Kosten von der KK wahrscheinlich nicht übernommen.

Hhhhmm, frag doch deinen Ex ob er nicht was dazu gibt...
Oder hast du ihn schon gefragt?


Ihm ist das alles halt total egal!

Ja habe Ich
Honey28
1619 Beiträge
24.05.2013 09:31
Du bist berufstätig und bekommst Unterhalt. Finanziell sollte das zu schaffen sein.
24.05.2013 10:02
dazu ist der unterhalt gedacht der mann zahlt doch, damit er dich bei finanziellen sachen der kinder unterstützt. ob das nun sportverein oder lebensmittel oder ne fahrt in die klinik ist.
für was du das nutzt, ist deine sache.
raspberry_kiss
14431 Beiträge
24.05.2013 10:05
Also ich kann bei meiner KK sogar Fahrtkosten für allgemeine Fahrten zum Arzt und zur Krankengymnastik wiederbekommen... ALso die regelmäßigen Besuche... Da denke ich, dass du das einfach mal bei der KK versuchen solltest... Wenn ich das schon wegen einer Skoliose bekomme, dann du bestimmt erst Recht...
24.05.2013 10:51
Hab alg 2 und Ich finde Klinik ist extra! Werden ihn nochmal fragen ob wir halbe halbe machen weil auch es hätte hin fahren bzw mit fahren können müssen
24.05.2013 11:06
Zitat von ICH2011:

Hab alg 2 und Ich finde Klinik ist extra! Werden ihn nochmal fragen ob wir halbe halbe machen weil auch es hätte hin fahren bzw mit fahren können müssen
was du findest oder nicht,ist dem Gesetzgeber relativ egal,wenn die extra-kosten mit dem unterhalt bezahlt sind
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt