Dauervollmacht Abholung Schulhort - Vater widerspricht
24.08.2020 17:36
Ich habe von der Schule dieses Formular bekommen, wo man u.a. drauf angeben konnte "kind darf/darf nicht alleine nach Hause gehen" und auch Dauervollmachten zum Abholen geben konnte usw.
Ich habe das ausgefüllt und auch einen Freund in die Dauervollmacht geschrieben, der mir derzeit etwas unter die Arme greift, damit ich meinen Job nicht an den Nagel hängen muss.
Ich hatte das Formular alleine ausgefüllt und unterschrieben, was auch zu keiner Nachfrage seitens der Schule führte. Er hatte sich daran ja auch null beteiligt, war auch nicht mal erreichbar um irgendwas zu besprechen.
So, jetzt habe ich heute morgen von der Schule erfahren, dass der Vater sich an die Schule gewendet habe und der Dauervollmacht "widersprochen" habe, "unser Kind dürfe von dieser Person nicht abgeholt werden".
Ich hatte ihm von dem Zettel geschrieben, ihn gebeten, dass wir da drüber sprechen sollten und ihm gesagt, wie ich das nun ausgefüllt habe, denn der Zettel musste ja abgegeben werden. Daher weiß er natürlich auch Bescheid. Hatte aber zu mir nichts dazu gesagt.
Ganz ehrlichgesagt würde mir das beruflich wohl das Genick brechen, wenn es da jetzt Probleme gäbe.
Die Schule versicherte sich, dass das Kind bei mir wohne. Als ich das bejahte sagten sie, dass es dann eigentlich kein Problem gäbe.
Trotzdem bin ich jetzt irgendwie verunsichert.
Hat jemand damit Erfahrung? Oder kennt sich (rechtlich) aus?
Was kann/muss ich denn jetzt machen, womit muss ich rechnen?
Ich habe das ausgefüllt und auch einen Freund in die Dauervollmacht geschrieben, der mir derzeit etwas unter die Arme greift, damit ich meinen Job nicht an den Nagel hängen muss.
Ich hatte das Formular alleine ausgefüllt und unterschrieben, was auch zu keiner Nachfrage seitens der Schule führte. Er hatte sich daran ja auch null beteiligt, war auch nicht mal erreichbar um irgendwas zu besprechen.
So, jetzt habe ich heute morgen von der Schule erfahren, dass der Vater sich an die Schule gewendet habe und der Dauervollmacht "widersprochen" habe, "unser Kind dürfe von dieser Person nicht abgeholt werden".
Ich hatte ihm von dem Zettel geschrieben, ihn gebeten, dass wir da drüber sprechen sollten und ihm gesagt, wie ich das nun ausgefüllt habe, denn der Zettel musste ja abgegeben werden. Daher weiß er natürlich auch Bescheid. Hatte aber zu mir nichts dazu gesagt.
Ganz ehrlichgesagt würde mir das beruflich wohl das Genick brechen, wenn es da jetzt Probleme gäbe.
Die Schule versicherte sich, dass das Kind bei mir wohne. Als ich das bejahte sagten sie, dass es dann eigentlich kein Problem gäbe.
Trotzdem bin ich jetzt irgendwie verunsichert.
Hat jemand damit Erfahrung? Oder kennt sich (rechtlich) aus?
Was kann/muss ich denn jetzt machen, womit muss ich rechnen?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
private Probleme, unschöne Trennung
24.08.2020 17:46
Was du mit dem Kind in der Zeit, wo es bei dir ist, machst, geht ihn nichts an. Genauso kannst du ihm in die Zeit seines Umgangs nicht reinreden.
Fazit: wünschen kann er sich in dem Fall viel, aber es interessiert keinen. Soll er doch klagen und sich lächerlich machen.
Unterschreib den Zettel, gib ihn ab und gut.
Fazit: wünschen kann er sich in dem Fall viel, aber es interessiert keinen. Soll er doch klagen und sich lächerlich machen.
Unterschreib den Zettel, gib ihn ab und gut.
24.08.2020 18:20
Das klingt verdächtig nach: "wie mache ich das Leben meiner Alleinerziehenden Ex-Frau schwer. ähnliches habe I ch mit meinem auch durch.
Ich bin auch der Meinung, dass du dir durch einen Freund bei der Abholung deiner Kinder helfen lassen darfst. Selbst wenn er jetzt gerichtlich dagegen angehen will, dass eine für ihn ungeeignete Person dein Kind abholt, hast du 1. Den Beweis, dass er sich vorab gar nicht darüber sprechen wollte und 2. Wird der Richter ganz sicher von ihm verlangen, dass er dir bei der Betreuung hilft, indem er das Kind abholt, wenn ihm deine Lösung nicht passt. Ich würde mir an deiner Stelle keine Sorgen machen, wenn du dir sicher bist, dass dieser Freund ein geeigneter und zuverlässiger Mann ist, der dieser Aufgabe des Abholens gewachsen ist .
Lass dich nicht ärgern und belass es so.
Ich bin auch der Meinung, dass du dir durch einen Freund bei der Abholung deiner Kinder helfen lassen darfst. Selbst wenn er jetzt gerichtlich dagegen angehen will, dass eine für ihn ungeeignete Person dein Kind abholt, hast du 1. Den Beweis, dass er sich vorab gar nicht darüber sprechen wollte und 2. Wird der Richter ganz sicher von ihm verlangen, dass er dir bei der Betreuung hilft, indem er das Kind abholt, wenn ihm deine Lösung nicht passt. Ich würde mir an deiner Stelle keine Sorgen machen, wenn du dir sicher bist, dass dieser Freund ein geeigneter und zuverlässiger Mann ist, der dieser Aufgabe des Abholens gewachsen ist .
Lass dich nicht ärgern und belass es so.
24.08.2020 18:34
Ich finde es toll, dass du versucht hat das mit ihm gemeinsam zu regeln, aber wenn er so versucht dir Steine in den Weg zu legen würde ich ihn in Zukunft nicht mehr mit einbeziehen wenn du seine Unterschrift nicht zwingend brauchst.
Falls noch mal was kommt würde ich der Schule eine Meldeauskunft zukommen lassen bzw ein Urteil, dass das Kind bei dir wohnt, damit sollte es gut sein.
Falls noch mal was kommt würde ich der Schule eine Meldeauskunft zukommen lassen bzw ein Urteil, dass das Kind bei dir wohnt, damit sollte es gut sein.
24.08.2020 18:41
Ganz so einfach ist es leider bei gemeinsamen Sorgerecht nicht. Also er kann dir da schon Steine in den Weg legen, ob er damit am Ende gerichtlich durchkommt ist etwas anderes.
Vorteil ist, das die Schule damit kein Problem hat also würde ich es erstmal laufen lassen. Problematisch wird wenn dein Ex sich darüber „beschwert“. Eine Vollmacht die euer gemeinsames Kind betrifft darfst du nicht allein erteilen bei gemeinsamen Sorgerecht.
Ich würde einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen. Du wirst öfters seine Unterschrift brauchen und da ist es sinnvoll so etwas frühzeitig zu klären.
Ich habe mir von meinem Ex dieses Jahr eine unwiderrufliche Vollmacht ausstellen lassen die mich berechtigt allein alles zu entscheiden was unsere Kind betrifft.
Vorteil ist, das die Schule damit kein Problem hat also würde ich es erstmal laufen lassen. Problematisch wird wenn dein Ex sich darüber „beschwert“. Eine Vollmacht die euer gemeinsames Kind betrifft darfst du nicht allein erteilen bei gemeinsamen Sorgerecht.
Ich würde einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen. Du wirst öfters seine Unterschrift brauchen und da ist es sinnvoll so etwas frühzeitig zu klären.
Ich habe mir von meinem Ex dieses Jahr eine unwiderrufliche Vollmacht ausstellen lassen die mich berechtigt allein alles zu entscheiden was unsere Kind betrifft.
24.08.2020 19:20
Zitat von nilou:
Ganz so einfach ist es leider bei gemeinsamen Sorgerecht nicht. Also er kann dir da schon Steine in den Weg legen, ob er damit am Ende gerichtlich durchkommt ist etwas anderes.
Vorteil ist, das die Schule damit kein Problem hat also würde ich es erstmal laufen lassen. Problematisch wird wenn dein Ex sich darüber „beschwert“. Eine Vollmacht die euer gemeinsames Kind betrifft darfst du nicht allein erteilen bei gemeinsamen Sorgerecht.
Ich würde einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen. Du wirst öfters seine Unterschrift brauchen und da ist es sinnvoll so etwas frühzeitig zu klären.
Ich habe mir von meinem Ex dieses Jahr eine unwiderrufliche Vollmacht ausstellen lassen die mich berechtigt allein alles zu entscheiden was unsere Kind betrifft.
Unwiderruflich? Das geht? Warum hat er dann nicht das alleinige Sorgerecht auf dich übertragen? Hast du dich da von einem Anwalt beraten lassen?
24.08.2020 19:23
Zitat von nilou:
Ganz so einfach ist es leider bei gemeinsamen Sorgerecht nicht. Also er kann dir da schon Steine in den Weg legen, ob er damit am Ende gerichtlich durchkommt ist etwas anderes.
Vorteil ist, das die Schule damit kein Problem hat also würde ich es erstmal laufen lassen. Problematisch wird wenn dein Ex sich darüber „beschwert“. Eine Vollmacht die euer gemeinsames Kind betrifft darfst du nicht allein erteilen bei gemeinsamen Sorgerecht.
Ich würde einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen. Du wirst öfters seine Unterschrift brauchen und da ist es sinnvoll so etwas frühzeitig zu klären.
Ich habe mir von meinem Ex dieses Jahr eine unwiderrufliche Vollmacht ausstellen lassen die mich berechtigt allein alles zu entscheiden was unsere Kind betrifft.
So etwas wie eine unwiderrufliche Vollmacht gibt es nicht. Und im Rahmen der alltagsorge ist es tatsächlich so, dass die Kindsmutter eine geeignete Person ihrer Wahl für die Betreuung ihres Sohnes einsetzen darf.
24.08.2020 20:08
Ich bin gerade total irritiert, dass ihr angeben müsst, wer das Kind aus der Schule abholt.
Bei uns werden bei der Anmeldung die Zeiten angegeben, bis wann meine Kinder bleiben. Um diese Uhrzeit werden meine Kinder dann verabschiedet. Wer es abholt oder wie es nach Hause geht, wird nicht kontrolliert.
Genauso schreibe ich nur einen kurzen Satz, wenn meine Kinder nicht in die Betreuung gehen. Da steht dann:"xy kommt heute nicht in die Betreuung. Er geht direkt nach der Schule nach Hause." Oder:"xy geht heute schon um 14 Uhr nach Hause."
Bei uns werden bei der Anmeldung die Zeiten angegeben, bis wann meine Kinder bleiben. Um diese Uhrzeit werden meine Kinder dann verabschiedet. Wer es abholt oder wie es nach Hause geht, wird nicht kontrolliert.
Genauso schreibe ich nur einen kurzen Satz, wenn meine Kinder nicht in die Betreuung gehen. Da steht dann:"xy kommt heute nicht in die Betreuung. Er geht direkt nach der Schule nach Hause." Oder:"xy geht heute schon um 14 Uhr nach Hause."
24.08.2020 20:09
Nimmt er das Kind denn dann wenn ihm nicht passt wer es abholt?
Oder wie stellt er sich vor dass du arbeiten sollst? Zahlt er dir dann Ausgleich dafür dass du weniger Stunden machst?
Oder wie stellt er sich vor dass du arbeiten sollst? Zahlt er dir dann Ausgleich dafür dass du weniger Stunden machst?
24.08.2020 20:14
Zitat von Zwilli-Mami:
Zitat von nilou:
Ganz so einfach ist es leider bei gemeinsamen Sorgerecht nicht. Also er kann dir da schon Steine in den Weg legen, ob er damit am Ende gerichtlich durchkommt ist etwas anderes.
Vorteil ist, das die Schule damit kein Problem hat also würde ich es erstmal laufen lassen. Problematisch wird wenn dein Ex sich darüber „beschwert“. Eine Vollmacht die euer gemeinsames Kind betrifft darfst du nicht allein erteilen bei gemeinsamen Sorgerecht.
Ich würde einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen. Du wirst öfters seine Unterschrift brauchen und da ist es sinnvoll so etwas frühzeitig zu klären.
Ich habe mir von meinem Ex dieses Jahr eine unwiderrufliche Vollmacht ausstellen lassen die mich berechtigt allein alles zu entscheiden was unsere Kind betrifft.
So etwas wie eine unwiderrufliche Vollmacht gibt es nicht. Und im Rahmen der alltagsorge ist es tatsächlich so, dass die Kindsmutter eine geeignete Person ihrer Wahl für die Betreuung ihres Sohnes einsetzen darf.
Doch sie wird so gezeichnet da sie eben nur sehr schwer aufgehoben werden kann und eben nicht einfach mal widerrufen werden kann.
Und das sie letztendlich mit der Benennung durchkommt glaube ich auch. Er kann ihr da aber trotzdem Steine in den Weg legen. Er kann einfach nur behaupten die Person wäre nicht geeignet und dann gehts los und zieht sich. Deshalb empfehle ich hier die grundsätzliche Klärung.
Das er sie nur „ärgern“ will ist durch sein Verhalten schon offensichtlich. Er hätte es ja zunächst mit ihr klären können, aber nein nichts sagen und an die Schule wenden.
24.08.2020 20:18
Zitat von YellowBird:
Zitat von nilou:
Ganz so einfach ist es leider bei gemeinsamen Sorgerecht nicht. Also er kann dir da schon Steine in den Weg legen, ob er damit am Ende gerichtlich durchkommt ist etwas anderes.
Vorteil ist, das die Schule damit kein Problem hat also würde ich es erstmal laufen lassen. Problematisch wird wenn dein Ex sich darüber „beschwert“. Eine Vollmacht die euer gemeinsames Kind betrifft darfst du nicht allein erteilen bei gemeinsamen Sorgerecht.
Ich würde einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen. Du wirst öfters seine Unterschrift brauchen und da ist es sinnvoll so etwas frühzeitig zu klären.
Ich habe mir von meinem Ex dieses Jahr eine unwiderrufliche Vollmacht ausstellen lassen die mich berechtigt allein alles zu entscheiden was unsere Kind betrifft.
Unwiderruflich? Das geht? Warum hat er dann nicht das alleinige Sorgerecht auf dich übertragen? Hast du dich da von einem Anwalt beraten lassen?
Klar geht das. Das alleinige Sorgerecht will ich gar nicht, wozu auch. Ich frage und informiere ihn trotzdem. Es ist auch sein Kind und da entscheidet er mit bzw. wir zusammen. Aber ich bin nicht mehr darauf angewiesen das er mir alles unterschreibt. Man muss auch dazu sagen das er die ganzen Jahre immer wenn was war gesagt du weißt es am besten, du kennst sie am besten, du weißt was am besten ist für sie. Mit Alltag und co will er sich einfach wenig bis gar nicht beschäftigen und so haben wir für uns die beste Lösung.
24.08.2020 20:21
Zitat von JuRa1014:
Ich bin gerade total irritiert, dass ihr angeben müsst, wer das Kind aus der Schule abholt.
Bei uns werden bei der Anmeldung die Zeiten angegeben, bis wann meine Kinder bleiben. Um diese Uhrzeit werden meine Kinder dann verabschiedet. Wer es abholt oder wie es nach Hause geht, wird nicht kontrolliert.
Genauso schreibe ich nur einen kurzen Satz, wenn meine Kinder nicht in die Betreuung gehen. Da steht dann:"xy kommt heute nicht in die Betreuung. Er geht direkt nach der Schule nach Hause." Oder:"xy geht heute schon um 14 Uhr nach Hause."
Das gab es schon in der Kita und im Hort (Grundschule) jetzt auch. Nur die angegebenen Personen dürfen das Kind abholen. Jemand anderem wird das Kind nicht mitgegeben. Man kann auch angeben das es allein gehen darf.
24.08.2020 20:29
Zitat von nilou:aus dem Kindergarten kenne ich das auch noch. In der Schule gab es das bei uns nicht mehr, weil die Kinder groß sind.
Zitat von JuRa1014:
Ich bin gerade total irritiert, dass ihr angeben müsst, wer das Kind aus der Schule abholt.
Bei uns werden bei der Anmeldung die Zeiten angegeben, bis wann meine Kinder bleiben. Um diese Uhrzeit werden meine Kinder dann verabschiedet. Wer es abholt oder wie es nach Hause geht, wird nicht kontrolliert.
Genauso schreibe ich nur einen kurzen Satz, wenn meine Kinder nicht in die Betreuung gehen. Da steht dann:"xy kommt heute nicht in die Betreuung. Er geht direkt nach der Schule nach Hause." Oder:"xy geht heute schon um 14 Uhr nach Hause."
Das gab es schon in der Kita und im Hort (Grundschule) jetzt auch. Nur die angegebenen Personen dürfen das Kind abholen. Jemand anderem wird das Kind nicht mitgegeben. Man kann auch angeben das es allein gehen darf.
24.08.2020 20:30
Zitat von JuRa1014:
Zitat von nilou:aus dem Kindergarten kenne ich das auch noch. In der Schule gab es das bei uns nicht mehr, weil die Kinder groß sind.
Zitat von JuRa1014:
Ich bin gerade total irritiert, dass ihr angeben müsst, wer das Kind aus der Schule abholt.
Bei uns werden bei der Anmeldung die Zeiten angegeben, bis wann meine Kinder bleiben. Um diese Uhrzeit werden meine Kinder dann verabschiedet. Wer es abholt oder wie es nach Hause geht, wird nicht kontrolliert.
Genauso schreibe ich nur einen kurzen Satz, wenn meine Kinder nicht in die Betreuung gehen. Da steht dann:"xy kommt heute nicht in die Betreuung. Er geht direkt nach der Schule nach Hause." Oder:"xy geht heute schon um 14 Uhr nach Hause."
Das gab es schon in der Kita und im Hort (Grundschule) jetzt auch. Nur die angegebenen Personen dürfen das Kind abholen. Jemand anderem wird das Kind nicht mitgegeben. Man kann auch angeben das es allein gehen darf.
Ich kenne es jetzt auch nur beim Hort der Grundschule. Ich finde es da auch noch gut, gerade in der 1 Klasse.
24.08.2020 20:46
Der vater selbst wird das kind nicht abholen, nein.
Es besteht ein begleiteter umgang alle zwei wochen für 1.5 h.
Mit der schule hatte er per mail kontakt aufgenommen.
Es geht auch nicht darum, dass er das kind abholen will, sondern darum, dass er NICHT will, dass die andere person das kind abholt.
Von daher, nein, er selbst ist keine alternative zu der jetzt in die vollmacht eingetragenen person.
Ich halte die person für geeignet (sonst hätte ich ihn ja nicht eingetragen). Er hat uns z.B., als alles hier am auseinander fliegen war ohne wenn und aber wirklich dolle unterstützt. Er hat selbst zwei kinder (ein gutes eck älter als mein kind). Er stellt sich auf mein kind ein und mein kind ist in der zeit bis ich nach hause komme gut betreut, da bin ich sicher. Es betrifft etwa 2 tage pro woche, wo ich mein kind nicht rechtzeitig abholen kann.
Ich wollte nur wissen, was mich da jetzt eventuell erwarten kann, muss ich evtl nachweisen, dass die person, die ich da eingetragen habe geeignet ist? Wenn ja vor wem? Kann ich da jetzt probleme bekommen, dass er da jetzt gegen klagt? Ich will halt echt nicht die andere person noch weiter in diesen ganzen haufen mist rein ziehen. Er steckt eh schon viel zu weit drin und hat schon viel zu viel einstecken müssen und sich "dazwischen gestellt", als es nötig war.
Es besteht ein begleiteter umgang alle zwei wochen für 1.5 h.
Mit der schule hatte er per mail kontakt aufgenommen.
Es geht auch nicht darum, dass er das kind abholen will, sondern darum, dass er NICHT will, dass die andere person das kind abholt.
Von daher, nein, er selbst ist keine alternative zu der jetzt in die vollmacht eingetragenen person.
Ich halte die person für geeignet (sonst hätte ich ihn ja nicht eingetragen). Er hat uns z.B., als alles hier am auseinander fliegen war ohne wenn und aber wirklich dolle unterstützt. Er hat selbst zwei kinder (ein gutes eck älter als mein kind). Er stellt sich auf mein kind ein und mein kind ist in der zeit bis ich nach hause komme gut betreut, da bin ich sicher. Es betrifft etwa 2 tage pro woche, wo ich mein kind nicht rechtzeitig abholen kann.
Ich wollte nur wissen, was mich da jetzt eventuell erwarten kann, muss ich evtl nachweisen, dass die person, die ich da eingetragen habe geeignet ist? Wenn ja vor wem? Kann ich da jetzt probleme bekommen, dass er da jetzt gegen klagt? Ich will halt echt nicht die andere person noch weiter in diesen ganzen haufen mist rein ziehen. Er steckt eh schon viel zu weit drin und hat schon viel zu viel einstecken müssen und sich "dazwischen gestellt", als es nötig war.
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