Mütter- und Schwangerenforum

alleiniges sorgerecht beantragen - hilfe

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Glücksstein
4444 Beiträge
15.05.2016 13:20
Zitat von Anonym 188237:

Zitat von Glücksstein:

Wenn er nicht zahlen will, das JA schreibt ihn an und fordert ihn auf sein Einkommen darzulegen. Macht er das nicht, unterstützen die dich vor Gericht Vorm JA kann er sich solche spierenzchen leisten, wirkt sich vor Gericht nur negativ für ihn aus. Er sollte daher kooperieren.


das möchte ich ja eigentlich vermeiden. das ich zu dem ganzen stress mit beruf, kind, neue wohnung etc dann auch noch gerichtliche sachen habe. aber wenn es sein muss, dann wird es so sein.


Leider bleibt einem da nichts anderes übrig wenn er sturr ist und sich weigert. Probier es alles im ruhigen mit ihm zu klären, notfalls ein Gespräch zu dritt übers JA.
MiramitLionel
7485 Beiträge
15.05.2016 13:24
Stimmt er denn sicher zu dass du das Sorgerecht komplett bekommst ? Ansonsten wirst du es nicht durch bekommen. Auch wenn er sich nicht kümmern will , das ist kein Grund es ihm zu entziehen
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 13:29
Zitat von MiramitLionel:

Stimmt er denn sicher zu dass du das Sorgerecht komplett bekommst ? Ansonsten wirst du es nicht durch bekommen. Auch wenn er sich nicht kümmern will , das ist kein Grund es ihm zu entziehen


da es ihm wahrscheinlich egal sein wird, stimmt er sicher zu. denn wenn er nichts mehr mit uns zu tun haben will, stellt er sich da nicht quer.
freiwillig würde er den kleinen nicht mal so übers wochenende holen.

wenn es notfalls mal darum geht, ihn aus der kita zu holen oder mal kurzfristig weil was passiert ist, kann ich schlecht einschätzen. ich hoffe, das er da mitspielen wird. ansonsten würde er sich, denk ich mal, nicht kümmern.

ich werde beim JA nachfragen ob nicht vielleicht ein schreiben reicht, welches ihn von der unterschrift "befreit". das er nicht immer alles mit unterschreiben muss. so behält er das SG, braucht aber schriftlich nicht mehr zustimmen.
außer vielleicht, wenn ich doch iwann mal heiraten sollte wegen dem nachnamen vom kind. (hat derzeit meinen) aber ansonsten wäre es ja egal.
15.05.2016 13:35
Hi

Also ich habe das formelle hintermir.trennung mit kind nach 11 jahren.
Ich musste ihn zuletzt verklagen da garkein unterhalt kam.auch jjetzt mit beschluss nur schleppend.
Du kannst umgangsrecht sofern gewünscht auch einreichen nur wenn er nicht will geht es nach hinten los.
Ich habe es lange im guten versucht.
Sorgerecht bin ich jetzt auch dran da du bei einer op,schule usw immer die unterschrift brauchst.nur einfach wird das nicht.
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 13:38
Zitat von hope84:

Hi

Also ich habe das formelle hintermir.trennung mit kind nach 11 jahren.
Ich musste ihn zuletzt verklagen da garkein unterhalt kam.auch jjetzt mit beschluss nur schleppend.
Du kannst umgangsrecht sofern gewünscht auch einreichen nur wenn er nicht will geht es nach hinten los.
Ich habe es lange im guten versucht.
Sorgerecht bin ich jetzt auch dran da du bei einer op,schule usw immer die unterschrift brauchst.nur einfach wird das nicht.


also nur vorweg - den umgang mit seinem sohne, möchte ich ihm nicht wegnehmen. er darf ihn jederzeit sehen, da lege ich ihm keine steine in den weg.
nur, da er sich die letzten 3 jahre kaum um ihn gekümmert hat, bezweifle ich, das er es halt dann freiwillig tut.

NochOhne32
17976 Beiträge
15.05.2016 13:39
Wenn du arbeitest, dann kommt 3s auch auf deinen Verdienst an, ob du zusätzlich Gelder beantragen kannst, oder nicht...

Wenn, dann gilt Wohngeld und Kinderzuschlag immer VOR aufstockendem Harz IV.

Beim Wohngeld interessieren die m2 nicht. Solltest du Wohngeld bekommen, dann kannst du zusätzlich einen Antrag auf "Bildung und Teilhaben" stellen.

Unterhalt kann zwischen euch vereinbart werden, dann aber bitte unbedingt schriftlich.

Sorgerecht... Da gibt es glaube ich 2 Unterscheidungen... Einmal geht es um Entscheidungen des täglichen Lebens, wie Gesundheitsvorsorge, kitaausflüge.... All das, was häufigvorkommt und keine gravierende Auswirkungen auf dein Kind hat...Da kannst du alleine entscheiden... Und dann noch dir gravierenden Entscheidungen wie welche Kita, Schule, Umzug, Kontoeröffnung, Op's..... Da benötigst du das schriftliche Einverständnis vom Vater...

Unabhängig von dieser gesetzlichen Vorgabe, könnt ihr aber bei Einigkeit andere Regelungen treffen und euch gegenseitig bevollmächtigen für das Kind zu entscheiden.
NochOhne32
17976 Beiträge
15.05.2016 13:44
Weiß dein freund eigentlich das du kurz davor stehst dich zu trennen?

Oder denkst du nur dass er sich demnächst trennen wird?
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 13:46
Zitat von NochOhne32:

Wenn du arbeitest, dann kommt 3s auch auf deinen Verdienst an, ob du zusätzlich Gelder beantragen kannst, oder nicht...

Wenn, dann gilt Wohngeld und Kinderzuschlag immer VOR aufstockendem Harz IV.

Beim Wohngeld interessieren die m2 nicht. Solltest du Wohngeld bekommen, dann kannst du zusätzlich einen Antrag auf "Bildung und Teilhaben" stellen.

Unterhalt kann zwischen euch vereinbart werden, dann aber bitte unbedingt schriftlich.

Sorgerecht... Da gibt es glaube ich 2 Unterscheidungen... Einmal geht es um Entscheidungen des täglichen Lebens, wie Gesundheitsvorsorge, kitaausflüge.... All das, was häufigvorkommt und keine gravierende Auswirkungen auf dein Kind hat...Da kannst du alleine entscheiden... Und dann noch dir gravierenden Entscheidungen wie welche Kita, Schule, Umzug, Kontoeröffnung, Op's..... Da benötigst du das schriftliche Einverständnis vom Vater...

Unabhängig von dieser gesetzlichen Vorgabe, könnt ihr aber bei Einigkeit andere Regelungen treffen und euch gegenseitig bevollmächtigen für das Kind zu entscheiden.


das ist eine ausführliche antwort

zum arbeitsgeld: nur mindestlohn bei ner 40 std woche. also nicht wirklich viel.
dann würde ich demnach erst bei der wohngeldstelle eine antrag stellen und schauen wie sie reagieren.

SG: könnte er das geteilte quasi behalten und wir machen nur eine schriftliche regelung, das ich alles bevollmächtigen darf, was wichtig ist? das wäre ja noch das "einfachste" ohne ihn gleich das SG zu entziehen.

unterhalt: wenn wir zb. ne summe mit 50€ machen würden...muss ich das später beim amt ja angeben. reicht denen das denn oder wollen die selbst die unterlagen vom vater sehen?
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 13:48
Zitat von NochOhne32:

Weiß dein freund eigentlich das du kurz davor stehst dich zu trennen?

Oder denkst du nur dass er sich demnächst trennen wird?


da es seit jahren bze in den letzten wochen immer schlechter wurde, wird es darauf hinauslaufen. er verhält sich so, hat es auch angedeutet. nur wer den ersten schritt tut, ist noch nicht gesagt. ich hatte immer die hoffnung auf besserung aber momentan wäre ich wohl froh - vorallem zu liebe des kindes - wenn wir uns trennen und wir alle ruhe in die sache einbringen können.
auf einen gemeinsamen nenner kommen wir nicht.

vielleicht klappt es ja "freundschaftlich" besser. das er dann seinen sohn sieht aber halt auch abends wieder abgeben kann.
nilou
14371 Beiträge
15.05.2016 13:58
Bei uns steht in der Sorgerchtserklärung auch das die Aufhebung nur durch Gericht geht. Denke auch nicht das das JA dies entscheiden kann.

Ich habe mir vom Vater eine Vollmacht geben lassen, dass ich alleine entscheiden darf. Er unterschreibt bisher zwar auch wenn ich etwas benötige - sollte er aber mal auf stur schalten oder weiter wegziehen kann ich ohne seine Unterschrift entscheiden. Die Vollmacht habe ich zweimal im Original zusammen mit einer Kopie seines Persos. Für den Fall der Fälle.
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 14:15
Zitat von Nicsisch:

Bei uns steht in der Sorgerchtserklärung auch das die Aufhebung nur durch Gericht geht. Denke auch nicht das das JA dies entscheiden kann.

Ich habe mir vom Vater eine Vollmacht geben lassen, dass ich alleine entscheiden darf. Er unterschreibt bisher zwar auch wenn ich etwas benötige - sollte er aber mal auf stur schalten oder weiter wegziehen kann ich ohne seine Unterschrift entscheiden. Die Vollmacht habe ich zweimal im Original zusammen mit einer Kopie seines Persos. Für den Fall der Fälle.


unsere sorgerechtsklärung bzw urkunde über das sorgerecht ist vom jahr 2011. da steht nichts über gericht drin. hab mal nen foto gemacht.

BibiK.1982
121 Beiträge
15.05.2016 14:41
Ich habe nach langen bin und her Ca 6 Jahre nach dem letzten persönliche Kontakt von Vater und Sohn endlich das alleinige Sorgerecht. Das war nicht einfach da er dich nur selten meldete und er indessen am anderen Ende von Deutschland lebt. Ich musste das über das familiengericht machen. Das reicht leider nicht nur übers Jugendamt! !!
MiramitLionel
7485 Beiträge
15.05.2016 15:54
Zitat von Anonym 188237:

Zitat von MiramitLionel:

Stimmt er denn sicher zu dass du das Sorgerecht komplett bekommst ? Ansonsten wirst du es nicht durch bekommen. Auch wenn er sich nicht kümmern will , das ist kein Grund es ihm zu entziehen


da es ihm wahrscheinlich egal sein wird, stimmt er sicher zu. denn wenn er nichts mehr mit uns zu tun haben will, stellt er sich da nicht quer.
freiwillig würde er den kleinen nicht mal so übers wochenende holen.

wenn es notfalls mal darum geht, ihn aus der kita zu holen oder mal kurzfristig weil was passiert ist, kann ich schlecht einschätzen. ich hoffe, das er da mitspielen wird. ansonsten würde er sich, denk ich mal, nicht kümmern.

ich werde beim JA nachfragen ob nicht vielleicht ein schreiben reicht, welches ihn von der unterschrift "befreit". das er nicht immer alles mit unterschreiben muss. so behält er das SG, braucht aber schriftlich nicht mehr zustimmen.
außer vielleicht, wenn ich doch iwann mal heiraten sollte wegen dem nachnamen vom kind. (hat derzeit meinen) aber ansonsten wäre es ja egal.


Das sind ja alles nur Mutmaßungen, du solltest darüber mit ihm reden.

So einfach das alleinige Sorgerecht zu bekommen, ist es wie gesagt nicht. Und ob es reicht, wenn du schriftlich etwas aufsetzt und er unterschreibt es, bezweifle ich stark.

Ich und mein Ex Mann teilen uns das Sorgerecht für unseeren Sohn und ich habe bisher, außer für die Anmeldung im Kindergarten keine Unterschrift von ihm gebraucht.
NochOhne32
17976 Beiträge
15.05.2016 18:12
50 Euro währen arg wenig und überhaupt nicht angemessen...

Mal so als Bsp. Mein Mann hatte damals ca 1300 Euro / netto und zahlte für seine damals 4 jährige 250 Euro... Das war aber vor 14 Jahren!!!

Orientiere dich einfach mal an der Düsseldorfer Tabelle und dann findet ihr bestimmt nen angemessenen Betrag...

Und bei 40 h mit Mindestlohn wirst du wahrscheinlich kein Anspruch auf irgendeine Leistung haben... Sorry... Aber versuchen solltest du es auf alle Fälle, da ich ja nicht deine genauen Zahlen kenne... ich weiß es halt nur von der Freundin, das sie gerade einmal 40 Euro Wohngeld bekommt und das bei nem Verdienst von knapp 800 Euro netto. Aber immerhin etwas, denn so bekommt sie wenigstens noch den Zuschuss zum Bildung und Teilhabe Paket...
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 21:24
Zitat von NochOhne32:

50 Euro währen arg wenig und überhaupt nicht angemessen...

Mal so als Bsp. Mein Mann hatte damals ca 1300 Euro / netto und zahlte für seine damals 4 jährige 250 Euro... Das war aber vor 14 Jahren!!!

Orientiere dich einfach mal an der Düsseldorfer Tabelle und dann findet ihr bestimmt nen angemessenen Betrag...

Und bei 40 h mit Mindestlohn wirst du wahrscheinlich kein Anspruch auf irgendeine Leistung haben... Sorry... Aber versuchen solltest du es auf alle Fälle, da ich ja nicht deine genauen Zahlen kenne... ich weiß es halt nur von der Freundin, das sie gerade einmal 40 Euro Wohngeld bekommt und das bei nem Verdienst von knapp 800 Euro netto. Aber immerhin etwas, denn so bekommt sie wenigstens noch den Zuschuss zum Bildung und Teilhabe Paket...


das mit den 50 euro war ja nur ein beispiel. klar, wäre es mehr. müssten uns halt einigen.
aber mit dem verdienst....ne normale 55m² wohnung kostet hier warm schon über 500 euro. dann noch gas (bei den meisten hier) und strom dazu. sonstige rechnungen etc.

hatte mal grob alles gerechnet (ohne unterhalt) und da würden mir mit dem kleinen nur noch 250 zum leben bleiben. ich bin zwar extrem sparsam aber dennoch. gut, versicherungen werden gekürzt. entfällt auch einiges und so.

muss man dann nochmal rechnen
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